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Mittwoch, 27. Dezember 2023

Adler Group S.A.: BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG 2019 bis 2021 ab

Corporate News

- Prüfung der Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2019, 2020 und 2021 mit Fehlerfeststellung

- Keine Neuaufstellung bzw. Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse angeordnet und kein Bußgeld verhängt; einzige Sanktion ist die heutige Veröffentlichung der Fehlerfeststellung durch die BaFin

- Adler hält weiterhin an der vollständigen Richtigkeit der geprüften Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 fest

- Guter und konstruktiver Dialog mit der BaFin während des gesamten Prüfungsverfahrens trotz Meinungsverschiedenheiten zu komplexen Sachverhalten

- Nach Wirksamkeit des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre im Oktober 2023 ist ADLER Real Estate nicht mehr börsennotiert


Luxemburg/Berlin, 27. Dezember 2023 – Die Adler Group S.A. gibt bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ihre Prüfung der Konzernabschlüsse und der zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, ehemals börsennotierte Tochtergesellschaft der Adler Group (zusammen mit Adler Group „Adler“), abgeschlossen hat. Eine entsprechende Veröffentlichung durch die BaFin ist heute erfolgt.

In Zusammenhang mit dem Abschluss der Prüfung hat die BaFin Bilanzfehler in den Konzernabschlüssen und zusammengefassten Lageberichten für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 festgestellt. Die Fehlerfeststellung der BaFin enthält neu identifizierte Sachverhalte, die noch nicht in der Fehlerfeststellung zum Geschäftsjahr 2019 enthalten waren. Der erste betrifft den Verkauf von Aktien der ACCENTRO Real Estate AG. Demnach hat die BaFin festgestellt, dass die restliche Kaufpreisforderung in Höhe von 59 Mio. EUR (einschließlich Zinsen) „wesentlich überbewertet“ war, weil die bekannten signifikanten Kredit- und Verwertungsrisiken nicht in die Bemessung einer Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste eingeflossen sind. Der zweite Sachverhalt steht im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Immobilienportfolios an die AB Immobilen B.V. Die BaFin stellte fest, dass die Kaufpreisforderung zum Nennwert angesetzt wurde, obwohl sie nach Auffassung der Behörde zum rund 18,9 Mio. EUR niedrigeren beizulegenden Zeitwert zu bewerten war. Des Weiteren bemängelt die BaFin fehlende Angaben zur Besicherung eines Inter-Company-Kredits.

Bezüglich der Fehlerfeststellung im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“, betont Adler, dass es sich hierbei nicht um einen neuen Punkt handelt, sondern lediglich um einen Folgefehler im Zusammenhang mit der Fehlerfeststellung im Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2019, die bereits von der BaFin veröffentlicht worden ist. Adler hat mehrmals öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die Bewertung entgegen der Auffassung der BaFin als angemessen und korrekt ansieht.

Vor diesem Hintergrund und bezüglich der bereits eingereichten Widerspruchsbegründung gegen die Fehlerfeststellung im Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2019, prüft Adler derzeit, ob gegen die Fehlerfeststellung vorgegangen werden soll.

Adler weist darauf hin, dass die Fehlerfeststellung der BaFin sowie das nunmehr abgeschlossene Prüfungsverfahren keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG zum 31. Dezember 2019, 2020 und 2021 hat. Zudem wurde weder eine Neuaufstellung noch eine Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse angeordnet und es wurden keine Bußgelder verhängt.

Adler betont den weiterhin guten und konstruktiven Dialog mit der BaFin während des gesamten Prüfungsverfahrens trotz unterschiedlicher Ansichten zu komplexen Sachverhalten. Die Adler Group-Tochtergesellschaft ADLER Real Estate ist nach Wirksamkeit des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre im Oktober 2023 nicht mehr börsennotiert und unterhält keine Wertpapiere, die an amtlich regulierten Börsen notiert sind.

„Auch wenn wir mit den Fehlerfeststellungen der BaFin nicht einverstanden sind, freuen wir uns darüber, dass wir das Verfahren mit der BaFin in einem stets konstruktiven und professionellen Dialog abschließen konnten“, kommentiert Thomas Echelmeyer, CFO der Adler Group.

Adler ist davon überzeugt, dass die BaFin sehr gründlich geprüft hat, was schon die Dauer der Prüfung über zwei Jahre verdeutlicht. Außer den bekannt gemachten Fehlern – die Adler nicht teilt – hat sie keine weiteren Fehler festgestellt. Die von einem Leerverkäufer im Oktober 2021 erhobenen Vorwürfe haben sich mithin über die festgestellten Fehler hinaus nicht erhärtet.

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Anmerkung der Redaktion:

Bezüglich des Squeeze-outs bei der ADLER Real Estate AG haben mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung beantragt.

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