Auf der ao. Hauptversammlung der Innocoll am Sanmstag, den 30. Januar 2016, soll folgender einziger Tagesordnungspunkt behandelt werden: Beschlussfassung über den gemeinsamen grenzüberschreitenden Verschmelzungsplan
(„Verschmelzungsplan“) für die grenzüberschreitende Verschmelzung
der Innocoll AG als übertragende Gesellschaft auf die Innocoll Holdings PLC.,
Athlone, Co. Roscommon, Irland als übernehmende Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen
der Innocoll AG und der Innocoll Holdings PLC., einer Aktiengesellschaft nach irischem
Recht („Verschmelzungsplan“), gem. §§ 13 Abs. 1, 65, 122g Umwandlungsgesetz zuzustimmen.
Auf Antrag der beiden an der geplanten Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth die TAP Dr. Schlumberger Krämer Pothorn & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, als Prüfer bestellt.
Auf Antrag der beiden an der geplanten Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth die TAP Dr. Schlumberger Krämer Pothorn & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, als Prüfer bestellt.
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