Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 7. Januar 2016

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der BEKO HOLDING AG

BEKO HOLDING AG

Nöhagen


Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
BEKO HOLDING AG, Weinzierl am Walde; 

ISIN AT0000A0ZHT2 / WKN A1T7NL


Die außerordentliche Hauptversammlung der BEKO HOLDING AG vom 20. November 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BEKO HOLDING AG gemäß § 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) auf die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG beschlossen. Mit Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss in das Firmenbuch des Landgerichts Krems an der Donau verlieren alle Aktionäre mit Ausnahme der Kotaucek & Fritsch OG ihre Mitgliedschaft in der BEKO HOLDING AG. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte am 23. Dezember 2015.

Der Hauptgesellschafter Kotauczek & Fritsch OG zahlt den Minderheitsgesellschaftern kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 5,80 pro Stückaktie der BEKO HOLDING AG.

Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 Unternehmensgesetzbuch (UGB) als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der BEKO HOLDING AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der BEKO HOLDING AG durch die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der BEKO HOLDING AG brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der BEKO HOLDING AG provisions- und spesenfrei. Die Notierung der Aktien der BEKO HOLDING AG im m:access der Börse München, sowie an den anderen Börsen, an denen die Aktien der BEKO HOLDING AG in den Freiverkehr einbezogen sind, wurde eingestellt.

Weinzierl am Walde, im Januar 2016

Kotauczek & Fritsch OG
Die Geschäftsführung
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Januar 2016

Keine Kommentare: