Bei der Jetter AG, Ludwigsburg, steht ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre an. Auf der außerordentliche Hauptversammlung am 10. Juli 2015 soll folgender Übertragungsbeschlusses gefasst werden:
"Die Aktien der übrigen Aktionäre der Jetter AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Bucher Beteiligungsverwaltung AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 203968 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 9,58 je Aktie auf die Hauptaktionärin übertragen."
Die damals noch als Blitz 13-203 AG firmierende Bucher Beteiligungsverwaltung AG hatte im September 2013 zunächst 42,77% der Jetter-Aktien übernommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/09/jetter-ag-stimmrechtsmitteilung.html.
Danach erfolgt eine Delisting zum 30. April 2014, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/jetter-ag-erleidet-quartalsverlust-und.html.
Die Hauptaktionärin, eine über die Bucher Beteiligungen GmbH mittelbare 100%-Tochtergesellschaft der Bucher Industries AG, Schweiz, hatte ihren Anteil an der Jetter AG insbesondere durch Übernahmeangebote im September 2013 und dann (nach dem Delisting) im Juni 2014 zu jeweils EUR 7,- aufgestockt, siehe
http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/kaufangebot-fur-jetter-aktien.html.
Die Bucher Beteiligungsverwaltung AG hatte zuletzt mitgeteilt, 95,989% des Grundkapitals der Jetter AG zu halten (Stand: 22. Mai 2015).
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