Das Oberlandesgericht München hat mit dem der MWG Biotech AG heute zugegangenen Urteil vom 19. November 2008 die Anfechtungsklage mehrerer Aktionäre gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007, mit welchem der Vorstand ermächtigt wurde, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres Delisting) zu stellen, in zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist plant der Vorstand, den Antrag auf Widerruf der Zulassung einzureichen. Gleichzeitig hat das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München bestätigt, welches den zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007 zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der Eurofins Genomics, B.V., Breda und den Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts, zur Schaffung eines bedingten Kapitals und zur entsprechenden Satzungsänderung für nichtig erklärt hatte. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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