Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der VEM Aktienbank AG mitgeteilt, dass sie in Höhe von 95,57% am Grundkapital der VEM Aktienbank AG beteiligt ist. Zugleich hat die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG dem Vorstand der VEM Aktienbank AG das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte zu veranlassen, damit das Verfahren nach §§ 327a ff. AktG durchgeführt werden und die Hauptversammlung der VEM Aktienbank AG alsbald über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) beschließen kann.
Die Börse München hat dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der VEM Aktienbank AG zum Handel im Regulierten Markt (Delisting) inzwischen stattgegeben. Die Zulassung der Inhaber-Stammaktien der VEM Aktienbank AG für den Regulierten Markt wird mit Ablauf des 30. April 2009 widerrufen.
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