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Donnerstag, 6. Juni 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Verhandlung am 12. September 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hat das LG Hamburg einen Anhörungstermin auf Donnerstag, den 12. September 2019, 10:00 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin soll der sachverständige Prüfer (Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) angehört werden, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Verzicht auf Plausibilisierung der Planungsrechnung,
  • Verzicht auf Vergangenheitsanalyse,
  • Behandlung steuerlicher Verlustvorträge,
  • Bewertung der Darlehnsforderung gegenüber der Hauptaktionärin,
  • Basiszinssatz zum Bewertungsstichtag 28. März 2018 und
  • Alternativberechnung bei Annahme einer Marktrisikoprämie von 5 % bis 5,5 % und eines Wachstumsabschlags von 0,5 % bis 1 %.

Die Planungsannahmen waren von dem Auftragsgutachter und damit auch von dem sachverständigen Prüfer nicht plausibilisiert worden. Von den Antragstellern war die von der Antragsgegnerin mit 6 % angesetzte Marktrisikoprämie als weit übersetzt gerügt worden. Auch bestanden erhebliche Forderungen der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin, die nach Auffassung der Antragsteller bei der Bewertung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind (laut Pressebericht EUR 1,26 je Aktie zzgl. Zinsen, d.h. deutlich mehr als die angebotene Barabfindung).

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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