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Dienstag, 25. Oktober 2016

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft: Handelsregister trägt Squeeze-Out ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Wie uns soeben zur Kenntnis gebracht worden ist, hat das Handelsregister des Amtsgerichts Bochum am 24. Oktober 2016 den Beschluss der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft vom 26. August 2016 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 270,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bochum- Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft auf die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Bochum, den 25. Oktober 2016

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

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