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Mittwoch, 26. August 2015

Allerthal-Werke AG zu den Vergleichen in Sachen Schering

Veröffentlichung gemäß § 21 AGB-Freiverkehr der Börse Hannover

In den Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung aufgrund des im Jahre 2006 wirksam gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und aufgrund des im Jahre 2008 wirksam gewordenen Squeeze-outs bei der ehemaligen Schering AG (bzw. bei der Bayer Schering Pharma AG) wurde heute vor dem Landgericht und vor dem Kammergericht Berlin jeweils ein Vergleich protokolliert (LG Berlin Az. 102 O 250/08 und KG Berlin Az. 2 W 127/13).

Aus der vergleichsweisen Beendigung der vorgenannten Verfahren resultieren für die Allerthal-Werke AG ertragswirksame Nachbesserungen auf bereits erhaltene Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt rd. 2,3 Mio. EUR (einschließlich Zinsen).

Köln, den 25. August 2015

Der Vorstand

Ansprechpartner bei Rückfragen
Alfred Schneider
Vorstand der Allerthal-Werke AG
Friesenstraße 50, 50670 Köln

Tel. (02 21) 8 20 32 - 0(02 21) 8 20 32 - 0
Fax (02 21) 8 20 32 - 30
E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de
Internet: www.allerthal.de

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