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Donnerstag, 28. August 2014

Abschluss des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der A. Moksel AG


 VION N.V.
Boxtel, Niederlande
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG und Abwicklungsbekanntmachung
über die Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen)
A. Moksel AG, Buchloe,
ISIN DE0006622301 und ISIN DE0001262525
 
Die ordentliche Hauptversammlung der A. Moksel AG vom 1. Juli 2011 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die VION N.V., gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. August 2011 in das Handelsregister der A. Moksel AG beim Amtsgericht Kempten unter HRB 999 eingetragen.
Die Minderheitsaktionäre erhielten auf Ihre Aktienbestände in A. Moksel AG Aktien vom 15. August 2011 abends mit Valuta 16. August 2011 einen Betrag in Höhe von insgesamt Euro 7,34 je Inhaber-Stückaktie.
Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die VION N.V. hiermit gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 18. Juni 2014 im Beschwerdeverfahren – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. Juni 2013 (Az.: 5 HK O 18685/11) bekannt:
„In dem Spruchverfahren
1. – 81.  Antragsteller
gegen
VION N.V., (…)
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf
Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr. Heiss Franz, (…)
wegen Barabfindung
 
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Freitag nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2012 am 28.6.2013 folgenden
Beschluss:
I.
Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der A. Moksel AG zu leistende angemessene Barabfindung wird auf € 7,92 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie festgesetzt. Der Betrag ist vom 19.8.2011 an unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
III.
Der Geschäftswert des Verfahrens erster Instanz sowie der Wert für die von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu erstattenden Kosten wird auf € 956.047,64 festgesetzt.
Die wertpapiertechnische Abwicklung (Zahlstellenfunktion) der Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre ist bei der DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, zentralisiert.
Die Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren ließen und mit diesem Kreditinstitut unverändert eine Geschäftsbeziehung (u.a. Depot-Nr./Kto-Nr.) unterhalten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme des Nachzahlungsbetrages nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre erfolgt auf die Bestände vom 15. August 2011 abends am 1. September 2014.
Diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre, welche im Rahmen der Nachzahlung nicht automatisch den Nachzahlungsbetrag erhalten, werden gebeten sich mit ihrer damaligen Depotbank in Verbindung zu setzen und sich die Nichtteilnahme am Nachzahlungslauf bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung senden diese ehemaligen Minderheitsaktionäre bitte in Verbindung mit einer aktuellen Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC (Konto Nummer, kontoführende Bank, Bankleitzahl)) an die VION N.V., Boseind 15a, NL-5281 RM Boxtel, Niederlande. Der Nachzahlungsbetrag wird nach Prüfung durch die VION N.V. umgehend überwiesen.
Die Entgegennahme der Nachzahlung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG kosten-, provisions- und spesenfrei.

Boxtel, im August 2014
VION N.V.
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2014

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