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Dienstag, 30. September 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK erstreitet Grundsatzentscheidung bei Haftungsvergleichen im Fall Volkswagen AG

Großer Erfolg für den Aktionärsschutz, die Corporate Governance und die Aktienkultur

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs („BGH“) hat auf die von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erhobene Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage die Zustimmungsbeschlüsse zu den Haftungsvergleichen mit den ehemaligen Vorständen Winterkorn und Stadler aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen und den Zustimmungsbeschluss zum Deckungsvergleich mit dem D&O-Versicherer für nichtig erklärt. Der BGH war der Auffassung, dass die Nichtbeantwortung der Frage nach den Vermögensverhältnissen möglicherweise das Informationsrecht der Aktionäre verletzt. Nach dem Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat war Grund für den Abschluss der Vergleiche die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Herren Winterkorn und Stadler zum Ausgleich der diesen zurechenbaren Schäden selbst unter Berücksichtigung der Versicherungssumme. Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen sind nach Auffassung des BGH für eine informierte Entscheidung der Aktionäre insoweit erforderlich, als es darum ging, diese Beurteilung von Vorstand und Aufsichtsrat nachzuvollziehen.

SdK-Vorstandsmitglied und Rechtsvorstand Kienle begrüßt diese Entscheidung. Die Kenntnis über die Vermögensverhältnisse ermögliche nach Auffassung von Kienle, den Aktionären erst eine ordnungsgemäße Beurteilung über die Beschlussfassung zu den Haftungsvergleichen. Dies sei – so Kienle – im vorliegenden Fall umso dringlicher, als die sog. Eigenbeiträge der betroffenen Vorstandsmitglieder zumindest teilweise durch Verzichte auf Gehaltsbestandteile erfolgen sollten, deren Bestehen in Anbetracht der Verstöße zweifelhaft sein dürften. Darüber hinaus machten die Eigenbeiträge nur einen verschwindend geringen Bruchteil des Schadens aus. Ohne diese Ermittlungen bleibe die Vorstandshaftung im deutschen Aktienrecht ein theoretisches Konstrukt, das sich in der Praxis als reine Farce darstelle. Das Informationsrecht der Aktionäre so Kienle weiter, stehe auch nicht zur Disposition einer wie auch immer gearteten Mehrheit.

Beim Vergleich mit den D&O-Versicherern (sog. Deckungsvergleich) bemängelte der BGH im Rahmen der Ladung zur Hauptversammlung die mangelnde Transparenz, da in der Ladung nicht angegeben worden ist, dass der Deckungsvergleich einen Verzicht auf Anspruchsdurchsetzung gegenüber einer Vielzahl – bis zu 170 Personen – von amtierenden und ehemaligen Organmitgliedern vorsehe. Der BGH stärkt mit der Entscheidung die Rechtstellung der Aktionäre, die nur anhand der Ladung und – gerade - der Tagesordnung erkennen und entscheiden können sollen, ob und wie sie an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder nicht.

SdK-Vorstandsmitglied Kienle begrüßt diese deutliche Klarstellung durch den BGH und die Positionierung für Transparenz durch den BGH. Dadurch – so Kienle – werde verhindert, dass Informationen über wesentliche Regelungen eines sehr umfangreichen und komplexen Vertragswerkes vorenthalten werden, die ein durchschnittlicher Aktionär nicht oder nur mühsam finden wird. Es wird schon – so Kienle weiter – einen Grund geben, warum VW diesen Verzicht in dem Deckungsvergleich nicht, wie in § 124 Abs. 2 Satz 3, Alt. 4 AktG vorgesehen, hinreichend transparent und damit prominent beim Tagesordnungspunkt „D&O-Deckungsvergleich“ angegeben hat. Es kann nicht (mehr) zweifelhaft sein, dass die Enthaftung einer Vielzahl amtierender und ehemaliger Organmitglieder ein wesentlicher Inhalt eines Deckungsvergleiches ist, schon weil eine derartig weitreichende Regelung in einem Deckungsvergleich gar nicht zu erwarten war. Transparenter – so Kienle – wäre es gewesen, eine solche Regelung in einen gesonderten Haftungsvergleich mit weiteren amtierenden und ehemaligen Organwaltern einzubetten.

Die Entscheidung des BGH ist ein guter Tag für den Aktionärsschutz, die Aktionärsrechte und die Aktionärskultur resümiert Kienle.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen die SdK gerne unter info@sdk.org für Rückfragen zur Verfügung.

München, den 30. September 2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Bestätigung des Restrukturierungsplans in der Restrukturierungssache Accentro Real Estate AG

In der Restrukturierungssache
Accentro Real Estate AG,
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin,

vertreten durch die Vorstände Dr. Gordon Geiser und Jörg Neuß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 103691
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten von Vermögen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt, Gz.: 072923-0001

Beschluss:


Der durch den Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin am 25.07.2025 vorgelegte Restrukturierungsplan, der von den Beteiligten angenommen wurde, wird auf Antrag der Schuldnerin und nach Anhörung der Planbetroffenen gemäß § 60 Absatz 1 StaRUG gerichtlich bestätigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden (§ 40 Absatz 1 Satz 1 StaRUG).

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer

1) dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und

2) gegen den Plan gestimmt hat und

3) mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise in öffentlichen Restrukturierungssachen mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 86 StaRUG im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn das Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 86 Absatz 3 StaRUG. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 86 Absatz 1 Satz 2 StaRUG. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Restrukturierungsgericht - 23.09.2025

Artnet AG: Ergebnisse der Hauptversammlung 2025 und neue Unternehmensführung

Corporate News

Berlin, 30. September 2025 – Artnet, der führende Anbieter von Marktdaten, Medien und Online-Transaktionen für den Kunstmarkt, hat ihre Hauptversammlung 2025 am 29. September 2025 in Berlin abgehalten. Den Aktionärinnen und Aktionären wurde ein Überblick über das Geschäftsjahr 2024 sowie ein Ausblick für den weiteren Jahresverlauf gegeben.

Schwerpunkte der Hauptversammlung:

- Artnet sieht erhebliches Potenzial für weiteres Wachstum und Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Neue technologische Entwicklungen – etwa ein KI-gestützter Chatbot – eröffnen vielversprechende Perspektiven.

- In einem herausfordernden Marktumfeld konnte Artnet den Gesamtmarkt übertreffen und seine Position als führende digitale Plattform im Kunstmarkt weiter ausbauen.

-  Das Unternehmen setzt ein ambitioniertes Restrukturierungsprogramm um, das Kosteneinsparungen in Höhe von mehreren Millionen US-Dollar erbracht hat.

Im Rahmen der Hauptversammlung teilte der Aufsichtsrat mit, dass Jacob Pabst nach über 12 Jahren als Vorstand bei Artnet zurückgetreten ist und Andrew Wolff zum Interim-CEO ernannt wurde. Andrew ist Gründer und Vorstand von Beowolff Capital, das kürzlich den erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Übernahme- und Delisting-Angebots für die Artnet AG bekanntgegeben hat.

Dr. Pascal Decker, Vorsitzender des Aufsichtsrats, erklärte: „Wir danken Jacob für seine langjährige Leitung von Artnet und heißen Andrew in seiner neuen Führungsrolle willkommen. Der Aufsichtsrat hat volles Vertrauen in die von Andrew Wolff vermittelte Vision, die sich auch im von uns unterstützten freiwilligen Übernahme- und Delisting-Angebot widerspiegelt, und sieht darin eine starke Chance, Artnets Entwicklung und Wachstumskurs zu beschleunigen. Andrew bringt eine außergewöhnliche Erfolgsbilanz in der Führung mit, und wir sind überzeugt, dass diese Ernennung Artnet für eine spannende neue Phase sehr gut positioniert.“

Andrew Wolff sagte: „Ich wünsche Jacob für seine zukünftigen Vorhaben alles Gute und danke ihm für seine jahrelange Führung und seinen Einsatz. Wir freuen uns auf das nächste Kapitel von Artnet. Wir beginnen mit der Entwicklung KI-nativer Produkte und Services der nächsten Generation, die die weitere Transformation der Branche vorantreiben und noch mehr Menschen ermöglichen werden, Kunst zu entdecken und zu schätzen.“

Jacob Pabst sagte: „Es war mir eine große Ehre, über 12 Jahre als CEO von Artnet zu wirken. Meiner tiefen Dankbarkeit gilt dem gesamten Artnet-Team, und ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben. Ich blicke mit Zuversicht darauf, das weitere Gedeihen des Unternehmens in den kommenden Jahren mitzuerleben.“

Kapitalerhöhung beschlossen
: Die Hauptversammlung hat allen Tagesordnungspunkten zugestimmt, einschließlich der vorgeschlagenen Schaffung genehmigten Kapitals.

Entwicklung und Ausblick
: Seit der Gründung im Jahr 1989 hat Artnet die Art und Weise revolutioniert, wie Sammler, Fachleute und Kunstliebhaber Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Artnet verzeichnet jährlich über 60 Millionen eindeutige Nutzer und ist damit die weltweit größte Plattform für Kunst. Artnets Marktdaten sind eine wichtige Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 18 Millionen Auktionsergebnisse sowie KI- und ML-gestützte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz und Einblick in den Kunstmarkt bieten.

Im Jahr 2025 wird Artnet weiterhin in Technologie und Produktentwicklung investieren. Ziel ist der Aufbau einer einheitlichen Plattform, die durch Synergien zwischen den Geschäftsbereichen Wachstum fördert. Eine verbesserte User Experience wird Reichweite, Bindung und Conversion sowohl auf dem Artnet-Marktplatz als auch bei den Abonnementprodukten steigern. Investitionen in Vertrieb und Marketing werden 2025 die Conversion-Raten und die Markenbekanntheit weiter erhöhen. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, den Marktanteil der Artnet AG in den Branchen Kunst und Luxus auszubauen.

Über Andrew Wolff: Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Private-Markets-Investor in den USA, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, wo er zuletzt Global Co-Head der Merchant Banking Division sowie Global Co-Head des Corporate Equity Investing-Geschäfts war. Zudem fungierte er als Co-CIO der Flaggschiff-Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Er wurde 2006 zum Partner ernannt. Andrew erwarb einen B.A. in Philosophie an der Yale University sowie einen J.D. und M.B.A. an der Harvard Law School bzw. der Harvard Business School.

Über Artnet: Artnet ist mit über 60 Millionen Nutzern pro Jahr die weltweit größte Plattform für Kunst. Artnet wurde 1989 von Hans Neuendorf gegründet und hat die Art und Weise, wie Menschen heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln, revolutioniert. Die Marktdaten von Artnet sind eine entscheidende Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 18 Millionen Auktionsergebnisse und KI- und ML-gesteuerte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz sowie Einblick in den Kunstmarkt bieten. Der Marktplatz von Artnet verbindet führende Galerien und Auktionshäuser mit unseren weltweiten Nutzern und Kunden und bietet eine kuratierte Auswahl von über 290.000 Kunstwerken zum Verkauf an. Die Online-Kunstauktions-Plattform Artnet Auctions bietet Käufern und Verkäufern unvergleichbare Reichweite, Liquidität und Effizienz. Artnet News berichtet mit aktuellen Analysen und Expertenkommentaren über die Ereignisse, Trends und Menschen, die den globalen Kunstmarkt prägen. Artnet News ist die meistgelesene Nachrichtenpublikation der Kunstbranche. Die Synergien zwischen den Produkten der Artnet AG bilden ein umfassendes Ökosystem, das den modernen Kunstmarkt antreibt und informiert. Der Großteil der Geschäfte wird über die 1989 gegründete Artnet Worldwide Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft mit Sitz in New York, abgewickelt. Artnet Worldwide Corp. besitzt eine in London ansässige Tochtergesellschaft, Artnet UK Ltd.

Squeeze-out: UniCredit/Bank Austria

IVA-News Nr. 09 / September 2025

Nach 18 Jahren Verfahrensdauer kam das Handelsgericht Wien im Februar 2025 zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Bank-Austria Squeeze-out. Das Gericht hielt eine Nachzahlung von ca. 24,60 EUR je Aktie (Summe 154 EUR) für angemessen. Gegen diesen Beschluss wurde im Mai dieses Jahres Rekurs erhoben, in welchem die Rekurswerberin u.a. dem Erstgericht eine „nicht anerkannte Bewertungsmethode“ vorwarf und sich auf eine Rechtsprechung des (deutschen) BGH bezog. Die Rekursbeantwortung im Juni wies den Bezug des BGH zum vorliegenden Fall zurück. Fortsetzung folgt.

Montag, 29. September 2025

Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt Preisspanne für geplanten Börsengang fest

Corporate News

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN GANZ ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIESE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN IST, BESTIMMT.

Duderstadt, 29. September 2025

- Aktien der Ottobock SE & Co. KGaA sollen in einer Preisspanne von 62,00 EUR bis 66,00 EUR je Aktie angeboten werden.

- Die Preisspanne entspricht einer Marktkapitalisierung von ca. 4,0 Milliarden EUR bis ca. 4,2 Milliarden EUR.

- Ottobock strebt ein Angebotsvolumen von ca. 766 Millionen EUR bis ca. 808 Millionen EUR an.

- Der erwartete Streubesitz liegt bei rund 19 % bei Platzierung der maximalen Anzahl von rund 1,6 Millionen neu auszugebenden und rund 9,1 Millionen bestehenden Aktien am unteren Ende der Preisspanne und bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option von rund 1,6 Millionen bestehenden Aktien.

- Die Kühne Holding AG und SMALLCAP World Fund Inc., ein Fonds der Capital Group, werden als Cornerstone-Investoren Aktien zeichnen.

- Angestrebte Bruttoerlöse von rund 100 Millionen EUR aus der Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung sollen finanzielle Flexibilität und Wachstumspotenzial des Unternehmens stärken.

- Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 30. September 2025 und endet voraussichtlich am 7. Oktober 2025; erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 9. Oktober 2025 geplant.

Ottobock SE & Co. KGaA („Unternehmen“) – der globale MedTech Champion für individuelle Orthesen und Prothesen (O&P) – hat heute die Preisspanne für den geplanten Börsengang („IPO“) und die Notierung seiner Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse auf 62,00 EUR bis 66,00 EUR je Aktie festgelegt.

Das Angebot setzt sich aus rund 1,6 Millionen neu auszugebenden Inhaber-Stückaktien aus einer Barkapitalerhöhung zusammen, die voraussichtlich von einer außerordentlichen Hauptversammlung am oder um den 7. Oktober 2025 beschlossen wird. Hinzu kommen rund 9,1 Millionen bestehende Inhaber-Stückaktien, die aus dem Besitz der Näder Upside Vermögensverwaltungs GmbH (die „veräußernde Aktionärin“) angeboten werden. Darüber hinaus stellt die veräußernde Aktionärin rund 1,6 Millionen bestehende Aktien im Rahmen einer Wertpapierleihe für eine mögliche Mehrzuteilungsoption zur Verfügung („Greenshoe-Option“).

Die Kühne Holding AG („Kühne Holding“) hat sich vorbehaltlich bestimmter Kündigungsrechte verpflichtet, Aktien im Rahmen des Angebots bis zu einem Gesamtkaufpreis von maximal 125 Millionen EUR zum endgültigen Angebotspreis zu erwerben, wobei sich ihr daraus resultierender Anteil am Grundkapital der Gesellschaft auf maximal 2,99 % belaufen soll. SMALLCAP World Fund Inc., ein Fonds der Capital Group („Capital Group“), hat sich vorbehaltlich bestimmter Kündigungsrechte verpflichtet, Aktien im Rahmen des Angebots bis zu einem Gesamtkaufpreis von maximal 115 Millionen EUR zum endgültigen Angebotspreis zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, zu deren Erwerb sich die Kühne Holding und die Capital Group verpflichten, wird auf der Grundlage des jeweiligen maximalen Gesamtkaufpreises geteilt durch den Angebotspreis berechnet.

Bei einer Platzierung sämtlicher Angebotsaktien, einschließlich 1.612.903 neu auszugebender Inhaber-Stückaktien aus einer Barkapitalerhöhung (Primary Shares), 9.125.000 bestehenden Inhaber-Stückaktien (Secondary Shares) sowie 1.610.685 Aktien im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilungsoption (Over-Allotment), entspräche dies einem Angebotsvolumen zwischen ca. 766 Millionen EUR und ca. 808 Millionen EUR. Abhängig vom endgültigen Angebotspreis liegt die angestrebte Marktkapitalisierung bei der Platzierung aller Aktien zwischen ca. 4,0 Milliarden EUR und ca. 4,2 Milliarden EUR.

Oliver Jakobi, CEO von Ottobock: „Als ein seit über 100 Jahren in unserer Branche führendes Familienunternehmen verbinden wir Tradition und Innovation. Mit dem geplanten Börsengang wollen wir unsere ausgewiesene Innovationskraft weiter stärken und Technologien entwickeln, die Menschen helfen, ihre Bewegungsfreiheit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Die Erlöse aus dem geplanten Börsengang verschaffen uns zusätzliche finanzielle Flexibilität, gezielt in neue Technologien zu investieren, weiterhin neue Maßstäbe in Human Bionics zu setzen und neue strategische Chancen zu nutzen.“

Die angestrebten Bruttoerlöse aus der Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung sollen dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Flexibilität verschaffen, um zukünftige Technologieinvestitionen (einschließlich Investitionen in Zukunftstechnologien) zu finanzieren und Chancen in den Bereichen Produkte & Komponenten (B2B) sowie Patientenversorgung (B2C) durch gezielte Übernahmen (M&A) zu verfolgen.

Weitere Details zum Angebot

Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 30. September 2025 und endet voraussichtlich am 7. Oktober 2025. Der endgültige Angebotspreis sowie die endgültige Anzahl der zu platzierenden Aktien werden nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist festgelegt und in einer separaten Veröffentlichung bekannt gegeben.

Die Sperrfrist (Lock-up) für die Gesellschaft, für die bestehenden Aktionäre und bestimmte Organmitglieder der Gesellschaft beträgt 180 Tage nach dem ersten Handelstag am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich auf der IR-Website von Ottobock veröffentlicht: https://investors.ottobock.com/de.

BNP PARIBAS, Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Securities und UBS agieren als Senior Bookrunners und Jefferies und UniCredit agieren als weitere Joint Bookrunners. Die COMMERZBANK ist als Senior Co-Lead Manager mandatiert. DZ BANK und LBBW sind als Co-Lead Manager mandatiert. Lilja & Co. berät die Näder Holding und Ottobock als Finanzberater.

Weitere Informationen sind unter www.investors.ottobock.com verfügbar.

Über Ottobock

Der globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.

Freitag, 26. September 2025

Funkwerk AG beschließt Antragstellung auf Beendigung der Aktiennotierung im Marktsegment m:access sowie auf Widerruf der Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Kölleda, 26. September 2025 – Die Funkwerk AG wird kurzfristig die Beendigung der Notierung der Funkwerk-Aktien im qualifizierten Freiverkehrssegment m:access und den Widerruf der Einbeziehung der Aktie in den Freiverkehr der Börse München beantragen. Der Zeitpunkt der Beendigung der Notiz hängt von der Entscheidung der Börse München hierzu ab.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte nach Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile und soll vornehmlich die mit der Börsennotierung verbundenen Folgepflichten reduzieren. Neben dem Verwaltungsaufwand und den Kosten entfallen durch die Einstellung der Börsennotierung insbesondere Transparenzanforderungen. Durch die einschränkte Liquidität und das niedrige Handelsvolumen der Funkwerk-Aktie wird zudem das ohnehin niedrige Interesse institutioneller Investoren an deutschen Small-Cap-Aktien verstärkt, was mögliche Eigenkapitalmaßnahmen erschwert. Funkwerk hat seit mehr als 20 Jahren den Kapitalmarkt nicht in Anspruch genommen und plant dies auch im Rahmen der zukünftigen strategischen Überlegungen nicht zu tun. Potenzielle Finanzierungsmaßnahmen könnten bei Bedarf mit den bestehenden Geschäftsbanken sowie weiteren Finanzdienstleistern umgesetzt werden.

Die Funkwerk-Aktie (WKN: 575314; ISIN: DE0005753149) ist seit dem Kalenderjahr 2000 börsennotiert, seit 2013 im Freiverkehrs-Segment m:access der Börse München. Von den insgesamt 8.101.241 Aktien werden gemäß der letzten Mitteilung 6.306.209 Stück (77,84 %) von der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, gehalten. 1.795.032 Aktien (22,16 %) befinden sich demnach im Streubesitz.


Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen sowie technische Dienstleistungen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 25. September 2025

White & Case berät ABOUT YOU bei Squeeze-Out

Pressemiteilung von White & Case

Berlin 24. September 2025 – White & Case LLP hat ABOUT YOU in allen Aspekten eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs nach der vorangegangenen öffentlichen Übernahme durch Zalando Anfang dieses Jahres beraten. 

Die außerordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU hat am 22. September 2025 die Übertragung aller Anteileder verbliebenen Minderheitsaktionäre an eine Zalando-Tochtergesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen. Die Anteile werden im Zusammenhang mit einer Verschmelzung von ABOUT YOU auf eine Zalando-Tochtergesellschaft übertragen.

Das White & Case Team, das bei der Transaktion beraten hat, wurde von Partner Alexander Kiefer (Corporate/M&A) und Local Partner Timo Lockemann (Capital Markets) geleitet und umfasste Partner Thilo Diehl (Capital Markets) und Associate Pia Berger (Corporate/M&A).

Mittwoch, 24. September 2025

GBC AG: Einladung zum 16. International Investment Forum (IIF) / ONLINE am 8. Oktober 2025

Die GBC AG und Apaton Finance GmbH freuen sich, Sie herzlich zur Online-Teilnahme am 16. International Investment Forum (IIF) am 8. Oktober 2025 ab 09:55 Uhr (MESZ) einzuladen.
Das International Investment Forum ist eine digitale Live-Investoren-Konferenz, die direkten Zugang zu börsennotierten Unternehmen aus Europa und Nordamerika bietet. Insgesamt präsentieren 20 internationale Unternehmen hier ihre Geschäftsmodelle, aktuelle Zahlen und ihren Zukunftsausblick. Die präsentierenden Gesellschaften sind in zukunftsweisenden Branchen tätig, darunter:

- Industrie und CleanTech
- Medizintechnik und Biotechnologie
- Rohstoffe und Energie
- Software und Künstliche Intelligenz
- Sicherheitsdienstleistungen
- Beteiligungen und Investments

Manuel Hölzle, CEO der GBC AG und Chefanalyst, erklärt zur Konferenz:
„Mit dem 16. IIF setzen wir unsere erfolgreiche Veranstaltungsreihe konsequent fort. 20 internationale Unternehmen aus Europa und Nordamerika präsentieren hier ihre Geschäftsmodelle, aktuelle Zahlen und ihren Zukunftsausblick – von Digitalisierung bis Rohstoffe. Damit schaffen wir erneut eine Brücke zwischen Investoren und spannenden börsennotierten Gesellschaften und unterstreichen die wachsende Bedeutung globaler Kapitalmarktkommunikation.“

Mario Hose, CEO der Apaton Finance GmbH, ergänzt:
„Das IIF steht für direkten und effizienten Dialog – unabhängig von Ort und Zeitzone. Auch die 16. Auflage bietet Investoren die Möglichkeit, sich live ein Bild von 20 hochkarätigen Unternehmen zu machen, die in Zukunftsmärkten wie Energie, Technologie oder Mining aktiv sind. Wir freuen uns, dieses starke internationale Line-up zu präsentieren und den Austausch weiter auszubauen.“

Durch das Programm führen die erfahrenen Moderatoren Lyndsay Malchuk, Matthias Greiffenberger und Julien Desrosiers.

Teilnehmende Unternehmen:

- Verve Group SE (ISIN: SE0018538068) – Deutschland
- Energy S.p.A (ISIN: IT0005500712) – Italien
- INDUS Holding AG (ISIN: DE0006200108) – Deutschland
- SDM SE (ISIN: DE000A3CM708) – Deutschland
- Naoo AG (ISIN: CH1323306329) – Deutschland
- Net Digital AG (ISIN: DE000A2BPK34) – Deutschland
- RATIONAL AG (ISIN: DE0007010803) – Deutschland
- Power Metallic Mines Inc. (ISIN: CA73929R1055) - Kanada
- Graphano Energy Ltd. (ISIN: CA38867G2053) – Kanada
- FINEXITY AG NA O.N. (ISIN: DE000A40ET88) – Deutschland
- dynaCERT Inc. (ISIN: CA26780A1084) – Kanada
- Globex Mining Enterprises Inc. (ISIN: CA3799005093) – Kanada
- Almonty Industries Inc. (ISIN: CA0203987072) – Kanada
- Pasinex Resources Limited (ISIN: CA70260R1082) – Kanada
- BioNxt Solutions Inc. (ISIN: CA0909741062) - Kanada
- First Nordic Metals Corp. (ISIN: CA33583M1077) - Kanada
- Desert Gold Inc. (ISIN: CA25039N4084) – Kanada
- Silver Viper Minerals Corp. (ISIN: CA8283344098) -Kanada
- Sranan Gold Corp. (ISIN: CA85238C1086) – Kanada
- Samara Asset Group plc (ISIN: MT0001770107) – Malta

Das vollständige Programm mit allen Präsentationszeiten zum 16. IIF finden Sie unter:
👉 https://ii-forum.com/timetable-16-iif/

👉 Hier kostenfrei registrieren und direkt anmelden:
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_Bltxe4jfT-KvTa3VPCvapQ#/registration

Die Teilnahme ist kostenfrei und als Fachkonferenz MiFID II-compliant.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihr Team der
GBC AG und Apaton Finance GmbH

clearvise AG: Umsetzung des Strategiewechsels: Vollständiges Outsourcing operativer Geschäftsbereiche an die Tion Renewables GmbH im Rahmen der Ausrichtung als YieldCo

AD-HOC-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Frankfurt, 24. Sep. 2025. Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) informiert, dass der Vorstand der Gesellschaft heute den Abschluss eines Vertrages über ein vollständiges Outsourcing aller operativen Geschäftsbereiche an die Tion Renewables GmbH beschlossen hat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung die erforderliche Zustimmung erteilt. Die Gesellschaft hat den entsprechenden Outsourcing-Vertrag unmittelbar nach der Beschlussfassung des Aufsichtsrates abgeschlossen.

Mit dem beschlossenen, vollständigen Outsourcing werden wesentliche Geschäftsaktivitäten und Mitarbeiter auf die Tion Renewables GmbH übertragen. Hieraus erwartet die Gesellschaft langfristig deutliche Kostenvorteile für die clearvise AG. Ziel ist eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft bei der Tion Renewables GmbH und der Rolle der Gesellschaft als Ertragsvehikel (YieldCo) innerhalb der Unternehmensgruppe. Das operative Bestandsportfolio sowie die Projekte in Bau bzw. in Genehmigung verbleiben unverändert im Besitz der Gesellschaft. Damit fungiert die Gesellschaft künftig als Unternehmen mit stabilen, planbaren Ausschüttungen aus dem bestehenden Portfolio an europäischen Wind- und Solarparks mit dem Ziel einer optimierten Dividendenausschüttung an die Aktionäre.

Über clearvise

Die clearvise AG ist ein unabhängiger Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.

Auf Basis eines digitalisierten Assetmanagements und der drei-Säulen-Akquisitionsstrategie konzentriert sich die Gesellschaft darauf, ihr Portfolio profitabel auszubauen und schafft Mehrwert für alle Beteiligten. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank startet Aktienrückkauf über 1 Mrd. Euro

Corporate News, 24. September 2025

- Rückkauf startet am 25. September und soll spätestens bis 10. Februar 2026 abgeschlossen sein

- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Kapital an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie zur Wertsteigerung.“

- Finanzvorstand Carsten Schmitt: „Wir sind entschlossen, unseren Investoren auch künftig eine äußerst attraktive Rendite zu bieten. Deshalb planen wir, die Kapitalrückgabe bis 2028 kontinuierlich zu erhöhen.“

- Zusätzlich beginnt Rückkauf eigener Aktien im Volumen von bis zu 15,5 Mio. Euro für geplantes Mitarbeiteraktienprogramm


Der Vorstand der Commerzbank AG hat heute den Start des Rückkaufs eigener Aktien beschlossen. Zuvor haben die Europäische Zentralbank (EZB) und die Finanzagentur den Antrag der Bank genehmigt. Es ist der fünfte Aktienrückkauf der Commerzbank seit dem Jahr 2023.

Die Bank plant, ab dem 25. September dieses Jahres Aktien im Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro zurückzukaufen. Der Rückkauf soll spätestens bis zum 10. Februar 2026 abgeschlossen sein. Die erworbenen Aktien plant die Commerzbank zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen. Der Rückkauf ist Teil der Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025, die aus dem Rückkauf eigener Aktien und einer auf der nächsten Hauptversammlung zu beschließenden Dividende bestehen wird.

„Kapital an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie zur Wertsteigerung. Über die Aktienrückkäufe partizipieren sie direkt am Erfolg der Commerzbank“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank. „Für das laufende Geschäftsjahr streben wir an, 100 % unseres Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug von AT-1-Kuponzahlungen zurückzugeben.“ Finanzvorstand Carsten Schmitt ergänzte: „Wir sind entschlossen, unseren Investoren auch künftig eine äußerst attraktive Rendite zu bieten. Deshalb planen wir, die Kapitalrückgabe bis 2028 kontinuierlich zu erhöhen.“

Der Vorstand hat heute außerdem beschlossen, dass die Commerzbank eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 15,5 Mio. Euro für das geplante Mitarbeiteraktienprogramm erwerben wird. Das Programm startet voraussichtlich diesen Herbst.

Den Fortschritt der Aktienrückkäufe wird die Commerzbank wie gewohnt wöchentlich auf ihrer Internetseite Aktienrückkäufe - Kapitalrückgabe – Commerzbank AG veröffentlichen.

Über die Commerzbank


Mit ihren beiden Geschäftssegmenten – Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden – bietet die Commerzbank als Universalbank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Sie ist die führende Bank im Firmenkundengeschäft in Deutschland und für den deutschen Mittelstand sowie starke Partnerin von rund 24.000 Firmenkundenverbünden. Rund 30 % der Finanzierung des deutschen Außenhandels werden von der Commerzbank abgewickelt. Mit einer Präsenz in mehr als 40 Ländern ist die Commerzbank überall dort vertreten, wo ihre Mittelstandskunden, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden sie benötigen. Zudem begleitet die Commerzbank internationale Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro ist die Commerzbank zugleich eine der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. Unter der Marke Commerzbank bietet sie mit ihrem Omnikanalansatz ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot: online und mobil, telefonisch und per Video im Beratungscenter sowie persönlich in ihren rund 400 Filialen. Unter der Marke comdirect bietet sie als digitale Hauptbank rund um die Uhr alle Kernleistungen und als Leistungsbroker Lösungen für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 5,8 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.

Disclaimer

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind unter anderem die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberhausen, 24. September 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute gegenüber dem Vorstand der NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das konkretisierte förmliche Verlangen übermittelt, eine Hauptversammlung der NanoFocus AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) gefasst werden soll, und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt.

Die Carl Mahr Holding GmbH hat mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Weiter hat die Carl Mahr Holding GmbH mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie der NanoFocus AG festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der Carl Mahr Holding GmbH in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließen und voraussichtlich am 12. November 2025 stattfinden soll, gesondert bekannt geben.

Dienstag, 23. September 2025

BayWa AG: Geänderte US-Regulatorik führt eventuell zu reduzierter Ertragserwartungen im US-Geschäft der BayWa r.e. AG und erfordert möglicherweise Anpassung der Sanierungsplanung der BayWa AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 23. September 2025: Die BayWa AG wurde von der BayWa r.e. AG darüber informiert, dass die BayWa r.e. AG aufgrund der sich weiter verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen infolge des sogenannten „One Big Beautiful Bill Act“, wonach die Förderung erneuerbarer Energien signifikant eingeschränkt werden soll, die langfristige Unternehmensplanung und Ertragserwartung erneut prüft und gegebenenfalls negativ korrigieren könnte. Die Prüfung des genauen Umfangs der möglichen Auswirkungen sowie der Möglichkeit, diese durch Gegenmaßnahmen zu beschränken, wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die zu erwartenden Erträge der BayWa r.e. AG deutlich geringer ausfallen als bisher geplant, müsste die BayWa AG ebenfalls mit eigenen Gegenmaßnahmen reagieren, um das Sanierungskonzept abzusichern. Der Vorstand der BayWa AG ist aus heutiger Sicht zuversichtlich, die Sanierung mit Hilfe entsprechender Gegenmaßnahmen im Sanierungszeitraum bis Ende 2028 erfolgreich abschließen zu können.

Montag, 22. September 2025

Generalanwalt des EuGH äußert sich zur Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Gegenleistung bei übernahmerechtlichem Squeeze-out

Zu dem Beitrag auf der Webseite der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kleeberg: 

https://www.kleeberg.de/2025/09/11/generalanwalt-des-eugh-aeussert-sich-zur-angemessenheit-der-den-minderheitsaktionaeren-angebotenen-gegenleistung-bei-uebernahmerechtlichem-squeeze-out/

Die Autoren Christian Zwirner und Sebastian Schöffel kommen zu dem Fazit:

"Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass u.a. aufgrund des Schutzes der Minderheitsaktionäre die Angemessenheit einer Abfindung im Rahmen von Squeeze-outs auch bei einem Pflichtangebot nach Art. 15 Abs. 5 Unterabschnitt 3 der Richtlinie 2004/25/EG widerlegbar sein muss.

Er schlägt dem EuGH vor, dem slowenischen Gericht zu antworten, dass auch bei einem Pflichtangebot die Angemessenheit unter Beachtung von Artikel 5 Abs. 4 Unterabschnitt 2 zu prüfen ist. Dieser sieht unter anderem Korrekturen bei der angebotenen Abfindung vor, wenn die Marktpreise der betreffenden Wertpapiere manipuliert wurden.

Die gerichtliche Überprüfbarkeit der Angemessenheit der Höhe der Abfindung von Minderheitsaktionäre im Rahmen von Squeeze-outs soll somit laut Generalanwalt auch bei einem Pflichtangebot bestehen."

MFE hält nunmehr mehr als 75 % an ProSiebenSat.1 Media SE

Nach dem Vollzug des Übernahmeangebots der MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. hält diese nunmehr 75,61 % der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE. Mitteilungspflichtige sind Frau Marina Elvira Berlusconi und Herr Pier Silvio Berlusconi. 

PharmaSGP Holding SE: PharmaSGP beruft außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über Squeeze-out ein

Corporate News

Gräfelfing, 22. September 2025 – Wie bereits in der Ad-hoc Mitteilung der PharmaSGP Holding SE vom 24. Juli 2025 bekanntgemacht, hat die FUTRUE GmbH der PharmaSGP Holding SE am 24. Juli 2025 mitgeteilt, dass ihr mehr als 95 % der Aktien an der PharmaSGP Holding SE im Sinne von § 327a AktG gehören und gemäß § 327a Abs. 1 AktG verlangt, dass die Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. Squeeze-out).

Die FUTRUE GmbH hat zwischenzeitlich nach Vornahme der erforderlichen Bewertung ihr Verlangen unter Angabe der von ihr festgelegten Barabfindung konkretisiert. Diese Barabfindung beträgt EUR 29,33 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE.

Aufgrund dieses konkretisierten Verlangens hat die PharmaSGP Holding SE heute zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Oktober 2025 eingeladen, die über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die FUTRUE GmbH gegen Gewährung der vorgenannten angemessenen Barabfindung beschließen soll. Weitere Informationen und Unterlagen zur außerordentlichen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.

Das Wirksamwerden des Squeeze-outs hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE ab.

ÜBER DIE PHARMA SGP HOLDING SE

PharmaSGP ist ein führendes Consumer-Health-Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (over-the-counter „OTC“) und anderen Gesundheitsprodukten, die mit Fokus auf den Vertriebskanal Apotheke vermarktet werden. Die Arzneimittel des Unternehmens basieren mehrheitlich auf natürlichen pharmazeutischen Wirkstoffen mit dokumentierter Wirksamkeit und wenig bekannten Nebenwirkungen.

Die Kernmarken des Unternehmens decken chronische Indikationen ab, darunter rheumatische Schmerzen und Nervenschmerzen sowie andere altersbedingte Leiden. In Deutschland ist PharmaSGP mit den Markenfamilien RubaXX® bei rheumatischen Schmerzen und Restaxil® bei neuralgischen Schmerzen (auch: Nervenschmerzen) Marktführer für systemische, chemiefreie Schmerzmittel. Darüber hinaus bietet PharmaSGP führende Produkte gegen sexuelle Schwäche und Schwindelbeschwerden an. Seit der Einführung des ersten Produkts aus dem aktuellen Produktportfolio im Jahr 2012 hat PharmaSGP ihr Geschäftsmodell erfolgreich in anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Italien, Belgien, Spanien und Frankreich, etabliert. Im September 2021 wurde das Produktportfolio um die Marken Baldriparan®, Formigran®, Spalt® und Kamol® erweitert und damit die Indikationsbereiche Schmerzen und Schlafstörungen weiter ausgebaut bzw. erschlossen. Das Vertriebsgebiet wurde um die Schweiz sowie Osteuropa erweitert. PharmaSGP erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von EUR 118,8 Mio. bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 31,3 %.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Bekanntmachung des Teilvergleichs

Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Bremen

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG des Beschlusses des Landgerichtes Bremen im Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessen Barabfindung von ehemaligen Minderheitsaktionären der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft nach § 327f Satz 2 des Aktiengesetzes:
Landgericht Bremen

Beschluss
12 O 214/17

In dem Rechtsstreit

1. - 53. (...)

gegen

Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Erika Becker, Michael Hünig, Hans-Joachim Müller, Ricarda Schüttrumpf, Flughafendamm 12, 28199 Bremen
- Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte:
Ahlers & Vogel Rechtsanwälte PartG mbB, Contrescarpe 21, 28203 Bremen
Geschäftszeichen: 10127/18/A - JBo/vka

Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre(§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr. Johannes Weiß, Gänsemarkt 35, 20354 Hamburg

hat das Landgericht Bremen - 2. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Schmedes am 28.08.2025 beschlossen:

A. Es wird festgestellt, dass die Antragsteller 1) bis 48), 51) bis 53), die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre durch Einreichung von Schriftsätzen vom 05.12.2023 (Bl. 1422 d.A.), 30.12.2024 (Bl. 1830 d.A.), 29.12.2023 (Bl. 1548 d.A. und Bl. 1553 d.A. und Bl. 1558 d.A.), 21.12.2023 (Bl. 1506 d.A.), 13.12.2023 (Bl. 1503 d.A. und Bl. 1509 d.A.), 10.12.2023 (Bl. 1479 d.A.), 13.09.2024 (Bl. 1773 d.A.), 28.12.2023 (Bl. 1539 ff. d.A. und Bl. 1532 ff. d.A. und Bl. 1564 d.A.), 04.03.2025 (Bl. 1940 d.A.), 20.06.2025 (Bl. 2062 f. d.A.), 25.06.2025 (Bl. 2078 d.A. und Bl. 2076 d.A.), 15.01.2025 (Bl. 1892 d.A.), 10.01.2025 (Bl. 1858 d.A.), 11.12.2023 (Bl. 1466 d.A.), 10.09.2024 (Bl. 1776 d.A.), 26.12.2023 (Bl. 1562 d.A.), 18.06.2025 (Bl. 2029 d.A.), 12.05.2025 (Bl. 1966 d.A.) und 04.09.2024 (Bl. 1760 d.A.) den gerichtlichen Vergleichsvorschlag vom 28.11.2023 angenommen und daher folgenden (Teil-) Vergleich geschlossen haben:

Präambel

Die Hauptversammlung der BSAG fasste am 30.08.2017 den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von Euro 135,00 auf die Antragsgegnerin zu übertragen. Der Beschluss wurde am 03.11.2017 im Handelsregister eingetragen.

Ehemalige Minderheitsaktionäre haben die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach § 327f Satz 2 AktG beantragt und dabei mit verschiedenen Einwänden und mit individuell unterschiedlich hohem Begründungsaufwand die Angemessenheit der festgesetzten Barabfindung gerügt.

Die Beteiligten schließen unter Aufrechthaltung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Angemessenheit der Barabfindung und zur Vermeidung einer aufwändigen Fortsetzung des Verfahrens auf Vorschlag des Gerichts folgenden

Vergleich

I.

1. Die gezahlte Barabfindung von Euro 135,00 wird um einen Betrag von Euro 35,00 auf Euro 170,00 je Aktie erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 30.08.2017 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2. Die sich aus Ziffer 1. 1. ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unverzüglich und unaufgefordert durch die Antragsgegnerin zu erfüllen.

3. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Aktionäre der BSAG kosten-, provisions- und spesenfrei.

II.

Dieser Vergleich wird mit seiner Feststellung durch Beschluss gemäß § 11 Abs. 4 Satz 2 SpruchG wirksam. Mit der Feststellung ist das gerichtliche Spruchverfahren beendet. Der gemeinsame Vertreter stimmt dem Vergleich zu und verzichtet auf das Recht zur Fortführung des Verfahrens gemäß § 6 Abs. 3 SpruchG.

III.

Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der BSAG. Er stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).

IV.
[...]

V.

1. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der Antragsteller und der ehemaligen Aktionäre sowie des gemeinsamen Vertreters der ehemaligen Aktionäre, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrunds im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren sowie etwaige Ansprüche nach § 327 b Abs. 2 2. Hs. AktG, erledigt und abgegolten.

2. Dieser Vergleich enthält sämtliche Abreden der Beteiligten, die zur Beilegung des Spruchverfahrens getroffen wurden. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Soweit solche noch zu treffen wären, bedürfen sie der Schriftform. Die Antragsgegnerin versichert, dass im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Antragstellern und/oder ehemaligen Aktionären der BSAG keine Sondervorteile gewährt, zugesagt, oder in Aussicht gestellt worden sind.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

4. Der Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich oder seiner Gültigkeit ist ausschließlich das Landgericht Bremen zuständig, soweit gesetzlich zulässig.

VI.
[...]

B. 

Der Gegenstandswert wird für die Antragstellerin zu 7. auf Euro 14.541,39 und für die Antragstellerin zu 8. auf Euro 55.480,98 sowie für alle anderen Antragsteller auf Euro 5.000,00 festgesetzt (§ 31 Abs. 1 RVG).

C. Ein Beitritt der Antragsteller zu 49. und 50. zu diesem Vergleich kann binnen einer Frist von einem Monat ab Zustellung dieses Beschlusses erfolgen.

D. Sollte ein Beitritt nicht binnen der in C. gesetzten Frist erfolgen, so haben die Antragsteller zu 49. und 50. Gelegenheit, auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SpruchG konkrete Einwendungen binnen eines weiteren Monats gegen die Angemessenheit der Abfindung in Höhe von nunmehr Euro 170,00 erheben, wobei sich angesichts der bestehenden Präklusionswirkungen in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4, § 7 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 2, § 9 Abs. 1 und 2, § 10 SpruchG diese Einwendungen aus den innerhalb der Antragsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 1 SpruchG eingereichten Antragsschriften ergeben müssen (vgl. dazu auch BGHZ 207, 114-135, Rn. 51).

Die Kammer weist in diesem Zusammenhang auch auf die Neuregelung in § 11a SpruchG hin, die auf Altverfahren Anwendung finden dürfte.

Schmedes
Vorsitzender Richter am Landgericht 

Bremen, September 2025

Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. September 2025

Samstag, 20. September 2025

Handelsbeendigung bezüglich der Aktien der ParTec AG

Mitteilung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. September 2025

Wegen nicht erfolgter Übermittlung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2024 hat die Deutsche Börse AG gegen die ParTec AG, München, am 28. August 2025 eine Vertragsstrafe verhängt. Die Kündigung und Einstellung umfasst das Segment Scale und Basic Board. Letzter Handelstag ist der 04.12.2025.

Freitag, 19. September 2025

Biotest AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung auf Verlangen der Grifols S.A.

PRESSEMITTEILUNG

Beschlussfassung über den Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Dreieich, 19. September 2025. Die Biotest AG gibt bekannt, dass der Vorstand nach sorgfältiger Prüfung das am 1. August 2025 schriftlich eingegangene Verlangen der Grifols S.A. gemäß § 122 Abs. 1 AktG, eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) einzuberufen, für zulässig erachtet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung der Biotest AG für den 28. Oktober 2025 einzuberufen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung mit den weiteren Einzelheiten wurde heute im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Auf der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2025 wird die Beschlussfassung über den Formwechsel der Biotest AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit der Firma Biotest GmbH & Co. KGaA stehen. Es ist vorgesehen, dass die Biotest Management GmbH, an der Grifols S.A. indirekt sämtliche Anteile hält, die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt.

Im Zuge des Formwechsels soll die Beteiligung der Aktionäre an der Biotest AG in gleichem Umfang in Form der Beteiligung an der Biotest GmbH & Co. KGaA fortbestehen. Insbesondere wird der Vorzug der Vorzugskommanditaktien genauso ausgestaltet wie bisher der Vorzug der Vorzugsaktien. Die derzeit bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Biotest AG sollen im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Kommanditaktien der Biotest GmbH & Co. KGaA (Namensaktien) umgewandelt werden. Im Übrigen bleibt die Anzahl von 19.785.726 Stammaktien und 19.785.726 Vorzugsaktien unverändert.

Bei der Gesellschaft ist ein weiteres Tagesordnungsergänzungsverlangen eingegangen, dessen Ergänzungen zur Tagesordnung zur Abstimmung gestellt werden.

Über Biotest


Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 16. September 2025

Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der ENCAVIS AG

Elbe BidCo AG
München

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenenMinderheitsaktionäre
der ENCAVIS AG
Hamburg

Die Elbe BidCo AG, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997 („Hauptaktionärin“), und die ENCAVIS AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197 („ENCAVIS“), haben am 3. Juni 2025 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die ENCAVIS als übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der ENCAVIS als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS vom 16. Juli 2025 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der ENCAVIS wurde am 9. September 2025 in das Handelsregister der ENCAVIS beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 63197 mit dem Vermerk eingetragen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der ENCAVIS auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird. Die Verschmelzung der ENCAVIS als übertragende Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 9. September 2025 in das Handelsregister der ENCAVIS beim Handelsregister Hamburg und am 10. September 2025 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München unter HRB 262997 eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig ist die Verschmelzung der ENCAVIS auf die Hauptaktionärin wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ENCAVIS eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktien der ENCAVIS.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ENCAVIS AG an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ENCAVIS ist am 9. September 2025 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 10. September 2025 ebenfalls durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der

UniCredit Bank GmbH, München,

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Minderheitsaktionäre über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ENCAVIS provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der ENCVIS gewährt werden.

München, im September 2025
Elbe BidCo AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. September 2025 

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren  überprüft werden, weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Montag, 15. September 2025

KPMG veröffentlicht "Valuation News" September 2025

Mitteilung von KPMG: 

In Kürze wird die aktuelle Kapitalkostenstudie von KPMG erscheinen. Diese steht unter dem Motto „Zwischen Vergangenheit und Zukunft: Eine Brücke zwischen empirischen Renditen und Rendite- und Wachstumserwartungen“. In der aktuellen Ausgabe der Valuation News geben wir einen Preview auf die Schwerpunktthemen. Der zweite Beitrag stellt den Mehrwert digital unterstützter Bewertungslösungen – wie der KPMG Multiples App – vor und erläutert diese am Beispiel einer Multiplikatorbewertung. In der Rechtsprechung wird zunehmend auf den Börsenkurs bei gesetzlichen Kompensationen abgestellt. Unser Artikel zum IDW ES 17 ordnet den Standard zwischen „realem Wertbedürfnis“ und „Bewertungstheorie“ ein und erläutert die im Standardentwurf beschriebenen Beurteilungskriterien und -handlungen aus konzeptioneller Sicht.

Valuation News zum herunterladen: 

https://kpmg.com/de/de/home/insights/2025/09/valuation-news-september-2025.html

CHAPTERS Group AG: Durchführung einer Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der CHAPTERS Group AG (ISIN: DE0006618309) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsauschluss durch Ausgabe von 384.906 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapital in Höhe von EUR 11.728.623,00 um EUR 384.906,00 beschlossen.

Gegenstand der Sacheinlage unter Ausgabe von 384.906 neuer Aktien ist - wie am 22. Mai 2025 kommuniziert - ein Darlehensrückzahlungsanspruch aus einem Verkäuferdarlehen in Höhe von EUR 13.471.710,00 im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen von ehemaligen Gesellschaftern der Fintiba GmbH, an dem durch Fusion der Fintiba GmbH und der Expatrio Global Services GmbH neu entstandenen Segment Financial Technologies.

Die neuen Aktien werden zu einem rechnerischen Ausgabebetrag von EUR 35,00 je Aktie ausgegeben.

Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock plant Börsengang im Jahr 2025

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN GANZ ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIESE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN IST, BESTIMMT.

Duderstadt, 15. September 2025
  • Ottobock – der globale MedTech Champion für individuelle Orthesen und Prothesen (O&P) – plant eine Notierung am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) bis Ende 2025, abhängig von den Marktbedingungen.

  • Der Börsengang wird voraussichtlich aus Aktien aus dem Bestand des gegenwärtigen Aktionärs sowie aus neu auszugebenden Aktien aus einer Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoerlös von 100 Mio. Euro bestehen.

  • Ottobock ist weltweit Marktführer in Human Bionics und hält Spitzenpositionen in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik, digitale Orthetik- und Prothetiklösungen (O&P), sowie Exoskelette für gewerbliche Anwendungen.

  • Ottobock ist im strukturell wachsenden und resilienten globalen Markt für Human Bionics tätig, der durch demografische Entwicklungen, zunehmende chronische Erkrankungen, einen verbesserten Zugang der Patienten zu hochtechnologischen O&P-Lösungen sowie einen langfristigen Versorgungsbedarf bedingt durch globale Einmalereignisse geprägt ist.
  • Als Innovationsführer treibt Ottobock seit über 100 Jahren technologischen Fortschritt durch strategische Investitionen und an sechs globalen F&E-Zentren voran. Das Unternehmen setzt dabei auf Zukunftstechnologien wie KI-gestützte Prothesensteuerung, neuronale Schnittstellen und die digitale Fertigung, um neue Märkte zu erschließen und Wachstum zu beschleunigen.

  • Ottobock betreibt ein skalierbares Geschäftsmodell, gestützt auf eine weltweit etablierte Organisation. Dadurch können neue Hightech-Technologien sowohl über das globale Vertriebsnetz als auch über das größte internationale Netz von Patientenversorgungszentren mit rund 400 Standorten und direktem Patientenzugang eingeführt werden.

  • Ottobock verzeichnet ein starkes und wiederkehrendes Umsatzwachstum1, verfügt über ein robustes Finanzprofil und kann eine Erfolgsbilanz profitablen Wachstums mit einem durchschnittlichen organischen Umsatzwachstum im Kerngeschäft2 von 11,2% (2022–2024) und einer Underlying-Core-EBITDA3 Marge von 22,4% (2024)4 vorweisen.

  • Ottobock wird von einem erfahrenen Managementteam mit einer bewährten Strategie geleitet und von der engagierten und langfristig orientierten Gründerfamilie Näder unterstützt.

Ottobock, der globale MedTech-Champion und Marktführer im Bereich Human Bionics, hat heute seine Absicht bekannt gegeben, eine Notierung als Kommanditgesellschaft auf Aktien (SE & Co. KGaA) am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse anzustreben. Der Börsengang wird voraussichtlich aus einer Sekundärplatzierung von Aktien aus dem Bestand des gegenwärtigen Aktionärs sowie aus neu auszugebenden Aktien aus einer Kapitalerhöhung bestehen, wodurch ein liquider Markt für die Ottobock-Aktien geschaffen werden soll. Die angestrebten Bruttoerlöse von 100 Mio. Euro aus der Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung sollen dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Flexibilität verschaffen, um Verbindlichkeiten aus Incentive-Programmen zu begleichen, zukünftige Technologieinvestitionen (einschließlich Investitionen in Zukunftstechnologien wie Mensch-Maschine-Schnittstellen) zu finanzieren und Chancen in den Bereichen Produkte & Komponenten (B2B) sowie Patientenversorgung (B2C) durch gezielte Übernahmen (M&A) zu verfolgen.

Prof. Hans Georg Näder, Vorsitzender des Verwaltungsrats von Ottobock: „Ottobock steht seit jeher für Innovation, Verantwortung und langfristiges Denken. Als ein seit über einem Jahrhundert familiengeführtes Unternehmen haben wir ein Geschäftsmodell aufgebaut, das hochmoderne medizintechnische Lösungen mit starkem Engagement verbindet, um Menschen zu unterstützen, ihre Bewegungsfreiheit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Der geplante Börsengang ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg und gibt uns zusätzliche strategische und finanzielle Flexibilität. Als Mehrheitsaktionär ist die Familie auch weiterhin fest entschlossen, das globale Team von Ottobock darin zu unterstützen, die großartigen Chancen zu nutzen, die vor uns liegen.“

Oliver Jakobi, CEO von Ottobock: „Mit der heutigen Ankündigung beginnt für Ottobock eine neue Phase mit zusätzlichen Wachstumschancen. Wir haben das Unternehmen zu einem globalen MedTech-Champion mit einer skalierbaren Technologieplattform, einer starken Innovationspipeline und weltweitem Patientenzugang transformiert. In einem strukturell resilienten Markt mit hervorragender Wachstumsdynamik haben wir von 2022 bis 2024 ein zweistelliges organisches Umsatzwachstum in unserem Kerngeschäft erzielt und die Margen während der letzten drei Jahre kontinuierlich gesteigert. Der geplante Börsengang wird es Ottobock ermöglichen, noch stärker in neue Technologien zu investieren, seine globale Präsenz auszubauen und weiterhin neue Maßstäbe in Human Bionics zu setzen. Unsere Mission bleibt unverändert: Wir befähigen Menschen, ihre Bewegungsfreiheit zu bewahren oder wiederzuerlangen.“

Weltmarktführer in Human Bionics mit einhundertjähriger Innovationsgeschichte

Ottobock ist der Weltmarktführer in Human Bionics und entwickelt innovative Lösungen in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Gleichzeitig treibt Ottobock die Digitalisierung der Branche voran.

Ottobock hat seinen Hauptsitz in Duderstadt (Deutschland), beschäftigt weltweit fast 9.300 Mitarbeitende (Vollzeitkräfte) und ist mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv. Ottobock betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren, in denen jährlich über 650.000 Patienten versorgt werden. Im Jahr 2024 erzielte Ottobock im Kerngeschäft einen Gesamtumsatz von 1.433 Mio. Euro, ein Underlying EBITDA von 321 Millionen Euro und eine EBITDA-Marge von 22,4 %.

Mit mehr als 100 Jahren Innovationshistorie und einer tief verwurzelten Tradition der biomechanischen Exzellenz hat Ottobock immer wieder neue Maßstäbe in der Orthopädietechnik gesetzt. Seit seinen Anfängen in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, als Firmengründer Otto Bock die Serienproduktion von Prothesenkomponenten zur Versorgung Amputierter maßgeblich prägte, ist das Unternehmen führend in der Entwicklung von Mobilitätslösungen. Meilensteine wie die weltweit erste myoelektrische Armprothese und das Modularsystem mit Pyramidenadapter für Beinprothesen prägten die moderne Prothetik. Unter der Leitung von Prof. Hans Georg Näder brachte Ottobock 1997 mit dem C-Leg das weltweit erste mikroprozessorgesteuerte Kniegelenk auf den Markt und definierte damit die Versorgung von Oberschenkelamputierten neu.

Heute setzt Ottobock diese Tradition durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung fort. Dabei nutzt das Unternehmen sein jahrzehntelanges biomechanisches Know-how, um Technologien der nächsten Generation zu entwickeln. Ottobock hat seine Kernkompetenz aus dem Bereich Prothetik erfolgreich genutzt, um in den schnell wachsenden Markt für Neuroorthesen zu expandieren. Dort verfolgt Ottobock das Ziel, etwa 50 Millionen Menschen weltweit zu versorgen, die von Mobilitätseinschränkungen aufgrund neurologischer Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Multipler Sklerose, Verletzungen des Rückenmarks, Zerebralparese und anderen betroffen sind.

Ottobock arbeitet nicht nur an der Verbesserung bestehender Versorgungsstandards, sondern verfolgt auch Pionierarbeit bei der Entwicklung völlig neuer Behandlungsmethoden. Mit digitalen Arbeitsabläufen, die die gesamte Patient Journey optimieren, KI-gestützten Lösungen für Prothesensteuerungen sowie neuartigen neuro-orthetischen Lösungen wie dem C-Brace oder dem Exopulse Suit definiert Ottobock die Möglichkeiten der Medizintechnik neu. Ottobocks Vision der „human bionic reconstruction“, um natürliche Bewegungen zu ermöglichen, sowie der gegenwärtige Fokus auf Mensch-Maschine-Schnittstellen der nächsten Generation, einschließlich minimalinvasiver Implantattechnologien, stellen den Beginn eines neuen technologischen Kapitels dar: eine Zukunft, in der Prothesen, Orthesen und bionische Exoskelette zu integrierten Erweiterungen des menschlichen Körpers werden.

Führende Marktposition mit starkem Wachstumsmomentum

Ottobock ist in hochattraktiven und resilienten Märkten aktiv, die sich durch starkes strukturelles Wachstum auszeichnen. Dieses Wachstum wird durch langfristige Megatrends wie den demografischen Wandel, die Zunahme chronischer Erkrankungen, langfristigen Versorgungsbedarf bedingt durch Einmalereignisse wie geopolitische Konflikte und Naturkatastrophen sowie den besseren Zugang von Patienten zu O&P-Lösungen gestützt.

Der weltweite Markt für Human Bionics besteht aus einem rund 2,1 Mrd. Euro umfassenden globalen B2B-Markt für Produkte und Komponenten sowie einem rund 13,2 Mrd. Euro umfassenden B2C-Markt für Patientenversorgung. Beide Märkte werden bis 2030 voraussichtlich mit jährlichen Wachstumsraten von etwa 9% bzw. 5% stetig wachsen, getrieben durch demografische Faktoren wie alternde Gesellschaften und eine steigende Anzahl chronischer Erkrankungen, den wachsenden Zugang der Patienten zu O&P-Lösungen, die Marktdurchdringung technologischer Innovationen sowie die stetige Ausweitung der Erstattungsmöglichkeiten.

Ottobock ist ein Marktführer sowohl im B2B-als auch im B2C-Markt. Im Produkt- und Komponentengeschäft (B2B) ist das Unternehmen etwa eineinhalb Mal so groß wie sein nächster Wettbewerber. Im B2C-Bereich betreibt Ottobock das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk, mit führenden Marktpositionen in Westeuropa, einer Top-Vier- Marktposition in den USA und strategischen Positionen in Schwellenländern.

Die konsequente Ausrichtung von Ottobock auf Innovation stellt die Grundlage für das nachhaltige und langfristige Umsatz- und Gewinn-Wachstum des Unternehmens dar. Das Unternehmen profitiert nicht nur von Marktentwicklungen, sondern gestaltet diese aktiv mit. Mithilfe fortschrittlicher Technologien plant Ottobock neue Märkte zu erschließen und zu definieren, um Menschen mit Amputationen oder neurologischen Erkrankungen ihre Bewegungsfreiheit zurückzugeben.

So entwickelt sich der globale Markt für Prothesen zunehmend in Richtung hochwertiger, mikroprozessorgesteuerter Lösungen. Die starke Nachfrage wird durch unfallbedingten Gliedmaßenverlust sowie vaskuläre und angeborene Erkrankungen getrieben. Ottobock nimmt in diesem Markt die führende Position ein und erweitert seinen adressierbaren Markt kontinuierlich durch den Nachweis evidenzbasierter Vorteile für Patienten und das Gesundheitssystem. Das bildet die Grundlage für erfolgreiche Kostenerstattung. Zuletzt war dies etwa bei Produkten wie Kenevo der Fall, einer mikroprozessorgesteuerten Lösung, die speziell für die Bedürfnisse von Nutzern mit eingeschränkter Mobilität entwickelt wurde und deren Verbreitung in den Vereinigten Staaten im Jahr 2024 zugenommen hat.

Ottobock ist zudem der weltweite Marktführer im Bereich Neuroorthesen. Während dieser Markt in der Vergangenheit von traditionellen mechanischen Neuroorthesen geprägt war, stellen technologiebasierte Lösungen heute bedeutende Wachstumssegmente dar. Hier eröffnen technologische Innovationen wie die mikroprozessorgesteuerte C-Brace oder das Neuromodulationsgerät Exopulse Suit neue Möglichkeiten, um den bisher unerfüllten Bedarf von Patienten mit Erkrankungen wie Schlaganfall, Multipler Sklerose, Rückenmarksverletzungen und Zerebralparese zu adressieren.

Nachdem das Unternehmen sein biomechanisches Know-how über medizinische Anwendungsfälle hinaus erweitert hat, fokussiert sich Ottobocks Angebot an Exoskeletten auf vorbeugende Anwendungen an Arbeitsplätzen mit hoher körperlicher Belastung. Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass die Exoskelette von Ottobock beispielsweise die körperliche Belastung reduzieren und langfristige Gesundheitskosten senken. Der Markt für gewerblich genutzte Exoskelette wird sich bis 2030 voraussichtlich verfünffachen, geprägt durch die wachsende Verbreitung in verschiedenen Branchen.

Skalierbares Geschäftsmodell und Innovationsplattform, die die gesamte O&P-Wertschöpfungskette abdeckt

Ottobocks Geschäftsmodell setzt auf globale Skalierbarkeit von High-Tech- Innovationen und nachhaltige Wertschöpfung. Heute versorgt Ottobock Kunden aus mehr als 140 Ländern. Mit seiner Präsenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Orthesen und Prothesen (O&P) – sowohl im Geschäft für Produkte und Komponenten (B2B) als auch im vertikal integrierten Geschäft für die Patientenversorgung (B2C) – ist Ottobock ideal positioniert, um die Zukunft der Human Bionics mitzugestalten.

Durch die Integration des Produkt- und Komponentengeschäfts (B2B) mit der Patientenversorgung (B2C) verbindet Ottobock direkten Zugang zu Technologie wie auch Patienten. Über sein Netzwerk von rund 400 Patientenversorgungszentren steht Ottobock frühzeitig und direkt mit Anwendern in Kontakt und stellt sicher, dass Patientenbedürfnisse direkt in die Produktentwicklung einfließen. Langfristige Betreuung und regelmäßige Anpassungsintervalle führen zu einem starken und wachsenden Patientenstamm, der wiederkehrende Umsätze und einen hohen Customer Lifetime Value generiert.

Die von Ottobock bedienten Märkte zeichnen sich durch hohe Eintrittsbarrieren aus. Die Entwicklung, Produktion und der Service hochmoderner Prothesen und Orthesen erfordert fundiertes technisches Know-how, klinische Validierung sowie signifikante Investitionen. Regulatorische Komplexität und ein fragmentiertes Erstattungsumfeld erschweren den Markteintritt für neue Anbieter zusätzlich. Ottobocks Größe und Erfolgsbilanz sowie seine Position als Intellectual Property-Leader – gestützt durch über 2.600 Patente und Patentanmeldungen – stellen in diesem Umfeld einen starken Wettbewerbsvorteil dar.

Mit der klaren, langfristigen Vision, der „bionic reconstruction“ des menschlichen Körpers mithilfe von Technologie, steht Innovation seit mehr als einem Jahrhundert im Fokus von Ottobock. So hat Ottobock in den letzten drei Jahren etwa 10% seines B2B-Umsatzes in Forschung und Entwicklung investiert und beschäftigt rund 475 F&E-Fachkräfte in sechs globalen Kompetenzzentren, darunter Standorte in Berkeley, Salt Lake City, Duderstadt und Wien. Diese Teams arbeiten mit führenden Forschungseinrichtungen wie dem MIT, dem KIT und der Medizinischen Hochschule Hannover zusammen und werden durch strategische Investitionen in Start-ups wie Phantom Neuro, BionicSkins und Onward Medical unterstützt.

Ottobock hat wiederholt seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, im großen Maßstab Innovationen zu entwickeln, klinisch zu validieren und auf den Markt zu bringen. Klinische Studien zum C-Brace haben erfolgreiche Erstattungswege und eine schnelle Marktakzeptanz unterstützt. Die gut ausgebaute globale Infrastruktur von Ottobock ermöglicht eine effiziente Markteinführung solcher Innovationen. Hierzu wird ein schlankes und skalierbares Produktionsnetzwerk genutzt, zu dem ein kosteneffizienter Produktionsstandort in Bulgarien, B2B-Vertriebsteams in mehr als 40 Ländern sowie ein hocheffektives After-Sales-Netzwerk gehören.

Dank dieser Kombination aus globaler Reichweite, vertikaler Integration und Innovationskraft ist Ottobock bestens aufgestellt, um das nächste Kapitel der MedTech-Innovation zu gestalten. Ottobock definiert neue Versorgungsstandards, beschleunigt den Zugang und erzielt skalierbares, nachhaltiges Wachstum in stark regulierten Märkten.

Starkes Finanzprofil mit einer Erfolgsbilanz profitablen Wachstums

Ottobock verbindet starkes Umsatzwachstum, steigende Margen und eine langfristige strategische Ausrichtung in einem strukturell resilienten Marktumfeld. Zwischen 2022 und 2024 erzielte Ottobock im Kerngeschäft ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum von 11,2%, steigerte seine Bruttomarge5 jährlich im Durchschnitt um 2,6 Prozentpunkte und erhöhte die Underlying EBITDA Marge auf 22,4% im Jahr 2024, was sowohl die Technologieführerschaft als auch die operative Disziplin des Unternehmens widerspiegelt.

Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete Ottobock ein Umsatzwachstum im Kerngeschäft6 von 14,1% auf 760 Mio. EUR (1. Halbjahr 2024: 666 Mio. EUR) bei einem organischen Umsatzwachstum im Kerngeschäft von 10,9%. Gleichzeitig stieg das Underlying EBITDA im Kerngeschäft um 32,9% auf 175 Mio. EUR (1. Halbjahr 2024: 132 Mio. EUR), während die Underlying EBITDA Marge im Kerngeschäft im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozentpunkte auf 23,1% (1. Halbjahr 2024: 19,8%) stieg.

Arne Kreitz, CFO von Ottobock: „Wir haben einen resilienten und hoch skalierbaren MedTech-Champion mit starkem Umsatz- und Margenwachstum geschaffen. Unsere Erfolgsbilanz zeigt, dass Ottobock durch die Kombination aus Technologieführerschaft, globalem Patientenzugang und einem integrierten, patientenorientierten Versorgungsmodell ideal positioniert ist, um zukünftige Wachstumschancen zu nutzen. Der geplante Börsengang wird uns ermöglichen, unseren Kurs als innovatives, resilientes und margenstarkes Wachstumsunternehmen in einem strukturell wachsenden MedTech-Markt fortzusetzen.”

Die Transformation von Ottobock vom Prothesenhersteller zum MedTech-Unternehmen wurde durch konsequente Investitionen in Innovation, internationale Expansion und operative Exzellenz möglich. Langfristige Versorgungszyklen und hochwertige Produktlösungen sorgen für nachhaltige Rentabilität.

Erfahrenes Managementteam mit langfristigem Erfolgsanspruch

Ottobock wird von einem erfahrenen, umsetzungsstarken Managementteam mit umfassender Branchenerfahrung und tief verwurzelter Ottobock-DNA geleitet. Unterstützt wird es von der Gründerfamilie Näder, die sich auch weiterhin der langfristigen Wertschöpfung und sinnstiftenden Führung verpflichtet sieht. Das Management des Unternehmens wird von einem hochkarätigen Team aus Branchenexperten unterstützt, die über umfassende Erfahrung im Gesundheitswesen, im Finanzbereich und im Umfeld börsennotierter Unternehmen verfügen.

Ottobock gründet seine Unternehmensphilosophie auf der Überzeugung, dass Mobilität ein Menschenrecht ist, und übernimmt seit jeher soziale Verantwortung. Seit 1988 ist das Unternehmen stolzer und aktiver Partner der Paralympischen Spiele, stellt dort technisches Know-how bereit, begleitet Athleten und fördert weltweit Inklusion. Die ESG-Strategie des Unternehmens baut auf diesen Anspruch auf und legt besonderen Wert auf den Einsatz nachhaltiger Materialien, einen fairen Zugang zu Versorgungslösungen sowie eine transparente Unternehmensführung.

Weitere Details zum geplanten Angebot

Das Angebot wird voraussichtlich aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland sowie aus Privatplatzierungen in bestimmten Ländern außerhalb Deutschlands bestehen. Die Notierung von Ottobock ist am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse geplant.

BNP PARIBAS, Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Securities, UBS, Jefferies und UniCredit agieren als weitere Joint Bookrunners. Die COMMERZBANK ist als Senior Co-Lead Manager mandatiert. DZ BANK und LBBW sind als Co-Lead Manager mandatiert. Lilja & Co. berät die Näder Holding und Ottobock als Finanzberater.

Weitere Informationen sind unter www.investors.ottobock.com verfügbar.

1 Organisches Wachstum ist definiert als die Entwicklung unseres Umsatzes über einen bestimmten Zeitraum und wird auf Basis konstanter Wechselkurse berechnet, wobei die Auswirkungen von Akquisitionen und Veräußerungen (anorganisches Wachstum) sowie währungsbedingtes Wachstum unberücksichtigt bleiben.

2 Das Kerngeschäft umfasst B2B- und B2C-Geschäfte, ausgenommen nicht zum Kerngeschäft gehörende Aktivitäten, d. h. Tochtergesellschaften oder Geschäftsbereiche, für die bereits ein Verkauf, eine Veräußerung oder eine Einstellung der Geschäftstätigkeit stattgefunden hat oder eine Entscheidung zur Durchführung eines solchen Verkaufs, einer solchen Veräußerung oder einer solchen Einstellung getroffen wurde.

3 Underlying-Core-EBITDA bezieht sich auf das von unserem Kerngeschäft erwirtschaftete Underlying EBITDA, das definiert ist durch die Bereinigung unseres EBITDA um außerordentliche Posten, die die nachhaltige Rentabilität verzerren. Diese außerordentlichen Posten umfassen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Akquisitionen, Veräußerungen, Restrukturierungsmaßnahmen und größeren Unternehmensprojekten innerhalb der Ottobock-Gruppe.

4 Underlying-Core-EBITDA Marge wird berechnet, indem das Underlying-Core-EBITDA durch die Core-Umsatzerlöse dividiert und mit 100 multipliziert wird.

5 Die Bruttomarge wird berechnet, indem der Bruttogewinn durch die Umsatzerlöse geteilt und mit 100 multipliziert wird.

6 Die Core-Umsatzerlöse sind definiert als die Umsatzerlöse aus unseren Produkten und Komponenten (B2B)- und Patientenversorgung (B2C)-Geschäften.

Über Ottobock

Der globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.