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Dienstag, 5. November 2024

Formycon AG: Formycon beantragt Wechsel in den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Pressemitteilung // 04. November 2024

- Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird heute beantragt

- Formycon-Aktien werden voraussichtlich ab dem 12. November 2024 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

- Erhöhte Aufmerksamkeit, Handelbarkeit und Liquidität der Aktie zielen auf kontinuierliche Erweiterung und Internationalisierung der Investorenbasis ab

- Nach MSCI Germany Small Cap Index-Aufnahme im Mai 2023 weitere Index-Notierungen angestrebt


Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (“Formycon” oder “Gesellschaft”) gibt bekannt, dass sie am heutigen Tag die Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (“Uplisting”) beantragen wird. Der Prime Standard ist das Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse mit besonderen Zulassungsfolgepflichten und stellt den Transparenzstandard mit den höchsten Anforderungen dar. Durch das Uplisting beabsichtigt Formycon, ihre Position auf dem internationalen Kapitalmarkt zu stärken sowie ihre Transparenz und Attraktivität für Investoren weiter zu erhöhen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) voraussichtlich am 11. November 2024 erteilt wird. Die Handelsaufnahme der Aktien im Prime Standard ist für den 12. November 2024 geplant. Der für das Uplisting erforderliche Wertpapierprospekt der Gesellschaft soll am 8. November 2024 von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht gebilligt und unverzüglich danach unter www.formycon.com/wertpapierprospekt veröffentlicht werden.

„Wir haben Formycon in den vergangenen Jahren zu einem international anerkannten, unabhängigen Spezialisten für die Entwicklung von Biosimilars ausgebaut. Nach FYB201, das mittlerweile in 20 Ländern der Welt verfügbar ist und in den meisten Märkten das führende Lucentis®-Biosimilar darstellt, werden mit FYB202 und FYB203 zwei weitere Formycon-Biosimilars attraktive Therapieoptionen für viele Patienten und Märkte bieten. Diese erfreuliche operative Geschäftsentwicklung unterstreicht das Entwicklungspotenzial unseres Unternehmens und bildet die Basis für das geplante Uplisting in ein höheres Börsensegment, das ein starkes Signal für unsere Präsenz am Kapitalmarkt sendet,“ erklärt Dr. Stefan Glombitza, CEO der Formycon AG.

„Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv auf diesen Schritt vorbereitet und freuen uns sehr, dieses für uns äußerst wichtige Ereignis nun verkünden zu können. Mit einer Marktkapitalisierung von etwa 870 Mio. Euro hat das Unternehmen eine Phase und Reife erreicht, die vor allem das Interesse internationaler und institutioneller Investoren verstärkt geweckt hat. Um dieser Interessengruppe und auch unseren bestehenden Aktionärinnen und Aktionären einen noch besseren Zugang zur Formycon-Aktie zu ermöglichen, war der Schritt in den Prime Standard zu wechseln unerlässlich. Perspektivisch eröffnet dies auch die Möglichkeit, in einen Auswahlindex der Deutschen Börse aufgenommen zu werden, was die Sichtbarkeit und Attraktivität der Aktie weiter steigern würde,“ erklärt Enno Spillner, CFO der Formycon AG.

Derzeit sind die Aktien der Gesellschaft in den Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale) einbezogen und werden unter der ISIN DE000A1EWVY8 (WKN A1EWVY) gehandelt. Diese Notierung wird mit der Aufnahme des Handels der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt aufgehoben. Die ISIN und die WKN werden sich durch das Uplisting nicht ändern.

Als Listing Agent für das Uplisting fungiert die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Über Formycon:


Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen fokussiert sich auf Therapien in der Ophthalmologie, Immunologie, Immun-Onkologie sowie weiteren wichtigen Indikationsgebieten und deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung über klinische Studien bis hin zur Einreichung und Zulassung durch die Arzneimittelbehörden ab. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon weltweit auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab hat Formycon bereits ein Biosimilar in Europa und den USA auf dem Markt. Zwei weitere Biosimilars, FYB202/Ustekinumab und FYB203/Aflibercept, wurden von der FDA zugelassen; FYB202 ist auch in Europa zugelassen. Drei weitere Biosimilar-Kandidaten befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen. Die Formycon AG hat ihren Sitz in München und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com

Über Biosimilars:

Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.

SCUR-Alpha 1766 GmbH (in future: Project Neptune Bidco GmbH) Nexus AG und TA schließen Investorenvereinbarung und TA kündigt öffentliches Übernahmeangebot an

Corporate News

5. November 2024

Nexus AG und TA vereinbaren strategische Partnerschaft mit dem Ziel, die Wachstumspotentiale der Gesellschaft im internationalen E-Health-Markt optimal zu nutzen. 

- TA wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 70,00 pro Aktie in bar abgeben.

- Vorstand und Aufsichtsrat der Nexus AG unterstützen das Angebot und sehen in der strategischen Partnerschaft erheblichen Mehrwert für die Nexus AG und ihre Kunden.

- TA wird als strategischer Partner für zusätzliche Expertise im Softwaregeschäft, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur sorgen.

- Aktionäre erhalten eine Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs der Nexus Aktie am 4. November 2024, und einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate.

- TA hat unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für rund 26,9 % der Nexus-Aktien erhalten, u. a. von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, LUXEMPART und weiteren langjährigen Investoren.

- Die Investorenvereinbarung beinhaltet definitive Absprachen zur Strategie, zu Mitarbeitern, Standorten und dem Management.

Donaueschingen, 5. November 2024. Die Nexus AG, ein europaweit führendes Softwareunternehmen im E-Health Bereich und eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen "TA") haben heute eine Investorenvereinbarung betreffend eine strategische Partnerschaft und ein öffentliches Übernahmeangebot durch TA unterzeichnet. Die strategische Partnerschaft zielt darauf ab, das Marktpotential des schnell wachsenden europäischen E-Health Marktes zu nutzen und weiteres profitables Wachstum für die Nexus AG zu fördern.

Die Anforderungen an digitale Unterstützung im Gesundheitswesen wachsen weiter und Softwareunternehmen sind gefordert, die nötigen Investitionen in ihren Lösungen umzusetzen und zu finanzieren. Dazu gehören auch erhebliche Investitionen zur Unterstützung strategischer Zukäufe und regionale Expansionen. TA verfügt über breites Know-how in der Softwarebranche, im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse und im Gesundheitswesen und wird das Management der Nexus AG in diesen Feldern unterstützen. Die daraus resultierenden kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf die Profitabilität und den Cashflow nimmt TA in Kauf und TA ist bereit, die Finanzierung der nötigen Investitionen zu unterstützen.

In dem Zusammenhang hat TA ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Nexus-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 70,00 je Aktie in bar angekündigt.

Der Vorstand begrüßt die Aussicht auf eine strategische Partnerschaft mit TA ausdrücklich. TA hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Gesamtstrategie der Nexus AG und insbesondere die Innovationstrategie unterstützen wird.

Der Markt für E-Health-Lösungen befindet sich im Umbruch. Einrichtungen im Gesundheitswesen stellen immer höhere Anforderungen an digitale Unterstützungen und sind außerdem mehr und mehr auf Digitalisierungslösungen angewiesen. Gleichzeitig scheiden weitere Anbieter aus dem Markt aus. Für die Nexus AG ergibt sich in diesem Umfeld die Möglichkeit, Marktanteile zu erhöhen und Marktpräsenz zu erweitern. Wir sind darauf fokussiert, die steigenden Kundenerwartungen an Digitalisierungslösungen zu erfüllen oder gar zu übertreffen. Durch ihre umfassende Branchen-Expertise und Erfahrungen mit Wachstumsstrategien in Softwareunternehmen ist TA ein wertvoller, langfristiger Partner für die Nexus AG und unsere Kunden. Eine erfolgreiche Transaktion würde uns befähigen, die Umsetzung unserer Strategie zu beschleunigen. Wir sind überzeugt, dass durch die aktuellen Marktchancen unser Fokus auf dem Gewinn zusätzlicher Marktanteile und dem Realisieren unserer Innovationen liegen muss. Diese Ausrichtung sollte Vorrang vor kurz- und mittelfristiger Gewinnorientierung haben und TA trägt diese Markt- und Strategiesicht uneingeschränkt mit. Das Angebot von 70,00 Euro je Aktie bietet unseren Aktionären eine attraktive Prämie und die Entschei
dung wesentlicher Aktionäre, das Angebot anzunehmen, ist ein Beleg für die Attraktivität des Angebots.“ so Dr. Ingo Behrendt, CEO der Nexus AG.

Nach sorgfältiger Prüfung verschiedener strategischer Optionen und nach Analyse der angebotenen Partnerschaft mit TA und dem damit einhergehenden Übernahmeangebot sind Aufsichtsrat und Vorstand einheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre ist. Daher begrüßen wir die strategische Partnerschaft mit TA und unterstützen das Angebot. Die Transaktion ist im besten Sinne unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter und schafft sofortigen Wert für unsere Aktionäre“, betont Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender der Nexus AG.

TA hat den Wachstumskurs von Nexus über viele Jahre hinweg verfolgt, während derer sich das Unternehmen als führender Anbieter von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz und Europa etabliert hat“, sagte Stefan Dandl, Director bei TA.

Wir glauben, dass Nexus mit seiner modernen Technologieplattform, seinem umfangreichen, branchenführenden Produktportfolio und seiner starken Kundenorientierung gut positioniert ist, um weiter zu wachsen und Innovationen voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, mit Ingo und dem Nexus-Team zusammenzuarbeiten, um das Geschäft durch eine Kombination aus strategischen Zukäufen und erheblichen F&E-Investitionen in Cloud- und KI-Technologien weiter auszubauen.“, so Birker Bahnsen, Managing Director bei TA.

Eckdaten des Angebots

TA beabsichtigt, allen Nexus-Aktionären ein Barangebot in Höhe von EUR 70,00 je Aktie zu unterbreiten. Das impliziert eine Equity-Bewertung für die Nexus AG von ca. EUR 1,21 Milliarden und entspricht einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Nexus-Aktie in den vergangenen drei Monaten sowie einer Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs vom 4. November 2024.

Die Aktionäre der Nexus AG erhalten somit die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellbehördlicher und außenwirtschaftlicher Freigaben, unterliegen. TA beabsichtigt, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Nexus AG abzuschließen.

Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat TA die Absicht, die Nexus AG zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen. Der Vorstand der Nexus AG betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie abseits des Börsenumfelds als einen Vorteil und trägt das von TA beabsichtigte potenzielle Delisting grundsätzlich mit.

Die Erfolgsgeschichte der Nexus AG soll fortgeschrieben werden


Durch eine klare Innovationsstrategie und eine langfristige und kundenorientierte Ausrichtung hat sich die Nexus AG in den letzten 25 Jahren von einem Start-up zu einem der wesentlichen Anbieter europäischer E-Health-Lösungen entwickelt. Mit jährlich zweistelligen Wachstumsraten und kontinuierlich steigenden Unternehmensgewinnen gehört die Nexus AG zu einem führenden Softwareunternehmen in Deutschland. Durch die strategische Partnerschaft mit TA soll diese Entwicklung fortgeschrieben und weiter beschleunigt werden. Beide Parteien haben eine Investorenvereinbarung mit der klaren Zusage unterzeichnet, langfristigen Wert zum Vorteil von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu schaffen. Die Umsetzung der oben genannten Initiativen wird jedoch höhere Investitionen und eine eher langfristige Perspektive der Aktionäre erfordern.

Nach Ansicht von TA wird dies nicht nur Vorabinvestitionen in Kapital und Personal erfordern, sondern wird sich auch auf das Ertragsniveau in den kommenden Jahren auswirken. TA ist deshalb der Überzeugung, dass die Realisierung des langfristigen Potenzials der Nexus AG in seiner derzeitigen Unternehmensform als börsennotiertes Unternehmen eingeschränkt ist. Folglich soll die Partnerschaft und Transaktion dem Unternehmen die Möglichkeit geben in einem privaten, nicht börsennotieren Umfeld langfristige Innovationsstrategien zu verfolgen, Kundenbindungen zu erhöhen und Kapital zu reinvestieren.

TA und die Nexus AG haben sich weiter darauf verständigt, dass die Führung des Unternehmens beim derzeitigen Vorstand der Nexus AG verbleiben wird. Der Firmensitz in Donaueschingen sowie alle anderen wesentlichen Standorte sollen erhalten bleiben.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes wird die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und werden andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von TA nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt:

www.neptune-public-offer.com.

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

GSK Stockmann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Sitz München fungiert als Rechtsberater der Nexus AG. TA wird von Barclays als Finanzberater und von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater unterstützt.

Ein Investoren- und Analyst-Call findet heute, am 5. November 2024 um 15:00 Uhr statt.

Über Nexus AG:


Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de

Über TA Associates


TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. Seit der Eröffnung des Londoner Büros im Jahr 2003 hat TA mehr als 10 Mrd. USD in 58 Unternehmen in der gesamten EMEA-Region investiert, von denen viele bis heute erfolgreich veräußert wurden. In der 55-jährigen Geschichte des Unternehmens war Technologie der größte Einzelinvestitionsbereich für TA. TA hat fast 300 Investitionen in diesem Sektor getätigt, darunter viele der größten Technologieunternehmen der Welt. Dies gilt auch heute noch, da der Technologiesektor der aktivste Sektor für den Kapitaleinsatz von TA ist.

Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com

Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG

Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG

Bieterin:
SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH)
c/o SCUR24 Holding GmbH
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422

Zielgesellschaft:
Nexus AG
Irmastraße 1
78166 Donaueschingen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 602434
WKN 522 090 / ISIN DE0005220909

Am 5. November 2024 hat die SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH) (die "Bieterin"), eine Holdingsgesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, entschieden, den Aktionären der Nexus AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nennwertlose Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Nexus‑Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je Nexus‑Aktie zu erwerben (das "Angebot"). Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50 % und einer Aktie des Grundkapitals der Gesellschaft vorsehen und unter marktüblichen Bedingungen stehen, insbesondere fusionskontrollrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Freigaben.

Am heutigen Tag hat die Bieterin mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für alle jeweils von ihnen gehaltenen Nexus-Aktien anzunehmen. Die Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 26,98 % aller Stimmrechte und 26,92 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Andienungsvereinbarungen stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.neptune-public-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen.

München, 5. November 2024

SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH)

Montag, 4. November 2024

Adler Group S.A. gibt den Verkauf ihrer 62,78%igen Beteiligung an Brack Capital Properties N.V. an LEG Immobilien SE bekannt

Corporate News

- Erfolgreiche Veräußerung des 62,78%igen Anteils von Adler an BCP, früher als ursprünglich erwartet

- Die Transaktion führt zu einem Nettoerlös von 219,3 Mio. EUR, wodurch die Bilanz weiter stabilisiert und der erneuerte Business Plan von Adler untermauert wird

- Erstes Closing von 52,68 % soll bis Anfang Januar 2025 erfolgen


Luxemburg, 4. November 2024 – Nach der Veröffentlichung der geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 Ende September 2024 setzt die Adler Group S.A. („Adler Group“) ihren Geschäftsplan fort und gibt heute bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Verkauf ihres 62,78%igen Anteils am Aktienkapital der Brack Capital Properties N.V. („BCP“) an die LEG Immobilien SE („LEG“) für einen Gesamtbetrag von 219,3 Mio. EUR in bar getroffen hat.

Das Gesamtportfolio von BCP umfasst heute 9.101 Wohneinheiten in ganz Nordrhein-Westfalen, Hannover, Bremen und Kiel sowie im Osten Deutschlands um Leipzig, Magdeburg und Halle. Darüber hinaus besitzt BCP die Entwicklungsprojekte Grafenberg und Gerresheim, die zusammen eine Fläche von ca. 200.000 Quadratmetern umfassen und das Potenzial für die Entwicklung von ca. 1.650 Wohnungen bieten.

Die Transaktion wird in einem zweistufigen Closing-Verfahren abgewickelt. Die erste Tranche von 52,68 % des Aktienkapitals wird voraussichtlich in der ersten Januarwoche 2025 im Rahmen eines Direktverkaufs zu EUR 45,00 pro Aktie abgeschlossen. Für die zweite Tranche der verbleibenden 10,10 % des Aktienkapitals hat sich die Adler Group unwiderruflich verpflichtet, ihre Aktien im Rahmen eines öffentlichen Angebots nach israelischem Recht zu einem Preis von 45,00 EUR je Aktie oder mehr anzubieten, das voraussichtlich spätestens am 1. Januar 2026 abgeschlossen wird.

Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group: “Wir freuen uns, dass wir diese wichtige Transaktion früher als ursprünglich erwartet abschließen konnten. Wir unterstützen die Strategie von BCP voll und ganz und freuen uns, mit der LEG einen starken lokalen Partner gefunden zu haben, der die Zukunft von BCP unter neuen Eigentümern sichern und ermöglichen wird.”

Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group: “Im Namen des gesamten Verwaltungsrats kann ich sagen, dass wir mit dem Ergebnis dieses herausfordernden Prozesses sehr zufrieden sind und dass es uns einmal mehr gelungen ist, den eingeschlagenen Weg zur Umstrukturierung und Stabilisierung der Gruppe einzuhalten.”

Van Lanschot Kempen N.V. fungierte als einziger Finanzberater, White & Case LLP als einziger Rechtsberater.

infas Holding Aktiengesellschaft: Weitergehende Prüfung des laufenden öffentlichen Übernahmeangebots durch Bundeskartellamt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bonn, 4. November 2024 – infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) gibt bekannt, dass das Bundeskartellamt heute mitgeteilt hat, eine weitergehende fusionskontrollrechtliche Prüfung, insbesondere Marktbefragungen, des laufenden öffentlichen Übernahmeangebots der Ipsos DACH Holding AG („Bieterin“), vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin eine erneute Anmeldung des Vorhabens bei dem Bundeskartellamt infolge einer Rücknahme des ursprünglichen Antrags vornehmen, um weiterhin eine Freigabe im Vorprüfverfahren (sog. Phase I) zu ermöglichen.

Bonn, den 4. November 2024

Salzgitter Aktiengesellschaft: Mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Salzgitter AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Aktionärin GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft der Salzgitter AG (ISIN DE0006202005 / WKN 620200, die "Gesellschaft") hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie erwägt, zusammen mit der TSR Recycling GmbH & Co. KG (gemeinsam das "Konsortium") den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Das mögliche Angebot soll unter anderem unter der Bedingung stehen, dass die Summe der durch das Konsortium bis zum Ablauf der Annahmefrist erworbenen Aktien mindestens
45 % + eine Aktie an der Gesellschaft erreicht (einschließlich der bereits von der GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien). Die mögliche Höhe des Angebotspreises ist der Gesellschaft noch nicht mitgeteilt worden.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere relevante Entwicklungen hierzu entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen unverzüglich informieren. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden für den Fall, dass das Konsortium den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten sollte, eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

LEG Immobilien SE: Erwerb der Brack Capital Properties N.V. mittels Abschluss eines Aktienkaufvertrags und Tender Commitments für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- LEG Tochtergesellschaft und Adler Real Estate GmbH (Adler) schließen Aktienkaufvertrag über insgesamt 52,68 % der Anteile an Brack Capital Properties N.V. (BCP)

- Adler verpflichtet sich für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots zur Einlieferung weiterer 10,1 % der Anteile an BCP (Tender Commitment)


Die LEG Grundstücksverwaltung GmbH (LEG), eine Tochtergesellschaft der LEG Immobilien SE, hat heute mit Zustimmung der Gremien der LEG Immobilien SE mit Adler eine Vereinbarung über den Erwerb von 52,68 % der Anteile an der BCP, einem an der Börse Tel Aviv notierten Immobilienunternehmen, geschlossen. Zusammen mit den bereits 2021/2022 erworbenen 35,52 % der Anteile an der BCP stockt die LEG ihren Anteil mit Vollzug des Aktienkaufvertrags zunächst auf 88,20 % auf. Darüber hinaus hat sich Adler verpflichtet, die restlichen von ihr gehaltenen 10,1 % Anteile für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots der LEG hinsichtlich der BCP einzuliefern (Tender Commitment). Für den Fall eines ausbleibenden öffentlichen Erwerbsangebots räumt die LEG der Adler zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Verkaufsoption hinsichtlich der 10,1 % der Anteile an der BCP ein.

Der cash-finanzierte Kaufpreis für die gesamte 62,78 % Beteiligung der Adler an der BCP beläuft sich auf circa EUR 219 Mio. Der Preis von EUR 45 pro Aktie entspricht einem Abschlag von 48 % auf den von der BCP für H1/2024 ausgewiesenen Net Tangible Asset Value (NTA), so dass sich ein positiver Effekt auf den NTA je Aktie der LEG ergibt. Für 2025 wird ein neutraler Effekt auf den Adjusted Funds From Operations (AFFO) je Aktie erwartet. Wesentliche Effekte auf den Loan to Value Quotient (LTV) sind nicht zu erwarten. Mittelfristig soll das Profitabilitätsniveau der BCP auf das der LEG angehoben werden, insbesondere mittels Synergiehebung in den Bereichen Finanzierung, Bewirtschaftung und Verwaltung und wird damit zum AFFO Wachstum beitragen.

Die LEG Immobilien SE sieht die mögliche Vollendung des Erwerbs der BCP als einen konsequenten Schritt zur Ausweitung ihres Portfolios im Rahmen ihrer Strategie an. Durch die Transaktion kann die LEG ihre Marktposition weiter ausbauen – über 90 % der 9.100 Wohneinheiten der BCP liegen in ihrem Kern-Tätigkeitsbereich, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, das rund die Hälfte des BCP Portfolios ausmacht – aber auch in den im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie hinzugekommenen Märkten wie Kiel, Hannover, Göttingen und Bremen. Mit Leipzig etabliert die LEG nun einen neuen attraktiven Standort.

Der Vollzug der Transaktion hinsichtlich der 52,68 % der Anteile ist für Anfang 2025 geplant; die fusionskontrollrechtliche Freigabe liegt bereits vor. Der Vollerwerb (einschließlich eines Squeeze-out verbleibender Minderheitseigner und Delisting) wird in den kommenden Monaten danach erwartet.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank beschließt die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro

Ad hoc Mitteilung 

4. November 2024

Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen hat die Commerzbank AG heute die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beschlossen.

Der Aktienrückkauf startet frühestens nach der Berichterstattung für das 3. Quartal 2024 und soll bis spätestens Mitte Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden zum Start des Aktienrückkaufs in einer Mitteilung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG sollen eingezogen werden.

Disclaimer 

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. (...)

KHD Humboldt Wedag International AG: KHD hebt Ergebnisprognose an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 4. November 2024 – Vor dem Hintergrund der aktualisierten Unternehmensplanung und der guten Entwicklung der Ertragslage im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahrs 2024 hebt die KHD Humboldt Wedag International AG (KHD), Köln, die Ergebnisprognose des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 an.

Im Gegensatz zu der im März veröffentlichten und im August bestätigten Prognose, in der beim operativen Ergebnis (EBIT) und der EBIT-Marge leicht negative Werte erwartet wurden, plant KHD nunmehr im Konzernabschluss 2024 für das EBIT und die EBIT-Marge klar positive Werte zu erreichen. Unter Berücksichtigung eines positiven Finanzergebnisses plant KHD damit ein deutlich positives Ergebnis vor Steuern (EBT) und einen Konzernjahresüberschuss.

Albis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

Corporate News

- Vorstand und Aufsichtsrat bewerten positiv, dass Rolf Hauschildt mit seinem Angebot Kontinuität und Stabilität für die Gesellschaft gewährleisten möchte und die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt

- Angebot nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Albis Leasing AG im Interesse der Gesellschaft

- Angebotspreis von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie finanziell angemessen – Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Angebots, insbesondere Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten


Hamburg, 4. November 2024. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Albis Leasing AG (ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) vom 21. Oktober 2024 an alle Aktionäre der Albis Leasing AG gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht (die „Begründete Stellungnahme“).

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angebotsunterlage des Bieters und die darin geäußerten Ziele und Absichten eingehend geprüft und mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Albis Leasing AG, ihre Arbeitnehmer und die weiteren Stakeholder – hierbei insbesondere die Aktionäre – der Gesellschaft bewertet. In ihrer Stellungnahme heben Vorstand und Aufsichtsrat hervor, dass der Bieter die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt und nicht beabsichtigt, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Darüber hinaus möchte der Bieter mit seinem Angebot zur Kontinuität und Stabilität der Albis Leasing AG beitragen. Vorstand und Aufsichtsrat sind unabhängig voneinander nach intensiver Beratung der Ansicht, dass das Angebot insgesamt im Interesse der Gesellschaft ist.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem die finanzielle Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung für die Albis Leasing-Aktien sorgfältig und umfassend analysiert. Basis hierfür waren die aktuelle Strategie und Finanzplanung der Gesellschaft, die historische Kursentwicklung der Albis Leasing-Aktie und insbesondere eine Fairness Opinion der Beratungsgesellschaft Baker Tilly. Ferner wurde die Unternehmensanalyse der Finanzanalysten der Solventis AG herangezogen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie als derzeit angemessen angesehen werden kann.

Nach sorgfältiger Abwägung aller in der Begründeten Stellungnahme genannten Aspekte unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot und empfehlen insbesondere den Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten, dieses anzunehmen und ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Bieter ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Dies deckt sich mit den Absichten des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die als an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre ebenfalls ihr persönliches Engagement in der Gesellschaft langfristig sehen. Um dieses langfristige Engagement zu unterstreichen, beabsichtigen Sascha Lerchl, Vorstand der Albis Leasing AG, und Christoph F. Buchbender, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Albis Leasing AG, das Angebot des Bieters für die von ihnen gehaltenen Aktien nicht anzunehmen.

Die gemeinsame Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wurde gemäß § 27 WpÜG auf der Website der Albis Leasing AG unter https://www.albis-leasing.de/investoren/uebernahmeangebot veröffentlicht. Die Begründete Stellungnahme ist zudem am Sitz der Hauptverwaltung der Albis Leasing AG in der Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe erhältlich.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. Oktober 2024 begonnen und endet – vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen – am 18. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite des Bieters abrufbar ist: https://www.rh-angebot.de.

Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung des Inhalts der Begründeten Stellungnahme dar und enthalten möglicherweise nicht alle Informationen, die für Aktionäre der Albis Leasing AG relevant sein könnten. Albis Leasing AG-Aktionäre sollten daher die gesamte Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats sorgfältig lesen. Ausschlaggebend ist allein die Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Freitag, 1. November 2024

D. E. Shaw & Co., L.P. hält mehr als 5 Prozent an der Commerzbank

Nach der heutigen Stimmrechtmitteilung hält die von David Elliott Shaw gegründete D. E. Shaw & Co., L.P. seit dem 18. Oktober 2024 5,04% der Commerzbank (alles über Instrumente, 0 % über Aktien).

HELMA Eigenheimbau AG: Übernahme vollzogen - CAPELLA-Gruppe übernimmt operative Aktivitäten und den Großteil des Betriebsvermögens der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH

Corporate News

- CAPELLA-Gruppe übernimmt operative Aktivitäten und den Großteil des Betriebsvermögens der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH

- Wiederaufnahme des operativen Geschäfts

- Letzter Handelstag der Aktie 23. Januar 2025

Berlin / Lehrte, 1. November 2024 – Die Berliner CAPELLA-Gruppe hat den Großteil des Betriebsvermögens sowie die operativen Aktivitäten der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH übernommen. Mit dem planmäßigen Closing zum 1. November 2024 übernimmt die CAPELLA-Gruppe das operative Geschäft von HELMA und wird die Geschäftsführung zum 1. Januar 2025 um Arndt Krienen erweitern.

Das Projektportfolio umfasst 29 Projekte in Berlin, Hannover und Leipzig mit einer Gesamtgrundstücksfläche von über 800.000 Quadratmetern, die überwiegend mit Baurecht ausgestattet sind. Alle vertraglichen Bedingungen wurden erfüllt, sodass rund 130 Mitarbeiter, wie vorgesehen, zum 1. November 2024 in die neue Gesellschaft des Investors übergegangen sind. Über die Details des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.

Insolvenzverwalter Manuel Sack, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, sagt: „Während des Insolvenzverfahrens haben wir den Betrieb stabilisiert und fortgeführt, um die Interessen der Gläubiger, der Mitarbeitenden und der Regionen mit HELMA Bauprojekten in Einklang zu bringen. Mithilfe der zielgenauen Instrumente des Insolvenzrechts ist es uns gelungen, eine Zukunftslösung zu entwickeln und umzusetzen.“

Der Investorenprozess für die sich ebenfalls im Insolvenzverfahren befindliche – und von der CAPELLA-Gruppe nicht übernommene – HELMA Ferienimmobilien GmbH sowie die Immobilienprojekte im Raum München läuft wie geplant eigenständig weiter. Das Unternehmen wird fortgeführt und die einzelnen Projekte werden weiterentwickelt. Parallel werden die Verhandlungen mit mehreren Interessenten fortgesetzt.

Adrian Heeger, Gesellschafter und Geschäftsführer der CAPELLA-Gruppe sagt: „Wir freuen uns, mit der Übernahme der Projekte und Mitarbeiter einen neuen Grundstein für eine HELMA 2.0 gelegt zu haben, und werden unverzüglich in die Realisierung sowie Weiterentwicklung der Projekte einsteigen. Der Bau und Erwerb von Einfamilien- und Reihenhäusern, insbesondere in den von uns vertretenen Metropolregionen, dürfte zukünftig auch bei internationalen Investoren für Interesse sorgen.“ Heeger ergänzt: „Darüber hinaus freue ich mich, dass wir Arndt Krienen als Führungspersönlichkeit und ausgewiesenen Immobilienexperten für unser Team gewinnen konnten. Arndt Krienen hat durch seine bisherigen Tätigkeiten bei börsennotierten Immobilen-Aktiengesellschaften auf allen Unternehmenseben die Kompetenz und Erfahrung, die wir für einen Neustart benötigen. Arndt Krienen wird uns ab sofort in der Geschäftsleitung unterstützen und zum 1. Januar 2025 Vorsitzender der Geschäftsführung.“

Die Aktie der HELMA Eigenheimbau AG wird im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse letztmalig am 23. Januar 2025 gehandelt.

NEON EQUITY AG wird DN Deutsche Nachhaltigkeit AG / Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Umfirmierung und Erwerb von 88 % der First Move! AG

Corporate News

- Einbringung von 88 % der Anteile an der First Move! AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

- Einstieg als Impact Investor in Zukunftsmarkt der umweltschonenden Park- und Parkhaustechnologie


Frankfurt am Main, 1. November 2024 – Die Aktionäre der NEON EQUITY AG („NEON EQUITY“, ISIN DE000A3DW408) haben auf der gestrigen außerordentlichen Hauptversammlung allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit von mehr als 97 Prozent zugestimmt. Unter anderem wurde die Umfirmierung der NEON EQUITY in „DN Deutsche Nachhaltigkeit AG“ beschlossen. Dies trägt der strategischen Fokussierung des Unternehmens als Pure Play Impact Investor Rechnung.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts. Zur Übernahme der neuen Aktien wurde die SP1 Equity GmbH zugelassen. Im Gegenzug wird sie als Sacheinlage ihre Beteiligung im Umfang von 88 % der Aktien des Park- und Parkhaustechnologie-Unternehmens First Move! AG („First Move“) einbringen. Die Sachkapitalerhöhung soll gegen Gewährung von 30.000.000 neuen NEON EQUITY-Aktien an die SP 1 Equity GmbH erfolgen. Die SP1 Equity GmbH hält aktuell bereits eine Beteiligung an NEON EQUITY von mehr als 25 % und wird nach Umsetzung der Transaktion voraussichtlich mehr als 50 % der Aktien halten. Mit der Übernahme der First Move stärkt die künftige DN Deutsche Nachhaltigkeit ihre Positionierung als führender Akteur im Zukunftsmarkt des automatisierten Parkens.

First Move verfügt über eine patentierte Park- und Parkhaustechnologie, die eine Erhöhung der Flächenproduktivität der Parkhausfläche um über 100 % gegenüber einem herkömmlichen Parkhaus erreicht. Durch die – auch für die Nachrüstung geeignete Lösung – werden der Schadstoffausstoß und der Flächenbedarf deutlich reduziert und die Kapazitäten zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zudem deutlich erhöht. Die innovative Technologie trägt damit entscheidend zu einer verbesserten Umwelt mit deutlicher CO2-Reduktion in Innenstädten bei. Aufgrund der effizienten und platzsparenden First Move-Technologie müssen beispielsweise weniger Flächen versiegelt werden. Zudem fördert First Move mit seiner Parkhaustechnologie den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Ole Nixdorff, CEO der NEON EQUITY: „Auf der außerordentlichen Hauptversammlung wurden wichtige Grundsteine für das weitere Wachstum unseres Unternehmens gelegt. Unser klarer Fokus auf nachhaltige Investments spiegelt sich sowohl im neuen Namen als auch in der Übernahme der First Move wider. Umweltschonendes Parken und entsprechende Parkhaustechnologie sind ein stark wachsender Zukunftsmarkt, denn innovative Mobilitäts-Lösungen sind für die Energiewende unabdingbar. Wir werden in den nächsten Quartalen unser Portfolio in solchen Wachstumsmärkten mit positivem Impact auf Umwelt und Gesellschaft noch stärker ausbauen.“

Über NEON EQUITY


Die NEON EQUITY AG investiert in ESG-konforme Unternehmen mit hohen Wachstumschancen in Zukunftsbranchen wie AI, Mobilität, Ernährung, Gesundheit und Energie und begleitet diese bei erfolgreichen Börsengängen. Dabei ist NEON EQUITY einer der führenden Anbieter bei der Beratung von Börsengängen und Kapitalmarkttransaktionen und verbindet schnell wachsende Impact-Unternehmen mit internationalen institutionellen Investoren. NEON EQUITY verfolgt somit eine nachhaltige und börsenrelevante Strategie und berät ihre Portfoliopartner bankenunabhängig zu allen Instrumenten des Kapitalmarktes.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

EASY SOFTWARE AG stärkt Eigenkapitalbasis und senkt Verschuldung durch Debt-to-Equity-Swap

Pressemitteilung

Essen, 31. Oktober 2024 – Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG (die „Gesellschaft“) (WKN A2YN99) teilt mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 1.105.511,00 auf EUR 7.547.550,00 erhöht worden ist. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts und wurde heute in das Handelsregister eingetragen. Zur Zeichnung der neu ausgegebenen Aktien wurde die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, die conrizon AG („conrizon“), zugelassen, welche Gesellschafterdarlehen im Rahmen eines sogenannten Debt-to-Equity-Swaps eingebracht hat. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte zum gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate. Die Beteiligung der conrizon am Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich infolge der Kapitalerhöhung um rund 3,1 % auf rund 81,8 %.
Durch den Debt-to-Equity-Swap wird die Verschuldung der Gesellschaft gesenkt und das Eigenkapital gestärkt. Die Finanzierungskosten der Gesellschaft reduzieren sich durch die Transaktion um circa EUR 610.000,00 pro Jahr.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.10.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.10.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.10.2024 2,99 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,14 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,43% unter dem Inventarwert vom 31.10.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Oktober 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Apontis Pharma AG.

ZEAL Network SE/Lotto 24 AG: Der Squeeze-out der Lotto24 wurde am 8.10.24 eingetragen. Die Scherzer & Co. AG vereinnahmte eine Abfindung in Höhe von ca. 9,2 Mio. Euro, die zum Abbau der Verschuldung genutzt wird und erwartet einen Ergebnisbeitrag von ca. 5,6 Mio. Euro aus der Transaktion. Unmittelbar nach Ausschluss der Lotto24-Minderheitsaktionäre „musste“ ZEAL Network die Prognose für das laufende Jahr deutlich anheben. Dies unterstreicht, dass im anstehenden Spruchverfahren gute Chancen auf eine deutliche Erhöhung der Abfindung bestehen.

Apontis Pharma AG: Die Zentiva AG, Teil der Zentiva Gruppe, hat ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu 10 Euro je Apontis-Aktie abgeben und sich bereits den 37,5%-Anteil des bisherigen Hauptaktionärs Paragon gesichert. Die Aktie soll delistet werden. Die Zentiva Gruppe wird von einem Fonds der Advent International L.P. kontrolliert.

Data Modul AG: Aufgrund eines schwächeren Geschäftsverlaufs des bisherigen Jahres ist die Prognose für 2024 gesenkt worden. Der Kurs hielt sich trotzdem stabil.

HelloFresh SE: Die führende Kochboxen- und Ready-to-Eat-Anbieter erwartet ein bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, da insbesondere im Segment Kochboxen der Fokus auf Profitabilität verlagert wurde. Die Ergebnisprognose für das Gesamtjahr wurde daher angehoben, entsprechend die Umsatzerwartung gesenkt.

Siltronic AG: Der globale Produzent von Wafern aus Reinstsilizium hat solide Zahlen für das 3. Quartal 2024 gemeldet und den Ausblick für das laufende Geschäftsjahr bestätigt.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

KPMG Kapitalkostenstudie 2024 veröffentlicht

Die KPMG Kapitalkostenstudie ist eine jährlich durchgeführte empirische Untersuchung, die Aufschluss darüber gibt, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Geschäftsmodelle, Planungsrechnungen und langfristigen Renditeerwartungen (Kapitalkosten) von Unternehmen in der DACH-Region auswirken. Die jährlich hohe Reichweite der KPMG Kapitalkostenstudie unterstreicht den hohen praktischen Nutzen, den diese Untersuchung für Unternehmen bietet.

Jetzt herunterladen

Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT-AG erhält rund EUR 30,6 Mio. Rückführung auf ihre ausstehende Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, 31. Oktober 2024 - Die Deutsche Konsum REIT-AG ("DKR") (ISIN DE000A14KRD3) hat heute auf ihre Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA („Obotritia Capital“) eine Rückzahlung in Höhe von rund EUR 30,6 Mio. erhalten.

Eine weitere Rückzahlung in Höhe von rund EUR 7,4 Mio. wurde von der Obotritia Capital für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024/2025 in Aussicht gestellt. Unter der Bedingung dieser weiteren Rückzahlung wurde mit der Obotritia Capital eine weitere Verlängerung des Rückzahlungstermins für den dann noch ausstehenden Rückzahlungsbetrag bis zu 31. Dezember 2025 vereinbart.

Da die DKR die Darlehensforderungen gegenüber der Obotritia Capital zum 30. September 2023 aus Vorsichtsgründen wertberichtigt hatte, entsteht durch die jetzige und die weitere in Aussicht gestellte Rückzahlung ein außerordentlicher ergebniswirksamer Ertrag für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von rund EUR 28,2 Mio.

VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin

Öffentliche Restrukturierungssache der
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 („Gesellschaft"),
beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24

Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins
gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG
über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan
am Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),
im Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart


Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.

Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart – Restrukturierungsgericht – („Gericht") am 21. Juli 2024 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt.

Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt.

Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden Beschluss erlassen und die folgenden Hinweise gegeben:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:

Montag, 25.11.2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr)

Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen. Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Stuttgart im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.

Hinweise:

1. Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden den Planbetroffenen über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 elektronisch zugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link erhalten die Planbetroffenen auch die notwendigen Zugangsdaten.

Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.

2. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 25.11.2024 stattfindet, ist für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.

Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen Anforderungen gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim Erörterungs- und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf Montag, den 18. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog. „Nachweisstichtag“, beziehen.

Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 vorab elektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis ist dennoch zusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs- und Abstimmungstermin mitzubringen.

Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter verfügt werden. Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag können aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. Die Vollmacht bzw. Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachten gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

5. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.

6. Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG über den vorgenannten Link sowie zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin sind alle Planbetroffenen persönlich oder durch gem. § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt.

7. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:

- Ihren Personalausweis oder Reisepass,

- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers,

- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigen Personengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei ausländischen Gesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige Nachweise) und ggfls. eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jede betroffene juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers und

- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusätzlich die entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis der/des Aussteller(s) der Vollmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und Abstimmung am Erörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu werden.

8. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bis Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 mitzuteilen, ob sie am Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen werden und ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.

9. Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 
  • dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und
  • gegen den Plan gestimmt hat und
  • mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

HEUKING berät die Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH bei dem Delisting der Splendid Medien AG

Pressemitteilung

Ein HEUKING-Team unter der Leitung von Dr. Thorsten Kuthe, HEUKING-Partner am Standort Köln, und Dr. Timo Piller, Salaried Partner im Düsseldorfer Büro, hat die Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH bei ihrem Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre der Splendid Medien AG rechtlich beraten und begleitet.

Die Zielgesellschaft hat sich im Rahmen einer Delistingvereinbarung verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots einen Antrag auf Delisting aus dem regulierten Markt bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Das Closing der Transaktion wird für Dezember 2024 erwartet. Die Bieterin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft von Andreas Klein, dem Vorstand der Splendid Medien AG.

Die Splendid Medien AG ist ein mittelständischer, integrierter Medienkonzern, der hauptsächlich in deutschsprachigen Ländern Europas sowie in den Benelux-Ländern tätig ist. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe gliedert sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie erbracht, wobei der Schwerpunkt auf Digitalisierung und Synchronisation liegt.

Berater Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH
HEUKING:

Dr. Thorsten Kuthe, Köln,
Dr. Timo Piller (beide Federführung, beide Gesellschaftsrecht/M&A), Düsseldorf,
Dr. Henrik Lay (Steuerrecht), Hamburg

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft 
  • ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, Übernahmeangebot
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024) 
  • Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Sitzverlegung für nichtig erklärt
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Klassik Radio AG: Downlisting-Erwerbsangebot
  • Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024
  • Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
  • niiio finance group AG: Delisting
  • Philomaxcap AG: Pflichtangebot

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, bevorstehendes Delisting
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren angekündigt
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting-Angebot

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 30. Oktober 2024

niiio finance group AG: Antrag auf Einstellung der Notierung im allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf (sog. Delisting) sowie Kündigung und vorzeitige Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Görlitz, 30.10.2024

Die niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332) („Gesellschaft“) hat heute beschlossen, die Einstellung der Notierung der Aktie der Gesellschaft im allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf zu beantragen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Börse Düsseldorf dem Antrag stattgeben wird; in diesem Fall wird die Einstellung der Notierung mit einer Frist von sechs Monaten, also voraussichtlich zu Ende April 2025, erfolgen. Die Aktie wird in der Folge nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft im Freiverkehr notiert sein.

Bis zum Ablauf der Sechsmonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Börse Düsseldorf zu handeln. Es wird zudem auf das am 29. Oktober 2024 von der Neptune BidCo AG im Bundesanzeiger bekanntgemachte freiwillige Erwerbsangebot über Aktien der Gesellschaft verwiesen. Die Gesellschaft hat bereits eine Ad-hoc Meldung über das geplante Erwerbsangebot der Neptune BidCo AG veröffentlicht (vgl. Ad-hoc Meldung der Gesellschaft v. 26.08.2024) und über die bevorstehende Veröffentlichung des Erwerbsangebots im Bundesanzeiger berichtet (vgl. Corporate News der Gesellschaft v. 29. Oktober 2024).

Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Notierung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

Weiter hat die Gesellschaft heute beschlossen, sämtliche 406.246 noch nicht gewandelten Schuldverschreibungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelanleihe 2021/2026 (ISIN DE000A3E5S26; „Wandelanleihe“) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 406.246 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 unter Einhaltung einer mindestens 90-tägigen Kündigungsfrist nach Ziffer 3.3 der Anleihebedingungen zu kündigen und damit die Wandelanleihe vorzeitig sowie vollständig zurückzuzahlen.

Tag der vorzeitigen Rückzahlung gemäß Anleihebedingungen ist ebenfalls der 31. Januar 2025. Die Anleihegläubiger erhalten zum Rückzahlungstermin den Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurück.

Die Anleihegläubiger müssen im Zusammenhang mit der Kündigung der Wandelanleihe nichts veranlassen. Die Schuldverschreibungen sind in einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt, sodass die Gutschriften über die Clearstream Banking AG und die depotführenden Kreditinstitute erfolgen.

Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, die Kündigung der Wandelanleihe im Oktober 2024 im Einklang mit Ziffer 14.1 der Anleihebedingungen auf der Webseite der Gesellschaft unter niiio.finance/investor-relations/, Rubrik „Wandelanleihe 21/26“, bekanntzumachen.

Angebotsunterlage - Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Neptune BidCo AG c/o Cormoran GmbH an die Aktionäre der niiio finance group AG

Neptune BidCo AG
Frankfurt am Main
HRB 130249

Angebotsunterlage
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot
der Neptune BidCo AG
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin

an die Aktionäre der
niiio finance group AG
Görlitz
HRB 37332
ISIN DE000A2G8332 / WKN A2G833

zum Erwerb von bis zu 2.000.000 Aktien der niiio finance group AG gegen Zahlung einer Gegenleistung in Bar in Höhe von
EUR 0,75 je Aktie

Annahmefrist: 4. November 2024 bis 29. November 2024, 24:00 Uhr (MESZ)

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes kommen im Hinblick auf dieses freiwillige öffentliche Erwerbsangebot nicht zur Anwendung.

1. Allgemeine Informationen und Hinweise

1.1 Allgemeine Informationen zum Erwerbsangebot

1.1.1 Die Neptune BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249 (im Folgenden auch „Neptune BidCo“ oder „Bieterin“) unterbreitet den Aktionären der niiio finance group AG mit Sitz in Görlitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37332 („niiio“ oder „Zielgesellschaft“), nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot“), gerichtet auf den Erwerb von bis zu 2.000.000 Aktien der niiio, jeweils einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Nebenrechte.

Der Preis je Aktie beträgt EUR 0,75.

1.1.2 Die Aktien der niiio mit der ISIN DE000A2G8332 / WKN A2G833 sind nicht zum Handel an einem organisierten Markt einer deutschen oder ausländischen Börse zugelassen, sie sind jedoch in den Handel im Freiverkehr in Deutschland unter anderem an der Börse Düsseldorf einbezogen. Das Angebot der Bieterin ist kein Angebot, welches unter die Regelungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) fällt, da das WpÜG gemäß § 1 Abs. 1 WpÜG nur auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren anzuwenden ist, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Da die Regelungen des WpÜG auf dieses Angebot nicht anwendbar sind, wurde diese Angebotsunterlage nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und gebilligt.

1.2 Informationen zur Bieterin 

Die Bieterin hält ca. 91,5% der Aktien der niiio.

1.3 Zentrale Abwicklungsstelle 

Die Bieterin hat die BankM AG, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main, mit der Funktion der Abwicklungsstelle für das Angebot beauftragt. Die technische Abwicklung des Angebotes führt die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin durch (nachfolgend „Zentrale Abwicklungsstelle“).

1.4 Durchführung des Erwerbsangebots nach deutschem Recht

1.4.1 Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden.

1.4.2 Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) bezweckt weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe einer ausländischen Rechtsordnung, noch ein öffentliches Werben für das Angebot.

1.4.3 Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Die Neptune BidCo übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist.

1.4.4 Eine Verantwortung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit ein depotführendes Institut seinen Kunden gegenüber Informations- und Weiterleitungspflichten in Bezug auf das Angebot treffen, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist das depotführende Institut gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.

1.5 Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen

Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Darüber hinaus ist keine weitere Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorgesehen. Änderungen oder Aktualisierungen des Erwerbsangebotes werden, soweit nicht anders vorgesehen, ausschließlich auf der Internetseite der niiio veröffentlicht. Mögliche Verkäufer der Aktien erklären sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

2. Gegenstand des Angebots

2.1 Gegenstand des Angebots sind insgesamt bis zu Stück 2.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der niiio mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, die bei der Clearstream Banking AG in einer oder mehreren Globalurkunden unter der ISIN DE000A2G8332 in Girosammelverwahrung gehalten werden (nachfolgend als „Aktie“ bzw. „Aktien“ bezeichnet).

2.2 Vorbehaltlich einer etwaigen Erweiterung des Angebots gemäß Ziffer 5.5 bezieht sich dieses Angebot ausschließlich auf den Erwerb der zuvor genannten Aktien zum Erwerbspreis von EUR 0,75 je Aktie durch die Neptune BidCo. Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2.1 genannten Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots.

2.3 Der angebotene Kaufpreis für die Aktien kann über oder unter dem an einer Wertpapierbörse festgestellten Preis liegen. Die dieses Angebot annehmenden Aktionäre haben in diesem Zusammenhang nach Erhalt des Kaufpreises keinen Anspruch auf Anpassung des Kaufpreises, auf Ausgleich oder ein Zurückbehaltungsrecht. Da das Angebot nicht unter die Regelungen des WpÜG fällt, sieht die Bieterin von Ausführungen zur Angemessenheit der Gegenleistung ab.

3. Bedingungen

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2.1 beschriebenen Aktien. Andere von der Gesellschaft begebene Wertpapiere sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Vorbehaltlich einer etwaigen Erweiterung des Angebots gemäß Ziffer 5.5 ist das Angebot in seiner Höhe auf 2.000.000 Aktien begrenzt. Für den Fall einer Überannahme des Angebots erfolgt grundsätzlich eine verhältnismäßige Zuteilung der eingereichten Annahmen des Angebots gemäß Ziffer 5.5.

Dieses Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sind von keinen weiteren Bedingungen oder behördlichen Genehmigungen abhängig.

4. Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt
am Montag, den 4. November 2024 und endet
am Freitag, den 29. November 2024 um 24 Uhr (MESZ).

Die Bieterin behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Bieterin vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Gegenüber den Depotführenden Instituten (vgl. Definition unter Ziffer 5.1.1) wird die Zentrale Abwicklungsstelle eine etwaige Verlängerung der Annahmefrist mitteilen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

5. Annahme des Angebots; Abwicklung

5.1 Annahmeerklärung

5.1.1 Aktionäre können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 4 genannten Annahmefrist (vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist) annehmen. Die Annahme kann nur in Textform gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „Depotführendes Institut“) erklärt werden. Eine Annahme des Angebots ist nur für ganze Aktien möglich. Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten die Aktionäre direkt von dem jeweiligen Depotführenden Institut.

5.1.2 Aktionäre, die dieses Angebot für von Ihnen gehaltenen Aktien annehmen wollen, müssen:

(i) die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist unter Angabe der Anzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, gegenüber ihrem Depotführenden Institut in Textform erklären; und

(ii) ihr Depotführendes Institut anweisen, die Umbuchung der Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll (nachfolgend „Eingereichte Aktien“), in die ausschließlich für die Durchführung dieses Erwerbsangebots bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Interims-Gattung (ISIN DE000A40KY91 / WKN A40KY9; „Interims-Gattung“)) vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

5.1.3 Die Annahme des Angebots wird erst mit Umbuchung der Eingereichten Aktien in die zum Zwecke der Durchführung dieses Angebots eingerichtete Interims-Gattung wirksam. Die Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien in die Interims-Gattung wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Erklärung der Angebotsannahme vorgenommen, wobei dies in der Verantwortung des jeweiligen Depotführenden Instituts liegt. Sie gilt als fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn sie bis spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also bis 3. Dezember 2024, 18:00 Uhr (MESZ) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist, also bis 29. November 2024, 24:00 Uhr (MESZ), gegenüber dem Depotführenden Institut in Textform erklärt worden ist. „Bankarbeitstag“ meint einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfersystem (TARGET) oder ein vergleichbares System funktionsbereit ist.

5.1.4 Annahmeerklärungen, die bei dem jeweiligen Depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als wirksame Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden Aktionär nicht dazu, die Gegenleistung aus dem Angebot zu erhalten. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, auch eine mit Mängeln oder Fehlern behaftete oder verspätete Annahmeerklärung zu akzeptieren. Weder die Bieterin noch die für sie handelnden Personen haben die Pflicht, Mängel oder Fehler der Annahmeerklärung gegenüber dem jeweiligen Aktionär anzuzeigen, noch unterliegen sie irgendeiner Haftung, wenn die Anzeige unterbleibt.

5.2 Erklärungen und Weisungen der annehmenden Aktionäre

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut an und ermächtigen dieses:

5.2.1 die Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die sofortige Umbuchung der in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, in die ausschließlich für die Durchführung dieses Erwerbsangebots eingerichtete Interims-Gattung bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen bzw. zu veranlassen;

5.2.2 die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf den Konten des Depotführenden Instituts belassenen und in die Interims-Gattung umgebuchten Eingereichten Aktien nach Vorliegen der Voraussetzungen (vgl. Ziffer 5.3) auszubuchen und der Zentralen Abwicklungsstelle auf deren Depotkonto bei der Clearstream Banking AG („Zieldepotkonto“) zur Verfügung zu stellen und das Eigentum an den Eingereichten Aktien samt aller hiermit verbundenen Nebenrechte an die Bieterin zu übertragen;

5.2.3 die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das Depotführende Institut die für die Bekanntgabe über den Erwerb der Aktien erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG in die Interims-Gattung umgebuchten Eingereichten Aktien börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln;

5.2.4 die Annahmeerklärung auf Verlangen der Zentralen Abwicklungsstelle an diese weiterzuleiten; und beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der Eingereichten Aktien unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 5.5) auf die Bieterin herbeizuführen.

5.2.5 die Aktien, für die sie die Annahme erklärt haben, jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen dieses Angebots zu übertragen. Sofern die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt werden, gilt die Übereignungserklärung im Umfang der Zuteilung gemäß den Regelungen unter Ziffer 5.5.

5.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

5.3.1 Die Zahlung des Kaufpreises an Clearstream zur Gutschrift an die Depotbanken erfolgt gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 5.5 - Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien durch Clearstream auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle zur Übereignung an die Bieterin. Der Kaufpreis wird voraussichtlich zwischen dem fünften und achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich zwischen dem 6. und 11. Dezember 2024, zur Verfügung stehen. Im Falle einer teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern.

5.3.2 Die jeweilige Depotbank ist beauftragt, den jeweiligen Kaufpreis dem bei ihr geführten Konto des jeweiligen annehmenden Aktionärs gutzuschreiben. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depotbanken, den Kaufpreis den Aktionären, die am Angebot teilnehmen, gutzuschreiben.

5.3.3 Soweit zum Erwerb eingereichte niiio-Aktien im Fall der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nicht erworben werden konnten, werden die Depotbanken angewiesen, diese verbleibenden niiio-Aktien in die ursprüngliche WKN: A2G833 / ISIN: DE000A2G8332 zurück zu buchen.

5.4 Rechtsfolgen der Annahme

5.4.1 Mit der Abgabe der Annahmeerklärung gegenüber dem Depotführenden Institut erklärt der jeweilige einreichende Aktionär, dass er für alle in der Annahmeerklärung genannten und auf seinem Depot bei dem Depotführenden Institut befindlichen Eingereichten Aktien (samt aller hiermit verbundenen Nebenrechte) das Angebot der Bieterin gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annimmt. Mit der wirksamen Annahme des Angebots kommt zwischen der Bieterin und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag über die Eingereichten Aktien (nachfolgend „Kaufvertrag“) gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Der annehmende Aktionär und die Bieterin einigen sich zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Aktien zum jeweiligen Abwicklungstag auf die Bieterin. Darüber hinaus erklärt der jeweils einreichende Aktionäre mit Annahme dieses Angebots unwiderruflich die in Ziffern 5.2 und 5.3 beschriebenen Weisungen, Aufträge und Vollmachten.

5.4.2 Mit der Annahme des Angebots durch den jeweiligen Aktionär erklärt dieser gegenüber der Bieterin, dass:

(i) die Eingereichten Aktien zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs im alleinigen Eigentum des Aktionärs stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen, sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind;

(ii) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass die Eingereichten Aktien nach Umbuchung in die Interims-Gattung nicht mehr handelbar sind; und

(iii) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass eine Verfügung über die Eingereichten Aktien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.

5.5 Begrenzung des Angebots und Annahme im Falle der Überannahme

Das Angebot ist grundsätzlich begrenzt auf 2.000.000 Aktien. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als 2.000.000 Aktien eingereicht werden, gilt Folgendes:

5.5.1 Nehmen Aktionäre dieses Angebot für mehr als 2.000.000 Aktien an, auf die dieses Angebot beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt. Es werden nur ganze Aktien berücksichtigt, es wird bei der verhältnismäßigen Berücksichtigung auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.

5.5.2 Jeder andienende Aktionär kann sämtliche seiner Aktien im Rahmen dieses Angebots andienen. Eine eventuelle über Stück 2.000.000 Aktien hinaus gehende Annahme durch die Bieterin ist grundsätzlich möglich, obliegt aber alleinig der Entscheidung der Bieterin und wird nach Ablauf der Annahmefrist den jeweiligen Aktionären bzw. abwickelnden Banken mitgeteilt. In diesem Falle kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einige Bankarbeitstage verzögern.

5.5.3 Die Bieterin behält sich vor, weitere Aktien als die genannten zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung des Volumens, auf das dieses Angebots begrenzt ist.

5.5.4 Außerdem behält sich die Bieterin im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Angebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten oder im Falle der Überannahme Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, in einem größeren Verhältnis zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktionär hierzu sein Einverständnis.

5.5.5 Die Bieterin wird eine nachträgliche Erhöhung des Volumens, auf das sich das Angebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme oder, im Falle der Überannahme, eine Erhöhung des Verhältnisses, zu welchem Aktien berücksichtigt werden können, ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) mitteilen. Gegenüber den Depotführenden Instituten werden entsprechende Mitteilungen durch die Zentrale Abwicklungsstelle vorgenommen. Mit Annahme des Angebot erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktionär hierzu sein Einverständnis.

5.6 Widerruf; Rücktritt

5.6.1 Die Annahme des Angebots durch die Aktionäre erfolgt grundsätzlich unwiderruflich. Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, steht auch kein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Kaufvertrag zu.

5.6.2 Die Neptune BidCo hat das Recht, in Bezug auf Aktien, für die das Erwerbsangebot gegenüber der Neptune BidCo noch nicht angenommen wurde, jederzeit vom Angebot zurückzutreten, ohne dass dadurch Ansprüche gegenüber der Neptune BidCo durch Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben, entstehen.

5.7 Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

6. Handelbarkeit der Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

Ein Handel der Eingereichten Aktien ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in die Interims-Gattung umgebuchten Eingereichten Aktien bis zu einer eventuellen Rückbuchung auf die ursprüngliche ISIN/WKN aufgrund einer Überannahme wahrscheinlich nicht anderweitig veräußern, und zwar unabhängig davon, ob die Aktien übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise nicht im Rahmen des Angebots berücksichtigt werden.

7. Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktionären selbst zu tragen, eine Erstattung durch die Bieterin erfolgt nicht. Aktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird daher empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem Depotführenden Institut abzuklären.

8. Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bezüglich der Eingereichten Aktien hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktionärs ab.

9. Finanzierung des Angebots

Die Bieterin hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel und die Mittel zur Begleichung der Transaktionskosten zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zur Finanzierung des Erwerbs werden nicht offengelegt. Mit Annahme des Angebotes erklärt sich der annehmende Aktionäre hiermit einverstanden.

10. Veröffentlichungen

Alle weiteren Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Bieterin im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, ausschließlich auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot).

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Das Angebot sowie die unter dem Angebot zustande gekommenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie allen Verträgen, die infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommen) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Görlitz, Deutschland.

11.2 Sofern einzelne Bestimmungen dieses Angebots unwirksam und/oder undurchführbar sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit des Angebots im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Angebot enthaltenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in einem solchen Fall gilt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn sich bei Durchführung dieses Angebots eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

12. Rückfragen

Wenden Sie sich bei Fragen zur Abwicklung, insbesondere bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung, bitte an Ihr Depotführendes Institut. Allgemeine Fragen, die sich auf das Angebot der Bieterin beziehen, richten Sie bitte an
ir@niiio.finance

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2024

home24 SE: RAS Beteiligungs GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest

Corporate News

Berlin, 30. Oktober 2024 – Die home24 SE hatte am 22. Oktober 2024 das Verlangen ihrer Mehrheitsaktionärin RAS Beteiligungs GmbH bekannt gemacht, dass die Hauptversammlung der home24 SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.

Die RAS Beteiligungs GmbH hat gestern das angekündigte konkretisierende Squeeze-out-Verlangen an die home24 SE übermittelt und mitgeteilt, dass auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung die angemessene Barabfindung EUR 7,46 pro Aktie der home24 SE beträgt. Der zuvor gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat heute die Angemessenheit dieser Barabfindung bestätigt.

Nach Angaben der RAS Beteiligungs GmbH hält diese weiterhin 95,97 % des Grundkapitals der home24 SE.

Die home24 SE wird zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu der Hauptversammlung, in der der Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, einladen.