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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 27. September 2023

Deutsche Balaton AG will Aktien delisten lassen

Wie auf der Hauptversammlung der Deutschen Balaton AG am 30. August 2023 mitgeteilt, hat die Gesellschaft das Delisting der Aktie beschlossen, da das Handelsvolumen in der Aktie weiter deutlich gesunken sei. 2022 wurden lediglich 266 Stücke gehandelt (was angesichts der hohen Kurse
nach einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 100 : 1 nachvollziehbar ist). Zudem bringe die Notiz einen Zusatzaufwand mit sich. Deshalb habe man beschlossen, die Einbeziehung in den Freiverkehr Frankfurt Ende September zu kündigen.

Dienstag, 26. September 2023

Gigaset AG: Einstellung des Börsenhandels bei Xetra

Bocholt, 26. September 2023 [15:23 Uhr] – Die Gesellschaft hat heute die Mitteilung erhalten, dass auf Grund des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gigaset AG der Handel der Gigaset Aktie auf dem Börsenhandelsplatz Xetra eingestellt wurde. Grund hierfür ist, dass die Gesellschaft die CCP-Fähigkeit (Central Counter Part), die für den Xetra-Handel Voraussetzung ist, verloren hat.

Die Gesellschaft hat zudem eine Anhörung der Frankfurter Wertpapierbörse bezüglich des Widerrufs der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) von Amts wegen erhalten. Der Vorstand der Gesellschaft rechnet nun damit, dass die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse von der Widerrufsmöglichkeit der Zulassung zum Prime Standard Gebrauch machen wird. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) im Übrigen unberührt.

Der Vorstand weist jedoch darauf hin, dass die Geschäftsführung der Börse die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt widerrufen kann, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat. Aus Sicht des Vorstandes kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gigaset AG oder mit Fortschreiten des Insolvenzverfahrens ein Widerruf der Zulassung des Handels im regulierten Markt von Amts wegen zu erwarten ist.


Die Gigaset AG, Bocholt, ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas Marktführer bei DECT-Telefonen und rangiert auch international mit rund 850 Mitarbeitenden und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender Stelle. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten neben DECT-Schnurlostelefonen, Android-basierte Smartphones, Cloud-gesteuerte Smart Home Anwendungen sowie Geschäftstelefonie-Lösungen für SoHo, KMU und Enterprise-Kunden. Das Traditionsunternehmen mit einer 175-jährigen Firmengeschichte zeichnet sich in besonderer Weise durch seine Produktion „Made in Germany“ aus. Hauptsitz der Gesellschaft ist Bocholt, Deutschland. Ferner werden ein Software-Entwicklungs-Zentrum in Wroclaw, Polen sowie zahlreiche Vertriebsniederlassungen in Europa und Asien unterhalten.

GERRY WEBER International AG: Vorstandswechsel bei GERRY WEBER

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Halle/Westfalen, 26. September 2023 – Der Aufsichtsrat hat heute den Umbau des Vorstands zur Neuausrichtung des Unternehmens und der weiteren Umsetzung des Restrukturierungsplans beschlossen und sich mit Angelika Schindler-Obenhaus, CEO und Vorstandsvorsitzende, einvernehmlich darauf geeinigt, dass sie ihre Tätigkeit vorzeitig zum 30. September 2023 beendet.

Dirk Reichert, seit April 2023 in der Rolle des beratenden CRO, wird zum 1. Oktober 2023 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands bestellt.

Montag, 25. September 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der PETROTEC AG: Gericht fordert vom Sachverständigen ergänzende Stellungnahme an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die REG Germany AG hatte das LG Dortmund den vom Gericht bestellten Sachverständigen WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, am 28. September 2022 angehört. Da die Antragsgegnerin dem gerichtlichen Vergleichvorschlag nicht nähertreten wollte, hat das Gericht eine ergänzende Stellungnahme angefordert. Diese soll folgende Punkte behandeln:

"Der Sachverständige soll ergänzend zu seinem bisherigen Gutachten und den Ausführungen in der mündlichen Anhörung sein Gutachten noch zu folgenden Fragen ergänzen:

1) Im Hinblick auf die auf Bl. 6/7 des Protokolls vom 28.09.22 noch offen gebliebene Frage zur Bildung der Peer-Group angesichts von US-Unternehmen wird der Sachverständige angewiesen, der Sache - wie im Protokoll angedeutet - noch einmal nachzugehen, d.h. die Zusammensetzung der Peer Group im konkreten Falle hier nochmals zu überprüfen.

2) Dem Sachverständigen wird aufgegeben, die auf Bl. 7 des Protokolls in Bezug genommenen Arbeitsunterlagen zu überreichen und die Auswirkungen insoweit schriftlich zu erläutern.

3) Dem Sachverständigen wird schließlich aufgegeben, den Unternehmenswert
a) auf Grundlage des Wertes des Betafaktors von 1,28 (Bl. 9 des Protokolls) alternativ den Unternehmenswert zu bestimmen und
b) sofern sich aus den Fragen oben relevante Änderungen des Unternehmenswertes ergeben, den Wert anhand der neu gefundenen Aspekte zu bestimmen."

LG Dortmund, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main

RENK Group AG: RENK Group AG und Triton legen Preisspanne für IPO an der Frankfurter Wertpapierbörse fest

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

- RENK Group AG und Triton legen Preisspanne für IPO an der Frankfurter Wertpapierbörse fest 

- Aktien der RENK Group AG werden in Preisspanne von 15 Euro bis 18 Euro je Aktie angeboten

- Angebot wird bis zu 27.025.000 Aktien aus dem Bestand der veräußernden Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l. umfassen, einschließlich möglicher Mehrzuteilungen

- Relevanter Streubesitz von bis zu 27 %, einschließlich möglicher Mehrzuteilungen, bei einem erwarteten Platzierungsvolumen zwischen 405 und 486 Millionen Euro

- Angebotsfrist beginnt am 26. September und läuft bis voraussichtlich 4. Oktober 2023

- Erster Handelstag im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am 5. Oktober 2023

- Angebot und Börsenzulassung stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung

Augsburg, 25. September 2023 – RENK Group AG und ihre Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l., eine Holding-Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz des Fonds „Triton V“ der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, haben heute die Preisspanne für den geplanten Börsengang der RENK Group AG, einem weltweit führenden Anbieter von einsatzkritischen Antriebslösungen, zwischen 15 Euro und 18 Euro pro Aktie festgelegt.

Susanne Wiegand, CEO der RENK Group AG, sagte: „Heute ist ein wichtiger Tag auf unserem Weg zu einem Börsengang. Wir sehen starkes Momentum in unserem Kerngeschäft und wollen durch den Börsengang weitere Optionen zur Unterstützung unseres Wachstums erschließen.“

Christian Schulz, CFO der RENK Group AG, sagte: „Wir sehen großes Interesse von Investoren, an den Megatrends Zeitenwende und Energiewende zu partizipieren. Die RENK Group spielt eine Schlüsselrolle für beide und wir sehen uns daher für den Börsengang gut aufgestellt.“

Claus von Hermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der RENK Group AG und Mitglied des Investment Advisory Committees bei Triton, sagte: „Wir freuen uns sehr, die RENK Group, ihre Erfolgsgeschichte und ihr Wachstum auch weiterhin als Mehrheitsaktionär zu begleiten. Durch einen relevanten Streubesitz zum Zeitpunkt des Listings stellen wir die Liquidität der RENK-Aktie sicher.“

Das Angebot besteht aus insgesamt 27.025.000 Aktien, davon 23.500.000 bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag und 3.525.000 zusätzliche auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen.

Nach dem Börsengang wird Triton weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an der RENK Group AG halten. Der Streubesitz würde unter der Annahme der Platzierung aller Angebotsaktien 27% betragen, was einen liquiden Markt für die Aktien der RENK Group AG schafft. Abhängig vom endgültigen Angebotspreis und unter der Annahme, dass alle Angebotsaktien platziert werden, wird das gesamte Platzierungsvolumen voraussichtlich zwischen 405 Millionen Euro und 486 Millionen Euro liegen.

Der endgültige Angebotspreis und die Zuteilung der Angebotsaktien werden am Ende des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. RENK Group AG und Triton haben jeweils eine Sperrfrist von sechs Monaten nach der ersten Notierung der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse vereinbart.

Der Angebotszeitraum beginnt am 26. September 2023 und endet am 4. Oktober 2023. Auf der Grundlage des Orderbuchs werden der endgültige Angebotspreis je Aktie und die endgültige Anzahl der zu verkaufenden Aktien voraussichtlich am oder um den 4. Oktober 2023 festgelegt. Die Handelsaufnahme im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist für den 5. Oktober 2023 vorgesehen.

Das Angebot der Aktien steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung, die für heute vorgesehen ist. Nach Billigung durch die BaFin werden der Prospekt und weitere Informationen auf der Investor Relations Seite der RENK Group AG unter ir.renk.com veröffentlicht.

Citigroup, Deutsche Bank und J.P. Morgan fungieren im Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators. COMMERZBANK in Kooperation mit ODDO BHF, Goldman Sachs, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit unterstützen die Transaktion als Joint Bookrunners. Crédit Agricole CIB, Mizuho und SEB sind Co-Lead Manager.

Über die RENK Group AG

Die RENK Group AG mit Hauptsitz in Augsburg ist ein weltweit führender Hersteller von einsatzkritischen Antriebstechniken in verschiedenen zivilen und militärischen Endmärkten. Das Produktportfolio umfasst Getriebe, Fahrzeugantriebe, Powerpacks, hybride Antriebe, Federungssysteme, Gleitlager, Kupplungen und Prüfsysteme. Die RENK Group AG bedient insbesondere Kunden in den Branchen für Militärfahrzeuge, Marine, zivile Seefahrt, Zement- und Kunststoffproduktion sowie Öl und Gas ebenso wie Kunden aus den Bereichen Wasserstoff, CCUS sowie industrielle Wärmepumpenanwendungen. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die RENK Group AG einen Umsatz von 849 Millionen Euro.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.renk.com

Über Triton

Triton ist ein führender europäischer Investor, der 1997 gegründet wurde und sich im Besitz seiner Partner befindet. Triton hat sich auf den Mittelstand spezialisiert und konzentriert sich auf Unternehmen, die wichtige Güter und Dienstleistungen in den Sektoren Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Konsumgüter und Industrie anbieten.

Triton beschäftigt mehr als 200 Investment Professionals in 11 Büros und investiert über drei sich ergänzende All Weather -Strategien: Mid-Market Private Equity, Smaller Mid-Cap Private Equity und Opportunistic Credit.

Für weitere Informationen: www.triton-partners.de

Samstag, 23. September 2023

Freshfields berät Aareal Bank bei geplantem Delisting

Pressemitteilung

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät die börsennotierte Aareal Bank AG beim geplanten Delisting auf der Basis einer Delisting-Vereinbarung mit der Atlantic BidCo GmbH. Die Aareal Bank AG ist ein international führender Anbieter von intelligenten Finanzierungen, Softwareprodukten, digitalen Lösungen und Zahlungsverkehrsanwendungen für die Immobilienwirtschaft und verwandte Branchen. Die Atlantic BidCo GmbH hält knapp 90 % des Grundkapitals der Aareal Bank AG und wird indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation, Centerbridge Partners, L.P., CPP Investment Board Europe S.àr.l, Goldman Sachs und anderen Investoren gehalten.

Freshfields beriet die Aareal Bank AG bereits zu allen rechtlichen Aspekten der öffentlichen Übernahmeverfahren in den Jahren 2022 und 2023. Die Kanzlei berät die Aareal Bank AG nun auch im Hinblick auf das beabsichtigte Delisting-Verfahren bei der Deutschen Börse sowie zu allen mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehenden gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Aspekten, wie etwa die nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz abzugebende begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot. Das Transaktionsvolumen beträgt rund 200 Millionen Euro.

Freitag, 22. September 2023

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beiträge in Englisch, siehe: http://shareholders-germany.blogspot.com/) haben kürzlich die Schwelle von vier Millionen Seitenaufrufe geknackt, was bei einem doch recht speziellen Thema erfreulich ist. Hinzu kommen Aufrufe der SpruchZ-Beiträge auf anderen Webseiten, wie etwa auf der LinkedIn-Gruppe "SpruchZ: Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" https://www.linkedin.com/groups/12704177/.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: Alternativberechnungen kommen zu einem Wert von EUR 1.688,10 bis EUR 1.827,07 je AUDI-Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I bei dem Verhandlungstermin am 27. April 2023 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. Bezüglich des Beta-Faktors bat das Gericht die Prüfer um eine alternative Berechnung mit einer etwas anders zusammengesetzten Peer Group (ohne Tesla als Ausreisser) und mit anderen Berechnungsweisen:

"Die Abfindungsprüfer werden gebeten, unter Zugrundelegung der Peer Group und der Me-
thode von PwC den Unternehmenswert zu ermitteln, wenn beim Beta-Faktor Tesla ausge-
schlossen und bei Ferrari entsprechend der Ergänzenden Stellungnahme Seite 227 auch auf den größten nationalen Index abgestellt wird. Dabei möge der Unternehmenswert auf der Basis des arithmetischen Mittels, des Median sowie des Mittelwerts aus arithmetischen Mittel und Median dargestellt werden."

Die erbetenen ergänzenden Stellungnahme wurde nunmehr den Beteiligten zur Stellungnahme (bis zum 17. Oktober 2023) zur Verfügung gestellt. Die Prüfer kamen bei den erbetenen Alternativberechnungen zu folgenden Werten:

- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels (Mittelwert): EUR 1.688,10

- Betafaktor auf Basis des Medians (Median): EUR 1.827,07

- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels und des Medians (Mittelwert): EUR 1.764,71

- Alternative Berechnung mit (in der Stellungnahme einzeln aufgeführten) Datenpunkten zu arithmetischem Mittel und Median: EUR 1.778,16 

Die Volkswagen AG hatte die Barabfindung auf EUR 1.551,53 je AUDI-Aktie festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/audi-ag-volkswagen-ag-legt-die.html

Das Gericht hat angekündigt, am 28. Dezember 2023 eine Entscheidung zu verkünden.

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): Verhandlung am 7. März 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) hat das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 7. März 2024, bestimmt. Bei diesem Termin sollen WP/StB Jörg Neis und WP Florias Leis von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz zu dem Prüfbericht angehört werden. Das Gericht hat die Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) gestattet.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschiedenen Agosi-Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi. 

LG Mannheim, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG 
(vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim 
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

Donnerstag, 21. September 2023

OHB SE: Vorstand und Aufsichtsrat der OHB SE empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Vorstand und Aufsichtsrat der OHB SE begrüßen die strategische Partnerschaft mit KKR und empfehlen Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots.

- Angebotene Gegenleistung von EUR 44,00 je Aktie nach sorgfältiger Analyse als fair, angemessen und attraktiv befunden; Angebot bietet Gelegenheit zu einer sicheren und vorzeitigen Wertrealisierung; Annahmefrist endet am 17. Oktober 2023.

- Die OHB SE bleibt auch nach dem Vollzug des Angebots ein unabhängiges deutsches Familienunternehmen.


Bremen, 21. September 2023. Vorstand und Aufsichtsrat des deutschen Raumfahrt- und Technologieunternehmens OHB SE („OHB“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. („Bieterin“), einer Holdinggesellschaft, die von durch Tochtergesellschaften der Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. („KKR“) beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrolliert wird, veröffentlicht. Darin kommen sie zu dem Schluss, dass das Übernahmeangebot der Bieterin im Interesse der OHB, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und sonstigen Interessengruppen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die strategische Partnerschaft mit KKR für Investitionen in langfristiges Wachstum entlang der OHB-Unternehmensstrategie und empfehlen den Aktionären der OHB eine Annahme des Angebots. Sie teilen – vorbehaltlich einer Prüfung des Unternehmensinteresses zum gegebenen Zeitpunkt – die von der Bieterin geäußerte Absicht, nach Vollzug des Angebots eine Einstellung der Börsennotierung anzustreben.

Die jeweiligen Gremien haben die Prüfung eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Auf Basis der sorgfältigen Analyse unter Einbeziehung einer Fairness Opinion ihres Finanzberaters halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene Gegenleistung je OHB-Aktie in Höhe von EUR 44,00 in bar für fair, angemessen und attraktiv; sie liegt 39 % über dem volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der drei Monate vor Ankündigung des Angebots. Den Aktionären von OHB wird empfohlen, das Angebot der Bieterin anzunehmen.

Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB, sagte: „In den nächsten Jahren wollen wir unsere Kernkompetenzen als Infrastrukturpartner und im Servicebereich ausbauen und so unseren Kunden und Partnern neue Perspektiven eröffnen. Mit KKR haben wir einen starken Partner an unserer Seite, der für die Umsetzung unserer langfristigen Strategie das notwendige Kapital zur Verfügung stellt. Gleichzeitig behält meine Familie als Mehrheitsaktionärin die dauerhafte Kontrolle.

Robert Wethmar, Aufsichtsratsvorsitzender der OHB, fügte hinzu: „Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen nach sorgfältiger und gründlicher Überprüfung, das Angebot anzunehmen. Es bietet Aktionären eine attraktive Prämie, wodurch sie bei Annahme des Angebots bereits früher einen erheblichen Anteil des angestrebten langfristigen Werts der Aktie realisieren können. Dies gilt umso mehr, als das Angebot nicht von einer Mindestannahmeschwelle abhängig ist.“

Die Familie Fuchs wird keine der im Fuchs-Familienpool gebundenen Aktien im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots verkaufen und folglich auch künftig die Kontrolle über OHB behalten. Die OHB bleibt somit auch nach dem Vollzug des Angebots ein unabhängiges deutsches Familienunternehmen mit Marco Fuchs als Vorstandsvorsitzendem.

Information zur begründeten Stellungnahme

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der OHB zu dem am 15. September 2023 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Bieterin an die Aktionäre der OHB wird bei der OHB SE, Investor Relations, Manfred-Fuchs-Platz 2-4, 28359 Bremen (Tel: +49 421 2020 7200; E-Mail: ir@ohb.de) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter www.ohb.de/investor-relations (dort im Bereich „Übernahmeangebot“) einsehbar. Die Stellungnahme und etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und unverbindlicher englischer Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Wichtige Information

Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder OHB-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der OHB-Aktien selbst treffen. Zudem sollte jeder OHB-Aktionär hierzu die Angebotsunterlage lesen. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften trifft Vorstand und Aufsichtsrat keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots im Nachhinein zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen OHB-Aktionär führen sollte.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE dar. Die Bedingungen und weitere das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der OHB SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der OHB SE können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. OHB SE wurde informiert, dass die Orchid Lux HoldCo S.à r.l. (die „Bieterin“) sich das Recht vorbehält, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der OHB SE außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der OHB SE und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet.  (...)

Über die OHB SE

OHB SE ist ein deutscher Raumfahrt- und Technologiekonzern und eine der führenden unabhängigen Kräfte in der europäischen Raumfahrtindustrie. Mit langjähriger Erfahrung in der Realisierung anspruchsvoller Projekte ist die OHB SE im internationalen Wettbewerb hervorragend aufgestellt und bietet ihren Kunden ein breites Portfolio an innovativen Produkten in den drei Segmenten: SPACE SYSTEMS, AEROSPACE und DIGITAL. Das Unternehmen beschäftigt über 3.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete im Jahr 2022 eine Gesamtleistung von rund EUR 1 Mrd.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vantage Towers AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Düsseldorf eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs beantragt.

Die Hauptaktionärin Oak Holdings GmbH hat eine Abfindung in Höhe von EUR 28,24 je Vantage-Towers-Aktie angeboten und eine Ausgleichzahlung von brutto EUR 1,63 je Aktie abzüglich eines Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (derzeit somit netto EUR 1,52). Die angebotene Abfindung liegt damit deutlich unterhalb der letzten Kurse (derzeit nur noch im Freiverkehr an der Börse Hamburg).

Eine Verfahrensverbindung und die Bestellung des gemeinsamen Vertreters sind noch nicht erfolgt.

LG Düsseldorf, Az. 31 O 1/23 [AktE], 31 O 2/23 [AktE], 31 O 14/23 [AktE] u.a.

AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA beschließt Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Grünwald, 21. September 2023 - Die Hauptversammlung der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) ("Gesellschaft") hat am 20. September 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 110.328.178,34 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 auszuschütten, hatte zuvor die erforderliche Beschlussmehrheit nicht erreicht. 

__________

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Video-Bericht der SdK zu dieser Hauptversammlung auf Youtube:  https://youtu.be/ezJhiuZ9cD0

RAS Beteiligungs GmbH: Delisting-Erwerbsangebot erfolgreich abgeschlossen – Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe sichern sich rund 95,96 % der home24-Aktien

Corporate News

- Gesellschaften um XXXLutz halten insgesamt rund 95,96 % am derzeitigen Grundkapital von home24

- XXXLutz freut sich auf die Zusammenarbeit mit home24 

Wels, 21. September 2023 – Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW‑Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), haben am 20. September das Delisting-Erwerbsangebot ("Angebot") für alle noch ausstehenden Aktien der home24 SE ("home24" oder die "Gesellschaft") erfolgreich abgeschlossen. Gesellschaften um XXXLutz halten nach Ablauf des Angebots nun rund 95,96 % des derzeitigen Grundkapitals von home24.

Das Delisting-Erwerbsangebot ist damit beendet. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 11. September 2023 mitgeteilt, dass dem Antrag von home24 auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Das Delisting wurde gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 14. September 2023 wirksam. Seitdem können die home24-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

XXXLutz freut sich, gemeinsam mit home24 neue Wachstumschancen zu ergreifen und der Gesellschaft als starker Partner Stabilität und Schlagkraft für die künftige Ausrichtung zu geben.

Über XXXLutz

XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 26.300 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,75 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24

home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit rund 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken.

Mittwoch, 20. September 2023

Aareal Bank AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Atlantic BidCo GmbH / Delisting-Erwerbsangebot von Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Aareal Bank AG („Aareal“ oder „Gesellschaft“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Atlantic BidCo GmbH abgeschlossen, die bereits knapp unter 90 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Aareal-Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) erfolgen.

Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Atlantic BidCo GmbH heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der Aareal ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Aareal, die nicht bereits direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 33,20 je Aareal-Aktie zu unterbreiten. Dieser Betrag liegt, vorbehaltlich der Bestimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, knapp über dem geschätzten Mindestpreis gemäß § 39 Börsengesetz.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die beide dem Abschluss der Delisting-Vereinbarung zugestimmt haben, unterstützen das angekündigte Delisting-Erwerbsangebot der Atlantic BidCo GmbH. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft, in ihrer gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu veröffentlichenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Die Delisting-Vereinbarung enthält zudem Bestimmungen über die Finanzierungsunterstützung für die Aareal Bank AG gemäß der bereits im Übernahmeverfahren (2022) abgeschlossenen Investorenvereinbarung und damit auch für die Zeit nach Widerruf der Börsenzulassung.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der Aareal nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Aareal Bank AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN DELISTING-ERWERBSANGEBOTS GEMÄẞ § 10 ABS. 1 UND 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 SATZ 3 NR. 1 DES BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:

Atlantic BidCo GmbH
An der Welle 4
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 124165

Zielgesellschaft:

Aareal Bank AG
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 13184
ISIN: DE0005408116

Die Atlantic BidCo GmbH (die „Bieterin”) mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat heute, am 20. September 2023, entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Aareal Bank AG (die „Gesellschaft”) mit Sitz in Wiesbaden, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Stückaktien der Gesellschaft (derzeit ISIN DE0005408116) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 („Aareal-Aktien“) abzugeben. Für jede bei der Bieterin eingereichte Aareal-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 33,20 in bar („Angebotspreis“) als Gegenleistung anbieten.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. August 2023 beschlossen, die Aareal-Aktien von Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln. Die Umwandlung ist bereits durch Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister wirksam geworden. Nach Abschluss der technischen Umstellung wird den Namensaktien eine neue ISIN (DE000A37FT90) zugeteilt werden. Sofern zeitlich relevant, wird sich das Delisting-Angebot auf die neue ISIN beziehen. Einzelheiten werden in der Angebotsunterlage bekanntgegeben.

Die Bieterin hält derzeit Aareal-Aktien im Umfang von ca. 90 % des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft. Sie hat heute mit der Gesellschaft eine Delisting-Vereinbarung (Delisting Agreement) abgeschlossen, in der die Gesellschaft sich unter üblichen Vorbehalten verpflichtet hat, unter anderem durch Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aareal-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting‑Angebots ein Delisting der Gesellschaft zu unterstützen.

Das Delisting-Angebot wird nicht von Vollzugsbedingungen abhängig sein und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Konditionen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l., Luxemburg („Atlantic HoldCo“), die von keinem ihrer Gesellschafter alleine oder gemeinsam kontrolliert wird. Sämtliche Anteile an der Atlantic HoldCo werden in Form von unabhängigen Minderheitsbeteiligungen gehalten von Fonds, die von der Advent International, L.P. und mit ihr verbundenen Unternehmen verwaltet und beraten werden, von Fonds, die von der Centerbridge Partners, L.P. beraten werden, sowie von anderen Minderheitsgesellschaftern, wie der CPP Investment Board Europe S.à r.l.

Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter https://www.atlantic-offer.com zugänglich sein.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Angebot, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), dem Börsengesetz (BörsG) und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Delisting-Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Delisting-Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Frankfurt am Main, den 20. September 2023

Atlantic BidCo GmbH

Dienstag, 19. September 2023

Gigaset AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Ad hoc Meldung
WKN: 515600 / WKN A14KQ7

Bocholt, 19. September 2023

Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs im Rahmen einer Eigenverwaltung

Bocholt, 19. September 2023 [19:33 Uhr] – Der Vorstand der Gigaset AG hat heute beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht Münster zu stellen. Der Geschäftsbetrieb der Gigaset Gruppe läuft unverändert fort.

Der Hintergrund für den Insolvenzantrag ist im Wesentlichen ein unerwarteter und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 und somit eine deutlich unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung bei einer anhaltend und sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset Produkten sowie einer allgemeinen Kauf- und Konsumzurückhaltung in Deutschland und Europa mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Mit Kapitalgebern geführte Verhandlungen für neues Eigen- bzw. Fremdkapital haben sich bis zuletzt nicht ausreichend konkretisiert, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Gigaset außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden ohne Unterbrechung weitergeführt. Das übergeordnete Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für die Gigaset Communications GmbH ist die nachhaltige Restrukturierung des operativen Geschäftsbetriebes unter den Regularien des Insolvenzrechts..


Die Gigaset AG, Bocholt, ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas Marktführer bei DECT-Telefonen und rangiert auch international mit etwa 900 Mitarbeitern und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender Stelle. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten neben DECT-Telefonen, Android-basierte Smartphones, Cloud-basierte Smart Home Anwendungen sowie Geschäftstelefonie-Lösungen für KMU und Enterprise-Kunden. Das Traditionsunternehmen zeichnet sich in besonderer Weise durch seine Produktion „Made in Germany“ aus. Hauptsitz der Gesellschaft ist Bocholt, Deutschland. Ferner werden ein Software-Entwicklungs-Zentrum in Wroclaw, Polen sowie zahlreiche Vertriebsniederlassungen in Europa und Asien unterhalten.

Die Gigaset AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und unterliegt damit den höchsten Transparenzanforderungen. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol GGS (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

Angebotsunterlage für Aktien der OHB SE veröffentlicht

Die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., ein Investitionsvehikel von KKR, hat den Aktionären der OHB SE wie angekündigt ein freiwilliges Übernahmeangebot zu einer Gegenleistung in Höhe von EUR 44,00 je OHB-Aktie unterbreitet. Die Annahmfrist begann am 15. September 2023 und endet am 17. Oktober 2023.

Zu der Angebotsunterlage der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. vom 15. September 2023 auf der Webseite der BaFin.

Weitere Informationen in Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot: www.orchid-offer.com.

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG): Bestellung eines gemeinsamen Vertreters angekündigt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) mit Sitz in Rostock auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam hat das LG Rostock nunmehr angekündigt, Herrn RA Dr. Georg Lauber (bis Juli 2023 Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen. Die Parteien können hierzu innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die bisherigen Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.
 
LG Rostock, Az. 5 HK O 66/22
Jaeckel, U. . /. CTP N.V.
15 Antragsteller (Angemessenheit des Umtauschverhältnisses)
12 Antragsteller (Angemessenheit der Barabfindung)
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Montag, 18. September 2023

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Potsdam bezüglich des auf der ao. Hauptversammlung am 31. März 2023 gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG als beherrschtem Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung beantragt. Das LG Potsdam hat angekündigt, die eingegangenen Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

Mit Beschluss vom 13. September 2023 hat das LG Potsdam - 1. Kammer für Handelssachen - Herrn RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

Die 1. Kammer für Handelssachen hat im Übrigen mitgeteilt, zunächst die vorgreifliche Entscheidung zu zwei bei der 2. Kammer für Handelssachen noch anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen abzuwarten und das Spruchverfahren gem. § 21 FamFG bis dahin auszusetzen.

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23 u.a.
Jaeckel u.a. ./. Kino BidCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf

Pfeiffer Vacuum Technology AG: WECHSEL IN DEN GENERAL STANDARD DES REGULIERTEN MARKTES DER DEUTSCHEN BÖRSE WIRD BEANTRAGT

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Aßlar, 18. September 2023. Die Aktien der Pfeiffer Vacuum Technology AG („Pfeiffer Vacuum“), sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand von Pfeiffer Vacuum hat heute von seiner Mehrheitsgesellschafterin Pangea GmbH die Weisung erhalten, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Vorstand wird dieser Weisung Folge leisten und den Antrag baldmöglichst an die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse richten.

Im Anschluss daran wird der Wechsel in den General Standard mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Durch den Widerruf bleibt die Zulassung der Aktien von Pfeiffer Vacuum zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.

Freitag, 15. September 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Stellungnahme der SdK zur Sonderprüfung bei der ADLER Real Estate AG

Falsche Behauptungen der ADLER Real Estate AG

Die ADLER Real Estate AG hat am 12. September 2023 eine Pressemitteilung in Bezug auf eine von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und weiteren Aktionären beantragte Sonderprüfung bei der ADLER Real Estate veröffentlicht. Die Pressmitteilung enthält falsche Tatsachenbehauptungen, die aus Sicht der SdK einer Richtigstellung bedürfen. Die ADLER Real Estate hat behauptet, dass die SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2023 eine Sonderprüfung beantragt hätte. Die SdK hatte jedoch auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2023 keine Sonderprüfung beantragt. Ferner behauptet die ADLER Real Estate, dass der Pressesprecher der SdK einem Sonderprüfungsteam für eine zuvor vom Landgericht Berlin angeordnete Sonderprüfung angehören sollte. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Der Pressesprecher der SdK, Herr Dr. Marc Liebscher, sollte keinem Sonderprüfungsteam angehören

Die SdK hatte auf der Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG am 31. August 2022 einen Sonderprüfungsantrag gestellt, welcher von den Aktionären abgelehnt wurde. Das Landgericht Berlin hatte nach der Hauptversammlung dann zunächst eine Sonderprüfung auf Antrag der SdK und weiterer Aktionäre bei der ADLER Real Estate AG angeordnet und die Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB zum Sonderprüfer bestellt. Die Sonderprüfung wurde auf eine Beschwerde der ADLER Real Estate AG hin jedoch abgelehnt. Aus Sicht des Landgerichts Berlin bestünde die Besorgnis der Befangenheit, da ein aktives Mitglied der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören sollte. Das Mitglied ist weder Mitglied des Vorstands der SdK, noch Pressesprecher der SdK und hat auch keine sonstige Organfunktion bei der SdK inne; es bestehen auch keine sonstigen geschäftlichen Verbindungen zur SdK. Die SdK hält auch nur eine Aktie an der ADLER Real Estate AG und hat keinerlei finanziellen Interessen an der Sonderprüfung, sondern strebt diese nur aus kapitalmarkthygenischen Gründen an. Die SdK kann den Beschluss des Landgerichts daher nicht nachvollziehen und wird Rechtsmittel dagegen einlegen.

München, der 15. September 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Donnerstag, 14. September 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 13. September 2023

FORTEC Elektronik AG bekommt einen neuen Ankeraktionär

Corporate News

Mit der heutigen Übermittlung von zwei Stimmrechtsmitteilungen wurde FORTEC Elektronik AG darüber informiert, dass die TRM Beteiligungsgesellschaft mbH (TRM) einen Teil ihrer langjährigen Beteiligung von zuletzt 30,23 % der Stimmrechtanteile an der FORTEC Elektronik AG am 11. September 2023 veräußert und ihre Beteiligung damit auf 5,16 % abbauen wird. Neuer Ankeraktionär der FORTEC Elektronik AG mit einem Stimmrechtsanteil von 25,07 % werden Mitglieder der deutschen Unternehmerfamilie Wiegand bzw. von diesen kontrollierten Unternehmen. Die Übertragung der Aktien, die Gegenstand der Veräußerung sind, ist noch nicht erfolgt. Die Übertragung der Aktien wird voraussichtlich am 19. September 2023 erfolgen.

Der Vorstand der FORTEC Elektronik AG ist der Auffassung, dass der Wechsel des Großaktionärs keine unmittelbaren Veränderungen im Vorstand oder im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Folge hat. Sandra Maile, Vorstandsvorsitzende der FORTEC Elektronik AG, fasst den Wechsel wie folgt zusammen: „Mit der Unternehmerfamilie Wiegand bekommen wir einen neuen strategischen und langfristig orientierten Ankeraktionär. Der vertrauensvolle Dialog zwischen Ankeraktionär und Gesellschaft wird wie bisher mit TRM weitergeführt. Die gewissenhafte Auswahl und die Fortführung der Beteiligung von TRM sehen wir auch als Bestätigung unserer Arbeit. Mit dem neuen Anteilseigner an Bord sind wir zuversichtlich, dass wir unsere strategische Ausrichtung erfolgreich fortsetzen und unser Unternehmenswachstum weiter vorantreiben können.“

Sandra Maile
Vorstandsvorsitzende

Smartbroker Holding AG präsentiert Zahlen für das erste Halbjahr 2023: Investitionsphase gezielt vorangetrieben

Corporate News

- Umsatz lag im ersten Halbjahr bei insgesamt € 23,4 Mio.

- EBITDA für die Gruppe betrug € 1,7 Mio.

- Investitionen gezielt vorangetrieben: SMARTBROKER+ erfolgreich gestartet

- Betreutes Kundenvermögen im Brokerage stieg auf mehr als € 10 Mrd.

Berlin, 13. September 2023

Die Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609, FSE: SB1), einer der führenden deutschen Online-Broker nach betreutem Kundenvermögen und der größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum, hat heute seine Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht.

Demnach erzielte die Gruppe bis zum 30. Juni Umsatzerlöse in Höhe von € 23,4 Mio., was einem Rückgang von 16 % gegenüber dem Vorjahreswert entspricht. Dabei entfielen rund € 9 Mio. auf das Transaktionsgeschäft und rund € 15 Mio. auf das Mediengeschäft. Die angespannte gesamtwirtschaftliche Lage hatte dabei einen direkten Einfluss auf das Geschehen an den Kapitalmärkten - so sind z.B. die Kassaumsätze an den wichtigsten deutschen Börsenplätzen im ersten Halbjahr 2023 um rund 30 % zurückgegangen.[1]

Das operative EBITDA betrug im ersten Halbjahr 2023 € 1,7 Mio., was neben dem schwachen Börsenumfeld in erster Linie den erhöhten Investitionen im Bereich Transaktion geschuldet ist. Im ersten Halbjahr 2022 lag das EBITDA nach Kundengewinnungskosten bei € 4,6 Mio. Entsprechend dieser Entwicklungen passte die Gesellschaft vergangene Woche die Guidance für das Gesamtjahr 2023 an und erwartet nunmehr einen Umsatz auf Gruppenebene zwischen € 46 Mio. und € 51 Mio. sowie ein konsolidiertes EBITDA nach Kundengewinnungskosten zwischen € -1 Mio. und € 1 Mio.

Voller Fokus auf die Markteinführung von SMARTBROKER+

Das Management hatte sich im vergangenen Jahr entschieden, den Fokus für 2023 auf die Markteinführung von SMARTBROKER+ zu legen – dem bislang größten Projekt in der 25-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Produktentwicklung des von Grund auf überarbeiteten und modernisierten Brokers wurde durch umfangreiche Investitionen begleitet, gleichzeitig wurden die Ausgaben für die Neukundengewinnung auf ein Minimum reduziert. Aufgrund der komplexen und zeitintensiven Vorbereitungen für den Relaunch des eigenen Brokers konnte das Transaktionsgeschäft nicht im gewohnten Umfang zum Umsatz beitragen.

Obwohl die Marketing-Aktivitäten annähernd auf null gesenkt wurden, konnte die Anzahl der betreuten Wertpapierdepots leicht auf 272 Tsd. gesteigert werden. Die Höhe des betreuten Vermögens stieg im gleichen Zeitraum von € 8,6 Mrd. auf mehr als € 10,1 Mrd. an. [2]

Die Investitionsphase wurde gezielt vorangetrieben und SMARTBROKER+ ist derzeit in der ersten Ausbaustufe am Markt verfügbar. Detaillierte Informationen zum Produkt finden sich unter smartbrokerplus.de und in der Pressemitteilung vom 30. August 2023 zum Produktstart. Im Oktober 2023 findet der Umzug der Smartbroker-Bestandskunden, die ein neues Depot bei SMARTBROKER+ eröffnen und dem Umzug zustimmen, auf die neue Plattform statt. Anschließend soll die Neukundengewinnung wieder verstärkt werden.

Modernisierungen der Börsenportale schreitet voran

Die immer noch anspruchsvolle Situation an den Aktienmärkten und die gesamtwirtschaftliche Lage haben im Mediengeschäft zu einer reduzierten Anzahl an Seitenaufrufen geführt. Die Zahlen für alle Portale der Smartbroker-Gruppe sanken von ca. 1,5 Mrd. Seitenaufrufen im ersten Halbjahr 2022 auf rund 1,1 Mrd. im ersten Halbjahr 2023. Die Zurückhaltung der Anlegerinnen und Anleger wirkte sich auch auf die Werbeeinnahmen aus. Um auch künftig weiterhin ein attraktives Angebot für User und Werbekunden anbieten zu können, wurden Apps und Webseiten in den vergangenen Monaten modernisiert. So wurde beispielsweise die Marke wallstreetONLINE optisch deutlich überarbeitet, außerdem wurde spürbar in den Ausbau der Social-Media-Kanäle von wallstreetONLINE investiert.

André Kolbinger, Gründer und CEO der Smartbroker Holding AG, zu den heute vorgestellten Halbjahreszahlen: „2023 ist ein entscheidendes Brückenjahr, das vor allem von Investitionen in unsere neuen Trading-Plattform und die Modernisierung unserer Medienangebote geprägt ist. SMARTBROKER+ wird ab 2024 erstmals ganzjährig zum Umsatz beitragen. Außerdem haben wir auch im Mediengeschäft eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Einnahmen zu erhöhen und zu diversifizieren. Wir verfolgen für das zweite Halbjahr eine klare Kostenkontrolle, um die geplanten Ziele für 2023 zu erreichen, und sind zuversichtlich, dass wir mit den überarbeiteten Angeboten unsere Marktpositionen in beiden Bereichen – Transaktion und Medien – bald deutlich ausbauen können.“

Vertragsverlängerung für André Kolbinger und Oliver Haugk

Der Aufsichtsrat der Smartbroker Holding AG hat beschlossen, den Vertrag von André Kolbinger in seiner Rolle als CEO bis Ende 2027 zu verlängern. Gleichzeitig wurde auch der Vertrag von Oliver Haugk, seit 2017 Teil des Vorstands, bis 2026 verlängert. Neben seiner Funktion als Chief Product Officer fungiert er nun auch als Co-CEO.

Über die Smartbroker-Gruppe:

Die Smartbroker-Gruppe betreibt unter anderem SMARTBROKER+ – einen Next Generation-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Zum Portfolio gehört außerdem der digitale Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de, gleichzeitig betreibt die Gruppe vier reichweitenstarke Börsenportale (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.


[1] Handelsumsatz auf XETRA und Börse Frankfurt im H1 2023 im Vergleich zu H1 2022 (Quelle: Deutsche Börse)

[2] Die Angaben zu Wertpapierdepots und betreutem Kundenvermögen beziehen sich auf die gesamte Smartbroker AG. 

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Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Squeeze-out bei dem Smartbroker-Betreiber wallstreet:online capital AG (inzwischen umbenannt in Smartbroker AG) läuft beim LG Berlin eine Spruchverfahren unter dem Az. 102 O 66/22 SpruchG.

LG Berlin, Az. 102 O 66/22 SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. wallstreet:online AG (nunmehr: Smartbroker Holding AG)
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin