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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 21. August 2023

Gewinnabführungvertrag mit der Deutschen Balaton Immobilien I AG eingetragen und bekannt gemacht

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Immobilien I AG am 31. Juli 2023 hat dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der MISTRAL Media AG und ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Balaton Immobilien I AG zugestimmt. Dieser Unternehmensvertrag wurde am 16. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist für eine Überprüfung).

Aus der Handelsregistereintragung:

"Mit der „MISTRAL Media AG“, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 100226) wurde am 31.07.2023 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 31.07.2023 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen."

Bei der MISTRAL Media AG verlangt die Konzernmutter Deutsche Balaton AG einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out).

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf!

Teilnahme an der am 20. September 2023 stattfindenden Hauptversammlung von hoher Bedeutung

In den vergangenen acht Monaten hat das Management der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA nach Einschätzung der SdK am Kapitalmarkt massiv an Vertrauen verspielt. Anstatt wie lange von der SdK gefordert ein Uplisting in den geregelten Markt durchzuführen, wurde – auch widersprüchlich zur Kommunikation des Managements selbst aus dem Jahr 2022 – nun Anfang des Jahres ein Delisting der Aktie (WKN: A0JK2A / ISIN: DE000A0JK2A8) aus dem qualifizierten Freiverkehr angekündigt und zum 30. Juni 2023 durchgeführt. Die Konsequenz war ein starker Kursverfall, welcher den Aktionären erhebliche Buchverluste beschert hat.

Mit Blick auf die anstehende Hauptversammlung am 23. September 2023 vertritt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bereits zahlreiche Aktionäre und ruft hiermit alle Aktionäre auf, sich ihr anzuschließen. Unter anderem wird die SdK auf der kommenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer angemessenen Dividende fordern. Mehr Informationen zur genauen Vorgehensweise und den Forderungen der SdK finden Sie auf dem YouTube-Kanal „SdK – Die Anlegergemeinschaft“ im Video „Die Akte Aurelius: Warum sich JETZT etwas ändern muss!“.

Informationen zur Stimmrechtsübertragung finden Sie unter https://sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/

Für Rückfragen steht die SdK Ihren Mitgliedern gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 20208460-0 zur Verfügung.

München, den 21. August 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA!

Squeeze-out bei der MISTRAL Media AG zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am Freitag, den 22. September 2023, soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft beschlossen werden.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, folgenden Übertragungsbeschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MISTRAL Media AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg als Hauptaktionärin übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Deutsche Balaton AG. Die Barabfindung beträgt 5,90 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MISTRAL Media AG.“"

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG: OLG Hamburg bestätigt erstinstanzliche Anhebung der Barabfindung auf EUR 699,06

Generali Deutschland AG
München

als Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG
- ISIN DE0008404500 / WKN 840450 -

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, gibt die Generali Deutschland AG (vormals AMB Generali Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, Az. 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, Az. 13 W 24/22, bekannt:
 
Beschluss
 
In der Sache
 
1) ..., [Antragsteller]
...
26) Dr. Schultz-Süchting, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Festsetzung der angemessenen Abfindung
 
gegen
 
AMB Generali Holding AG, Aachener und Münchener Allee 9, 52074 Aachen,
- Antragsgegnerin -
 
Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Straße 18 - 20, 40213 Düsseldorf
 
beschließt das Landgericht Hamburg - Kammer 4 für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Knudsen, den Handelsrichter Dr. Lischke und den Handelsrichter Reick am 31.05.2021:
 
Die Barabfindung wird auf € 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.
 
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin.
 
Hinweise zur Abwicklung der Nachzahlung auf die Abfindung werden in Kürze separat bekannt gemacht. 
 
München, im August 2023
 
Generali Deutschland AG
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. August 2023

Samstag, 19. August 2023

LEONI AG: Kapitalherabsetzung auf Null ohne Bezugsrecht der Altaktionäre entsprechend dem Restrukturierungsplan (StaRUG)

LEONI AG
Nürnberg

ISIN: DE0005408884 / WKN 540888

Die LEONI AG mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 202 (nachfolgend auch die "Gesellschaft"), hat einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) zur Erörterung und Abstimmung gebracht (der "Restrukturierungsplan"). Die öffentliche Restrukturierungssache wurde unter dem Aktenzeichen RES 397/23 geführt. Der Restrukturierungsplan wurde von den Planbetroffenen im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 31. Mai 2023 angenommen, anschließend durch Beschluss des Restrukturierungsgerichts vom 21. Juni 2023, verkündet am 21. Juni 2023, gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 StaRUG bestätigt. Der Bestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts ist seit dem 17. Juli 2023 rechtskräftig.

Die Planbetroffenen haben im Restrukturierungsplan beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 32.669.000,00, eingeteilt in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend die "Altaktien"), im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 herabzusetzen (die "Kapitalherabsetzung") und zugleich das Grundkapital von (nach Herabsetzung) EUR 0,00 um EUR 50.000.000,00 auf einen Betrag von EUR 50.000.000,00 durch Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend die "Neuen Aktien") wieder zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung").

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Form einer vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung aller Aktien und in voller Höhe zu dem Zweck, Wertminderungen und sonstige Verluste auszugleichen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurde in dem Restrukturierungsplan die L2-Beteiligungs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 279796 ("L2") zugelassen. Die L2 hat ihren Sitz zwischenzeitlich nach Nürnberg verlegt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 41815 eingetragen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber der Altaktien (nachfolgend die "Altaktionäre") der Gesellschaft wurde in dem Restrukturierungsplan ausgeschlossen.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung sowie die Wiedererhöhung des Grundkapitals wurden am 18. August 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und wieder erhöht.

Mit Eintragung der Herabsetzung des bisherigen Grundkapitals auf EUR 0,00 sind die Altaktien und die daraus folgenden Mitgliedschaftsrechte erloschen und die Börsennotierung der Altaktien hat automatisch geendet. Da das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen und ausschließlich die L2 zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen worden ist, sind die Altaktionäre seit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung und künftig nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt. Die L2 ist demgemäß die Alleinaktionärin der LEONI AG.

Mit Record-Tag 23. August 2023 abends und Valuta 24. August 2023 werden die 32.669.000 girosammelverwahrten Altaktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zusammengelegt und wertlos ausgebucht. Die Altaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die die Altaktien verbriefende Globalurkunde wird aus der Girosammelverwahrung entnommen und entwertet.

Gebührenerstattungen von Seiten der LEONI AG sind nicht vorgesehen. 

Nürnberg, im August 2023

LEONI AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. August 2023

Freitag, 18. August 2023

Eintragung des Restrukturierungsbeschlusses bei der Leoni AG führt zum Erlöschen der bestehenden Aktien und zum Delisting

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Durch den heute im Handelsregister eingetragenen Beschluss nach dem StaRUG wurde das Grundkapital der Leoni AG auf Null herabgesetzt. Die bislang börsennotierten Aktien sind damit erloschen. An der anschließenden, gleichzeitig eingetragenen Kapitalerhöhung hat nur die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer teilgenommen.

Bekanntmachung am 18. August 2023 im Registerportal:

"Durch den gestaltenden Teil des Restrukturierungsbeschlusses des Amtsgericht Nürnberg vom 21.06.2023 (RES 397/23) rechtskräftig seit dem 14.08.2023 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 Euro und anschließend die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 Abs. 1 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. § 4 Abs. 5 und 6 wurden ersatzlos gestrichen.

Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt."

Zu der gestrigen Ad-hoc-Meldung der Leoni AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/leoni-ag-erwartet-heute-wirksamwerden.html

GERRY WEBER International AG: Sämtliche Gläubigergruppen stimmen dem Restrukturierungsplan mit großer Mehrheit zu

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Halle/Westfalen, 18. August 2023 – Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem StaRUG haben heute sämtliche Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit großer Mehrheit für den Restrukturierungsplan gestimmt und diesen mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.

Bei Umsetzung des Restrukturierungsplans und der mit ihm verbundenen Vereinbarungen werden der GWI (und damit der GERRY WEBER Gruppe) neue Kreditmittel zur Verfügung stehen und wird die GWI in erheblichem Umfang entschuldet. Da das Grundkapital der GWI aufgebraucht ist, begleitet ein vollständiger Kapitalschnitt die Restrukturierungsmaßnahmen auf der Fremdkapitalseite. Der Kapitalschnitt umfasst zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf null, so dass die derzeitigen Aktionäre der GWI kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erlischt. Zum anderen umfasst der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000,00. Die neuen Aktien sollen vollständig von einem Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet werden. Der Kapitalschnitt soll nach der gerichtlichen Planbestätigung erfolgen, die nach Eintritt der im Restrukturierungsplan vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erfolgen kann.

Das Restrukturierungsgericht Essen hat den Termin zur Bestätigung des Restrukturierungsplans auf den 27. September 2023 anberaumt. 

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Anmerkung der Redaktion:

Bei GERRY WEBER handelt es sich um den zweiten StaRUG-Fall nach der heute erfolgten Eintragung des Restrukturierungsplans bei der Leoni AG. Im Fall Softline AG soll es wenigstens eine Abfindung von EUR 1,- je Aktie geben.

Eine mögliche Anwendung des StaRUG wird derzeit auch in den Fällen VARTA und HELMA diskutiert. 

Petro Welt Technologies AG: Beendigung der Notierung von PeWeTe-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse

Wien, 18. August 2023

Mit Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 17. August 2023 wurde die Zulassung der Aktien der Petro Welt Technologies AG, AT0000A00Y78, zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen widerrufen. Als Folge des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) entfällt auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Aufgrund der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär (Squeeze-Out) ist ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet, was dazu geführt hat, dass der Börsenhandel in den Aktien der Petro Welt Technologies AG bereits am 4. August 2023 ausgesetzt und mit Ablauf des 8. August 2023 eingestellt wurde. Nunmehr erfolgte der amtswegige Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt.

Mit Beendigung der Börsennotierung am regulierten Markt enden zudem die umfangreichen finanziellen Berichtspflichten der Petro Welt Technologies AG sowie die Anwendung zahlreicher weiterer Regelungen zur Marktinformation.

Über Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Petro-Welt-Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in Österreich in einem Überprüfungsverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Aves One AG: Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor mehr als einem Jahr am 22. April 2022), nicht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 (?)

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu, Delisting

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • MS Industrie AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Hauptversammlung am 5. Juli 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: erfolgreiches Übernahmeangebot der Octapharma AG

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023, Eintragung des Beschlusses durch Anfechtungsklagen verzögert
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet (?)

  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 17. August 2023

Marcel Lux III SARL: EQT Private Equity leitet Delisting von SUSE ein, um das Unternehmen im privaten Umfeld auf die Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstum zu fokussieren

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN BEKANNTGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB JURISDIKTIONEN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE BEKANNTGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG EIN VERSTOSS GEGEN RELEVANTE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE.

EQT Private Equity leitet Delisting von SUSE ein, um das Unternehmen im privaten Umfeld auf die Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstum zu fokussieren – Aktionäre haben die Möglichkeit, investiert zu bleiben oder zu einer attraktiven Bargegenleistung zu verkaufen

- EQT Private Equity initiiert Delisting von SUSE mit dem Ziel, dass sich SUSE ohne den kurzfristigen Ergebnisdruck des Kapitalmarktes vollständig auf die Umsetzung einer Strategie der langfristigen Wertsteigerung fokussieren kann

- EQT Private Equity bietet SUSE-Aktionären die Option, in SUSE als nicht börsennotiertem Unternehmen investiert zu bleiben oder eine Bargegenleistung zu erhalten, die – unter Einschluss einer von SUSE an alle Aktionäre zahlbaren Interimsdividende – mit insgesamt EUR 16,00 pro Aktie eine Prämie von 67 % auf den heutigen XETRA-Schlusskurs der Aktie bietet

- Vorstand und Aufsichtsrat von SUSE unterstützten das Delisting als Maßnahme im besten Interesse des Unternehmens


Luxemburg, 17. August 2023 - EQT Private Equity hat, mit Unterstützung der SUSE S.A. („SUSE“ bzw. die „Gesellschaft“ oder das „Unternehmen“), beschlossen, SUSE von der Frankfurter Börse zu nehmen. Durch diesen Schritt soll sich SUSE besser auf langfristige Wertschöpfung und voll auf die Umsetzung seiner Strategie konzentrieren können.

Streubesitzaktionären bietet EQT Private Equity über seine Holdinggesellschaft Marcel LUX III SARL („Marcel“ bzw. die „Bieterin“), die 79,1% der SUSE-Aktien hält, die Option, im künftig nicht mehr börsennotierten Unternehmen investiert zu bleiben oder ihre Aktien im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots mit einer attraktiven Prämie zu verkaufen. Den Minderheitsaktionären soll – einschließlich einer von SUSE an alle Aktionäre zahlbaren Interimsdividende – mit EUR 16,00 eine Prämie von 67 % auf den heutigen XETRA-Schlusskurs in Höhe von EUR 9,605 geboten werden. Gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten drei Monate vor Ankündigung beläuft sich die Prämie auf 32 % und gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten sechs Monate vor Ankündigung auf 16 %.

Herausforderungen in der Strategieumsetzung und einige operativen Veränderungen während der vergangenen zwölf Monate haben die operative Performance und Marktbewertung von SUSE belastet. Zusätzlich verstärkte die geringe Liquidität der Aktie den Druck auf den Börsenkurs. Mit der kürzlich bekannt gegebenen Ernennung des neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO), Dirk-Peter van Leeuwen, einem Veteranen der Open-Source Software-Branche, sowie der Ernennung eines neuen Finanzvorstands (CFO), eines neuen Chief Revenue Officers (CRO) und eines neuen Chief Strategy Officers (CSO) hat SUSE die Umstrukturierung seines Managementteams abgeschlossen. EQT Private Equity ist davon überzeugt, dass SUSE und das neue Managementteam in einer noch engeren Partnerschaft mit EQT Private Equity von einem privaten Umfeld profitieren werden. Das Delisting von der Frankfurter Börse ermöglicht zudem einen stärkeren Fokus auf langfristige Investitionen und kann so das erneute Wachstum des Unternehmens beschleunigen.

Wichtige institutionelle Aktionäre von SUSE unterstützen das Vorhaben von EQT Private Equity.

„Seit EQT Private Equity 2019 in SUSE investiert hat, ist es uns dank einer umfassenden Transformation der Gesellschaft gelungen, SUSE zu einer führenden, eigenständigen Plattform für Open-Source-Infrastruktursoftware zu entwickeln, die ihr EBITDA von knapp über USD 100 Mio. auf über USD 240 Mio. in 2022 mehr als verdoppelt hat“, sagte Johannes Reichel, Partner und Head of Central & Southern Europe des EQT Private Equity Beratungsteams. „Wir sind von den langfristigen Wachstumschancen für SUSE unverändert überzeugt und glauben, dass SUSE mit dem neuen Managementteam um Dirk-Peter van Leeuwen in einer stärkeren Position sein wird, um sich als nicht börsennotiertes Unternehmen auf seine langfristige Strategie zu konzentrieren, ohne den kurzfristigen Druck des Kapitalmarktes. Wir freuen uns darauf, mit SUSE und seinem Managementteam wieder in einem privaten Umfeld zusammenzuarbeiten, um an vergangene Erfolge anzuknüpfen.“

SUSE, das heute mehr als 60 % der Fortune 500-Unternehmen zu seinen Kunden zählt, wurde 2019 von EQT Private Equity aus Micro Focus ausgegliedert. Auf diese Ausgliederung folgten zwei strategisch relevante Übernahmen – zunächst Rancher und später NeuVector –, die der Gesellschaft eine starke Position in den wachstumsstarken Märkten für Container-Management und -Sicherheit verschafft haben. Aufbauend auf dieser starken Basis wurde SUSE im Jahr 2021 an der Frankfurter Börse notiert und erzielte ein zweistelliges Umsatzwachstum (durchschnittlich 15 % pro Jahr), während die EBITDA-Marge von 34 % auf 37 % stieg.

Dirk-Peter van Leeuwen, Vorstandsvorsitzender von SUSE, sagte: „Mich überzeugen die strategischen Möglichkeiten, die sich für uns als privates Unternehmen ergeben werden – dies wird uns den nötigen Spielraum geben, um das Geschäft weiter auszubauen und unsere Strategie mit dem neuen Managementteam umzusetzen. Die Partnerschaft zwischen EQT Private Equity und SUSE als privatem Unternehmen war bereits in der Vergangenheit erfolgreich. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, das langfristige Potenzial von SUSE voll auszuschöpfen.“

Details des Angebots

SUSE-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (das „Angebot“) zu einer erheblichen Prämie an die Bieterin zu verkaufen oder in der Gesellschaft investiert zu bleiben. Das Angebot wird gemäß den Bedingungen einer Angebotsunterlage (in englischer Sprache) unterbreitet, die demnächst veröffentlicht wird und in der die Einzelheiten des Angebots enthalten sind. Der Veröffentlichung der Angebotsunterlage folgt eine Annahmefrist von mindestens vier Wochen. Der Vollzug des Angebots unterliegt keinen behördlichen Genehmigungen und wird voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte 2023 erfolgen. Nach Abschluss des Angebots ist beabsichtigt, SUSE auf eine nicht börsennotierte luxemburgische Gesellschaft in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.) zu verschmelzen („New SUSE“ bzw. die „Verschmelzung“). Die Verschmelzung wird zu einem Delisting von SUSE führen. Im Rahmen der Verschmelzung, welche in einer außerordentlichen Hauptversammlung von SUSE im vierten Kalenderquartal 2023 beschlossen und kurz nach dieser außerordentlichen Hauptversammlung wirksam werden soll, werden alle verbleibenden Aktionäre von SUSE für jede SUSE-Aktie eine New SUSE Aktie erhalten. EQT Private Equity beabsichtigt keinen Squeeze-out durchzuführen.

Das Angebot und die Verschmelzung werden von der Bieterin in enger Zusammenarbeit mit SUSE auf der Grundlage einer heute zwischen SUSE und der Bieterin geschlossenen Transaktionsrahmenvereinbarung durchgeführt. Die Bieterin wird das Angebot auf alle Aktien von SUSE (ISIN: LU2333210958; WKN: SUSE5A) erstrecken, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin selbst gehalten werden.

Der Angebotspreis je SUSE-Aktie wird EUR 16,00 je Aktie abzüglich des Bruttobetrags der Interimsdividende betragen, die von SUSE an alle SUSE-Aktionäre nach dem Ende der Annahmefrist und vor der Abwicklung des Angebots gezahlt werden soll (die „Interimsdividende“).

Das Angebot soll durch die Interimsdividende finanziert werden, die die Bieterin auf ihre bestehende Beteiligung an SUSE erhält. Der Erhalt der Interimsdividende durch die Bieterin in einer Höhe, die ausreicht, um den Gesamt-Angebotspreis und bestimmte Transaktionskosten der Bieterin zu finanzieren, ist eine Bedingung für den Vollzug des Angebots. Dementsprechend hängt der Gesamtbruttobetrag der Interimsdividende von der Anzahl der im Rahmen des Angebots angedienten SUSE-Aktien ab.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Angebotsankündigung von Marcel LUX III SARL für den Erwerb von Aktien der SUSE S.A. unter www.eqt-marcel-offer.com.

publity AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung und Ausgabe von Gratisaktien mit großer Mehrheit

Corporate News

Frankfurt am Main, 17. August 2023 – Die Aktionäre der publity AG („publity“, ISIN DE0006972508) haben auf der gestrigen ordentlichen Hauptversammlung sämtlichen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. So wurde unter anderem mit einer deutlichen Mehrheit von 99,99 % eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Demnach erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 14.876.456 EUR auf 16.736.013 EUR durch Umwandlung eines Teilbetrags von 1.859.557 EUR aus der Kapitalrücklage. Die neuen 1.859.557 Aktien werden im Verhältnis 8:1 als Gratisaktien an die Aktionäre ausgegeben und sind rückwirkend ab dem 1.Januar 2023 gewinnberechtigt.

Des Weiteren wurde Thomas Olek auf der Aktionärsversammlung mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat der publity AG gewählt. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung finden Sie unter folgendem Link: https://www.publity.org/de/investor-relations/#haupt-versammlungen-2023

Über publity 

Die publity AG ("publity") ist ein Green Asset Manager mit Fokus auf Büroimmobilien in Deutschland. Dabei kombiniert publity Erfahrung und Leidenschaft für nachhaltige, ESG-konforme Objekte mit langjähriger Immobilienexpertise aus mehr als 1.100 erfolgreichen Transaktionen. Bei der Entwicklung und Umgestaltung von ESG-konformen Immobilien verfolgt publity einen ganzheitlichen Ansatz, der Umweltaspekte, innovative sowie soziale Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitswelten und ein hohes Maß an Digitalisierung umfasst. Entsprechend wurden die von publity gemanagten Büroimmobilien bereits mehrfach international für ihre hervorragenden ESG-Standards hochkarätig zertifiziert. publity zählt zu den aktivsten Akteuren am deutschen Büroimmobilienmarkt und profitiert dabei auch von einem tragfähigen Netzwerk und der eigenen hochgradigen Digitalisierung von Daten des deutschen Büroimmobilienbestands und einzelner Objekte. Die Aktien der publity AG (ISIN DE0006972508) werden im Börsensegment Scale der Deutschen Börse gehandelt.

Silver Lake/Mosel Bidco kauft weitere 0,78 % der Software-Aktien

Mosel Bidco SE
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Mosel Bidco SE ("Bieterin"), Elbestraße 31-33, 45478 Mülheim an der Ruhr, Deutschland, hat am 17. Mai 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Software Aktiengesellschaft ("SAG"), Darmstadt, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der SAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A2GS401) ("SAG-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je SAG-Aktie veröffentlicht. Am 13. Juni 2023 hat die Bieterin eine Angebotsänderung veröffentlicht mit der die Bieterin auf die in Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung verzichtet hat. Die verlängerte Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 4. Juli 2023 und endete am 17. Juli 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Am 16. August 2023 hat die Bieterin einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 580.000 SAG-Aktien, was einem Anteil von etwa 0,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht, abgeschlossen. Die vereinbarte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00. Der Aktienkaufvertrag wird voraussichtlich nach Vollzug des Übernahmeangebots vollzogen werden.

Mülheim an der Ruhr, 17. August 2023

Mosel Bidco SE

Wichtiger Hinweis: (...)

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. August 2023

Leoni AG erwartet heute Wirksamwerden der Kapitalmaßnahmen, welche zum Erlöschen der bestehenden Aktien und zum Delisting führen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nürnberg, 17. August 2023 – Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888) erwartet, dass die im Restrukturierungsplan zur finanziellen Sanierung vorgesehen Kapitalmaßnahmen am heutigen 17. August 2023, jedenfalls aber sehr kurzfristig, durch Eintragung in das Handelsregister wirksam werden. Zuvor hat die L2-Beteiligungs GmbH heute Morgen bestätigt, die Bareinzahlung für die vorgesehene Kapitalerhöhung vorzunehmen.

Mit Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro scheiden die bisherigen Aktionäre infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen Leoni-Aktien („Altaktien“) aus der Gesellschaft aus und die Börsennotierung der Altaktien endet. Die Altaktien werden in den auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Die Zeichnung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals neu ausgegebenen Aktien erfolgt, wie im Restrukturierungsplan vorgesehen, allein durch die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer als strategischem Investor. 

___________

Anmerkung der Redaktion:

Es handelt sich dabei um den ersten durchgeführten Fall einer Enteignung der Minderheitsaktionäre in einem StaRUG-Verfahren, vgl. hierzu: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/starug-ein-ende-mit-schrecken-und-ohne.html

Die Aktionärsvereinigungen haben dies heftig kritisiert:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/anlegern-droht-uber-das-starug-kalte.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/dsw-leoni-und-das-starug-ein-gesetz.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger.html

Mittwoch, 16. August 2023

Wasserstandsmeldung zum Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der va‑Q‑tec AG

Fahrenheit AcquiCo GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
des Börsengesetzes (BörsG) sowie gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERSENDUNG, VERTEILUNG ODER SONSTIGEN VERBREITUNG IN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.

1. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zum laufenden Delisting-Erwerbsangebot

Die Fahrenheit AcquiCo GmbH, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (die "Bieterin"), hat am 2. August 2023 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") an die Aktionäre der va‑Q‑tec AG, Würzburg, Bundesrepublik Deutschland, zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der va‑Q‑tec AG (ISIN DE0006636681) ("va‑Q‑tec-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 26,00 je va‑Q‑tec-Aktie veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endet am 30. August 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (die "Annahmefrist"), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1.) Bis zum 16. August 2023, 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 07:00 Uhr (Ortszeit New York) (der "Meldestichtag"), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 3.843 va‑Q‑tec-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,03 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.

2.) Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 10.969.669 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 74,34 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.

Darüber hinaus waren der Bieterin zum Meldestichtag gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG die Stimmrechte aus insgesamt weiteren 1.875.651 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 12,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, zuzurechnen. Bei diesen va‑Q‑tec-Aktien handelt es sich um die va‑Q‑tec-Aktien, die zum Meldestichtag von den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien und von NFK (jeweils wie in Ziffer 6.4 der Angebotsunterlage definiert) gehalten wurden.

Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der von der Bieterin gehaltenen oder ihr zugerechneten Stimmrechte daher 12.845.320; das entspricht rund 87,05 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.

3.) Alle zum Meldestichtag von der Bieterin gehaltenen oder ihr nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechneten Stimmrechte waren zum Meldestichtag auch jedem der in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage näher bezeichneten Bieter-Mutter-Gesellschafter gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen.

4.) Zum Meldestichtag hielt die va‑Q‑tec AG insgesamt 13.566 va‑Q‑tec-Aktien als eigene Aktien, entsprechend rund 0,09 % des Grundkapitals der va‑Q‑tec AG, mit denen gemäß § 71b AktG keine Stimm- und Dividendenrechte verbunden sind. Eine Zurechnung von mit solchen eigenen Aktien verbundenen Stimmrechten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG an die Bieterin oder die Bieter-Mutter-Gesellschafter erfolgt hieraus daher nicht.

5.) Zum Meldestichtag hielten die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Personen (die "Familienaktionäre") die dort jeweils aufgeführten va‑Q‑tec-Aktien.

Ferner waren zum Meldestichtag den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien und NFK gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG wechselseitig die Stimmrechte aus den von ihnen jeweils gehaltenen va‑Q‑tec-Aktien sowie aus insgesamt weiteren 1.814.109 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 12,29 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG zuzurechnen, die von der Bieterin gehalten werden.

Darüber hinaus waren zum Meldestichtag die Stimmrechte aus allen von der Bieterin und von den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien gehaltenen va‑Q‑tec-Aktien gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG auch jedem der Beteiligten Familienaktionäre (wie in Ziffer 6.4 der Angebotsunterlage definiert) zuzurechnen.

Die von den jeweiligen Familienaktionären zum Meldestichtag unmittelbar gehaltenen va‑Q‑tec-Aktien und die ihnen zum Meldestichtag jeweils zuzurechnenden Stimmrechte sind in der nachstehenden Übersicht aufgeführt (alle Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der Stimmrechte der va-Q-tec AG und sind gerundet):

(...)

6.) Zum Meldestichtag hielt die Bieterin

(i) aufgrund des Bietererwerbsrechts (wie in Ziffer 6.7.2 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) unmittelbar ein Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG; sowie

(ii) aufgrund der Bietererwerbspflicht (wie in Ziffer 6.7.2 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) unmittelbar ein Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG,

die sich jeweils auf (dieselben) 1.475.650 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend 10,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, beziehen. Bei diesen va‑Q‑tec-Aktien handelt es sich um va‑Q‑tec-Aktien, die zum Meldestichtag von den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien gehalten wurden.

Zum Meldestichtag hielt die Bieterin ferner

(i) aufgrund des Bietererwerbsrechts unmittelbar ein weiteres Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG; sowie

(ii) aufgrund der Bietererwerbspflicht unmittelbar ein weiteres Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG,

die sich jeweils auf (dieselben) 400.000 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 2,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, beziehen. Bei diesen va‑Q‑tec-Aktien handelt es sich um va‑Q‑tec-Aktien, die zum Meldestichtag von NFK gehalten wurden.

Somit hielt die Bieterin zum Meldestichtag Finanzinstrumente im Sinne des § 38 WpHG, die sich auf insgesamt 1.875.650 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 12,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, beziehen. Diese Finanzinstrumente wurden zum Meldestichtag mittelbar auch von jedem der Bieter-Mutter-Gesellschafter gehalten.

7.) Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen va‑Q‑tec-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die va‑Q‑tec AG. Der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren jeweiligen Tochterunternehmen waren darüber hinaus zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte an der va‑Q‑tec AG gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

2. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG zu dem bereits vollzogenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

Die Bieterin hat am 16. Januar 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der va‑Q‑tec AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener va‑Q‑tec-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 26,00 je va‑Q‑tec-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots ist am 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), abgelaufen. Die Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG erfolgte am 21. Februar 2023. Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist am 7. März 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), abgelaufen. Der Vollzug des Übernahmeangebots erfolgte am 6. Juli 2023.

Im Zeitraum ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. August 2023 bis zum Meldestichtag ist das Delisting-Angebot für insgesamt 3.843 va‑Q‑tec-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,03 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der va‑Q‑tec AG. Durch die Annahme des Delisting-Angebots kamen mit der Bieterin Kaufverträge über den Erwerb dieser va‑Q‑tec-Aktien durch die Bieterin gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 26,00 je va‑Q‑tec-Aktie zustande. Die Übertragung dieser va‑Q‑tec-Aktien auf die Bieterin erfolgt, wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage beschrieben, spätestens am achten Bankarbeitstag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Delisting-Angebots nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG.

Frankfurt am Main, den 16. August 2023

Fahrenheit AcquiCo GmbH

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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der va‑Q‑tec AG. Das Delisting-Angebot selbst sowie dessen endgültige Bestimmungen sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der va‑Q‑tec AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen gründlich zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen von Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.offer-eqt.com
im Internet am: 16.08.2023.

Frankfurt am Main, den 16. August 2023

Fahrenheit AcquiCo GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. August 2023

H&K AG (Heckler & Koch): Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

H&K AG
Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 gefassten Beschlüsse erhoben hat:

1. den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten;

2. den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung Aufsichtsratsmitglieder) gefassten Beschluss, die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten;

3. den unter Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023) gefassten Beschluss, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das Geschäftsjahr 2023 zum Abschlussprüfer zu wählen;

4. die unter Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) gefassten Beschlüsse, Herrn Dr. Rainer Runte, Frau Dr. Regina Engelstädter und Herrn Nicolaus Bocklandt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen;

5. die unter Tagesordnungspunkt 8 (Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG) gefassten Beschlüsse über die Bestätigung (§ 244 Satz 1 AktG) von in den Hauptversammlungen am 27.08.2020 sowie am 03.08.2022 gefassten Beschlüssen, nämlich die Bestätigung (i) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019, (ii) des Beschlusses über die Aufhebung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 betreffend die Änderung der Ziff. 8.1. der Satzung, (iii) des Beschlusses über die Aufhebung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 über die Wahl von Herrn Andreas Heeschen zum Mitglied des Aufsichtsrats, (iv) des am 27.08.2020 gefassten Beschlusses über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, (v) des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2021, (vi) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 (vii) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie (viii) der am 03.08.2022 gefassten Beschlüsse über die Wahl von Herrn Dr. Rainer Runte und Frau Dr. Regina Engelstädter zu Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court, unter dem Aktenzeichen 31 O 64/23 KfH anhängig. 

Oberndorf am Neckar, im August 2023

H&K AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 11. August 2023

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Öffentliches Übernahmeangebot abgeschlossen – Umstellung auf dualistisches Leitungssystem geplant

Corporate News

- Wolfgang Marguerre hält direkt und indirekt 63,8 % der SNP-Aktien

- Abstimmung über Umstellung auf dualistisches Leitungssystem auf außerordentlicher Hauptversammlung

- Dr. Karl Benedikt Biesinger, Prof. Dr. Thorsten Grenz sowie Peter Maier sollen zu Mitgliedern des neuen Aufsichtsrats gewählt werden


Heidelberg, 16. August 2023 – Der Heidelberger Unternehmer Wolfgang Marguerre hält nach Abschluss des öffentlichen Übernahmeangebots direkt und indirekt 63,8 % der Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE. Die erweitere Annahmefrist des Angebots endete am 10. August 2023. Der Free Float* der SNP-Aktien reduzierte sich im Rahmen des Übernahmeangebots auf rund 36 %. Wolfgang Marguerre plant als neuer Mehrheitsaktionär die langfristige Entwicklung von SNP nachhaltig zu fördern. Zudem soll das Leitungssystem der SNP SE vom monistischen System mit Verwaltungsrat auf das für deutsche börsennotierte Gesellschaften übliche dualistische Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat geändert werden. SNP wird in diesem Zusammenhang die Aktionäre zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2023 einladen.

Dr. Jens Amail, CEO bei SNP, kommentiert: „Mit Wolfgang Marguerre verfügt die SNP über einen starken Ankeraktionär, der vom Potenzial des Unternehmens überzeugt ist und unsere Wachstumsstrategie unterstützt. Daneben freuen wir uns, dass die Mehrheit unserer Aktionäre, darunter auch sehr viele Privatinvestoren, sich entschieden hat, die SNP-Aktie weiter zu halten – ebenso wie unsere gesamte Geschäftsführung. Ich bin davon überzeugt, dass sich das mittel- und langfristig auszahlen wird, denn immer mehr Kunden und Partner erkennen das signifikante Wertschöpfungspotenzial unserer Beratungs- und Softwarelösungen und setzen ihr Vertrauen in SNP. Auch die kürzlich veröffentlichen Halbjahreszahlen unterstreichen die positive Entwicklung und die ausgezeichneten Wachstumsperspektiven.“

Beschluss über Umstellung auf dualistisches auf außerordentlicher Hauptversammlung

Die Umstellung auf ein dualistisches System mit Vorstand und Aufsichtsrat soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2023 beschlossen werden. Dadurch werden klare Verantwortlichkeiten geschaffen und eine effiziente Entscheidungsfindung gefördert. Die Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird entsprechend auch die Wahl der Mitglieder des neuen Aufsichtsrats beinhalten. Zur Wahl stehen die Herren Dr. Karl Benedikt Biesinger, Prof. Dr. Thorsten Grenz sowie Peter Maier.

Prof. Grenz verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Unternehmensführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung – auch unter dem Gesichtspunkt der gestiegenen Anforderungen an das Thema Nachhaltigkeit. Herr Dr. Biesinger ist Experte für Kapitalmarkt-, Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht. Zudem ist er mit der Gesellschaft bereits aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats vertraut. Herr Maier bringt als Kenner der IT-Branche im SAP-Umfeld mit einem internationalen Netzwerk wertvolle Kompetenzen in Bezug auf Partnerschaften, Kundenzugang, Produktstrategie und Go-to-Market in den Aufsichtsrat ein.

Die Tagesordnung und weitere Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung werden kurzfristig auf der Website https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

*Anteil der Aktien der Gesellschaft, die von Investoren gehalten werden, die weniger als 5 % des Aktienkapitals halten.


Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) unterstützt Unternehmen weltweit dabei, das volle Potenzial ihrer Daten zu entfalten und ihre ganz individuelle Reise in eine digitale Zukunft zu gestalten.

Mit der Data Excellence Platform CrystalBridge® und dem BLUEFIELD™-Ansatz hat SNP einen umfassenden Branchenstandard geschaffen, um SAP-Systeme schneller und sicherer zu re-strukturieren, modernisieren und datengetriebene Innovationen in der Cloud zu realisieren.

Weltweit vertrauen rund 2.600 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 21 der DAX40 und 95 der Fortune 500. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.400 Mitarbeitende an über 40 Standorten in 15 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von 173,4 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Dienstag, 15. August 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Sachverständige Prüferin verteidigt in Stellungnahme die Bewertung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Düsseldorf hatte der sachverständigen Prüferin, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 aufgegeben, schriftlich dazu Stellung nehmen, ob die von den Antragstellern erhobenen Einwendungen gegenüber der Höhe der beschlossenen Barabfindung eine höhere Barabfindung rechtfertigen. In ihrer nunmehr vorgelegten Stellungnahme vom 5. Juli 2023 weist Mazars sämtliche Rügen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters zurück. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Monaten zu der Stellungnahme von Mazars Stellung nehmen.
 
LG Düsseldorf, Az. 31 O 2/21 AktE
Freiherr von Rheinbaben u.a. ./. HSBC Germany Holdings GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf  
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Beschwerdebegründung bis zum 8. Dezember 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 23. März 2023 den Ausgleich auf EUR 1,28 brutto (abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) angehoben, während die Barabfindung vom Gericht nicht verändert wurde.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch 20 Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf, dem die Sache nunmehr vorgelegt worden ist, hat den Beschwerdeführern Frist zur Beschwerdebegründung bis zum 8. Dezmber 2023 gesetzt. Danach können der gemeinsame Vertreter und die jeweiligen Beschwerdegegner Stellung nehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 2/23 (AktE)
LG Dortmund, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

Cardea Europe AG: Übernahme durch verbundenes Unternehmen Cardea Luna Capital Partners LTD.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt, 10. August 2023

Die Cardea Europe AG (ISIN: DE000A3H2ZP5) hat heute bekannt gegeben, dass sie von der neu gegründeten Cardea Luna Capital Partners LTD. übernommen wurde. Cardea Luna Capital Partners wird ebenfalls von der Cardea Corporate Holdings Inc. kontrolliert ist demnach strukturell mit der Cardea Europe AG verbunden.

Da es sich um einen strukturellen Wechsel zwischen verbundenen Unternehmen handelt, stellt die Transaktion keine wesentliche Änderung der Governance, Geschäftsführung oder Strategie der Cardea Europe AG dar.

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Bei den Anleihen der Cardea Europe AG gab es seit Anfang 2022 einen erheblichen Kursverfall.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)

In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So wurden etwa kürzlich bezüglich der Aves One AG und der Kabel Deutschland Holding AG jeweils ein Squeeze-out angekündigt.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting

- Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADVA Optical Networking SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 7 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- artnet AG

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: sehr geringer Streubesitz, BuG, Gefahr einer "Ausplünderung"

- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkaufsangebot

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Umplatzierung von 91 %

- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
 
- DF Deutsche Forfait AG: geringer Streubesitz

- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group GmbH & Co. KG über eine Sachkapitalerhöhung

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GK Software SE: erfolgreiches, Übernahmeangebot, Delisting

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
 
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- home24 SE: Business Combination Agreement, erfolgreiche Übernahme durch XXXLutz-Konzern, Streubesitz < 5 %

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz < 10 %

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
 
- Lechwerke AG: geringer Streubesitz, Umstrukturierung

- Lotto24 AG: sehr geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG abgeschlossen, geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Streubesitz 2,3 %

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)

- STS Group AG

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Tion Renewables AG: geringer Streubesitz

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- Uniper SE: fast vollständige Verstaatlichung

- United Internet AG: Zukäufe durch Ralph Dommermuth

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der DIC Asset AG

- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG: Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- Zapf Creation AG: Delisting Ende 2018, geringer Streubesitz

- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Endergebnis des Delisting-Übernahmeangebots für Aktien der MS Industrie AG innerhalb der weiteren Annahmefrist

MS ProActive Verwaltungs GmbH
Spaichingen

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Die MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 23.06.2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der MS Industrie AG, München, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher, nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der MS Industrie AG (die „MS-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 1,61 veröffentlicht (das „Angebot“).

Die Annahmefrist des Angebots endete am 21.07.2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland). Die weitere Annahmefrist endete am 09.08.2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).

Das Grundkapital der MS Industrie AG beträgt derzeit EUR 30.000.000,00 und ist eingeteilt in 30.000.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

1. Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 09.08.2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Angebot für insgesamt 3.216.275 MS-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von 10,72 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MS Industrie AG.

2. Die Bieterin hielt am Meldestichtag unmittelbar 241.531 MS-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,81 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MS Industrie AG. Darüber hinaus sind der Bieterin gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG auf Basis vertraglicher Stimmrechtsvollmachten insgesamt 4.312.681 Stimmrechte, das entspricht 14,38 % des Grundkapitals und 14,38 % der Stimmrechte an der MS Industrie AG zuzurechnen.

3. Zum Meldestichtag hielt Herr Dr. Andreas Aufschnaiter unmittelbar insgesamt 1.925.106 MS-Aktien (entspricht ca. 6,42 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft) und Herr Armin Distel unmittelbar insgesamt 587.571 MS-Aktien (entspricht ca. 1,96 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft) als mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gem. § 2 Abs. 5 WpÜG.

4. Die Gesamtzahl der MS-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe Nr. 1 dieser Bekanntmachung), zuzüglich der MS-Aktien, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe Nr. 2 dieser Bekanntmachung), beläuft sich auf 3.457.806 MS-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 11,53% des Grundkapitals und der Stimmrechte der MS Industrie AG. Insgesamt verfügt die Bieterin daher zum Meldestichtag unmittelbar und mittelbar über Stimmrechte aus 7.770.487 MS-Aktien, d.h. mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 25,90 % an der MS Industrie AG.

5. Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren jeweilige Tochterunternehmen unmittelbar MS-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von MS-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus MS-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.ms-proactive.de
im Internet am: 14.08.2023.

Spaichingen, den 14. August 2023

MS ProActive Verwaltungs GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2023

Wasserstandsmeldung zum Delisting-Angebot für Aktien der home24 SE: XXXLutz u.a. halten nunmehr 95,09 % der 24-Aktien - Squeeze-out möglich

RAS Beteiligungs GmbH
Wien / Republik Österreich

Weitere Bieter: LSW GmbH, Wels und SGW-Immo-GmbH, Wels

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3
Nr. 1 BörsG sowie gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zu dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot

Die RAS Beteiligungs GmbH (die "RAS"), die LSW GmbH (die "LSW") und die SGW-Immo-GmbH (die "SGW", und zusammen mit der RAS und der LSW die "Bieterinnen") haben am 28. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr gemeinsames Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der home24 SE, Berlin, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautendenden Stückaktien ohne Nennbetrag der home24 SE (ISIN DE000A14KEB5) (die "home24-Aktien") gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je home24-Aktie veröffentlicht (das "Delisting-Erwerbsangebot").

Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endet am 8. September 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 11. August 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der "Meldestichtag") ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 15.051 home24-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,04 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

2. Am Meldestichtag hält die RAS unmittelbar 13.433.975 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 39,83 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

3. Am Meldestichtag hält die LSW unmittelbar 7.041.720 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 20,88 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

4. Am Meldestichtag hält die SGW unmittelbar 7.044.736 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 20,89 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

5. Die LSW und die SGW haben eine Übertragungsvereinbarung (wie in Ziffer 6.3.6 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) mit einem Aktionär der home24 SE, Herrn Wilhelm Josten, abgeschlossen, in der die LSW und die SGW gemeinsam unter anderem dazu bevollmächtigt werden, die Stimmrechte für 1.181.849 home24-Aktien nach eigenem Ermessen auszuüben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,50 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE. Die Stimmrechte aus diesen 1.181.849 home24-Aktien werden der LSW und der SGW gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG zugerechnet. Zudem enthält die Übertragungsvereinbarung eine Call-Option der LSW und der SGW bezüglich der oben genannten 1.181.849 home24-Aktien, die ein Instrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG darstellt. Umgekehrt ist Herr Wilhelm Josten berechtigt, von der LSW und der SGW zu verlangen, dass diese sämtliche von ihm gehaltenen 1.181.849 home24-Aktien erwerben.

6. Die Stimmrechte aus den von der RAS unmittelbar gehaltenen home24-Aktien werden auch den die RAS kontrollierenden Unternehmen, also der XXXLutz KG und der XXXLutz Verwaltungs GmbH, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Der RAS sowie den die RAS kontrollierenden Unternehmen werden außerdem in Folge einer zwischen den Bieterinnen abgeschlossenen Konsortialvereinbarung (wie in Ziffer 6.1.1 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) die Stimmrechte aus den von der LSW und der SGW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien und die der LSW und SGW aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet (als mit der LSW und SGW gemeinsam handelnde Personen). In Folge der abgeschlossenen Konsortialvereinbarung sind die RAS und die die RAS kontrollierenden Unternehmen zudem mittelbare Inhaber von Instrumenten gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung.

7. Die Stimmrechte aus den von der LSW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte werden auch den Mutterunternehmen der LSW, also der LSW Privatstiftung und Herrn Dr. Andreas Seifert gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 WpÜG zugerechnet. Der LSW sowie ihren Mutterunternehmen werden außerdem in Folge der in Ziffer 6 dargestellten Konsortialvereinbarung die Stimmrechte aus den von der RAS und der SGW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien als mit der RAS und der SGW gemeinsam handelnde Personen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Die Mutterunternehmen der LSW sind zudem mittelbare Inhaber des unter Ziffer 5 dargestellten Instruments gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

8. Die Stimmrechte aus den von der SGW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte werden auch dem Mutterunternehmen der SGW, also der WSF Privatstiftung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 WpÜG zugerechnet. Der SGW sowie ihrem Mutterunternehmen werden außerdem in Folge der in Ziffer 6 dargestellten Konsortialvereinbarung die Stimmrechte aus den von der RAS und der LSW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien als mit der RAS und der LSW gemeinsam handelnde Personen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Das Mutterunternehmen der SGW ist zudem mittelbarer Inhaber des unter Ziffer 5 dargestellten Instruments gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

9. Ferner hält die XXXLutz KG, eine mit der RAS gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 3.353.250 home24-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 9,94 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Stimmrechte aus den unmittelbar von der XXXLutz KG gehaltenen home24 Aktien werden der XXXLutz Verwaltungs GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

10. Die Gesamtzahl der home24-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der home24-Aktien, die von den Bieterinnen und mit den Bieterinnen gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehalten werden oder diesen Personen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 32.070.581 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 95,09 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

11. Darüber hinaus halten am Meldestichtag weder die Bieterinnen noch mit den Bieterinnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere home24-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG. Ihnen sind am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus home24-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

II. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG zu dem vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

1. Am 11. November 2022 haben die Bieterinnen ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher home24-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 7,50 je home24-Aktie veröffentlicht (das "Übernahmeangebot"), wodurch sie die Kontrolle über die home24 SE erlangt haben. Die Annahmefrist des Übernahmeangebots endete am 9. Dezember 2022. Am 14. Dezember 2022 veröffentlichten die Bieterinnen die Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG in Bezug auf das Übernahmeangebot.

2. Seit dem 14. Dezember 2022 bis zum Meldestichtag, mithin innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zu dem Übernahmeangebot, haben die Bieterinnen außerbörslich im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 15.051 home24-Aktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,04 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE. Die von den Bieterinnen angebotene Gegenleistung betrug EUR 7,50 je home24-Aktie. Die Übertragung der vorstehend genannten home24‑Aktien auf die Bieterinnen erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Delisting-Erwerbsangebotes nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (siehe Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage).

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.xxxlutz-offer.com
im Internet am: 11.08.2023.

Wien und Wels, den 11. August 2023

RAS Beteiligungs GmbH und LSW GmbH und SGW-Immo-GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 11. August 2023

Endergebnis zu dem Übernahmeangebot für Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Octapharma u.a. halten 63,83 % des Grundkapitals

Octapharma AG
Lachen, Schweiz

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Octapharma AG ("Bieterin"), Seidenstrasse 2, 8853 Lachen SZ, Schweiz, hat am 26. Juni 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ("SNP"), Heidelberg, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SNP (ISIN: DE0007203705) ("SNP-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 33,50 je SNP-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 24. Juli 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist begann am 28. Juli 2023 und endete am 10. August 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

I. Angaben gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 10. August 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot für insgesamt 1.891.400 SNP-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 25,61 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der SNP.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar insgesamt 694.192 SNP-Aktien, was einem Anteil von etwa 9,40 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der SNP entspricht.

3. Herr Wolfgang Marguerre, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt zum Meldestichtag unmittelbar insgesamt 2.129.083 SNP-Aktien, was einem Anteil von etwa 28,83 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der SNP entspricht.

4. Aufgrund der in Ziffer 6.5.3 der Angebotsunterlage dargestellten Vereinbarung über die Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten, sind die Stimmrechte aus den unter Ziffer 2 und 3 genannten SNP-Aktien Herrn Wolfgang Marguerre und der Octapharma Nordic AB (jeweils mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG; Herr Wolfgang Marguerre und die die Octapharma Nordic AB in der Angebotsunterlage gemeinsam auch die "Bieter-Kontrollerwerber") sowie der Bieterin wechselseitig nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen, soweit sie die vorgenannten SNP-Aktien jeweils nicht unmittelbar halten. Die unter Ziffer 2 genannten Stimmrechte werden den Bieter-Kontrollerwerbern auch nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, weil die Bieterin ein Tochterunternehmen der Bieter-Kontrollerwerber ist.

5. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar SNP-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die SNP. Der Bieterin und mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren jeweiligen Tochterunternehmen waren darüber hinaus zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte an der SNP gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

6. Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der SNP-Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, zuzüglich der von der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sowie deren Tochterunternehmen bereits unmittelbar gehaltenen SNP-Aktien folglich insgesamt 4.714.675 SNP-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von etwa 63,83 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der SNP.

II. Vollzug des Übernahmeangebots

1. Wie die Bieterin am 27. Juni 2023 bekannt gemacht hat, ist die Angebotsbedingung (siehe Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage) am 27. Juni 2023 erfüllt worden. Die durch die Annahme des Übernahmeangebots mit den Aktionären der SNP zustande gekommenen Verträge stehen daher nicht unter einer Angebotsbedingung.

2. Die Abwicklung des Übernahmeangebots erfolgt wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage beschrieben. Es ist derzeit beabsichtigt, dass der Vollzug am 18. August 2023 erfolgt.

Lachen (Schweiz), 15. August 2023

Octapharma AG

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SNP-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von SNP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. 

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts,insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. (...) 

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere SNP-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. (...)

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.angebot-2023.de
im Internet am: 15.08.2023.

Lachen (Schweiz), den 15. August 2023

Octapharma AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2023

ADLER Real Estate AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Hiermit gibt die ADLER Real Estate AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2023
Ort: https://adler-ag.com/investor-relations/publikationen/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2023
Ort: https://adler-ag.com/en/investor-relations/publications/financial-reports-2/

Adler Group S.A.: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Hiermit gibt die Adler Group S.A. bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2023
Ort: https://www.adler-group.com/investors/veroeffentlichungen/finanzergebnisse

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2023
Ort: https://www.adler-group.com/en/investors/publications/financial-results