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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 25. August 2023

RAS Beteiligungs GmbH: Delisting-Erwerbsangebot der Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe für noch ausstehende Aktien von home24 läuft noch zwei Wochen

Corporate News

- home24-Aktionäre können ihre Aktien noch bis zum 8. September andienen

- Sehr attraktiver Delisting-Angebotspreis von EUR 7,50 je home24-Aktie

- Keine weitere Annahmefrist vorgesehen

- Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der home24-Aktien auswirken

Wels, 25. August 2023 – Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot ("Angebot") der RAS Beteiligungs GmbH, der LSW GmbH und der SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), für alle noch ausstehenden Aktien der home24 SE ("home24" oder die "Gesellschaft") läuft noch bis zum 8. September 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Bis zum Ende dieser Frist haben die Aktionäre von home24, die das Angebot noch nicht angenommen haben, die Gelegenheit, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Zum heutigen Tag hält XXXLutz gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften bereits 95,24 % des derzeitigen Grundkapitals von home24. Die Bieterinnen haben bereits die Prüfung eines Squeeze-outs der verbleibenden Minderheitsaktionäre angekündigt.

Das Angebot bietet den Aktionären eine sofortige und liquiditätsunabhängige Desinvestitionsmöglichkeit zu einem sehr attraktiven Preis. Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben. home24 hat bereits angekündigt, vor Ablauf der Annahmefrist einen Delisting-Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Der geplante Börsenrückzug wird voraussichtlich Konsequenzen für die home24-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von home24 haben. So ist zu erwarten, dass der Handel mit home24-Aktien nach Vollzug des Angebots geringer sein wird und somit die Liquidität der home24-Aktie sinkt. Dies kann dazu führen, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf die home24-Aktie nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ebenso kann es durch die verringerte Liquidität auch zu stärkeren Kursschwankungen der home24-Aktie kommen.

Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englische Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot auf der folgenden Website verfügbar:
www.xxxlutz-offer.com

Über XXXLutz

XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 26.300 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,75 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24

home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit ca. 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).

Donnerstag, 24. August 2023

Angebotsunterlage der Marcel LUX III SARL für Aktien der SUSE S.A. veröffentlicht - danach Delisting geplant

Notification of Publication of Offer Document

Luxembourg, 24 August 2023. As of today, the offer document (the "Offer Document") regarding the voluntary public purchase offer by Marcel LUX III SARL[1] (the "Bidder"), to all shareholders of SUSE S.A.[2] ("SUSE" or the "Company"), for the acquisition of all shares in SUSE in dematerialized form (titres dématérialisés) with no nominal value and a par value of USD 0.10 (ISIN: LU2333210958; WKN: SUSE5A), and which are not directly held by the Bidder, against payment of a consideration in cash (the "Offer") is available on the internet at www.eqt-marcel-offer.com.

[1] Marcel LUX III SARL is a private limited liability company (société à responsabilité limitée) incorporated under Luxembourg law, with registered office at 51A, Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) under registration number B 225723.

[2] SUSE S.A. is a public limited liability company (société anonyme) incorporated under the laws of Luxembourg with registered office at 11-13, Boulevard de la Foire, L‑1528 Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) under number B 225816.

Important notice:

This publication is neither an offer to purchase nor a solicitation of an offer to sell shares in SUSE or any other securities. The Offer itself as well as its definite terms and conditions and further provisions concerning the Offer are published in the Offer Document. Investors and SUSE Shareholders are strongly advised to thoroughly read the entire Offer Document and all other relevant documents regarding the Offer when they become available, as they will contain important information.

As the Bidder already holds a controlling stake in SUSE, the Offer will neither be subject to the Luxembourg law of 19 May 2006 on takeover bids, as amended, nor to the German Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz). The Offer Document has not been, and will not be, reviewed by any regulatory authority in the Grand Duchy of Luxembourg or in Germany or elsewhere and no registrations, admissions or approvals of the Offer Document and/or the Offer have been made or granted under any laws and no registrations, admissions or approvals are contemplated. Subject to the exceptions described in the Offer Document and, where applicable, any exemptions to be granted by the respective regulatory authorities or otherwise available, no purchase offer is or will be made, directly or indirectly, in those jurisdictions in which this would constitute a violation of the respective national law.

The Offer has been published and is made under the laws of the Federal Republic of Germany, certain applicable provisions of the laws of the Grand Duchy of Luxembourg and certain applicable provisions of securities laws of the United States of America. Any agreement that is entered into as a result of accepting the Offer will be governed by the laws of the Federal Republic of Germany and is to be interpreted in accordance with such laws.

The Bidder reserves the right, within the limits of applicable law, to, directly or indirectly, acquire shares in SUSE outside of the Offer, whether on or off the stock exchange. Any such purchases or arrangements will be made outside the United States of America and in compliance with applicable law.

To the extent that this document contains forward-looking statements, these statements are related to future events and can be identified by expressions such as "expect", "believe", "anticipate", "intend", "seek", "assume", "would", "consider" or similar expressions.

Forward-looking statements by their nature address matters that are, to different degrees, uncertain, and involve known and unknown risks and uncertainties, many of which are beyond the Bidder's control and all of which are based on the Bidder's current beliefs and expectations about future events. These risks, uncertainties and assumptions include, but are not limited to, the acceptance of the Offer by SUSE Shareholders, the satisfaction of the condition to the settlement of the Offer and the timing of settlement of the Offer.

Forward-looking statements may prove to be inaccurate, and future events and developments may differ materially from those indicated or contained in the forward-looking statements. No assurance can be given that such future expectations will be achieved. The Bidder expressly disclaims any obligation or undertaking to update these forward-looking statements to reflect any change in their expectations or any change in events, conditions, or circumstances on which such statements are based.

It is possible that the Bidder may change its intentions and estimates expressed in documents, notifications or in the Offer Document after the publication of the documents, notifications or the Offer Document.

Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, 24 August 2023

Marcel LUX III SARL 

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Anmerkung der Redaktion:

Geboten werden EUR 16,- je SUSE-Aktie. Nach Abschluss des Angebots soll die SUSE S.A.auf eine nicht börsennotierte luxemburgische Gesellschaft in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.) verschmolzen und damit ein Delisting erreicht werden, vgl. die Pressemitteilung der Bieterin:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/marcel-lux-iii-sarl-eqt-private-equity.html

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der mediantis Aktiengesellschaft (früher: buecher.de AG) ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.html

Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das nunmehr hierfür zuständige Bayerische Obersten Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 23. August 2023 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.

Nach Ansicht des BayObLG war eine Bewertung der Gesellschaft nach der NAV-Methode geeignet. Bei einer vermögenverwaltenden Gesellschaft sei diese Methode gegenüber einer Bewertung nach dem Ertragswertverfahren der Vorzug zu geben (S. 16). Deren Wert ergebe sich als Summe der Verkehrswerte ihrer Kapitalanlagen zuzüglich des Werts sonstiger Vermögensgegenstände und abzüglich des Gegenmwartswerts der Verbindlichkeiten. 

BayObLG, Beschluss vom 23. August 2023, Az. 101 W 184/21
LG München I, Beschluss vom 25. Juni 2021, Az. 5 HK O 9171/17
Arendts, A. u.a. ./. Freiherr von Rheinbaben, R.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: 
Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG: Verhandlung am 7. März 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 7. März 2023 mit möglicher Fortsetzung am 8. März 2023 bestimmt. Zu diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Prüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), geladen werden.

Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 5. Dezember 2023 zu der nunmehr vorgelegten Antragserwiderung Stellung nehmen.

LG München I, Az. 5 HK O 14351/22 e
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München

Allane Mobility Group: Positive Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023 durch Roll-out des neuen Händlerportals „Allease“

PRESSEMITTEILUNG

- Konzernumsatz stieg um 1,8 % auf 377,8 Mio. Euro

- Konzernvertragsbestand leicht über dem Vorjahresniveau

- Prognose für das Geschäftsjahr 2023 bestätigt

Pullach, 24. August 2023 – Die Allane Mobility Group („Allane“), Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat sich im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen der Erwartungen entwickelt. Sowohl der operative Konzernumsatz als auch der Konzernvertragsbestand haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht erhöht, während das Ergebnis vor Steuern (EBT) stabil geblieben ist. Auf Basis dieser Entwicklungen bestätigt Allane seine Prognose für das Gesamtjahr.

Donglim Shin, CEO der Allane SE: „Die positive Entwicklung von Konzernumsatz und Vertragsbestand im ersten Halbjahr 2023 ist hauptsächlich auf unsere neue Geschäftssäule Captive Leasing und den erfolgreichen Roll-out des neu entwickelten Händlerportals ,Allease' zurückzuführen. Wir sind zuversichtlich, die Zahl der Verträge im laufenden Geschäftsjahr insbesondere durch den geplanten strategischen Ausbau dieser Geschäftssäule weiter zu erhöhen und nachhaltig profitabel zu wachsen."

Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023

Der Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) lag mit 116.400 Verträgen 0,5 Prozent über dem Wert zum 31. Dezember 2022 (115.900 Verträge). Hierfür war vor allem die erfolgreiche Kooperation mit Hyundai Motor Deutschland und der Roll-out des neuen Händlerportals „Allease“ verantwortlich.

Der Konzernumsatz, in dem der operative Umsatz und die Verkaufserlöse enthalten sind, stieg im ersten Halbjahr 2023 um 1,8 Prozent und damit leicht auf 377,8 Mio. Euro (H1 2022: 371,2 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz (exkl. Verkaufserlöse) sank hingegen leicht um 0,7 Prozent auf 192,0 Mio. Euro (H1 2022: 193,3 Mio. Euro). Diese Entwicklung war geprägt von auslaufenden Kundenverträgen im Geschäftsbereich Flottenmanagement. Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement stiegen um 4,5 % auf 185,8 Mio. Euro (H1 2022: 177,9 Mio. Euro). Bei einem konstanten Absatzvolumen stiegen die Stückpreise der verkauften Fahrzeuge infolge einer weiterhin hohen Nachfrage nach Gebrauchtwagen.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im ersten Halbjahr 2023 um 6,1 % auf 98,5 Mio. Euro (H1 2022: 92,9 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) blieb mit 6,9 Mio. Euro (H1 2022: 6,9 Mio. Euro) jedoch stabil. Das EBT war insbesondere durch höhere Refinanzierungskosten infolge gestiegener Zinsen belastet.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 bestätigt

Die Allane Mobility Group bestätigt ihre im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte Prognose. Laut dieser erwartet das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr 2023 einen Konzernvertragsbestand in einer Bandbreite von 120.000 bis 150.000 Verträgen (2022: 115.900 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro (2022: 385,4 Mio. Euro). Für das EBT geht Allane von einem niedrigen zweistelligen Millioneneurobetrag (2022: 12,8 Mio. Euro) aus.

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 steht auf der Investor Relations Website der Allane Mobility Group zum Download bereit.

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Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftsfeldern Retail Leasing, Flottenleasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 717 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 Prozent die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.    https://allane-mobility-group.com

Mittwoch, 23. August 2023

Petro Welt Technologies AG: Umsatz von PeWeTe Kazakhstan nahezu verdoppelt und Anzahl der Fracturing-Aufträge auf 229 erhöht

Corporate News

- Umsatz von PeWeTe Kazakhstan um 48,1% auf EUR 8,0 Mio. gestiegen

- Anzahl der Fracturing-Aufträge auf 229 erhöht

Wien, 23. August 2023

Im ersten Halbjahr 2023 belief sich der Umsatz der PeWeTe Gruppe auf EUR 8,0 Mio., was einem Anstieg von 48,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (H1 2022: EUR 5,4 Mio.). Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Performance von Petro Welt Technologies Kazakhstan. Es handelt sich dabei um die nach dem Verkauf der russischen Tochtergesellschaften der PeWeTe Gruppe einzigen verbleibenden operativen Einheit des Konzerns.

Die Umsatzkosten aus fortgeführten Geschäftsbereichen betrugen in den ersten sechs Monaten des Jahres EUR 6,3 Mio. (H1 2022: EUR 2,2 Mio.). Für diesen Anstieg waren vor allem folgende drei Faktoren verantwortlich: eine erhöhte Zahl an Beschäftigen und eine Verschiebung in der Auftragsstruktur, gestiegene Abschreibungskosten aufgrund der Inbetriebnahme einer neuen Fracturing-Flotte sowie der Wegfall konzerninterner Kosten in Höhe von EUR 1 Mio. für Proppant, das zuvor von OOO Wellprop gekauft wurde. Seit dem Verkauf der russischen Tochtergesellschaften wird dieses Proppant nicht mehr unternehmensintern verrechnet, da die OOO Wellprop nach dem Verkauf der russischen Gesellschaften nicht mehr zum Konzern gehört.

Dementsprechend sank der Bruttogewinn der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2023 auf EUR 1,6 Mio. (H1 2022: EUR 3,2 Mio.). Zugleich verzeichnete die PeWeTe Gruppe einen Rückgang ihrer Verwaltungskosten um 33,3 %, was auf geringere Lohnkosten zurückzuführen ist. Trotz gesunkener Verwaltungskosten ergab sich ein negatives Betriebsergebnis von EUR –1,1 Mio. (HJ 1 2022: EUR –1,5 Mio.).

Der Anstieg der Finanzierungskosten ist hauptsächlich auf den Verlust aus Wechselkursdifferenzen zurückzuführen, der durch die in Rubel ausgewiesene Forderung aus dem Verkauf russischer Tochtergesellschaften entstand. Entsprechend sank das Konzernergebnis vor Steuern im Berichtszeitraum auf EUR –16,1 Mio. (H1 2022: EUR –1,0 Mio.).

Starker Umsatzanstieg im Segment Well Services und Bohrlochstimulation

Das Segment Well Services und Bohrlochstimulation verzeichnete in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach Stimulationsarbeiten einen Umsatzanstieg von 48,1 % auf EUR 8,0 Mio. (H1 2022: EUR 5,4 Mio.). Dies ist vor allem auf eine gestiegene Anzahl an Aufträgen (H1 2023: 229 Aufträge; H1 2022: 203 Aufträge) zurückzuführen, was einem Wachstum von 12,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, sowie auf die Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes pro Auftrag um 30,7 % aufgrund durchgeführter Aufträge aus dem Bereich Acid Fracturing.

Finanzlage

Sowohl die kurzfristigen Vermögenswerte (–6,1 %) als auch die langfristigen Vermögenswerte (–11,9 %) verzeichneten Rückgänge, die hauptsächlich auf die Abwertung der in Rubel ausgewiesenen kurz- und langfristigen Forderungen zurückzuführen sind.

Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund angefallener Zinsen für ein langfristiges Darlehen an ein verbundenes Unternehmen leicht. Wegen des negativen Finanzergebnisses sank das Eigenkapital der PeWeTe im Berichtszeitraum.

Negative Entwicklung des Cashflows

Die Gruppe verzeichnete einen negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Der Hauptgrund für diese Entwicklung war die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Investitionen beliefen sich auf EUR 1,1 Mio., die durch Einzahlungen aus Zinsen und Krediten kompensiert wurden. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit drehte daher ins Positive. Die liquiden Mittel beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 56,4 Mio. und verringerten sich damit gegenüber dem Jahresanfang geringfügig (1. Jänner 2023: EUR 58,6 Mio.).

Konzernkennzahlen   H1 223     H1 2022     Veränderung in %  
Umsatz EUR Mio. 8,0 5,4 48,1
EBITDA EUR Mio. 0,3 -1,1 > 100
EBIT EUR Mio. -1,1 -1,5 26,7
EBITDA-Marge % 3,8 -20,4  
EBIT-Marge % -13,8 -27,7  
Gewinn vor Steuern EUR Mio. -16,1 -1,0 > -100

Über die Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der Petro Welt Technologies AG (bis 2016: C.A.T. oil AG) wurde Anfang August der Squeeze-out-Beschluss eingetragen. Die Angemessenheit der hierfür den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren übeprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I ordnet Geheimhaltung der Margen für Verbrenner- und Elektromodelle an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I bei dem Verhandlungstermin am 27. April 2023 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herrn WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. Die Prüfer erklärten dabei, angeforderte Unterlagen zu den Margen für Verbrenner- und Elektromodelle nachzureichen.  

Die Antragsgegnerin Volkwagen AG beantragte daraufhin, Informationen zu Margen für Verbrenner- und Elektromodelle der AUDI AG den Antragstellern sowie der gemeinsamen Vertreterin nicht zugänglich zu machen. Bei den für 2025 geplanten Margen handele es sich um Geschäftsgeheimnisse. Interne Kalkulationen stellten Betriebsgeheimnisse dar, über die Verschwiegenheit zu wahren sei.

Mit Beschluss vom 17. August 2023 hat das Gericht eine entsprechende Geheimhaltung angeordnet. Der auf § 7 Abs. 7 Satz 2 SpruchG gestützte Antrag sei zulässig und begründet. Zum Geheimhaltungsbedürfnis führt das Gericht aus:

"Planzahlen wie die genaue Ermittlung der Margen der Fahrzeuge mit Verbrennermotor einerseits und der Elektrofahrzeuge gehören zu den Geschäftsgeheimnissen. Die Antragsgegnerin hat nachvollziehbar vorgetragen, dass aus einer weitergehenden Veröffentlichung von Planzahlen in größerer Detailtiefe strategische Überlegungen zur Planung Rückschlüsse auf Details der Geschäftstätigkeit zulassen; insbesondere könnten aus einer detaillierteren Planung von Umsätzen und Erträgen Rückschlüsse auf die Kalkulation der Preise gezogen werden (vgl. LG München I AG 201, 501, 502; Dorn in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl. § 7 SpruchG Rdn. 76; Mennicke in: Lutter, UmwG § 7 SpruchG Rdn. 18). Vorliegend besteht auf der Ebene einzelner Fahrzeuge intern eine Ergebnisbeitragsmarge, wo bestimmte, den Modellen direkt zuordenbare Kosten Berücksichtigung finden. Aus derartigen kalkulatorischen Deckungsbeiträgen lässt sich ein gewichteter Durchschnittswert der Ergebnisbetragsmargen von Verbrennerfahrzeugen einerseits und Elektrofahrzeugen andererseits herleiten. Interne Deckungsbeiträge wären für Wettbewerber der Gesellschaft von hoher Bedeutung hinsichtlich des Einsatzes von Produktionsfaktoren und der Gestaltung von Preisstrategien. Auch wenn aufgrund neuerer Entscheidungen der Gesellschaft im Jahr 2022 einzelne Modelle mit Verbrennungsmotoren nicht mehr produziert werden, die in die Planung noch eingeflossen sind, bleibt aus den Zahlen die Tendenz erkennbar, wie sich die Bruttomargen entwickeln. Für die Wichtigkeit und damit Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Zahlen spricht auch die Tatsache, dass die AUDI AG diese Kennzahlen in ihren Finanzberichten nicht veröffentlicht. Der Umstand der Ernennung eines neuen CEO ändert daran auch nichts, selbst wenn neue Renditeanforderungen ausgegeben wurden, weil die langfristigen Tendenzen im Verhältnis des Verbrenner- zum Elektroantrieb dadurch nicht berührt werden.

Demgegenüber vermag das Interesse der Antragsteller nicht zu überwiegen. Für die Ableitung der Ergebnisse aus der Phase I ist das Preis-Mengen-Gerüst von zentraler Bedeutung, nicht dagegen die genauen Margen für die beiden aktuell am Markt erhältlichen Antriebsarten für die von der Gesellschaft produzierten Fahrzeuge. Auf die zentrale Bedeutung des Preis-Menge-Gerüsts unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, der regionalen Wettbewerbssituation und der regionalen Veränderungen haben die Abfindungsprüfer im Rahmen der Anhörung auch hingewiesen."

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

MS Industrie AG: Abschluss des öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots und erfolgreicher Vollzug des Segmentwechsels

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

München (22.08.2023/10:00) - Der Vorstand der MS Industrie AG teilt mit, dass das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot der MS ProActive Verwaltungs GmbH vom 22. Juni 2023 am 09. August 2023 um 24:00 Uhr geendet hat und für insgesamt 3.216.275 MS-Aktien (entsprechend 10,72 % des Grundkapitals der MS Industrie AG) angenommen wurde. Gemäß anschließender Stimmrechtsmeldung der MS ProActive Verwaltungs GmbH erhöhte sich ihr Stimmrechtsanteil (inkl. Zurechnungen) am 10. August 2023 auf insgesamt rund 25,90 % des Grundkapitals der MS Industrie AG.

Nach Abschluss dieser für einen Segmentwechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme hat die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der MS Industrie AG mit Bescheid vom 17. August 2023 die Zulassung zum Handel der MS-Aktie im regulierten Markt (General Standard) mit Ablauf des heutigen 22. August 2023 widerrufen.

Da die Aktien der MS Industrie AG bereits parallel seit dem 01. Juni 2023 zum Handel im Marktsegment m:access der Börse München einbezogen sind, ist der Segmentwechsel im Rahmen eines Downgrades nun vollständig vollzogen. Der Handel der MS-Aktien ist und bleibt weiterhin über das elektronische Handelssystem XETRA gewährleistet; ebenso im Freiverkehr an nahezu allen anderen inländischen Börsenplätzen.

Dr. Andreas Aufschnaiter, Vorstand der MS Industrie AG: "Wir freuen uns über den reibungslosen und erfolgreich abgeschlossenen Segmentwechsel und bekennen uns - wie schon mehrfach kommuniziert - zu einer nachhaltigen Börsenpräsenz und Investor Relations Arbeit unserer wachsenden Industriegruppe. Wir denken, dass wir nun in einem für mittelständische Unternehmen unseres Erachtens besser passenden regulatorischen Umfeld gut, gerade auch im Sinne unserer Investoren, aufgestellt sind."

Hintergrund:

Die MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) mit Sitz in München ist die Muttergesellschaft einer fokussierten Technologiegruppe mit den beiden Geschäftsfeldern der Antriebstechnik ("MS XTEC", ehemals "MS Powertrain": Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren sowie hybride und elektrische Antriebsformen) und der Ultraschalltechnik ("MS Ultrasonic": Sondermaschinen, Serienmaschinen sowie Ultraschallsysteme und -komponenten). Zu den wesentlichen Kundenbranchen zählen die weltweite Nutzfahrzeug- und die PKW-Industrie, gefolgt von der Verpackungsmaschinenindustrie, der Medizintechnik und weiteren kunststoffverarbeitenden Branchen sowie dem allgemeinen Maschinen- und Anlagenbau. Die Gruppe erwirtschaftet aktuell ein jährliches Umsatzvolumen von ca. 235 Mio. Euro mit über 800 festangestellten Mitarbeitern an fünf Produktionsstandorten, davon zwei in Deutschland und jeweils einem in den USA, Brasilien und China.

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG

Tion Renewables AG
Grünwald

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Hopper BidCo GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört.

Ferner wurde uns mitgeteilt, dass den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG jeweils eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört, da den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils die von der Hopper BidCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Tion Renewables AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist:

• SCUR-Alpha1567 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• SCUR-Alpha 1568 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Boè TopCo GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Hopper TopCo General Partner GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Boe HoldCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• Boe TopCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure Investments S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure S.à r.l. SICAF-RAIF - No. 1 mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure Collect SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure (No. 1) SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure (General Partner) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Holdings S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Treasury AB mit Sitz in Stockholm, Schweden; und

• EQT AB (publ.) mit Sitz in Stockholm, Schweden. 

Grünwald, im August 2023

TION RENEWABLES AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. August 2023

Dienstag, 22. August 2023

Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Berlin

Bekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Bellevue Investments GmbH § Co. KGaA gibt gemäß den Bestimmungen der §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:

Ein Aktionär der Gesellschaft hat am 1. Juni 2023 Anfechtungsklage erhoben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.05.2023 unter den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, 8.3 und 9 gefassten Beschlüssen über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021/22, die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Einberufung, Ort und Teilnahme sowie die Bestätigung nach § 244 AktG zu den Tagesordnungspunkten 1 (Feststellung des Jahresabschlusses), 3 (Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin) und 6 (Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen) der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022.

Die Klage wird bei dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 49/23 geführt.

Außerdem haben drei Aktionäre am 19. Juni 2023 Anfechtungsklage erhoben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.05.2023 unter den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.1-8.3 sowie 9.1.-bis 9.4. gefassten Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/22, die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/22, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023,die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen, die Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand, das Grundkapital und die Einberufung, Ort und Teilnahme sowie über die Bestätigung nach § 244 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung des Jahresabschlusses), 3 (Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin) und 6 (Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen) der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022.

Die Klage wird beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 93 O 54/23 geführt.

Berlin, im August 2023

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin


Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2023

Montag, 21. August 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger kündigt Vorlage seines Gutachtens in den nächsten Wochen an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher angekündigt, sein Gutachten in den nächsten Wochen fertigzustellen, nachdem die Antragsgegnerin die angeforderten Unterlagen in einem für ihn zugänglichen Datenraum eingestellt habe. Ein Termin zur Erörterung der noch offenen Fragen könne daher noch vor Ende des Jahres - soweit erforderlich - stattfinden.

Das LG Dortmund hat bei der Antragsgegnerin den vom Gutachter erbetenen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von EUR 100.000,- netto (zzgl. USt. EUR 119.000,-) angefordert (nach bereits angeforderten EUR 150.000,- netto).

Das Gericht hatte mit einer "Anordnung nach § 7 Abs. 7 SpruchG" vom 28. April 2023 eine umfassende Vorlage von Unterlagen angeordnet ("Die Vorlagepflicht an den Sachverständigen besteht uneingeschränkt."): https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_9.html

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Geplante Verschmelzung der ADLER Immo Invest GmbH auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin
AG Berlin (Charlottenburg), HRB 180360 B

Hinweis auf die Verschmelzung der ADLER Immo Invest GmbH auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 Satz 3 UmwG


Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 180360 B, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der ADLER Immo Invest GmbH, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 233644 B, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG).

Der Verschmelzungsvertragsvertragsentwurf wurde am heutigen Tage zum Register der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft eingereicht.

Da sich das gesamte Stammkapital der ADLER Immo Invest GmbH in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der ADLER Immo Invest GmbH nach § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Da sich das gesamte Stammkapital - und damit mindestens neun Zehntel des Stammkapitals - der ADLER Immo Invest GmbH in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zur Aufnahme der ADLER Immo Invest GmbH nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG ebenfalls nicht erforderlich.

Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Satzung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft enthält insofern keine abweichenden Festlegungen (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). Einberufungsverlangen können an die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, gerichtet werden.

Ab dem heutigen Tag liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und der ADLER Immo Invest GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft aus (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 UmwG). Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 6 UmwG). Die Unterlagen können dem Aktionär mit dessen Einwilligung auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 7 UmwG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Geschäftsräume i.S.d. § 62 Abs. 3 S. 1 UmwG der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft in der Hedemannstraße 28, 10963 Berlin, befinden.

Berlin, den 25. Juli 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2023

Gewinnabführungvertrag mit der Deutschen Balaton Immobilien I AG eingetragen und bekannt gemacht

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Immobilien I AG am 31. Juli 2023 hat dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der MISTRAL Media AG und ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Balaton Immobilien I AG zugestimmt. Dieser Unternehmensvertrag wurde am 16. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist für eine Überprüfung).

Aus der Handelsregistereintragung:

"Mit der „MISTRAL Media AG“, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 100226) wurde am 31.07.2023 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 31.07.2023 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen."

Bei der MISTRAL Media AG verlangt die Konzernmutter Deutsche Balaton AG einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out).

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf!

Teilnahme an der am 20. September 2023 stattfindenden Hauptversammlung von hoher Bedeutung

In den vergangenen acht Monaten hat das Management der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA nach Einschätzung der SdK am Kapitalmarkt massiv an Vertrauen verspielt. Anstatt wie lange von der SdK gefordert ein Uplisting in den geregelten Markt durchzuführen, wurde – auch widersprüchlich zur Kommunikation des Managements selbst aus dem Jahr 2022 – nun Anfang des Jahres ein Delisting der Aktie (WKN: A0JK2A / ISIN: DE000A0JK2A8) aus dem qualifizierten Freiverkehr angekündigt und zum 30. Juni 2023 durchgeführt. Die Konsequenz war ein starker Kursverfall, welcher den Aktionären erhebliche Buchverluste beschert hat.

Mit Blick auf die anstehende Hauptversammlung am 23. September 2023 vertritt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bereits zahlreiche Aktionäre und ruft hiermit alle Aktionäre auf, sich ihr anzuschließen. Unter anderem wird die SdK auf der kommenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer angemessenen Dividende fordern. Mehr Informationen zur genauen Vorgehensweise und den Forderungen der SdK finden Sie auf dem YouTube-Kanal „SdK – Die Anlegergemeinschaft“ im Video „Die Akte Aurelius: Warum sich JETZT etwas ändern muss!“.

Informationen zur Stimmrechtsübertragung finden Sie unter https://sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/

Für Rückfragen steht die SdK Ihren Mitgliedern gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 20208460-0 zur Verfügung.

München, den 21. August 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA!

Squeeze-out bei der MISTRAL Media AG zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am Freitag, den 22. September 2023, soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft beschlossen werden.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, folgenden Übertragungsbeschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MISTRAL Media AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg als Hauptaktionärin übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Deutsche Balaton AG. Die Barabfindung beträgt 5,90 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MISTRAL Media AG.“"

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG: OLG Hamburg bestätigt erstinstanzliche Anhebung der Barabfindung auf EUR 699,06

Generali Deutschland AG
München

als Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG
- ISIN DE0008404500 / WKN 840450 -

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, gibt die Generali Deutschland AG (vormals AMB Generali Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, Az. 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, Az. 13 W 24/22, bekannt:
 
Beschluss
 
In der Sache
 
1) ..., [Antragsteller]
...
26) Dr. Schultz-Süchting, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Festsetzung der angemessenen Abfindung
 
gegen
 
AMB Generali Holding AG, Aachener und Münchener Allee 9, 52074 Aachen,
- Antragsgegnerin -
 
Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Straße 18 - 20, 40213 Düsseldorf
 
beschließt das Landgericht Hamburg - Kammer 4 für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Knudsen, den Handelsrichter Dr. Lischke und den Handelsrichter Reick am 31.05.2021:
 
Die Barabfindung wird auf € 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.
 
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin.
 
Hinweise zur Abwicklung der Nachzahlung auf die Abfindung werden in Kürze separat bekannt gemacht. 
 
München, im August 2023
 
Generali Deutschland AG
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. August 2023

Samstag, 19. August 2023

LEONI AG: Kapitalherabsetzung auf Null ohne Bezugsrecht der Altaktionäre entsprechend dem Restrukturierungsplan (StaRUG)

LEONI AG
Nürnberg

ISIN: DE0005408884 / WKN 540888

Die LEONI AG mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 202 (nachfolgend auch die "Gesellschaft"), hat einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) zur Erörterung und Abstimmung gebracht (der "Restrukturierungsplan"). Die öffentliche Restrukturierungssache wurde unter dem Aktenzeichen RES 397/23 geführt. Der Restrukturierungsplan wurde von den Planbetroffenen im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 31. Mai 2023 angenommen, anschließend durch Beschluss des Restrukturierungsgerichts vom 21. Juni 2023, verkündet am 21. Juni 2023, gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 StaRUG bestätigt. Der Bestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts ist seit dem 17. Juli 2023 rechtskräftig.

Die Planbetroffenen haben im Restrukturierungsplan beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 32.669.000,00, eingeteilt in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend die "Altaktien"), im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 herabzusetzen (die "Kapitalherabsetzung") und zugleich das Grundkapital von (nach Herabsetzung) EUR 0,00 um EUR 50.000.000,00 auf einen Betrag von EUR 50.000.000,00 durch Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend die "Neuen Aktien") wieder zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung").

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Form einer vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung aller Aktien und in voller Höhe zu dem Zweck, Wertminderungen und sonstige Verluste auszugleichen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurde in dem Restrukturierungsplan die L2-Beteiligungs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 279796 ("L2") zugelassen. Die L2 hat ihren Sitz zwischenzeitlich nach Nürnberg verlegt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 41815 eingetragen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber der Altaktien (nachfolgend die "Altaktionäre") der Gesellschaft wurde in dem Restrukturierungsplan ausgeschlossen.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung sowie die Wiedererhöhung des Grundkapitals wurden am 18. August 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und wieder erhöht.

Mit Eintragung der Herabsetzung des bisherigen Grundkapitals auf EUR 0,00 sind die Altaktien und die daraus folgenden Mitgliedschaftsrechte erloschen und die Börsennotierung der Altaktien hat automatisch geendet. Da das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen und ausschließlich die L2 zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen worden ist, sind die Altaktionäre seit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung und künftig nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt. Die L2 ist demgemäß die Alleinaktionärin der LEONI AG.

Mit Record-Tag 23. August 2023 abends und Valuta 24. August 2023 werden die 32.669.000 girosammelverwahrten Altaktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zusammengelegt und wertlos ausgebucht. Die Altaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die die Altaktien verbriefende Globalurkunde wird aus der Girosammelverwahrung entnommen und entwertet.

Gebührenerstattungen von Seiten der LEONI AG sind nicht vorgesehen. 

Nürnberg, im August 2023

LEONI AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. August 2023

Freitag, 18. August 2023

Eintragung des Restrukturierungsbeschlusses bei der Leoni AG führt zum Erlöschen der bestehenden Aktien und zum Delisting

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Durch den heute im Handelsregister eingetragenen Beschluss nach dem StaRUG wurde das Grundkapital der Leoni AG auf Null herabgesetzt. Die bislang börsennotierten Aktien sind damit erloschen. An der anschließenden, gleichzeitig eingetragenen Kapitalerhöhung hat nur die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer teilgenommen.

Bekanntmachung am 18. August 2023 im Registerportal:

"Durch den gestaltenden Teil des Restrukturierungsbeschlusses des Amtsgericht Nürnberg vom 21.06.2023 (RES 397/23) rechtskräftig seit dem 14.08.2023 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 Euro und anschließend die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 Abs. 1 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. § 4 Abs. 5 und 6 wurden ersatzlos gestrichen.

Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt."

Zu der gestrigen Ad-hoc-Meldung der Leoni AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/leoni-ag-erwartet-heute-wirksamwerden.html

GERRY WEBER International AG: Sämtliche Gläubigergruppen stimmen dem Restrukturierungsplan mit großer Mehrheit zu

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Halle/Westfalen, 18. August 2023 – Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem StaRUG haben heute sämtliche Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit großer Mehrheit für den Restrukturierungsplan gestimmt und diesen mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.

Bei Umsetzung des Restrukturierungsplans und der mit ihm verbundenen Vereinbarungen werden der GWI (und damit der GERRY WEBER Gruppe) neue Kreditmittel zur Verfügung stehen und wird die GWI in erheblichem Umfang entschuldet. Da das Grundkapital der GWI aufgebraucht ist, begleitet ein vollständiger Kapitalschnitt die Restrukturierungsmaßnahmen auf der Fremdkapitalseite. Der Kapitalschnitt umfasst zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf null, so dass die derzeitigen Aktionäre der GWI kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erlischt. Zum anderen umfasst der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000,00. Die neuen Aktien sollen vollständig von einem Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet werden. Der Kapitalschnitt soll nach der gerichtlichen Planbestätigung erfolgen, die nach Eintritt der im Restrukturierungsplan vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erfolgen kann.

Das Restrukturierungsgericht Essen hat den Termin zur Bestätigung des Restrukturierungsplans auf den 27. September 2023 anberaumt. 

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Anmerkung der Redaktion:

Bei GERRY WEBER handelt es sich um den zweiten StaRUG-Fall nach der heute erfolgten Eintragung des Restrukturierungsplans bei der Leoni AG. Im Fall Softline AG soll es wenigstens eine Abfindung von EUR 1,- je Aktie geben.

Eine mögliche Anwendung des StaRUG wird derzeit auch in den Fällen VARTA und HELMA diskutiert. 

Petro Welt Technologies AG: Beendigung der Notierung von PeWeTe-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse

Wien, 18. August 2023

Mit Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 17. August 2023 wurde die Zulassung der Aktien der Petro Welt Technologies AG, AT0000A00Y78, zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen widerrufen. Als Folge des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) entfällt auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Aufgrund der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär (Squeeze-Out) ist ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet, was dazu geführt hat, dass der Börsenhandel in den Aktien der Petro Welt Technologies AG bereits am 4. August 2023 ausgesetzt und mit Ablauf des 8. August 2023 eingestellt wurde. Nunmehr erfolgte der amtswegige Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt.

Mit Beendigung der Börsennotierung am regulierten Markt enden zudem die umfangreichen finanziellen Berichtspflichten der Petro Welt Technologies AG sowie die Anwendung zahlreicher weiterer Regelungen zur Marktinformation.

Über Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Petro-Welt-Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in Österreich in einem Überprüfungsverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Aves One AG: Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor mehr als einem Jahr am 22. April 2022), nicht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 (?)

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu, Delisting

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • MS Industrie AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Hauptversammlung am 5. Juli 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: erfolgreiches Übernahmeangebot der Octapharma AG

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023, Eintragung des Beschlusses durch Anfechtungsklagen verzögert
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet (?)

  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 17. August 2023

Marcel Lux III SARL: EQT Private Equity leitet Delisting von SUSE ein, um das Unternehmen im privaten Umfeld auf die Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstum zu fokussieren

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN BEKANNTGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB JURISDIKTIONEN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE BEKANNTGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG EIN VERSTOSS GEGEN RELEVANTE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE.

EQT Private Equity leitet Delisting von SUSE ein, um das Unternehmen im privaten Umfeld auf die Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstum zu fokussieren – Aktionäre haben die Möglichkeit, investiert zu bleiben oder zu einer attraktiven Bargegenleistung zu verkaufen

- EQT Private Equity initiiert Delisting von SUSE mit dem Ziel, dass sich SUSE ohne den kurzfristigen Ergebnisdruck des Kapitalmarktes vollständig auf die Umsetzung einer Strategie der langfristigen Wertsteigerung fokussieren kann

- EQT Private Equity bietet SUSE-Aktionären die Option, in SUSE als nicht börsennotiertem Unternehmen investiert zu bleiben oder eine Bargegenleistung zu erhalten, die – unter Einschluss einer von SUSE an alle Aktionäre zahlbaren Interimsdividende – mit insgesamt EUR 16,00 pro Aktie eine Prämie von 67 % auf den heutigen XETRA-Schlusskurs der Aktie bietet

- Vorstand und Aufsichtsrat von SUSE unterstützten das Delisting als Maßnahme im besten Interesse des Unternehmens


Luxemburg, 17. August 2023 - EQT Private Equity hat, mit Unterstützung der SUSE S.A. („SUSE“ bzw. die „Gesellschaft“ oder das „Unternehmen“), beschlossen, SUSE von der Frankfurter Börse zu nehmen. Durch diesen Schritt soll sich SUSE besser auf langfristige Wertschöpfung und voll auf die Umsetzung seiner Strategie konzentrieren können.

Streubesitzaktionären bietet EQT Private Equity über seine Holdinggesellschaft Marcel LUX III SARL („Marcel“ bzw. die „Bieterin“), die 79,1% der SUSE-Aktien hält, die Option, im künftig nicht mehr börsennotierten Unternehmen investiert zu bleiben oder ihre Aktien im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots mit einer attraktiven Prämie zu verkaufen. Den Minderheitsaktionären soll – einschließlich einer von SUSE an alle Aktionäre zahlbaren Interimsdividende – mit EUR 16,00 eine Prämie von 67 % auf den heutigen XETRA-Schlusskurs in Höhe von EUR 9,605 geboten werden. Gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten drei Monate vor Ankündigung beläuft sich die Prämie auf 32 % und gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten sechs Monate vor Ankündigung auf 16 %.

Herausforderungen in der Strategieumsetzung und einige operativen Veränderungen während der vergangenen zwölf Monate haben die operative Performance und Marktbewertung von SUSE belastet. Zusätzlich verstärkte die geringe Liquidität der Aktie den Druck auf den Börsenkurs. Mit der kürzlich bekannt gegebenen Ernennung des neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO), Dirk-Peter van Leeuwen, einem Veteranen der Open-Source Software-Branche, sowie der Ernennung eines neuen Finanzvorstands (CFO), eines neuen Chief Revenue Officers (CRO) und eines neuen Chief Strategy Officers (CSO) hat SUSE die Umstrukturierung seines Managementteams abgeschlossen. EQT Private Equity ist davon überzeugt, dass SUSE und das neue Managementteam in einer noch engeren Partnerschaft mit EQT Private Equity von einem privaten Umfeld profitieren werden. Das Delisting von der Frankfurter Börse ermöglicht zudem einen stärkeren Fokus auf langfristige Investitionen und kann so das erneute Wachstum des Unternehmens beschleunigen.

Wichtige institutionelle Aktionäre von SUSE unterstützen das Vorhaben von EQT Private Equity.

„Seit EQT Private Equity 2019 in SUSE investiert hat, ist es uns dank einer umfassenden Transformation der Gesellschaft gelungen, SUSE zu einer führenden, eigenständigen Plattform für Open-Source-Infrastruktursoftware zu entwickeln, die ihr EBITDA von knapp über USD 100 Mio. auf über USD 240 Mio. in 2022 mehr als verdoppelt hat“, sagte Johannes Reichel, Partner und Head of Central & Southern Europe des EQT Private Equity Beratungsteams. „Wir sind von den langfristigen Wachstumschancen für SUSE unverändert überzeugt und glauben, dass SUSE mit dem neuen Managementteam um Dirk-Peter van Leeuwen in einer stärkeren Position sein wird, um sich als nicht börsennotiertes Unternehmen auf seine langfristige Strategie zu konzentrieren, ohne den kurzfristigen Druck des Kapitalmarktes. Wir freuen uns darauf, mit SUSE und seinem Managementteam wieder in einem privaten Umfeld zusammenzuarbeiten, um an vergangene Erfolge anzuknüpfen.“

SUSE, das heute mehr als 60 % der Fortune 500-Unternehmen zu seinen Kunden zählt, wurde 2019 von EQT Private Equity aus Micro Focus ausgegliedert. Auf diese Ausgliederung folgten zwei strategisch relevante Übernahmen – zunächst Rancher und später NeuVector –, die der Gesellschaft eine starke Position in den wachstumsstarken Märkten für Container-Management und -Sicherheit verschafft haben. Aufbauend auf dieser starken Basis wurde SUSE im Jahr 2021 an der Frankfurter Börse notiert und erzielte ein zweistelliges Umsatzwachstum (durchschnittlich 15 % pro Jahr), während die EBITDA-Marge von 34 % auf 37 % stieg.

Dirk-Peter van Leeuwen, Vorstandsvorsitzender von SUSE, sagte: „Mich überzeugen die strategischen Möglichkeiten, die sich für uns als privates Unternehmen ergeben werden – dies wird uns den nötigen Spielraum geben, um das Geschäft weiter auszubauen und unsere Strategie mit dem neuen Managementteam umzusetzen. Die Partnerschaft zwischen EQT Private Equity und SUSE als privatem Unternehmen war bereits in der Vergangenheit erfolgreich. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, das langfristige Potenzial von SUSE voll auszuschöpfen.“

Details des Angebots

SUSE-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (das „Angebot“) zu einer erheblichen Prämie an die Bieterin zu verkaufen oder in der Gesellschaft investiert zu bleiben. Das Angebot wird gemäß den Bedingungen einer Angebotsunterlage (in englischer Sprache) unterbreitet, die demnächst veröffentlicht wird und in der die Einzelheiten des Angebots enthalten sind. Der Veröffentlichung der Angebotsunterlage folgt eine Annahmefrist von mindestens vier Wochen. Der Vollzug des Angebots unterliegt keinen behördlichen Genehmigungen und wird voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte 2023 erfolgen. Nach Abschluss des Angebots ist beabsichtigt, SUSE auf eine nicht börsennotierte luxemburgische Gesellschaft in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.) zu verschmelzen („New SUSE“ bzw. die „Verschmelzung“). Die Verschmelzung wird zu einem Delisting von SUSE führen. Im Rahmen der Verschmelzung, welche in einer außerordentlichen Hauptversammlung von SUSE im vierten Kalenderquartal 2023 beschlossen und kurz nach dieser außerordentlichen Hauptversammlung wirksam werden soll, werden alle verbleibenden Aktionäre von SUSE für jede SUSE-Aktie eine New SUSE Aktie erhalten. EQT Private Equity beabsichtigt keinen Squeeze-out durchzuführen.

Das Angebot und die Verschmelzung werden von der Bieterin in enger Zusammenarbeit mit SUSE auf der Grundlage einer heute zwischen SUSE und der Bieterin geschlossenen Transaktionsrahmenvereinbarung durchgeführt. Die Bieterin wird das Angebot auf alle Aktien von SUSE (ISIN: LU2333210958; WKN: SUSE5A) erstrecken, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin selbst gehalten werden.

Der Angebotspreis je SUSE-Aktie wird EUR 16,00 je Aktie abzüglich des Bruttobetrags der Interimsdividende betragen, die von SUSE an alle SUSE-Aktionäre nach dem Ende der Annahmefrist und vor der Abwicklung des Angebots gezahlt werden soll (die „Interimsdividende“).

Das Angebot soll durch die Interimsdividende finanziert werden, die die Bieterin auf ihre bestehende Beteiligung an SUSE erhält. Der Erhalt der Interimsdividende durch die Bieterin in einer Höhe, die ausreicht, um den Gesamt-Angebotspreis und bestimmte Transaktionskosten der Bieterin zu finanzieren, ist eine Bedingung für den Vollzug des Angebots. Dementsprechend hängt der Gesamtbruttobetrag der Interimsdividende von der Anzahl der im Rahmen des Angebots angedienten SUSE-Aktien ab.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Angebotsankündigung von Marcel LUX III SARL für den Erwerb von Aktien der SUSE S.A. unter www.eqt-marcel-offer.com.

publity AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung und Ausgabe von Gratisaktien mit großer Mehrheit

Corporate News

Frankfurt am Main, 17. August 2023 – Die Aktionäre der publity AG („publity“, ISIN DE0006972508) haben auf der gestrigen ordentlichen Hauptversammlung sämtlichen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. So wurde unter anderem mit einer deutlichen Mehrheit von 99,99 % eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Demnach erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 14.876.456 EUR auf 16.736.013 EUR durch Umwandlung eines Teilbetrags von 1.859.557 EUR aus der Kapitalrücklage. Die neuen 1.859.557 Aktien werden im Verhältnis 8:1 als Gratisaktien an die Aktionäre ausgegeben und sind rückwirkend ab dem 1.Januar 2023 gewinnberechtigt.

Des Weiteren wurde Thomas Olek auf der Aktionärsversammlung mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat der publity AG gewählt. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung finden Sie unter folgendem Link: https://www.publity.org/de/investor-relations/#haupt-versammlungen-2023

Über publity 

Die publity AG ("publity") ist ein Green Asset Manager mit Fokus auf Büroimmobilien in Deutschland. Dabei kombiniert publity Erfahrung und Leidenschaft für nachhaltige, ESG-konforme Objekte mit langjähriger Immobilienexpertise aus mehr als 1.100 erfolgreichen Transaktionen. Bei der Entwicklung und Umgestaltung von ESG-konformen Immobilien verfolgt publity einen ganzheitlichen Ansatz, der Umweltaspekte, innovative sowie soziale Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitswelten und ein hohes Maß an Digitalisierung umfasst. Entsprechend wurden die von publity gemanagten Büroimmobilien bereits mehrfach international für ihre hervorragenden ESG-Standards hochkarätig zertifiziert. publity zählt zu den aktivsten Akteuren am deutschen Büroimmobilienmarkt und profitiert dabei auch von einem tragfähigen Netzwerk und der eigenen hochgradigen Digitalisierung von Daten des deutschen Büroimmobilienbestands und einzelner Objekte. Die Aktien der publity AG (ISIN DE0006972508) werden im Börsensegment Scale der Deutschen Börse gehandelt.