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Dienstag, 25. August 2015

Squeeze-out bei der Jetter AG eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Jetter AG, Ludwigsburg, ist am 21. August 2015 im Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Stuttgart) eingetragen worden. Damit sind deren Aktien auf die Hauptaktionärin, die Bucher Beteiligungsverwaltung AG, übertragen worden.

Die Hauptaktionärin hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,58 je Aktie festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/05/squeeze-out-bei-der-jetter-ag-zu-eur-958.html. Bei Übernahmeangeboten in den Jahren 2013 und 2014 hatte sie zunächst EUR 7,- geboten.

Sonntag, 23. August 2015

POLIS Immobilien zieht sich komplett von der Börse zurück

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

POLIS Immobilien zieht sich komplett von der Börse zurück 
- kein Antrag zur Einbeziehung in den Freiverkehr

Berlin, 21. August 2015. Der Vorstand der POLIS Immobilien AG, Berlin, hat heute beschlossen, keinen Antrag auf Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in ein Freiverkehrssegment einer deutschen Börse zu stellen. Damit wird sich die POLIS Immobilien AG mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting), also mit Ablauf des 07. Oktober 2015, vollständig von der Börse zurückziehen.

Der Vorstand ist nach eingehender Prüfung der unterschiedlichen Freiverkehrssegmente zu dem Ergebnis gekommen, dass auch der dabei jeweils entstehende reduzierte Kostenaufwand nicht durch den geringen wirtschaftlichen Nutzen einer Börsennotierung für die POLIS Immobilien AG gerechtfertigt würde. Dies gilt insbesondere, da die Gesellschaft unabhängig von der Börse sehr solide finanziert ist und auf absehbare Zeit keine Finanzierung über den Kapitalmarkt plant.

Donnerstag, 20. August 2015

Nachzahlung des Erhöhungsbetrags bezüglich des Squeeze-outs bei der Lindner Holding KGaA

Lindner Beteiligungs GmbH
Arnstorf

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am heutigen Tage veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die abschließende Gewährung einer erhöhten Barabfindung nebst Zinsen aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts München I (Aktenzeichen: 5HK O 6680/10) und des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 31 Wx 58/15) zur Beendigung des Spruchverfahrens an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen) 
 
Lindner Holding KGaA, Arnstorf,
 
im Zusammenhang mit der im Jahre 2010 erfolgten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lindner Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin

– ISIN DE0006487200 / WKN 648720 –

Das Landgericht München I hat in dem unter dem Aktenzeichen 5HK O 6680/10 geführten Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Barabfindung mit Beschluss vom 26.11.2014 entschieden und die angemessene Barabfindung auf EUR 33,79 festgesetzt. Auf die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hat das Oberlandesgericht München durch Beschluss vom 20.07.2015 die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I verworfen, so dass der Beschluss des Landgerichts München I damit rechtskräftig geworden ist.

Der angemessene Barabfindungsbetrag gemäß § 327a Abs.1 AktG aufgrund des in der Hauptversammlung vom 25.02.2005 der Lindner Holding KGaA beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wurde auf EUR 33,79 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Lindner Holding KGaA festgesetzt.

Somit ist den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionären der Lindner Holding KGaA eine Nachbesserung in Höhe von EUR 5,27 je Lindner Holding KGaA-Aktie zu vergüten. Dieser Nachbesserungsbetrag ist für den Zeitraum vom 01.04.2010 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.

Technische Abwicklung der Nachbesserung

Die betroffenen Depotbanken werden aufgefordert, die Ansprüche ihrer Depotkunden, d.h. der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA, auf Zahlung der Nachbesserung von EUR 5,27 nebst Zinsen je Lindner Holding KGaA-Aktie umgehend zu ermitteln. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung der Nachbesserung wurden in die Wege geleitet. Als Zentralabwicklungsstelle fungiert die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen.

Die Vergütung der Nachbesserung in Höhe von EUR 5,27 je Lindner Holding KGaA-Aktie nebst Zinsen von EUR 1,37 je Lindner Holding KGaA-Aktie erfolgt voraussichtlich am 21. August 2015.

Technische Umsetzung der Nachbesserung über Clearstream Banking AG

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Lindner Holding KGaA, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der Lindner Holding KGaA-Minderheitsaktionäre auf die Lindner Beteiligungs GmbH abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen. 

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen keine Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Lindner Holding KGaA-Minderheitsaktionäre auf die Lindner Beteiligungs GmbH abgewickelt wurde.

Diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre, welche den Nachzahlungsbetrag auf diesem Wege nicht erhalten, werden gebeten sich die Nichtteilnahme am Nachzahlungslauf von ihrer damaligen Depotbank bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung senden diese ehemaligen Minderheitsaktionäre bitte in Verbindung mit einer aktuellen Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC, kontoführende Bank) an die Lindner Beteiligungs GmbH, Bahnhofstr. 29, 94424 Arnstorf. Diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre, die ihre effektiven, durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 9. Mai 2000 bereits für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die noch auf 5,00 DM lauten, bisher noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten die vorgenannten Aktienkurkunden, ausgestattet mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 10 ff. und Talon (WKN 648 720) unter Angabe einer aktuellen Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC, kontoführende Bank) an die Lindner Beteiligungs GmbH (Adresse wie vor) zu übersenden. Der jeweilige Nachzahlungsbetrag wird nach Prüfung durch die Lindner Beteiligungs GmbH umgehend überwiesen.

Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Lindner Holding KGaA-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Sonstiges

Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die ehemaligen Lindner Holding KGaA-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen ehemaligen Lindner Holding KGaA-Aktionär selbst zu tragen. 

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Arnstorf, im August 2015

Lindner Beteiligungs GmbH
Die Geschäftsführung
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 20. August 2015

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA

Lindner Beteiligungs GmbH
Arnstorf

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
über die Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen)
Lindner Holding KGaA, Arnstorf
ISIN DE0006487200 / WKN 648720

Die außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA, Arnstorf, vom 25. Februar 2005 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, Arnstorf, gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. März 2010 in das Handelsregister der Lindner Holding KGaA beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2811 eingetragen.

Die Minderheitsaktionäre erhielten auf ihre Aktienbestände vom 29. März 2010 abends mit Valuta 30. März 2010 einen Betrag in Höhe von 28,52 EUR je Inhaber-Stückaktie.

Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Lindner Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die Lindner Beteiligungs GmbH hiermit gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund der Verwerfung der Beschwerde im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az. 31 Wx 58/15) nunmehr – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 26. November 2014 (Az. 5HK O 6680/10) bekannt:

„In dem Spruchverfahren

1. – 88. Antragsteller

gegen

Lindner Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stephanie Lindner und Veronika Lindner, Bahnhofstraße 29, 94424 Arnstorf
- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, Brienner Straße 9, 80333 München
Gz.: 00626-10/1006/ah

Gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Stemberger Gertraud, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Eserwallstraße 1 – 3, 86150 Augsburg

wegen Barabfindung

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Treiber und Handelsrichter Unterrainer nach mündlicher Verhandlung von 25.8.2011 und 10.7.2014 am 26.11.2014 folgenden Beschluss:

I.  Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Lindner Holding KGaA zu leistende Barabfindung wird auf € 33,79 je Stückaktie festgesetzt. Dieser Betrag ist ab dem 1.4.2010 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) bis 62) und 65) bis 88).

III.  Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die von der Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin der nicht selbst am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu erstattenden Kosten werden auf € 783.569,95 festgesetzt
.“ 

Arnstorf, im August 2015

Lindner Beteiligungs GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. August 2015

Hauptaktionärin verlangt verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der YOUNIQ AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Die Hauptaktionärin der YOUNIQ AG, die Corestate Ben BidCo AG, hat mit Schreiben vom 20. August 2015 einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out verlangt. Im Rahmen einer Konzernverschmelzung soll die YOUNIQ AG auf die Hauptaktionärin verschmolzen werden und in diesem Rahmen ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen (§§ 62 Abs. 1 und 5, 327a ff. AktG). Die Corestate Ben BidCo AG hält 92,20% der YOUNIQ-Aktien und hat damit die erforderliche 90%-Schwelle für einen derartigen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out überschritten. Die Hauptversammlung der YOUNIQ AG soll innerhalb von drei Monaten ab Abschluss des Verschmelzungsvertrags dem Vorhaben zustimmen.

Haikui Seafood AG: Frankfurter Wertpapierbörse beschließt Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt

Frankfurt am Main, 19. August 2015 - Am 18. August 2015 hat die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der Haikui Seafood AG den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A1JH3F9 / WKN A1JH3F) zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ("Delisting") beschlossen und diesen Beschluss am selben Tag veröffentlicht. Das Delisting wird sechs Monate nach Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses durch die Frankfurter Wertpapierbörse wirksam, d.h. mit Ablauf des 18. Februar 2016. Danach werden die Aktien der Haikui Seafood AG nicht mehr im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Um den Aktionären einen Ausgleich für das Delisting zu geben, führt die Haikui Seafood AG vor Inkrafttreten des Delistings einen Aktienrückkauf durch. Der Aktienrückkauf wird im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots durchgeführt und beläuft sich insgesamt auf bis zu 1.027.600 nennwertlose Inhaberaktien des Unternehmens. Die Angebotsfrist hat am 10. August 2015 begonnen und endet am 15. September 2015 um 24:00 Uhr. Der Angebotspreis für den Aktienrückkauf beträgt 1,91 Euro.

Über die Haikui Seafood AG
Die Haikui Seafood AG verarbeitet Fische und Meeresfrüchte für den chinesischen und internationalen Markt. Die Produktpalette des Unternehmens umfasst Produkte aus gefrorenen und konservierten Fischen und Meeresfrüchten, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Sorten roher Fische und Meeresfrüchte hergestellt werden, darunter Garnelen, Krabben, diverse Fischarten sowie Schalentiere und Kopffüßer. Kunden von Haikui Seafood sind Distributoren in China und in Übersee, welche überwiegend in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten ansässig sind. Zum 31. März 2015 beschäftigte Haikui Seafood durchschnittlich rund 657 fest angestellte Mitarbeiter und rund 755 zusätzliche befristet angestellte Arbeitskräfte. Das Unternehmen verfügt über eine jährliche Produktionskapazität von ungefähr 34.000 Tonnen (Output). Die Produktionsstätten befinden sich im südöstlichen China auf der Insel Dongshan, Zhangzhou in der Provinz Fujian. Haikui Seafood betreibt eine optimierte Lieferkette einschließlich eigener Verarbeitungsanlagen, eigener Produktforschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie Lagerhallen bei gleichzeitiger enger Kooperation mit Rohwarenlieferanten.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.haikui-seafood.de oder kontaktieren Sie
Kirchhoff Consult AG
Anja Ben Lekhal, Tel.: +49 (0)40 609 186 55
anja.benlekhal@kirchhoff.de

Mittwoch, 19. August 2015

Übernahmeangebot für Aktien der Württembergischen Lebensversicherung AG (ISIN: DE0008405028)

Mitteilung meiner Depotbank:

Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:

Bieter : Valora Effekten Handel AG
Rückkaufpreis : 16,000 EUR
Umtauschvorbehalt : Angebot gültig für maximal 50.000 Stk.
Rückkaufvolumen :
Annahmefrist : 18.08.2015 - 27.08.2015

Falls Sie o.g. freiwilliges Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 27.08.2015 bei uns eingehend. Ohne Ihre Weisung werden wir in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.

Das Angebot kann bestimmten Bedingungen sowie länderspezifischen Restriktionen unterliegen. Das Angebot wurde in den Wertpapier-Mitteilungen bzw. von unserer ausländischen Depotbank oder vom Emittenten veröffentlicht. Rechtsverbindlich ist allein die Angebotsunterlage (der Sie weitergehende Informationen entnehmen können). Wir sind verpflichtet, Sie hierüber zu informieren.

Sollten Sie das Angebot annehmen, versichern Sie uns damit, dass Sie hierdurch nicht gegen die eventuell vorliegenden Restriktionen verstoßen. Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung dar.

Übernahmeangebot für ZEAG-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart den Aktionären der ZEAG Energie AG bis zum 14.09.2015 an, ihre Aktien für EUR 92,42 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der ZEAG Energie AG betrug am 14.08.2015 an der Börse in Stuttgart EUR 89,61(Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 65.597 Aktien. Gegebenenfalls erfolgt eine Pro-Rata-Zuteilung.

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte ZEAG-Aktien (ISIN DE000A161Z51 - nicht handelbar) umbuchen.
Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11.09.2015, 17:00 Uhr MESZ (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option 1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.enbw.com/erwerbsangebot-zeag oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) vom 17.08.2015.

Dienstag, 18. August 2015

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 13182/15 verbunden.

Die Verschmelzung mit der bislang als BNP Paribas Beteiligungsholding AG firmierenden Antragsgegnerin (die zugleich in DAB Bank AG umfirmiert wurde) und damit der Squeeze-out sind mit der Eintragung im Handelsregister am 27. Juli 2015 wirksam geworden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html. Die 3-Monats-Frist zur Stellung von Spruchanträgen endet damit am 27. Oktober 2015.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft

Das Landgericht Hamburg hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der nextevolution Aktiengesellschaft, Hamburg, mit Beschluss vom 13. August 2015 zu dem führenden Verfahren (Az. 415 HKO 27/15) verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter soll durch gesonderten Beschluss bestellt werden. Der Antragsgegnerin, der HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG, wurde aufgegeben, innerhalb von drei Moanten zu den Einwendungen der Antrragsteller Stellung zu nehmen.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 27/15
SCI AG u.a. ./. HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG

AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L.(früher: aleo solar AG i.L.): Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. vom 18. Juni 2015 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Robert Bosch GmbH, Stuttgart, als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wurde am 13. August 2015 in das Handelsregister der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Mit der Eintragung im Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. kraft Gesetzes auf die Robert Bosch GmbH übergegangen.
Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 1,96 je auf den Namen lautender Stückaktie werden von der Robert Bosch GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kontakt:
AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. | Osterstraße 15 | 26122 Oldenburg
IR@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de

Abwicklung der Zahlung der Nachbesserung im Spruchverfahren FRIATEC AG

GPS Holding Germany GmbH
Mannheim

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger
am 05.08.2015 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die abschließende Gewährung einer erhöhten Barabfindung nebst Zinsen aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgericht Karlsruhe zur Beendigung des Spruchverfahrens an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der 
 
FRIATEC AG
Mannheim
            
im Zusammenhang mit der im Jahr 2005 erfolgten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH, Mannheim, als Hauptaktionärin
                                                            

– ISIN DE0005788509 / WKN 578850 –



Das Landgericht Mannheim hat in dem unter dem Aktenzeichen 23 AktE 2/05 geführten Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Barabfindung mit Beschluss vom 14. November 2013 entschieden und die angemessene Barabfindung auf EUR 21,70 festgesetzt. Auf die gegen diesen Beschluss von drei Antragstellern eingelegten sofortigen Beschwerden sowie die Anschlussbeschwerden von acht Antragstellern hat das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 12a W 5/15 durch Beschluss vom 22.06.2015 den Beschluss des Landgerichts im Abfindungsanspruch abgeändert. Im Übrigen sind die Beschwerden zurückgewiesen worden, so dass der Beschluss des Landgerichts Mannheim damit rechtskräftig geworden ist.

Der angemessene Barabfindungsbetrag gemäß § 327a Abs.1 AktG aufgrund des in der Hauptversammlung vom 23.06.2003 der FRIATEC AG beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wurde auf EUR 21,83 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der FRIATEC AG festgesetzt.

Somit ist den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionären der FRIATEC AG eine Nachbesserung in Höhe von EUR 1,19 je FRIATEC AG-Aktie zu vergüten. Dieser Nachbesserungsbetrag ist für den Zeitraum vom 13.10.2005 bis zum 31.08.2009 mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins und ab dem 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.
                              

Technische Abwicklung der Nachbesserung

 
Die betroffenen Depotbanken werden aufgefordert, die Ansprüche ihrer Depotkunden, d.h. der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG, auf Zahlung der Nachbesserung von EUR 1,19 nebst Zinsen je FRIATEC AG-Aktie umgehend zu ermitteln. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung der Nachbesserung wurden in die Wege geleitet. Als Zentralabwicklungsstelle fungiert die
                             

Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen.


Die Vergütung der Nachbesserung in Höhe von EUR 1,19 je FRIATEC AG-Aktie nebst Zinsen von EUR 0,54 je FRIATEC AG-Aktie erfolgt voraussichtlich am

18. August 2015.

Technische Umsetzung der Nachbesserung über Clearstream Banking AG
 
Nachbesserungsberechtigte ehemalige Aktionäre der FRIATEC AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der FRIATEC AG-Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen.
                             
Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 25.08.2015 keine Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der FRIATEC AG-Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH abgewickelt wurde.

Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen FRIATEC AG-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Nicht nachzahlungsberechtigt sind die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG, die seinerzeit gegen Verzicht auf Ansprüche aus diesem Spruchstellenverfahren die erhöhte Barabfindung von EUR 27,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie im Zuge der Nachbesserung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entgegengenommen haben.

Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die noch effektive Aktienurkunden der FRIATEC AG besitzen und diese Aktienurkunden nicht innerhalb der ursprünglichen, am 30. November 2005 abgelaufenen Abfindungsfrist im Rahmen des Squeeze-Out eingereicht haben:
Die ursprüngliche Barabfindung von EUR 20,64, die den Beteiligten nicht vergütet werden konnte, wurde beim Amtsgericht Mannheim – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.

Die GPS Holding Germany GmbH beabsichtigt, auch den Differenzbetrag von EUR 1,19 je auf den Inhaber lautender Stückaktie nebst Zinsen beim Amtsgericht Mannheim - Hinterlegungsstelle – zu hinterlegen, und zwar voraussichtlich bis spätestens 18.08.2015.

Zur Entgegennahme der hinterlegten Geldbeträge müssen sich diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG unter Vorlage ihrer Aktienurkunden, jeweils mit Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 11 bis 20 und Erneuerungsschein, an das Amtsgericht Mannheim – Hinterlegungsstelle – wenden.
                             

Sonstiges


Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die ehemaligen FRIATEC AG-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen ehemaligen FRIATEC AG-Aktionär selbst zu tragen.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank, bzw. an die GPS Holding Germany GmbH, Leitung Finanz- und Rechnungswesen, Steinzeugstr. 50, 68229 Mannheim, zu wenden.

Mannheim, im August 2015
 
GPS Holding Germany GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2015

Donnerstag, 13. August 2015

Übernahmeangebot für VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Bieter entnehmen, bieten die Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide und die Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle den Aktionären der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG bis auf weiteres an, ihre Aktien für EUR 175,00 je Aktie zu übernehmen. Ein aktueller Kurs der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG Aktien liegt nicht vor (Angaben ohne Gewähr).

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieter (Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, z.Hd. Herr Carl Erdwin Starcke, Markt 10, 49324 Melle, Tel. 05422-966212 und Pferd Rüggeberg GmbH, z.Hd. Herr Jan Rüggeberg, Hauptstr. 13, 51709 Marienheide, Tel. 02264-9311). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 31.12.2099 (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Die Festsetzung der Weisungsfrist erfolgt aus technischen Gründen. Sobald eine finale Annahmefrist veröffentlicht wird, werden wir Sie hierüber informieren. Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.starcke.de, www.pferd.com oder im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.02.2015 (www.bundesanzeiger.de).

Dienstag, 11. August 2015

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 10. Dezember 2015, 10:00 Uhr, angesetzt. Es hat den sachverständigen Prüfer, die IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erläuterung des schriftlichen Gutachtens geladen.

In dem vorherigen Spruchverfahren zu dem Ergebnisabführungsvertrag hatte das LG Nürnberg-Fürth den Barabfindungsbetrag auf EUR 24,06 je hotel.de-Aktie angehoben (Beschluss vom 3. April 2014, Az. 1 HK O 7833/12), was einer Nachbesserung um EUR 0,90 entspricht. Für den Squeeze-out hatte die Antragsgegnerin eine Barabfindung in Höhe von EUR 28,75 angeboten.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8584/13 (Squeeze-out) 
Az. 1 HK O 7833/12 (Ergebnisabführungsvertrag)
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, c/o FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft, Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 11/2015 veröffentlicht

Montag, 10. August 2015

MeVis Medical Solutions AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen VMS Deutschland Holdings GmbH und MeVis Medical Solutions AG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bremen, 10. August 2015 - Die VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendes Unternehmen und die MeVis Medical Solutions AG als abhängiges Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Für die außenstehenden Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG ist in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 19,77 je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG und eine jährliche feste Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,13 (netto EUR 0,95) je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Patronatserklärung der Varian Medical Systems, Inc., die mittelbar 100 Prozent der Anteile an der VMS Deutschland Holdings GmbH hält, zusätzlich gesichert.

Das Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG und der Ausgleich gemäß § 304 AktG basieren auf einem Bewertungsgutachten der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (KPMG). Nach den Ergebnissen der Bewertung durch KMPG beträgt der Unternehmenswert der MeVis Medical Solutions AG rund EUR 35,971 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 19,77 je Stückaktie. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs der MeVis-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 29. April 2015 erfolgten Bekanntmachung über die Absicht, einen Unternehmensvertrag abzuschließen, beträgt EUR 18,42 je Stückaktie.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für den 29. September 2015 geplant ist, sowie der Eintragung in das Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG. Die Gesellschafterversammlung der VMS Deutschland Holdings GmbH hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bereits zugestimmt.

Sonntag, 9. August 2015

Haikui Seafood AG: Beabsichtigter Antrag auf Delisting und öffentliches Aktienrückkaufangebot

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Frankfurt am Main, 07. August 2015 - Heute hat der Vorstand der Haikui Seafood AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Kürze bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien des Unternehmens zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) zu stellen (das "Delisting"). Das Delisting wird voraussichtlich sechs Monate nach Veröffentlichung des Widerrufs der Börsenzulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse wirksam.

Die Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats basieren auf der Einschätzung, dass das Unternehmen aufgrund des sehr geringen Streubesitzes von lediglich circa 10 Prozent, des geringen Handelsvolumens und der schwachen Bewertung der Haikui-Aktie an der Börse in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein wird, wesentliche Kapitalerhöhungen zu akzeptablen Bewertungen durchzuführen. Damit rechtfertigt der Nutzen des Börsenlistings der Haikui Seafood AG nicht mehr die damit verbundenen Kosten.

Um den Aktionären einen Ausgleich für das Delisting zu geben, plant die Gesellschaft, vor Inkrafttreten des Delistings einen Aktienrückkauf von Aktien des Unternehmens in Höhe von bis zu 10 Prozent des Aktienkapitals der Gesellschaft (der "Aktienrückkauf") durchzuführen. Der Aktienrückkauf wird im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots durchgeführt und wird sich insgesamt auf bis zu 1.027.600 nennwertlose Inhaberaktien des Unternehmens belaufen (ISIN DE000A1JH3F9 / WKN A1JH3F).

Die Angebotsfrist beginnt am 10. August 2015 und endet am 15. September 2015 um 24:00 Uhr. Der Angebotspreis für den Aktienrückkauf beträgt 1,91 Euro, was einem Aufschlag von rund 20 Prozent über dem Durchschnitt der Schlussauktionspreise im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am zehnten bis zum vierten Tag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots entspricht. Weitere Einzelheiten über den geplanten Aktienrückkauf sind in den Angebotsunterlagen zum Aktienrückkauf zu finden, die in Kürze beim Bundesanzeiger sowie auf der Website der Gesellschaft www.haikui-seafood.de unter folgendem Link zum Download zur Verfügung stehen werden: http://www.haikui-seafood.de/investor-relations/aktienrueckkauf/

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die Haikui Seafood AG
Die Haikui Seafood AG verarbeitet Fische und Meeresfrüchte für den chinesischen und internationalen Markt. Die Produktpalette des Unternehmens umfasst Produkte aus gefrorenen und konservierten Fischen und Meeresfrüchten, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Sorten roher Fische und Meeresfrüchte hergestellt werden, darunter Garnelen, Krabben, diverse Fischarten sowie Schalentiere und Kopffüßer. Kunden von Haikui Seafood sind Distributoren in China und in Übersee, welche überwiegend in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten ansässig sind. Zum 31. März 2015 beschäftigte Haikui Seafood durchschnittlich rund 657 fest angestellte Mitarbeiter und rund 755 zusätzliche befristet angestellte Arbeitskräfte. Das Unternehmen verfügt über eine jährliche Produktionskapazität von ungefähr 34.000 Tonnen (Output). Die Produktionsstätten befinden sich im südöstlichen China auf der Insel Dongshan, Zhangzhou in der Provinz Fujian. Haikui Seafood betreibt eine optimierte Lieferkette einschließlich eigener Verarbeitungsanlagen, eigener Produktforschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie Lagerhallen bei gleichzeitiger enger Kooperation mit Rohwarenlieferanten.

Über die Haikui Aktie:
ISIN: DE000A1JH3F9 WKN: A1JH3F9 Ticker Symbol: H8K
Marktsegment: Regulierter Markt / Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.haikui-seafood.de oder kontaktieren Sie
Kirchhoff Consult AG
Anja Ben Lekhal
Tel.: +49 (0)40 609 186 55 
anja.benlekhal@kirchhoff.de

Samstag, 8. August 2015

Übernahmeangebot für Syzygy-Aktien

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 und 3 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieter:
WPP Jubilee Limited
27 Farm Street
London
W1J 5RJ
Vereinigtes Königreich
eingetragen im Companies House von England and Wales unter Nr. 08286875

Zielgesellschaft:
Syzygy AG
Im Atzelnest 3
61352 Bad Homburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. unter HRB 6877

ISIN: DE 000 510 4806 / WKN: 510480

Angaben des Bieters:
Die WPP Jubilee Limited, eine 100%ige Tochtergesellschaft der WPP plc, St Helier, Jersey, hat heute entschieden, den Aktionären der Syzygy AG ('Syzygy') anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Syzygy mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 ('Syzygy-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Geldleistung je Syzygy-Aktie in Höhe von EUR 9,00 zu erwerben.

Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen und unter bestimmten Angebotsbedingungen stehen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden: www.wpp-jubilee-angebot.de

Wichtige Information: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Syzygy dar. Die endgültigen Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. WPP Jubilee Limited behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots soweit rechtlich zulässig vor. Investoren und Aktionären der Syzygy wird dringend empfohlen, die einschlägigen Dokumenteim Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, sobald diese Dokumente veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

London, 7. August 2015

WPP Jubilee Limited
Board of Directors

Freitag, 7. August 2015

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der buch.de internetstores AG

Das Landgericht Dortmund hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der buch.de internetstores AG Termin zur Verhandlung auf Mittwoch, den 11. November 2015, 9:30 Uhr, anberaumt (LG Dortmund, Sitzungssaal 140).
 
LG Dortmund, Az. 20 O 106/14 AktE
Kalbitzer u.a. ./. Thalia Holding GmbH
55 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Lutz Aderhold, 44141 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Thalia Holding GmbH:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 60323 Frankfurt am Main