GPS Holding Germany GmbH
Mannheim
Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger
am 05.08.2015 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die abschließende Gewährung einer erhöhten Barabfindung nebst Zinsen aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgericht Karlsruhe zur Beendigung des Spruchverfahrens an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der
FRIATEC AG
Mannheim
im Zusammenhang mit der im Jahr 2005 erfolgten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH, Mannheim, als Hauptaktionärin
– ISIN DE0005788509 / WKN 578850 –
Das Landgericht Mannheim hat in dem unter dem Aktenzeichen 23 AktE 2/05 geführten Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Barabfindung mit Beschluss vom 14. November 2013 entschieden und die angemessene Barabfindung auf EUR 21,70 festgesetzt. Auf die gegen diesen Beschluss von drei Antragstellern eingelegten sofortigen Beschwerden sowie die Anschlussbeschwerden von acht Antragstellern hat das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 12a W 5/15 durch Beschluss vom 22.06.2015 den Beschluss des Landgerichts im Abfindungsanspruch abgeändert. Im Übrigen sind die Beschwerden zurückgewiesen worden, so dass der Beschluss des Landgerichts Mannheim damit rechtskräftig geworden ist.
Der angemessene Barabfindungsbetrag gemäß § 327a Abs.1 AktG aufgrund des in der Hauptversammlung vom 23.06.2003 der FRIATEC AG beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wurde auf EUR 21,83 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der FRIATEC AG festgesetzt.
Somit ist den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionären der FRIATEC AG eine Nachbesserung in Höhe von EUR 1,19 je FRIATEC AG-Aktie zu vergüten. Dieser Nachbesserungsbetrag ist für den Zeitraum vom 13.10.2005 bis zum 31.08.2009 mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins und ab dem 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.
Technische Abwicklung der Nachbesserung
Die betroffenen Depotbanken werden aufgefordert, die Ansprüche ihrer Depotkunden, d.h. der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG, auf Zahlung der Nachbesserung von EUR 1,19 nebst Zinsen je FRIATEC AG-Aktie umgehend zu ermitteln. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung der Nachbesserung wurden in die Wege geleitet. Als Zentralabwicklungsstelle fungiert die
Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen.
Die Vergütung der Nachbesserung in Höhe von EUR 1,19 je FRIATEC AG-Aktie nebst Zinsen von EUR 0,54 je FRIATEC AG-Aktie erfolgt voraussichtlich am
18. August 2015.
Technische Umsetzung der Nachbesserung über Clearstream Banking AG
Nachbesserungsberechtigte ehemalige Aktionäre der FRIATEC AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der FRIATEC AG-Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen.
Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 25.08.2015 keine Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der FRIATEC AG-Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH abgewickelt wurde.
Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen FRIATEC AG-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
Nicht nachzahlungsberechtigt sind die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG, die seinerzeit gegen Verzicht auf Ansprüche aus diesem Spruchstellenverfahren die erhöhte Barabfindung von EUR 27,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie im Zuge der Nachbesserung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entgegengenommen haben.
Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die noch effektive Aktienurkunden der FRIATEC AG besitzen und diese Aktienurkunden nicht innerhalb der ursprünglichen, am 30. November 2005 abgelaufenen Abfindungsfrist im Rahmen des Squeeze-Out eingereicht haben:
Die ursprüngliche Barabfindung von EUR 20,64, die den Beteiligten nicht vergütet werden konnte, wurde beim Amtsgericht Mannheim – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.
Die GPS Holding Germany GmbH beabsichtigt, auch den Differenzbetrag von EUR 1,19 je auf den Inhaber lautender Stückaktie nebst Zinsen beim Amtsgericht Mannheim - Hinterlegungsstelle – zu hinterlegen, und zwar voraussichtlich bis spätestens 18.08.2015.
Zur Entgegennahme der hinterlegten Geldbeträge müssen sich diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG unter Vorlage ihrer Aktienurkunden, jeweils mit Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 11 bis 20 und Erneuerungsschein, an das Amtsgericht Mannheim – Hinterlegungsstelle – wenden.
Sonstiges
Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die ehemaligen FRIATEC AG-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen ehemaligen FRIATEC AG-Aktionär selbst zu tragen.
Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank, bzw. an die GPS Holding Germany GmbH, Leitung Finanz- und Rechnungswesen, Steinzeugstr. 50, 68229 Mannheim, zu wenden.
Mannheim, im August 2015
GPS Holding Germany GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2015