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Donnerstag, 23. Januar 2014

Neues Übernahmeangebot für Celesio-Aktien

Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA

WpÜG-Meldung 

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Eschenheimer Anlage 1
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
97726

Zielgesellschaft:Celesio AG
Neckartalstraße 155
70376 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517

ISIN: DE 000CLS1001
WKN: CLS 100

ISIN: DE 000CLS1043
WKN: CLS 104

Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA ('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die 'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.

Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.

Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180 der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.

Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer jeweiligen Unternehmen angepasst.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
Internet unter http://www.GlobalHealthcareLeader.com.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach § 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.

McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren. McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische Genehmigungen erforderlich sind.

Wichtiger Hinweis
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.

Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.

Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934 (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.

In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson, Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich des Exchange Act, geschehen.

Frankfurt am Main, 23. Januar 2014

Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Die Geschäftsführung

IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung vom 23. Januar 2013

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der IBS AG excellence, collaboration, manufacturing, Höhr-Grenzhausen, Deutschland am 21.01.2014 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Siemens Industry Automation Holding AG, München, teilt Erlangung einer Beteiligung von 96,7 % mit

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Höhr-Grenzhausen, den 22. Januar 2014: An der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) ist die Siemens Industry Automation Holding AG, München, nach deren Mitteilung nunmehr mit 6.656.427 Aktien und ebenso vielen Stimmen beteiligt, was einem Anteil von 96,7 % entspricht.

Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

Kontakt:
Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH
Mussener Weg 7, 95213 Münchberg

Herr Michael Lang
Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30
Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').

Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

KHD Humboldt Wedag International AG: Stimmrechtsmitteilung vom 21. Januar 2014

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
Stimmrechtsmitteilungen nach § 25a Abs. 1 WpHG


Wir haben folgende Mitteilungen (I bis XI) nach § 25a Abs. 1 WpHG erhalten:

Mitteilung I

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd., Singapur, Singapur

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung II

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
Goldimax Group Limited, Road Town, Britische Jungferninseln

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung III

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
Golden Prosperity Group Limited, Road Town, Britische Jungferninseln

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

9. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung IV

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
Kaihang Industrial Limited, Road Town, Britische Jungferninseln

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung V

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Kairong Limited, Hongkong, Hongkong

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung VI

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Beijing Co Limited, Peking, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung VII

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Holdings Limited, Shenzhen, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen) 

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung VIII

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Shenzhen Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15%, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: - 
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung IX

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Holding Corporation, Peking, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: - 
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: - 

Mitteilung X

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: - 
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

Mitteilung XI

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: - 
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -

KHD Humboldt Wedag International AG: Stimmrechtsmitteilung vom 21. Januar 2014

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG erhalten:

Mitteilung XI (Ergänzung zur Meldung vom 26. November 2013)

1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG
Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China

3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf

3.2 Art der Schwellenberührung:
Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %

5. Datum der Schwellenberührung:
11. Oktober 2013

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
39,03 % (entspricht 19.397.068 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 49.703.573

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
19,03 % (entspricht 9.456.353 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
19,03 % (entspricht 9.456.353 Stimmrechten)

7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)

7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
20,00 % (entspricht 9.940.715 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

8.1. Kette der kontrollierten Unternehmen: 
Aviation Industry Corporation of China, AVIC International Holding Corporation, AVIC International Shenzhen Company Limited, AVIC International Holdings Limited, AVIC International Beijing Co Limited, AVIC International Kairing Limited, Kaihang Industrial Limited, Golden Prosperity Group Limited, Goldimax Group Limited, AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd.

8.2. ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: 
Share Purchase Agreements subject to conditions precedent

Scherzer & Co. AG: Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2013

Die Scherzer & Co. AG, Köln, hat das Geschäftsjahr 2013 mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen. Nach den vorläufigen Zahlen, die noch u.a. dem Vorbehalt abweichender Bewertungsansätze und dem Vorbehalt der Abschlussprüfung unterliegen, wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 6,9 Mio. EUR und ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 6,7 Mio. EUR ermittelt. Der Wert des Portfolios unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte) je Scherzer-Aktie hat sich im Geschäftsjahr 2013 um 30,83% erhöht.
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft waren auf Basis der Bewertungsansätze zum 31. Dezember 2013, geordnet nach ihrer Größe: Generali Deutschland Holding AG, GK Software AG, MAN SE (Stämme), Allerthal-Werke AG, IBS AG, Tipp24 SE, WMF AG (Vorzüge), Biotest AG, InVision AG und MAN SE (Vorzüge). Diese zehn Positionen entsprachen 54,15% des Gesamtportfolios.

Im Berichtsjahr 2013 stieg das Volumen eingereichter Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) per Saldo auf 88 Mio. EUR. Dies entspricht einem Andienungsvolumen von rund 2,94 EUR je Scherzer-Aktie. Abfindungsergänzungsansprüche entstehen u.a. im Zuge von Strukturmaßnahmen börsennotierter Unternehmen und können nach Abschluss aktienrechtlicher Spruchverfahren zu erheblichen Gewinnbeiträgen führen. Nachbesserungsrechte bleiben in der Betrachtung des Inventarwertes der Scherzer & Co. AG unberücksichtigt, d.h. sie werden ohne Wert angesetzt.

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt aktuell 1,77 EUR je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 1,50 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft damit etwa 15 % unter dem Inventarwert vom 15.01.2014. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Köln, 16. Januar 2014

Der Vorstand

Mittwoch, 22. Januar 2014

1001 Posts, fast 172.000 Aufrufe

Auf unserem Anfang 2007 gestarteten Blog "Spruchverfahren Recht & Praxis" sind bis heute mehr als 1.000 Posts veröffentlicht worden, neben eigenen Beiträgen auch einschlägige Ad-hoc-Meldungen und Pressemitteilungen. Dabei wurde der Blog fast 172.000 mal aufgerufen, mit deutlich steigender Tendenz in der letzten Zeit. Vielen Dank!

Wer etwas beitragen will, kann uns gerne eine E-Mail schicken redaktion@spruchz.de oder sich als Autor freischalten lassen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MVS Miete Vertrieb Service AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht (LG) Berlin hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MVS Miete Vertrieb Service AG, Berlin, unter dem Aktenzeichen 102 O 96/13.SpruchG verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Comas Verwaltungs GmbH, Berlin, betrieben worden. Mit Beschluss vom 30. Dezember 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, 40213 Düsseldorf, vom LG Berlin zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Berlin, Az. 102 O 96/13.SpruchG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
32 Antragsteller

BaFin billigt Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung und die Barkapitalerhöhung im Zuge der Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG

Pressemitteilung

BaFin billigt Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung und die Barkapitalerhöhung im Zuge der Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG (künftig „Prime Office AG") – Bekanntgabe weiterer Angebotsdetails für den 28. Januar 2014 geplant

Köln 20. Januar 2014. Die OCM German Real Estate Holding AG (künftig „Prime Office AG") gibt bekannt, dass der Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung der bestehenden Aktien der OCM German Real Estate Holding AG, die Kapitalerhöhung zur Schaffung der den Aktionären der Prime Office REIT-AG im Zuge der Verschmelzung zu gewährenden Aktien sowie die am 13. Januar 2014 angekündigte Barkapitalerhöhung am heutigen Tage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt wurde.

Die Prime Office AG plant, die Anzahl der neuen Aktien für die Barkapitalerhöhung sowie das Bezugsverhältnis am 28. Januar 2014 in Form eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt zu veröffentlichen. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien soll vorbehaltlich der Billigung des Nachtrags zum Wertpapierprospekt durch die BaFin voraussichtlich am 29. Januar 2014 beginnen und endet voraussichtlich am 11. Februar 2014.

Der gebilligte Wertpapierprospekt ist im Internet unter www.ocmgermanrealestateholding.de und zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin sowie bei Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, kostenfrei erhältlich.

Berenberg, Kempen & Co und UBS Investment Bank agieren als Konsortialbanken (Globale Koordinatoren) im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung.

DIESE INFORMATION IST WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.

Kontakt:
OCM German Real Estate Holding AG (künftig Prime Office AG)
Richard Berg, Head of Investor Relations & Corporate Communications
Maarweg 165
50825 Köln
Telefon +49 172 / 815 20 50
Telefax +49 221 / 888 29 199

Dienstag, 21. Januar 2014

Terex Material Handling & Port Solutions AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister

Heute wurde der Squeeze-out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG in das Handelsregister eingetragen. Dieser Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port Solutions AG auf die Hauptaktionärin Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie wurde durch die außerordentlichen Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf, am 21. November 2013 gefasst.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind die Minderheitsaktionäre aus der Terex Material Handling& Port Solutions AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die Terex Industrial Holding AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Terex Material Handling & Port Solutions AG wird in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie werden von der Terex Industrial Holding AG gesondert bekannt gegeben.

Düsseldorf, 21. Januar 2014

Terex Material Handling & Port Solutions AG
Der Vorstand

Über Terex Material Handling & Port Solutions
Mit dem Segment Material Handling & Port Solutions ist die Terex Corporation einer der weltweit führenden Anbieter von Industriekranen, Krankomponenten und Services der Marke Demag sowie von Hafentechnologie mit einem breiten Spektrum manueller, halb-automatisierter und automatisierter Lösungen der Marken Terex(R) und Terex(R) Gottwald. Terex Material Handling& Port Solutions produziert in 16 Ländern auf fünf Kontinenten und ist mit einem Vertriebs- und Servicenetz in mehr als 60 Ländern präsent.

Über Terex
Die Terex Corporation ist ein diversifiziert aufgestellter, global tätiger Hersteller einer breiten Palette von Maschinen und Anlagen. Seine Kernaufgabe ist die Bereitstellung zuverlässiger, kundenorientierter Lösungen für zahlreiche Anwendungsbereiche wie z.B. Bau und Infrastruktur, Schifffahrt- und Transportunternehmen, die Gesteinsindustrie, Raffinerien, Energieversorger, kommunale Dienstleister und Fertigungsbetriebe. Terex berichtet in fünf verschiedenen Geschäftssegmenten: Aerial Work Platforms, Construction, Cranes, Material Handling & Port Solutions und Materials Processing. Terex unterstützt den Erwerb seiner Maschinen und Anlagen durch Finanzprodukte und Dienstleistungen aus dem Unternehmensbereich Terex Financial Services. Weitere Informationen finden Sie unter www.terex.com.

Montag, 20. Januar 2014

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 8174/13 verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Marquard Media International AG, betrieben worden. Mit Beschluss vom 10. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Nürnberg-Fürth,  Az. 1 HK O 8174/13

Samstag, 18. Januar 2014

WirtschaftsWoche listet Übernahmekandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Zeitschrift "WirtschaftsWoche" nennt in ihrer aktuellen Ausgabe 3/2014 vom 13. Januar 2014 zahlreiche Übernahmekandidaten ("Abheben mit Übernahmekandidaten", S. 80 ff.). Übernahmephantasien ergäben sich u.a. aus den historisch niedrigen Zinsen und der im Durchschnitt noch attraktiven Bewertung. Die Zeitschrift nennt viele ausländische Kandidaten, wie etwa die Telekommunikationsunternehmen Vodafone, Orange, Telekom Austria und Liberty Global. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen werden aufgelistet, so

  • Deutz
  • Schuler
  • Klöckner & Co.
  • Vossloh
  • Elexis
  • Mifa
  • Nanofocus
  • SGL Carbon
  • Nordex
  • Puma
  • GK Software
  • Pironet
  • P&I

Kommt es tatsächlich zu einer Übernahme, folgt in der Regel zunächst ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (wie etwa kürzlich bei MAN und Kabel Deutschland) und/oder einer Squeeze-out.

Zur Online-Version des Beitrags der WirtschaftsWoche:
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/boerse-im-uebernahmefieber-gewinnen-mit-der-jagd-auf-uebernahmekandidaten-seite-all/9313450-all.html

Donnerstag, 16. Januar 2014

Boersengefluester.de nennt Aktien mit "Garantiedividende"

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Beitrag "Garantiedividende: Alle Renditehits im Überblick", siehe http://www.boersengefluester.de/garantiedividenden-alle-renditehits-im-uberblick/ zählt Boersengefluester.de eine ganze Reihe von Werten auf, bei denen Aktionäre eine Ausgleichszahlung aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erhalten. Bei diesen Aktiengesellschaften handelt es sich in der Regel auch um Squeeze-out-Kandidaten bzw. es laufen bereits Spruchverfahren zu dem Unternehmensvertrag, wie etwa bei Alba, Postbank, MAN, Medion und Pixelpark (so dass es dann - zusätzlich zu der in der Tat relativ sicheren Rendite - ggf. noch einmal einen Aufschlag geben kann).

Auf der Liste stehen:


Mittwoch, 15. Januar 2014

Übernahmeangebot für Pulsion-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Alsterhöhe 1. V V AG, Hamburg den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE bis zum 12.02.2014 an, ihre Aktien für EUR 16,90 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der Pulsion Medical Systems SE betrug am 13.01.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 16,94 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Aktien (ISIN DE000A1YDGK6 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11.02.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.maquet.com/pulsion-angebot oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht (LG) München I hat die Spruchanträge von insgesamt 162 Minderheitsaktionären zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der MAN SE (als von dem VW-Konzern beherrschtem Unternehmen) unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16371/13 verbunden. Das LG München I bestimmte Frau Rechtsanwältin Bergdolt zur gemeinsamen Vertreterin.

Im BGAV verpflichtete sich die zum VW-Konzern gehörende Truck & Bus GmbH, außenstehenden Aktionären wahlweise eine Barabfindung in Höhe von 80,89 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie oder eine jährliche Garantiedividende bzw. einen jährlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von netto 3,07 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie für das volle Geschäftsjahr zu bezahlen. Die aktuellen Börsenkurse liegen allerdings deutlich über diesen vom VW-Konzern angebotenen Barabfindungsbetrag. Längerfristig dürfte es zu einem Squeeze-out bei der MAN SE kommen.

LG München I, Az. 5 HK O 16371/13
162 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Bergdolt, 80801 München

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Truck & Bus GmbH:
Rechtsanwälte Linklaters, 81675 München

Röder Zeltsysteme und Service AG: Stimmrechtsmitteilung

Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 13.01.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.12.2013 über Folgendes informiert:

'1. Der Erwerb der Stimmrechte der Röder Zeltsysteme und Service AG durch die Zurmont Madison Deutschland GmbH diente der Umsetzung einer Anlagestrategie. Aus strategischer Sicht ist die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs gemäß § 327 ff. AktG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Röder Zeltsysteme und Service AG geplant, wie bereits mit dem am 11. Dezember 2013 übersandten Begehren mitgeteilt wurde.

2. Sofern der mit Begehren der Zurmont Madison Deutschland GmbH vom 11. Dezember 2013 gerichtet an den Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG angekündigte aktienrechtliche Squeeze-Out von der Hauptversammlung der Röder Zeltsysteme und Service AG beschlossen wird, wird die Zurmont Madison Deutschland GmbH nach Vollzug des Squeeze-Outs sämtliche Stimmrechte an der Röder Zeltsysteme und Service AG halten.

3. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH strebt nicht an, auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Röder Zeltsysteme und Service AG Einfluss zu nehmen.

4. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH zielt auf keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Röder Zeltsysteme und Service AG ab, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

5. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH hat ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Aktien verwendet. Die Aktien wurden über den Abschluss von verschiedenen Wertpapierdarlehensverträgen erlangt.'

Montag, 13. Januar 2014

Celesio AG: Celesio bleibt eigenständiges Unternehmen und setzt erfolgreiche Strategie fort

- Mindestannahmeschwelle von 75% trotz erhöhtem Angebotspreis nicht erreicht
- Vorstand und Aufsichtsrat bedauern Nichtzustandekommen von strategisch sinnvoller Unternehmenskombination
- Celesio bleibt auch als eigenständiges Unternehmen uneingeschränkt wettbewerbsfähig
- Ausbau des Apothekennetzes, der zentralen Einkaufsaktivitäten und die Optimierung der Lieferkette werden fortgesetzt
- Haniel weiterhin mit 50,01% an Celesio beteiligt


Stuttgart, 13. Januar 2014. Die Celesio AG ('Celesio'), ein führendes internationales Groß- und Einzelhandelsunternehmen von pharmazeutischen Produkten und Anbieter von Logistik und Serviceleistungen für den Pharma- und Gesundheitssektor, bleibt ein eigenständiges Unternehmen. Die McKesson Corporation ('McKesson') hat die selbst gesetzte Mindestannahmeschwelle von 75% nicht erreicht. Der Zusammenschluss von McKesson und Celesio kommt daher nicht zustande, obwohl McKesson am 9. Januar 2014 den Angebotspreis um 0,50 Euro auf 23,50 Euro je Celesio-Aktie erhöht hatte. McKesson hatte das Erreichen dieser Mindestannahmeschwelle zur Bedingung ihres im Dezember 2013 veröffentlichten Übernahmeangebots gemacht. Die Annahmefrist des Übernahmeangebots war am 9. Januar 2014, 24:00 Uhr (MEZ) abgelaufen. Das Duisburger Familienunternehmen Haniel bleibt dadurch mit 50,01% der Celesio-Aktien größter Aktionär des Unternehmens.

'Wir bedauern, dass diese strategisch sinnvolle Transaktion nicht zustande gekommen ist. Eine Kombination von Celesio und McKesson hätte einen weltweit führenden Anbieter von Healthcare-Services geschaffen und Vorteile für Apotheken, Hersteller, Patienten und andere Kunden sowie für unsere Mitarbeiter gebracht', sagte Dr. Marion Helmes, Sprecherin des Vorstands und Finanzvorstand von Celesio. 'Unabhängig davon haben wir uns in den vergangenen Jahren neu ausgerichtet und sind auch als eigenständiges Unternehmen gut und wettbewerbsfähig aufgestellt. Unsere Strategie, das Apothekennetz und die zentralen Einkaufsaktivitäten auszubauen sowie die Lieferkette zu optimieren, ist erfolgreich und wird konsequent weiter umgesetzt.'

Stephan Gemkow, Vorsitzender des Celesio-Aufsichtsrats, ergänzte: 'McKesson wäre ein sehr guter Partner für die weitere strategische Entwicklung von Celesio gewesen. Insofern bedauert der Aufsichtsrat es natürlich, dass das Übernahmeangebot zunächst gescheitert ist. Gleichwohl ist dies für die strategisch sehr gut aufgestellte Celesio AG kein Beinbruch.'

Vorstand und Aufsichtsrat von Celesio hatten den Aktionären in ihrer begründeten Stellungnahme am 11. Dezember 2013 empfohlen, die Übernahmeofferte von McKesson anzunehmen. Dieser Empfehlung ging die intensive Prüfung auch anderer Optionen voraus.

Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA, eine 100%ige Tochtergesellschaft von McKesson, hatte am 5. Dezember 2013 ein öffentliches Übernahmeangebot für alle börsengehandelten Celesio-Aktien veröffentlicht und einen Preis von 23,00 Euro je Celesio-Aktie geboten. Den Angebotspreis hatte McKesson am 9. Januar 2014 auf 23,50 Euro je Celesio-Aktie erhöht. Dieser Preis entspricht einer Prämie von 42% auf den dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) vor den ersten konkreten Übernahmespekulationen am 8. Oktober 2013. Gleichzeitig hatte McKesson Erwerbsangebote für die von Celesio ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen unterbreitet.

Celesio AG
Group Investor Relations
Neckartalstraße 155
70376 Stuttgart
 

Formwechsel bei der Sto AG vorläufig gestoppt - Shareholder Value Beteiligungen AG für Rechte des Streubesitzes erfolgreich

Pressemitteilung der Shareholder Value Beteiligungen AG

Frankfurt am Main, den 13. Januar 2014.

Der Formwechsel der Sto AG (WKN: 727413) in die geplante Sto SE & Co. KGaA ist vorläufig gestoppt. Nachdem bereits das Landgericht Mannheim der Anfechtungsklage gegen den Formwechsel bei der Sto AG in erster Instanz stattgegeben hatte, hat am vergangenen Freitag die Sto AG den Antrag im Freigabeverfahren zurückgenommen. Dies geschah, nachdem das Gericht zu erkennen gab, dass es kein vorrangiges Vollzugsinteresse der Gesellschaft sieht. „Damit ist der Formwechsel erst einmal vom Tisch“, so Reiner Sachs, Vorstandmitglied der Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN: 605996).

Der Formwechsel hat aus Sicht der Klägerin keinerlei erkennbaren Vorteil für die Sto AG. Er dient vielmehr dem Machterhalt der Familie Stotmeister im Unternehmen, unabhängig von deren künftigen Kapitalbeteiligung. „Das liegt nicht im Unternehmensinteresse, belastet aber die Sto AG und somit alle Aktionäre mit vermeidbaren Kosten in bis zu siebenstelliger Höhe. Das ist nicht hinnehmbar“, so Sachs. „Da sind wir uns mit den anderen Streubesitz-Aktionären einig.“

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass gemäß dem Inhalt des Umwandlungsbeschlusses auch das Zustimmungsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen wird. „Dies stellt zu Lasten der Aktionäre eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft auf Aktien dar“, so Sachs. „Außerdem wird der Aufsichtsrat als Vertretung aller Aktionäre durch den Formwechsel zum reinen ‚Grüß-Gott-August‘. Das lassen wir so nicht durchgehen.“

Die Hauptversammlung der STO AG hatte am 12.Juni 2013 beschlossen, die AG in die Rechtsform einer SE & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien umzuwandeln. Nach Angabe von Sto sollte dies den Einfluss der Familie Stotmeister auf den STO-Konzern auch nach dem in den nächsten Jahren anstehenden altersbedingten Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Jochen Stotmeister und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Gerd Stotmeister dienen. Die Geschäfte der STO SE & Co. KGaA würden dann zukünftig von der STO Management SE geführt werden. Diese hat lediglich die Stotmeister Beteiligungs GmbH und damit mittelbar die Mitglieder der Familie Stotmeister als Aktionäre.

Das Urteil des LG Mannheim ist noch nicht rechtskräftig. Sachs rechnet damit, dass die Sto AG in Berufung geht.

Kontakt: Shareholder Value Beteiligungen AG
Reiner Sachs
Telefon +49 (69) 66 98 30 - 11
Email: reiner.sachs@shareholdervalue.de
www.shareholdervalue.de