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Donnerstag, 2. Mai 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Handelsgericht bestellt gemeinsame Vertreterin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der C-QUADRAT Investment AG, Wien, hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 25. April 2019 Frau Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter zur gemeinsamen Vertreterin nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin, die dem chinesischen Mischkonzern HNA Group gehörende CUBIC (LONDON) LIMITED, wurde vom Gericht aufgegeben, innerhalb von sechs Wochen zu den Überprüfungsanträgen Stellung zu nehmen.

Die CUBIC (LONDON) LIMITED hat die gesetzlich vorgesehene Abgabefrist für den Jahresabschluss versäumt (Verzug um mehr als zwei Monate). Das britische Companies House hat daher kürzlich mit Schreiben vom 30. April 2019 eine Löschung der Gesellschaft angedroht (wodurch das Gesellschaftsvermögen an die britische Krone fallen würde).

FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

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