Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Stuttgart, 15. Februar 2013 - Die Informatica Deutschland AG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt, HRB 93858), hat dem Vorstand der Heiler Software AG in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 29. November 2012 gestellten Verlangens gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Heiler Software AG auf die Informatica Deutschland AG als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 6,80 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der Heiler Software AG festgelegt hat.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Heiler Software AG. Darüber soll in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Heiler Software AG Beschluss gefasst werden, die für den 10. April 2013 geplant ist.
Heiler Software AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Constanze Schrode-Hay
Tel.: +49 (0)711 13984150
E-Mail: chay@heiler.com
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