Die InBev Germany Holding GmbH hat heute an die HBW Abwicklungs AG i.L. (früher: Hofbrauhaus Wolters AG) ihr konkretisiertes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG gerichtet und mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HBW Abwicklungs AG i.L. auf die InBev Germany Holding GmbH entsprechend dem Verfahren nach §§ 327a ff. AktG auf EUR 210,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der HBW Abwicklungs AG i.L. mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 50,00 festgelegt hat.
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Anmerkung: Die HBW-Aktienkurse lagen deutlich höher als der nunmehr angebotene Abfindungsbetrag, im letzten Jahr zwischen EUR 236,- und EUR 320,-, in der letzten Zeit jeweils über EUR 300,-.
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