Der Beschluss der Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG vom 3. Juli 2008, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 70,71 Euro auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin zu übertragen, wurde am 9. April 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen. Damit ist die AXA Konzern AG mittelbar alleinige Aktionärin der DBV-Winterthur Holding AG.
Das Landgericht Frankfurt/Main hatte am 13. Januar 2009 mehrere Klagen von Kleinaktionären der DBV-Winterthur Holding AG, die sich gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses richteten, abgewiesen und im Rahmen des Freigabeverfahrens beschlossen, dass die Klagen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Die gegen diesen Freigabebeschluss erhobenen sofortigen Beschwerden hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 6. April 2009 zurückgewiesen. Die Notierung der Aktien der DBV-Winterthur Holding AG wurde inzwischen eingestellt und die Zulassung der Notierung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) widerrufen. Somit entfallen künftig die für börsennotierte Unternehmen geltenden Berichtspflichten und Publikationen.
Wiesbaden, den 19.05.2009
Der Vorstand
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Die DBV-Winterthur Holding AG und ihre Tochtergesellschaften sind Teil des deutschen AXA Konzerns und somit international in die AXA Gruppe eingebunden. Sie werden zurzeit in den AXA Konzern integriert. In die Integration bringt die DBV-Winterthur insbesondere ihre traditionell starke Verbindung zum Öffentlichen Dienst ein, die weiter ausgebaut werden soll.
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