Die UCB SP GmbH hat dem Vorstand der SCHWARZ PHARMA AG in Konkretisierung des bereits am 06. Februar 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SCHWARZ PHARMA AG auf die Hauptaktionärin UCB SP GmbH gemäß § 327a AktG (Squeeze-out) auf EUR 111,44 EUR je Aktie festgelegt hat.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der SCHWARZ PHARMA AG, welche für den 08. Juli 2009 geplant ist.
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