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Montag, 5. Oktober 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Verhandlung wird erst im nächsten Jahr fortgesetzt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE tagte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") am 21. September 2020 - anders als geplant - ohne die Parteien, nachdem das Bundesland Wien vom Robert-Koch-Institut zum COVID-19-Risikogebiet erklärt worden war. 

Der vom Gremium bestellte Sachverständige Prof. Dr. Thomas Keppert steht aus gesundheitlichen Gründen erst ab Januar 2021 wieder zur Verfügung. Seine Anwesenheit hält das Gremium im Hinblick auf die unterschiedliche Bewertung für unabdingbar. Das Gremium will daher bis Ende November 2020 zuwarten und dann einen neuen Verhandlungstermin abklären.

Prof. Keppert kommt in seinen letzten Stellungnahmen zu einem Wert je conwert-Aktie in Höhe von EUR 22,59, nachdem er in seinem Gutachten vom 12. März 2020 eine Unternehmenswert von EUR 31,61 je Aktie ermittelt hatte. Dies würde - sofern das Gremium und ggf. anschließend das Gericht dem folgt - eine deutlich höhere Nachbesserung als die zahlreichen bisherigen Kaufangebot für Nachbesserungsrechte bedeuten (beginnend mit EUR 0,55, zuletzt in einem Art Bietergefecht zu EUR 2,40 je Nachbesserungrecht). Die Vonovia SE hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 17,08 je conwert-Aktie angeboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/07/barabfindung-fur-minderheitsaktionare.html

Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien
Antragsgegnerin: Vonovia SE

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer LLP, A-1010 Wien

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