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Samstag, 5. Januar 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG: Weiterer Verhandlungstermin am 11. Februar 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG hat das bei der Finanzmarktaufsicht FMA eingerichtete Gremium einen weiteren Verhandlungstermin auf den 11. Februar 2019, 10:00 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin soll die Sach- und Rechtslage besprochen und geklärt werden, ob eine vergleichsweise Lösung möglich ist.

Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) gab es im letzten Jahr mehrere Kaufangebote, u.a. zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger. Im April 2018 bot die Taunus Capital Management AG ebenfalls EUR 0,30.

Bei dem ersten Verhandlungstermin mit den Parteien am 24. September 2018 verwies die Antragsgegnerin dagegen darauf, dass die Gesellschaft zuletzt Verluste gemacht habe (was bei einer Ex-ante-Betrachtung zum Bewertungsstichtag allerdings keine Rolle spielt).

Gremium zu Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG, Az. Gr 2/18
LG für ZRS Graz, FN 279687 f, Az. 51 Fr 2301/17 k
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz

Antragsgegnervertreter: Rechtsanwalt Dr. Gunter Griss

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