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Dienstag, 13. November 2018

Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft könnte nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) gleich die nächste Strukturmaßnahme anstehen, nachdem Nidda Healthcare GmbH, das Vehikel der Finanzinvestoren Bain und Cinven, nunmehr erfolgreich die 90 %-Schwelle geknackt hat.

Im Rahmen des BuG war den Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 geboten worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/abfindungsangebot-die-auenstehenden.html. Nidda stockte diesen Betrag für das Delisting-Erwerbsangebot auf EUR 81,83 auf, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/10/bain-capital-private-equity-und-cinven.html. Aufgrund dieser Nachbesserung bot auch der aktivistische Fonds Elliott seine ca. 12%-ige Beteiligung an, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/10/elliott-stimmt-verkauf-von.html.

Im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebot wurden Nidda somit weitere 28,29 % angedient, sodass Nidda nunmehr 93,61 % hält. Bei Zukauf von weniger als 1,4 % kann Nidda einen aktienrechtlichen Squeeze-out betreiben (Schwelle: 95 %), ansonsten jetzt schon einen verschmelzungsrechtlichen  Squeeze-out (Schwelle: 90 %). 

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