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Freitag, 23. November 2018

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der 1st Red AG

1st Red AG
Hamburg

ISIN DE0006055007/ WKN 605500
ISIN DE000A0LD3W5/ WKN A0LD3W

Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 28. März 2018 gefasste Übertragungsbeschluss wurde am 13. August 2018 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der 1st Red AG in das Eigentum der Garbe Holding GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der 1st Red AG von der Garbe Holding GmbH & Co. KG eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,66 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der 1st Red AG zu zahlen.

Die Barabfindung ist vom Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen (§ 327b Abs. 2 AktG).

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der 1st Red AG provisions- und spesenfrei.

Hamburg, im November 2018

1st Red AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. November 2018 (mehr als drei Monate nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses)

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