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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 5. März 2010

Dresdner Bank AG: Gutachter sieht angemessene Abfindung bei EUR 52,70

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2002 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 99/02) laufenden Spruchverfahren hinsichtlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vor. Prof. Andreas Creutzmann hält in seinem Gutachten einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 52,70 für angemessen (statt der von der Allianz angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 51,50). Der Gutachter geht allerdings von einem Wert sämtlicher Kunstgegenstände des Dresdner Bank-Konzern in Höhe von EUR 10 Mio. aus, während bereits eine einzige Giacometti-Skulptur aus dem Fundus der Dresdner Bank kürzlich bei einer Auktion einen Preis von EUR 75 Mio. erzielte.

Triumph-Adler AG: Festlegung der Barabfindung auf 1,90 EUR je Stückaktie

Die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin hat dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 1,90 Euro je Stückaktie festgelegt hat. Der vorgesehene Barabfindungspreis im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens basiert auf dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte&Touche GmbH, Düsseldorf. Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH&Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, überprüft, die das Landgericht Nürnberg als sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt hat.

Der Vorstand wird nun unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 20. April 2010 nach Nürnberg einberufen, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin (Squeeze-Out) Beschluss gefasst werden soll.

Mittwoch, 3. März 2010

Austrian Airlines AG: Handelsgericht Wien trägt Gesellschafterausschluss ein

- Anteile der Minderheitsaktionäre gehen mit 4. Februar auf ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über
- Baldiges Delisting erwartet

Wien, 4. Februar 2010: Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Mit heutigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über.

Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 4. Februar 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses am heutigen Tage wurde der Amtliche Handel, Segment Prime Market, der Wiener Börse notierten Aktien, ausgesetzt, ein baldiges Delisting der Aktien der Austrian Airlines AG (ISIN AT0000620158) steht unmittelbar bevor.

Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältiger: Austrian Airlines AG

ERGO Versicherungsgruppe AG: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 97,72 je Aktie festgelegt

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 25. November 2009 gestellten Verlangens gemäß § 327a AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 97,72 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERGO Versicherungsgruppe AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 festgelegt hat.

Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft am 12. Mai 2010 Beschluss gefasst werden.

Düsseldorf, den 02. März 2010

Der Vorstand

Kontakt:
Dr. Alexander Becker
Tel. +49 211/477-1510

Samstag, 27. Februar 2010

Anneliese Zementwerke AG: LG Dortmund erhöht Barabfindung von EUR 27,50 auf EUR 37,14

Das LG Dortmund hat die Abfindung für den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Anneliese Zementwerke AG deutlich erhöht. Statt der von Heidelberg Cement AG angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 27,50 setzte das Gericht EUR 37,14 als angemessene Barabfindung fest, was eine Erhöhung um mehr als 35% entspricht.

Der Beschluss des LG Dortmund vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE), ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

OLG München: Nur Antrag bei dem zuständigen Gericht wahrt Antragsfrist für Spruchverfahren

OLG München, Beschluss vom 8. Februar 2010, Az. 31 Wx 148/09
Fundstelle: ZIP 2010, 369
§ 4 Abs. 1 SpruchG

Leitsatz:

Nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem örtlich zuständigen Gericht wird die Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens gewahrt.

Sachverhalt: Der Antragsteller war Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg. Er richtete seinen Antrag auf Überprüfung der Barabfindung an das Landgericht Augsburg. Nach der einschlägigen bayerischen Zuständigkeitsverordnung ist jedoch das LG München I zuständig. Dort kamen die Akten nach Verweisung jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist an.

Freitag, 26. Februar 2010

Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis 2009

Scherzer & Co. AG - Vorläufige Zahlen bestätigt

Jahresüberschuss 2009: 5,37 Mio. EUR

Volumen Nachbesserungsrechte per Ende Februar 2010 bei über 72 Mio. EUR


Das Geschäftsjahr 2009 verlief für die Scherzer & Co. AG sehr erfolgreich und konnte mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 6,27 Mio. EUR (-18,83 Mio.EUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei 6,00 Mio. EUR (-19,89 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss betrug 5,37 Mio. EUR (-19,90 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie nach DVFA/SG beträgt 0,20 EUR (-0,73 EUR).

Das Ergebnis aus Wertpapierverkäufen beträgt 1,19 Mio. EUR (-3,07 Mio. EUR). Abschreibungen auf den Wertpapierbestand wurden in Höhe von 1,15 Mio. EUR (18,60 Mio. EUR) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Dividenden in Höhe von 0,54 Mio. EUR (2,00 Mio. EUR) vereinnahmt. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 6,45 Mio. EUR (1,49 Mio. EUR) vereinnahmt. Der saldierte Zinsaufwand betrug 0,28 Mio. EUR (1,05 Mio. EUR).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 weist die Scherzer & Co. AG einen zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegenden Wert angesetzten Wertpapierbestand im Finanzanlagevermögen von insgesamt 20,55 Mio. EUR (23,25 Mio. EUR) aus. Im Umlaufvermögen werden Wertpapiere in Höhe von 19,73 Mio. EUR (11,84 Mio. EUR) bilanziert. Die Nettobankverbindlichkeiten per 31. Dezember 2009 belaufen sich auf 10,49 EUR (11,6 Mio. EUR).

Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2009 29,45 Mio. EUR (24,08 Mio. EUR). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 2009 72,0% (64,0%).

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 25. Februar 2010 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse): freenet AG, Biotest AG, buch.de internetstores AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, D&S Europe AG, Kizoo AG, RM Rheiner Management AG, Dr. Hönle AG und SAF Simulation, Analysis & Forecasting AG.

Die Scherzer & Co. AG besitzt zum Ende des Geschäftsjahres 2009 und auch per Ende Februar 2010 Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) entsprechend einem Andienungsvolumen von 72,07 Mio. EUR (65,11 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um potenzielle Ansprüche, die sich aus der Durchführung von gerichtlichen Spruchstellenverfahren im Nachgang von Strukturmaßnahmen von Aktiengesellschaften ergeben.

Auf Basis des gegenwärtigen Kursniveaus von ca. 0,95 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 20% unter dem aktuellen Tageswert der Portfoliopositionen (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte).

Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 17. Mai 2010 in Köln statt.

Der Vorstand


Über die Scherzer & Co. AG:

Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden.

Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.

Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch im Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.

Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart und im elektronischen Handelssystem Xetra.

Köln, den 25.02.2010

Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
Fax (0221) 82032-30
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de

Donnerstag, 25. Februar 2010

FOCUS Online: Aktuelle Abfindungskandidaten

FOCUS Online nennt folgende zehn Abfindungskandidaten für Spruchverfahren:

- Altana
- Computerlinks
- Dyckerhoff
- Ergo
- Generali Deutschland
- Integralis
- Itelligence
- Klöckner-Werke
- Moksel
- Oldenburgische Landesbank

Mittwoch, 17. Februar 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: Squeeze-Out geplant

Vergleichsweise Erledigung der Anfechtungsklage eines Anfechtungsklägers/Squeeze-Out geplant

HBW Abwicklungs AG i.L., Braunschweig, ISIN DE 0006074800. Die InBev Germany Holding GmbH und die HBW Abwicklungs AG i.L. haben am 17. Februar 2010 mit einem klagenden Aktionär hinsichtlich der von ihm erhobenen Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Eckpunkte eines Vergleichs erzielt. Ein wirksamer Abschluss des Vergleichs steht ebenso aus wie noch einige Detailregelungen; die HBW Abwicklungs AG i.L. hält aber nach derzeitigem Sachstand einen Vergleichabschluss für hinreichend wahrscheinlich. Der Vergleich wird vorsehen, dass die InBev Germany Holding GmbH die von dem Anfechtungskläger und von bestimmten nahe stehenden Personen des Anfechtungsklägers an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien abkauft und der Anfechtungskläger die Klage zurücknimmt. Die Klagen mit den nicht am Vergleichsschluss beteiligten weiteren Anfechtungsklägern bleiben weiter anhängig. Die InBev Germany Holding GmbH wird im Falle eines Vergleichsschlusses durch die im Rahmen des Vergleichs vorgesehene Übertragung von Aktien mittelbar mit mehr als 95% am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt sein. Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. für diesen Fall mitgeteilt, auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft einen Squeeze-out nach § 327 a AktG durchzuführen und nach Erlangung des Eigentums an den weiteren Aktien ein entsprechendes Verlangen nach § 327a AktG zu stellen. Die Höhe des im Rahmen des Squeeze-out zu zahlenden Abfindungsbetrags wird sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen richten.

HBW Abwicklungs AG i.L.

Der Abwickler

Dienstag, 16. Februar 2010

Interhyp AG: Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien zurückgenommen

Die ING DIRECT N.V. hat die Interhyp AG informiert, dass ING DIRECT heute den am 24. Oktober 2008 gestellten Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien von Interhyp-Aktionären gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Ausschlussverfahrens nach Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zurückgenommen hat.

Sonntag, 14. Februar 2010

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Software AG und IDS Scheer AG rechtswirksam im Handelsregister eingetragen

Operative Integration der beiden Unternehmen beginnt

Saarbrücken, 12. Februar 2010

Die IDS Scheer AG gibt heute bekannt, dass der am 24.11.2009 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SAG Beteiligungs GmbH und der IDS Scheer AG bereits am 11.02.2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eintragen wurde und damit rechtswirksam ist. In der Folge beginnt unmittelbar die Integration der betrieblichen Abläufe beider Unternehmen. Die beiden Unternehmen stehen nunmehr unter einheitlicher Leitung und die erwarteten Synergien werden realisiert. Die Software AG untermauert damit ihre für das Geschäftsjahr 2010 prognostizierte Umsatz- und Ergebnissteigerung.

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendes Unternehmen hatte die außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG am 8. Januar 2010 zugestimmt. In der nachfolgenden Frist bis zum 8. Februar 2010 wurden keine Klagen eingereicht, was zur Eintragung ins Handelsregister geführt hat. Derzeit hält die Software AG Gruppe bereits über 91 Prozent der Aktienanteile an der IDS Scheer AG. Die verbleibenden Minderheitsaktionäre haben nunmehr einen Abfindungsanspruch zu dem im BGAV festgelegten Preis von 15,10 € pro Aktie. Das diesbezügliche Barabfindungsangebot wird in Kürze veröffentlicht. Die Aktionäre werden durch ihre Depotbanken angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert.

Unabhängig davon strebt die Software AG eine Verschmelzung mit der IDS Scheer AG an, um das Unternehmen vollständig zu übernehmen. Im Rahmen dieser Fusion erhalten die verbliebenen Minderheitsaktionäre Aktien der Software AG im Umtausch gegen ihre Anteile an der IDS Scheer AG. Dazu kauft die Software AG derzeit bis zu 400.000 eigene Aktien am Markt zurück. Die Software AG geht davon aus, die komplette Übernahme bis Ende diesen Jahres abzuschließen.

Donnerstag, 11. Februar 2010

COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft: Einleitung Squeeze-Out Verfahren

10.2.2010

München - Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft heute auf der Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-out"). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich Ende Juni 2010 stattfindet.

Der Vorstand

Mittwoch, 10. Februar 2010

LHS Aktiengesellschaft: Squeeze-out wirksam

Frankfurt am Main, 10. Februar 2010 - Die Gesellschaft hat heute durch Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister erfahren, dass der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327a AktG), den die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Dezember 2009 gefasst hatte, gestern durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden ist. Die Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der LHS Aktiengesellschaft ausgeschieden, und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär, die E/LHS Acquisition GmbH mit Sitz in Düsseldorf, übergegangen. Die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse wird in Kürze eingestellt.

LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Freitag, 5. Februar 2010

Kali-Chemie AG: Squeeze out-Verlangen

Ad-hoc Mitteilung

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, hat dem Vorstand der KALI-CHEMIE AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der KALI-CHEMIE AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

Hannover, den 4. Februar 2010

Der Vorstand

Mittwoch, 3. Februar 2010

IDS Scheer AG: Verschmelzung mit der Software AG geplant

Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben der IDS Scheer AG am 3. Februar 2010 mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, zunächst die SAG Beteiligungs GmbH und anschließend die IDS Scheer AG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf die Software AG zu verschmelzen. Im Rahmen einer solchen Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG wären den außenstehenden Aktionären der IDS Scheer AG nach den gesetzlichen Bestimmungen Aktien der Software AG in einem noch zu bestimmenden Verhältnis für Aktien der IDS Scheer AG zu gewähren. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben den Vorstand der IDS Scheer AG des weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Über die geplante Verschmelzung müsste die Hauptversammlung der IDS Scheer AG beschließen. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine Hauptversammlung der IDS Scheer AG Mitte des Jahres 2010 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird auch diesen Vorschlag prüfen.

ALTANA AG: SKion überschreitet 95 Prozent-Schwelle und stellt Squeeze out-Verlangen

Die SKion GmbH hat die ALTANA AG darüber informiert, dass Sie zum heutigen Datum 129.342.421 Aktien und damit 95,04 Prozent der Aktien von ALTANA hält. Gleichzeitig verlangt SKion gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz die Einberufung einer Hauptversammlung der Gesellschaft. Diese Hauptversammlung soll über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre auf die SKion GmbH gegen die Gewährung einer angemessenen Abfindung (Squeeze out) beschließen.

Bereits am 9. November 2009 hatte SKion ein neues, verbessertes Angebot für die Aktionäre der ALTANA AG abgegeben. Demnach bot SKion den Aktionären an, ihre Aktien bis zum Ablauf der am 14. Dezember 2009 endenden Annahmefrist zu einem Preis von 14,- EUR je Aktie zu erwerben. Aufgrund dieses Kaufangebots sowie durch weitere Erwerbe hat die SKion GmbH ihre Beteiligung auf die jetzige Beteiligungshöhe weiter aufgestockt. Alleinige Gesellschafterin der SKion GmbH ist Frau Susanne Klatten. Sie ist auch stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALTANA AG.

Dienstag, 2. Februar 2010

Winkler+Dünnebier AG: Körber AG legt Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 15,55 EUR je Aktie fest

Die Körber AG hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf 15,55 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG festgelegt. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 1. Februar 2010 in einem konkretisierten Übertragungsverlangen mitgeteilt.

Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Körber AG hatte am 16. November 2009 das Verlangen an die Winkler+Dünnebier AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf die Körber AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

Dienstag, 12. Januar 2010

Squeeze-Out-II Basket Zertifikat

In dem von Sal. Oppenheim aufgelegten Zertfikat sind zum Jahresende 2009 folgende zehn Aktien enthalten:

Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz

Allerthal-Werke AG: Jahresabschluss 2009 - vorläufiges Ergebnis

Jahresabschluss 2009 Vorläufiges Ergebnis

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Allerthal - Werke AG für das Geschäftsjahr 2009 zeichnet sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rd. 700 TEUR ab. Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2009 wurde in Höhe von 134 TEUR durch den Abschluss des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag bei der DUEWAG AG positiv beeinflusst.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wird - nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer - in der voraussichtlich Mitte März 2010 stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrates erfolgen.

Andienungsvolumen:

Das Andienungsvolumen - d.h. das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird - hat sich im Geschäftsjahr 2009 trotz des Abgangs im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Spruchverfahren bei der DUEWAG AG per Saldo um insgesamt rd. 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.

Köln, den 11. Januar 2010

Der Vorstand

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Dom-Brauerei AG: Abfindungsangebot bei Squeeze-out

Die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, Karlsruhe ('VdB') hat von der Dom-Brauerei AG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangt, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dom-Brauerei AG auf die VdB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze out) beschließen soll. Die zu zahlende angemessene Barabfindung hat die VdB auf EUR 1,20 je übertragener Stückaktie an der Dom-Brauerei AG festgelegt.

Köln, 16. Dezember 2009

Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Maihak AG: Einleitung Squeeze-out-Verfahren

Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG heute das Verlangen nach § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Maihak AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze out). Der SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, gehören unmittelbar mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der Maihak AG, sodass sie Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.

Die Maihak AG geht davon aus, dass ein entsprechender Squeeze-out-Beschluss bei zeitnaher Bestellung eines sachverständigen Prüfers durch das Landgericht Hamburg auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, spätestens jedoch auf der ordentlichen Hauptversammlung 2010 der Maihak AG, gefasst werden wird.

Übertragungsbeschluss vom 16. Juni 2009 in das Handelsregister eingetragen

15.12.2009 - Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat heute den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Jerini AG vom 16. Juni 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der Jerini AG wird in Kürze eingestellt.

Samstag, 12. Dezember 2009

Jerini AG: Squeeze-out-Beschluss wird eingetragen

Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Jerini AG können auf die Shire Deutschland Investments GmbH übertragen werden. Das Kammergericht Berlin habe mit Beschluss vom 10. Dezember 2009 entschieden, dass die Klage gegen den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung unbegründet sei, teilte die Jerini AG am Freitag mit. Die Entscheidung des Kammergerichts sei unanfechtbar. Man werde nunmehr den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, so die Jerini AG weiter.

ricardo.de Aktiengesellschaft: Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) vollzogen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 14,10 je Aktie gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die Tradus, London, Vereinigtes Königreich übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der ricardo.de Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.

Dienstag, 1. Dezember 2009

TIG Themis Industries Group: Fusion mit der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA geplant

Die Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA und die TIG Themis Industries Group GmbH & Co. KGaA wollen fusionieren. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute unterzeichnet und von den Aufsichtsräten beider Gesellschaften gebilligt.

Im ersten Schritt wird die Heliad im Rahmen einer Kapitalerhöhung den Aktionären der TIG Aktien der Heliad im Verhältnis 1:1 zum Umtausch anbieten. Die Kapitalerhöhung wird dabei in zwei Schritten erfolgen: Zunächst wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Heliad um bis 4.000.000 Stück von 7.000.000 auf bis zu 11.000.000 Aktien gegen Sacheinlage von Aktien der TIG erhöht. Diese Kapitalerhöhung wird im Wege eines Private Placements institutionellen Einzelaktionären der TIG angeboten, die rund 80% des Grundkapitals der TIG repräsentieren. Diese Kapitalerhöhung soll noch im Dezember 2009 zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.

In einem zweiten Schritt soll dann allen weiteren Aktionären der TIG ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot zur Übernahme ihrer Aktien an der TIG gegen Gewährung von Aktien der Heliad unterbreitet werden. Das Umtauschverhältnis wird auch hier 1:1 betragen, sodass alle Aktionäre der TIG gleich behandelt werden. Dazu soll das Grundkapital der Heliad noch einmal auf dann bis zu 12.332.031 Aktien erhöht werden. Dieser zweite Schritt soll voraussichtlich Mitte Januar 2010 mit einer zweiwöchigen Annahmefrist durchgeführt werden. Die Sachkapitalerhöhungen der Heliad erfolgen jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts.

Für die ordentlichen Hauptversammlungen beider Gesellschaften in 2010 ist dann ein Beschluss über die Verschmelzung der TIG auf die Heliad geplant.

Montag, 30. November 2009

TA Triumph-Adler AG: Squeeze-out-Verlangen der Kyocera Mita Corporation

Dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG wurde durch die Kyocera Mita Corporation mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Kyocera Mita Corporation an der TA Triumph-Adler AG die Schwelle von 95% überschritten hat und per 23. November 2009 95,43% (dies entspricht 52.850.017 von insgesamt 55.381.257 Stimmrechten) beträgt. Gleichzeitig hat die Kyocera Mita Corporation dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung übermittelt, in der zum einen über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. "Squeeze-out") sowie zum anderen über eine Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit neun auf künftig sechs Mitglieder Beschluss gefasst werden soll.

Der Vorstand der TA Triumph-Adler AG wird das Einberufungsverlangen pflichtgemäß prüfen und dann die erforderlichen Schritte einleiten.

Freitag, 27. November 2009

Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Urteil des Oberlandesgerichts München

Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gegen diesen Beschluss waren von verschiedenen Aktionären Anfechtungsklagen erhoben worden. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung vom 16. März 2009 auf das von der Gesellschaft eingelegte Rechtsmittel entschieden, dass die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen wird. Das Oberlandesgericht München hat nun mit Entscheidung vom 26. November 2009 die Anfechtungsklagen abgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.

Arnstorf, den 26.11.2009

Ricardo.de AG: OLG Hamburg entscheidet im Squeeze-out-Freigabeverfahren - Stattgebender Beschluss des LG Hamburg wird bestätigt

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Rahmen des Freigabeverfahrens den Weg für den Vollzug des Squeeze-out-Beschlusses der Hauptversammlung der ricardo.de AG aus dem Jahr 2008 freigemacht.

Gegen die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 14,10 EUR gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2008 hatten mehrere Aktionäre Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Diese Klagen wurden mit Urteil vom 19. Dezember 2008 abgewiesen und sind zurzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz anhängig.

Die ricardo.de AG stellte zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag, dem das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. Juni 2009 stattgab. Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angestrengt. Das Oberlandesgericht wies mit Beschluss vom 12. November 2009, welcher der Gesellschaft am 26. November 2009 zuging, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurück.

Die ricardo.de AG wird nunmehr die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beantragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft enden.

Mittwoch, 25. November 2009

ERGO Versicherungsgruppe AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. 'Squeeze-out'). Der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München gehören unmittelbar und mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.

Montag, 16. November 2009

Winkler + Dünnebier AG: Einleitung des Squeeze-out-Verfahrens

16.11.2009

Die Körber AG, Hamburg, hat dem Vorstand der Winkler + Dünnebier AG, Neuwied, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Winkler + Dünnebier AG (Minderheitsaktionäre) auf die Körber AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen (sog. Squeeze out) und alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte einzuleiten. Die Körber AG hält 96,495 % des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Rückfragehinweis: Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de

Samstag, 14. November 2009

Jerini AG gibt Ergebnisse für die ersten neun Monate 2009 bekannt

Berlin, 13. November 2009 - Die Jerini AG (FSE:JI4) gab heute ihre
Ergebnisse für die drei Quartale zum 30. September 2009 gemäß den
International Financial Reporting Standards (IFRS) bekannt.

Der Umsatz stieg in den ersten drei Quartalen 6,1 Mio. EUR im
Vergleich zu 3,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Firazyr® beliefen sich auf 2,7
Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2009 (Vorjahresperiode: 0,1
Mio. EUR). Die Erlöse aus Kooperationsvereinbarungen stiegen von 3,3
Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 3,4 Mio. EUR. Die Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente ohne gebundene Zahlungsmittel in Höhe
von 0,3 Mio. EUR beliefen sich zum Stichtag 30. September 2009 auf
3,7 Mio. EUR (30. Juni 2008: 19,1 Mio. EUR).

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand stieg in den ersten neun
Monaten dieses Jahres auf 20,8 Mio. EUR (Vorjahresperiode 13,6 Mio.
EUR). Die allgemeinen Kosten und Verwaltungsaufwendungen verringerten
sich auf 8,4 Mio. EUR im Vergleich zu 13,6 Mio. EUR in der
Vorjahresperiode. Die Kosten für Marketing und Vertrieb stiegen von
7,4 Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2008 auf 12,2 Mio. EUR in
den ersten drei Quartalen 2009. Der Verlust aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern und Finanzierungsaufwand (EBIT) stieg
in den ersten drei Quartalen 2009 auf 35,0 Mio. EUR verglichen mit
31,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode. Der Fehlbetrag aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen betrug in den ersten drei
Quartalen dieses Jahres 29,6 Mio. EUR im Vergleich zu 29,8 Mio. EUR
im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Fehlbetrag je Aktie aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen belief sich in den ersten drei
Quartalen 2009 auf 0,50 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,55 EUR).

Der Netto-Cash-Burn der ersten neun Monate 2009 belief sich auf
¤ 22,8 Millionen (30. September 2008: ¤ 41,3 Millionen). Der
Netto-Cash-Burn wird durch die Addition des Mittelabflusses aus
operativer Geschäftstätigkeit (¤ 28,0 Millionen) und der
Investitionstätigkeit (¤ 5,2 Millionen) berechnet. Die Zahlen zur
Berechnung des Netto-Cash-Burn werden in der ungeprüften
Konzern-Kapitalflussrechnung für die ersten neun Monate zum 30.
September 2009 ausgewiesen.

Ausblick
Die Shire Deutschland Investments GmbH hält gegenwärtig über 98
Prozent der ausgegebenen Jerini-Aktien. Mit Eintragung des auf der
Hauptversammlung am 16. Juni 2009 gefassten Squeeze-Out-Beschlusses
in das Handelsregister wird die Shire Deutschland Investments GmbH
100 Prozent der Jerini-Aktien besitzen. Zum Ausgleich werden die
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 7,53 EUR je
Stückaktie von der Shire Deutschland Investments GmbH erhalten. Nach
Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens plant Jerini die Prüfung der
Möglichkeiten seiner Integration in die Shire-Unternehmensgruppe.

Über die Jerini AG
Die Jerini AG ist ein Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin. Am 3.
Juli 2008 haben Jerini und die deutsche mittelbare hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Shire plc, die Shire Deutschland Investments
GmbH, im Rahmen einer Zusammenschlussvereinbarung eine strategische
Partnerschaft beschlossen. Jerini ist nun eine Tochtergesellschaft
der Shire plc und damit Teil der Shire-Unternehmensgruppe.
Gegenwärtig hält Shire über 98 Prozent der Jerini-Aktien.

Dienstag, 10. November 2009

AWD Holding AG: Squeeze Out nach Eintragung ins Handelsregister wirksam

Das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover hat heute den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Februar 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 30,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AWD Holding Aktiengesellschaft auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH übergegangen.

Die Notierung der Aktien der AWD Holding Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.

Hannover, den 9. November 2009

Donnerstag, 29. Oktober 2009

REAL AG: Hauptversammlung beschließt den Squeeze Out

Pressemitteilung der REAL AG vom 29. Oktober 2009

Die gestrige Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft (ISIN DE 0000A0N4R2) hat am späten Nachmittag über das Verlangen der Hauptaktionärin, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von EUR 6,00 je Stückaktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen, mit 99,77 % der abgegebenen Stimmen positiv Beschluss gefasst. Der Beschluss wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

In einer fairen und intensiven Diskussion mit fragenreichen Wortmeldungen eines Kerns der etwa 30 anwesenden Aktionäre haben Vorstand und Aufsichtsrat alle Fragen beantwortet. Die Redner-Kommentare reichten dabei von einem 'großzügigen und fairen' Angebot bis hin zum Wunsch auf 'Nachbesserung'. Im Verlauf der Versammlung hat die Hauptaktionärin mitgeteilt, dass sie sich ernsthaft über eine Erhöhung der angebotenen Barabfindung auf EUR 8,00 pro Aktie im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsverteidigungskosten Gedanken macht. Sie betonte allerdings, dass sie nach wie vor einen Abfindungsbetrag von EUR 6,00 pro Aktie für angemessen hält. Einige wenige Aktionäre haben dennoch Widerspruch zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten zu Protokoll erklärt.

Am 4. September 2009 hatte die REAL AG mitgeteilt, dass die Hauptaktionärin als Wert der Barabfindung EUR 6,00 je Stückaktie festlegt. Die Höhe dieses Betrages lag deutlich über dem Wert, den die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für die Hauptaktionärin mit maximal EUR 5,14 je Stückaktie berechnet hatte. Der ermittelte Ertragswert lag nur bei EUR 2,06 je Stückaktie.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung von EUR 6,00 je Stückaktie wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, in seinem Prüfungsgutachten bestätigt.

Auch alle anderen 12 Tagesordnungspunkte, insbesondere die Beschlussfassung über eine Dividende von 0,10 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2008, wurden mit hohen Annahmequoten von mehr als 99,98% gemäß den Vorschlägen der Verwaltung entschieden.

Im Geschäftsjahr 2008 hatte der REAL AG-Konzern einen Umsatz von EUR 2,6 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 0,2 Mio. zu verzeichnen. Zum 30. Juni 2009 lag der Umsatz bei EUR 1,25 Mio., allerdings verbunden mit einem Konzernjahresfehlbetrag von EUR 0,95 Mio. Dieser - nicht liquiditätswirksame - Verlust ergab sich im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Grundvermögen mit EUR 0,6 Mio. sowie notwendiger Anpassung der aktiven Steuerlatenzen (EUR 0,3 Mio.) nach Zurücknahme der Plandaten für die kommenden Jahre (vgl. Pressemitteilung REAL AG vom 31. August 2009).

Der REAL AG-Konzern liegt per September 2009 auf dem Plankurs, der in das Unternehmenswertgutachten Eingang gefunden hat. Pro forma konsolidiert ergibt sich per 30. September 2009 bei einem Umsatz von rund EUR 1,87 Mio. ein operatives Ergebnis (EBIT) von EUR - 0,1 Mio. bzw. vor Sonderabschreibung von EUR 0,5 Mio. Die Planzahlen für das Gesamtjahr 2009 zeigen bei einem Umsatz von EUR 2,47 Mio. ein vergleichbares EBIT von EUR -0,2 Mio. bzw. vor Sonderabschreibung von EUR 0,4 Mio.

Der für das Geschäftsjahr 2010 angestrebte positive EBIT-Wert liegt bei EUR 0,85 Mio. auf Basis eines Plan-Umsatzes für 2010 in Höhe von EUR 2,5 Mio. Diese deutliche und ambitionierte Verbesserung in der Ergebnisqualität wurde in den durch das Prüfungsgutachten bestätigten Abfindungsbetrag von EUR 6,00 je Stückaktie bereits 'eingepreist'.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen nach dem positiven Verlauf der Hauptversammlung gute Chancen, dass es mit den ausführlich und vollständig erteilten Auskünfte gegenüber den Aktionären und auf Basis des noch über den Werten der professionell und fair erstellten Wertermittlungen der Gutachter liegenden Abfindungsbetrages zu einem vereinfachten weiteren Verlauf des geplanten Delisting kommen kann.

Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V. gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für eigene Vermietungszwecke entwickelt.

Kelkheim, den 29. Oktober 2009

Weitere Informationen:

REAL AG
Ralf Weber, Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-800204; info@realag-immobilien.de

Sie finden alle Pressemitteilungen der REAL AG auch unter
www.realag-immobilien.de zum Download.

Samstag, 24. Oktober 2009

Übersicht anstehende Spruchverfahren

ARENDTS ANWÄLTE, Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht (www.anlageanwalt.de), ist von Minderheitsaktionäre folgender Gesellschaften um anwaltliche Vertretung bei der gerichtlichen Überprüfung der angebotenen Barabfindung gebeten worden:

- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
- AWD Holding AG
- Bibliographisches Institut AG
- D+S europe AG
- GeneScan Europe AG
- burgbad AG
- Möbel Walther AG
- LHS Aktiengesellschaft
- OnVista AG
- REAL AG
- Jerini AG
- Lindner Holding KGaA

Donnerstag, 22. Oktober 2009

GeneScan Europe AG: Vorstand beschließt die Durchführung des Delistings und Durchführung der Umstellung auf Namensaktien

Freiburg i.Br., 21. Oktober 2009

Der Vorstand der GeneScan Europe AG (ISIN DE000A0Z1LZ7) hat mit Billigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, nunmehr den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (Reguläres Delisting gemäß § 39 Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 61 Börsenordnung). Die Hauptversammlung hatte den Vorstand der GeneScan Europe AG mit Beschluss vom 16. Juli 2009 zur Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum regulierten Markt (General Standard) ermächtigt.

Weiter hat der Vorstand beschlossen, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 die Änderung der Satzung zur Einführung von Namensaktien nunmehr zum Handelsregister anzumelden und die Umstellung auf Namensaktien durchzuführen.

Für weitere Informationen, insbesondere auch zu dem bereits auf der Hauptversammlung vom 16. Juli 2009 unterbreiteten Abfindungsangebot der Eurofins Ventures B.V. für Aktionäre der GeneScan Europe AG sowie zu der Umstellung auf Namensaktien, besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com/ oder wenden sich an:

GeneScan Europe AG
Dr. Claudia Riemen
Engesserstr. 4
D-79108 Freiburg i.Br.
Tel.: +49 761 5038 100
Fax: +49 761 5038 111
E-Mail:ir@genescan.com

EPCOS AG: Squeeze-out eingetragen

Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat den Beschluss der Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, übergegangen.

Die Notierung der Aktien der EPCOS AG wird in Kürze eingestellt.

München, den 22. Oktober 2009

EPCOS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Zielgesellschaft: ALTANA AG

Bieterin: SKion GmbH Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieterin: SKion GmbH, Seedammweg 55, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 7569.

Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft, Abelstraße 43, 46483 Wesel, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496; ISIN: DE0007600801 (WKN: 760080).

Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und im regulierten Markt der Börsen Berlin und Düsseldorf.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt u.a. unter: http://www.skion.de.

SKion GmbH hat am 21. Oktober 2009 entschieden, den Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der ALTANA Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu kaufen und zu erwerben. SKion GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung einen Betrag von EUR 14,00 pro Stückaktie der ALTANA Aktiengesellschaft zu zahlen.

Die SKion GmbH strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) an, sofern ihre Beteiligung an der Gesellschaft nach Durchführung des Kaufangebots 95% des Grundkapitals erreicht. In diesem Zusammenhang soll eine Gleichstellung der das Angebot annehmenden Aktionäre mit den im Rahmen eines späteren Squeeze-out ausscheidenden Aktionären erreicht werden. Deshalb beabsichtigt die SKion GmbH im Falle eines Squeeze-out unter bestimmten, in der Angebotsunterlage zu beschreibenden Voraussetzungen (insbesondere bestimmte Fristen für Squeeze-out-Beschluss und dessen Eintragung), Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, die ihre Aktien aufgrund einer Annahme des Angebots auf die Bieterin übertragen haben, freiwillig eine Nachbesserung des angebotenen Kaufpreises (Anpassung an die Barabfindung nach § 327b AktG einschließlich eines Dividendenausgleichs) zu zahlen. Dies gilt nicht für Erwerbe durch die SKion GmbH im Rahmen von Börsenhandelsgeschäften.

Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2009 erfolgen. SKion GmbH behält sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor. 100% der Anteile der SKion GmbH werden von Frau Susanne Klatten gehalten.

Bad Homburg v. d. Höhe, 21. Oktober 2009
SKion GmbH
Die Geschäftsführung

Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft dar. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der SKion GmbH zum Erwerb von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.

Dienstag, 20. Oktober 2009

COR AG Financial Technologies: Erfolgreiche Verschmelzung mit FJA AG

Mit der heutigen Eintragung der Verschmelzung der COR AG Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen, auf die FJA AG, München, in das Handelsregister der FJA AG in München ist die Verschmelzung der beiden Unternehmen erfolgreich vollzogen worden. Mit der Eintragung ist die COR AG Financial Technologies erloschen und mit allen Rechten und Pflichten auf die FJA AG übergegangen. Die bisherigen Aktionäre der COR als übertragende Gesellschaft sind Aktionäre der FJA AG geworden. Der Umtausch der bisherigen COR-Aktien im bereits festgelegten Umtauschverhältnis 14 : 25 per Stichtag 23. Oktober 2009, nach Börsenschluss, 'Umstellungsvaluta' 26. Oktober 2009, erfolgt Zug um Zug im Wege der Girosammeldepotgutschrift durch den hierfür beauftragten Treuhänder, die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. Zugleich hat das Registergericht München am heutigen Tage die auf der Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 beschlossene Umfirmierung der FJA AG in COR&FJA AG sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die auf der Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 beschlossene Sitzverlegung nach Leinfelden-Echterdingen in wenigen Wochen eingetragen und damit wirksam werden wird.

Die COR&FJA-Gruppe gehört zu den führenden Software- und Beratungsunternehmen für die europäische Finanzdienstleistungsbranche mit den Schwerpunkten Banken und Versicherungen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Leistungsspektrum reicht von Standardsoftware über Consulting-Dienstleistungen bis hin zur Übernahme des IT-Betriebes (Application Service Providing). Die COR&FJA-Gruppe beschäftigt circa 1.000 Mitarbeiter an den Standorten München, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Kiel, und Köln und besitzt Tochtergesellschaften in Österreich, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, den Niederlanden und den USA.

Montag, 19. Oktober 2009

burgbad AG: Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. übermittelt Squeeze-out-Verlangen

Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, hat der burgbad AG mit am 19. Oktober 2009, 11:20 Uhr, eingegangenem Schreiben gem. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der burgbad AG in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) fassen soll. Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. hat mitgeteilt, dass sie unmittelbar über eine Beteiligung von 95,01684 Prozent an der burgbad AG verfüge. Damit sei sie Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die burgbad AG wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und den verlangten Beschluss auf deren Tagesordnung setzen.

Möbel Walther AG: Hauptversammlung soll Squeeze-out bestätigen

Die am 16. November 2009 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der Möbel Walther AG soll die Übertragung der restlichen Aktien ("sog. Squeeze-out") auf den Hauptaktionär Herrn Kurt Krieger bestätigen. Ein entsprechender Beschluss zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre war bereits am 31. August 2007 gefasst worden. Gegen den diesen Beschluss hatten jedoch mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben, die laut Anagben der Gesellschaft am 30. September 2009 vom Landgericht Potsdam abgewiesen worden sind.

Freitag, 16. Oktober 2009

Übersicht aktuelle Spruchverfahren

ARENDTS ANWÄLTE, Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht (www.anlageanwalt.de), vertritt ausgeschlossene Minderheitsaktionäre u. a. in folgenden Squeeze-out-Fällen, in denen noch Anträge gestellt werden können (Frist: drei Monate ab Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister):

- Hypo Real Estate Holding AG
- Bosch Solar Energy AG (früher: ErSol Solar Energy AG)
- Schwarz Pharma AG
- Beru AG
- Constantin Film AG
- WaveLight AG
- infor Global Solutions AG

LHS Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf EUR 33,89 je Aktie festgelegt

Frankfurt am Main, den 16. Oktober 2009 - Die E/LHS Acquisition GmbH, Düsseldorf, eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Telefonaktiebolaget L M Ericsson, Stockholm (Schweden), und Hauptaktionär der LHS Aktiengesellschaft hat dem Vorstand der LHS Aktiengesellschaft (ISIN DE000LHS4000) heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft auf die E/LHS Acquisition GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf EUR 33,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHS Aktiengesellschaft festgelegt hat. Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der LHS Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 21. Dezember 2009 stattfinden soll, Beschluss gefasst werden.

LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre wirksam

Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober 2009 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Übertragung der Aktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wirksam geworden, der nunmehr zu 100% Eigentümer der Hypo Real Estate Holding AG ist. Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am Montag, den 5. Oktober 2009, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen.

Mit dem Übergang der Aktien entsteht der Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen den SoFFin auf Barabfindung, die der SoFFin in Höhe von 1,30 Euro pro Stückaktie festgelegt hat. Details zur Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung wird der SoFFin zeitnah bekanntgeben.

Die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG bleiben grundsätzlich bis zu einem Widerruf der Zulassung durch die Deutsche Börse handelbar; über eine Aussetzung des Handels bis zum Widerruf der Zulassung entscheidet die Deutsche Börse. Die Aktienurkunde verbrieft nunmehr den Barabfindungsanspruch von 1,30 Euro.

WaveLight AG: Handelsregister trägt Squeeze-out Beschluss ein

Das Handelsregister des Amtsgerichts Fürth hat den Beschluss der Jahreshauptversammlung der WaveLight AG vom 28. August 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WaveLight AG (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 20,02 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft am 12. Oktober 2009 eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf die Alcon, Inc. übergegangen. Die Notierung der Aktie der WaveLight AG wird in Kürze eingestellt.

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Constantin Film AG: Squeeze-out eingetragen

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Constantin Film AG auf die Highlight Communications AG mit Sitz in Pratteln/Schweiz gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG ist am 07.Oktober 2009 in das Handelsregister der Constantin Film AG eingetragen worden.

Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Highlight Communications AG übergegangen. Die amtliche Notierung der Aktien der Constantin Film AG wird in Kürze eingestellt.

Dienstag, 6. Oktober 2009

EXchange Investors N.V.: Anfechtungsklage Hypo Real Estate AG Sqeeze Out

Die EXchange Investors N.V. gibt bekannt, dass von der Gesellschaft beratene Aktionaere heute Anfechtungsklagen gegen den am 5.10.2009 beschlossenen Squeeze Out der restlichen aussenstehenden Aktien der Hypo Real Estate Aktiengesellschaft abgereicht haben. Die EXchange Investors N.V. vertritt insgesammt 2,67 Millionen Aktien der Hypo Real Estate AG.

Donnerstag, 1. Oktober 2009

BERU AG: Handelsregister trägt Squeeze-out ein

Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der BERU AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der BERU AG (Minderheitsaktionäre) auf die BorgWarner Germany GmbH, Ketsch (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 73,39 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BERU AG auf die BorgWarner Germany GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der BERU AG wird in Kürze eingestellt.

Mitteilung vom 30. September 2009

Mittwoch, 30. September 2009

OnVista AG: Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers

Der OnVista AG ist heute vom Landgericht Köln ein Antrag von Aktionären nach § 315 AktG auf Bestellung eines Sonderprüfers zugegangen. Der Antrag zielt auf die Überprüfung der geschäftlichen Beziehungen zwischen der OnVista AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften und der Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A., Frankreich. Die OnVista AG ist der Auffassung, dass die geschäftlichen Beziehungen zu ihrer Mehrheitsaktionärin nicht zu Nachteilen für die Gesellschaft geführt haben und dass alle aktienrechtlichen Vorgaben beachtet wurden. Somit besteht nach Auffassung der OnVista AG kein Anlass für eine Sonderprüfung. Eine Entscheidung des Gerichts erwartet die OnVista AG im Laufe des nächsten Jahres.

Mitteilung vom 29. September 2009

Dienstag, 29. September 2009

IDS Scheer AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant

Saarbrücken, den 28. September 2009

Die SAG Beteiligungs GmbH hat der IDS Scheer AG am 28. September 2009 mitgeteilt, dass sie den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendem Unternehmen und der IDS Scheer AG als beherrschtem Unternehmen beabsichtigt.

Die SAG Beteiligungs GmbH hat den Vorstand der IDS Scheer AG des Weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Der Vorstand der IDS Scheer AG plant, im Zuge dieser Gespräche die Bedingungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der SAG Beteiligungs GmbH zu vereinbaren.

Insbesondere ist die Höhe des angemessenen Ausgleichs gemäß § 304 Abs. 1 AktG für die außenstehenden Aktionäre sowie der angemessenen Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG für Aktionäre, die ihre Aktien an die SAG Beteiligungs GmbH abgeben wollen, in den nächsten Wochen zu ermitteln und zu vereinbaren.

Der geplante Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterläge der Zustimmung der Hauptversammlung der IDS Scheer AG. Die SAG Beteiligungs GmbH hat vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG im Dezember 2009 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diesen Vorschlag prüfen.

IDS Scheer AG
Der Vorstand

Donnerstag, 24. September 2009

Interseroh SE: Beherrschungsvertrag?

Nach einem Bericht des Handelsblatts erwägt der Familienkonzern Alba einen Beherrschungsvertrag oder sogar eine Komplettübernahme der börsennotierten Interseroh SE und will so zum Marktführer in der Entsorgungsbranche, Remondis, aufschließen.