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Montag, 11. September 2023

STRABAG SE: Details zur Abwicklung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen

Corporate News

- Kapitalherabsetzung im Firmenbuch eingetragen

- Aktionär:innen können die Ausschüttung der Kapitalherabsetzung in Form von Aktien („Aktienvariante“) vom 12.9.2023 bis 29.9.2023 bei ihrer Depotbank wählen

- Aktuell noch kein Handlungsbedarf bei Wahl der Ausschüttung in bar („Barvariante“)

- Ausschüttung in Aktien bzw. in bar erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024

- Prospektersetzendes Dokument mit Abwicklungsdetails veröffentlicht

Der börsenotierte europäische Technologiekonzern für Baudienstleistungen STRABAG SE hat heute Details zur Abwicklung der Kapitalmaßnahmen veröffentlicht, die im Rahmen der 19. Ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2023 einstimmig beschlossen wurden. Im Kern wird eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der STRABAG SE erfolgen, wobei jede:r Aktionär:in die Ausschüttung in Form neuer Aktien oder in bar in Anspruch nehmen kann.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Anteil von MKAO „Rasperia Trading Limited“ – einer Gesellschaft, die vom sanktionierten russischen Staatsbürger Oleg Deripaska kontrolliert wird – an der STRABAG SE von 27,8 % auf unter 25 % zu verringern. Damit sollen relevante Nachteile und Risiken für die STRABAG SE reduziert werden. Um die Zielsetzung zu erreichen, haben die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – vertraglich zugesichert, die Aktienvariante zu wählen.

Nächste Schritte


Die Kapitalherabsetzung und der Beschluss der Sachkapitalerhöhung – als erste Teile der beschlossenen Maßnahmen – wurden nun im Firmenbuch eingetragen. Aktionär:innen können nun von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen:

Aktienvariante


- Wer die Aktienvariante wählt, kann dies ab 12. September 2023 bis einschließlich 29. September 2023, 17:00 Uhr MESZ, seiner Depotbank mit Bezugs- und Abtretungserklärung mitteilen. Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist auf der Internetseite der STRABAG SE und bei den Depotbanken erhältlich.

- Die Einbuchung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).

Barvariante

- Wer die Barvariante wählt, muss derzeit noch keine Handlungen setzen.

- Voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 werden für jene Aktien, für die die Aktienvariante nicht gewählt wurde, automatisch Wertrechte eingebucht (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).

- Aktionär:innen können diese Wertrechte sodann gegen eine Barauszahlung einlösen. Zu den genauen Modalitäten der Einlösung wird die STRABAG SE gesondert informieren.

Eine Ausschüttung in Form von Aktien und die Einbuchung der Wertrechte wird – gegen Ende des ersten Quartals 2024 – zeitgleich erfolgen.

„Als Vorstand der STRABAG SE würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern“, so CEO Klemens Haselsteiner.

Details zur Aktienvariante

Der Bezugspreis wurde auf Basis eines Bewertungsgutachtens mit EUR 36,20 je neuer Aktie festgelegt und errechnet sich aus der Höhe des Ausschüttungsanspruchs von EUR 9,05 je bestehender Aktie und einem Bezugsverhältnis von 4:1. Wer die Aktienvariante wählt, kann somit für je vier bestehende Aktien eine neue Aktie beziehen. Der Bezugspreis ist nicht in bar zu entrichten, da Aktionär:innen, die die Aktienvariante wählen, die Sacheinlage mit ihrem Ausschüttungsanspruch aus der Kapitalherabsetzung aufbringen. Im Bezugspreis der neuen Aktien ist der Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je Aktie nicht mehr enthalten.

Es werden keine gesonderten Bezugsrechte (in Form einer eigenen ISIN) auf den Wertpapierdepots der Aktionär:innen eingebucht. Um die Abwicklung sicherzustellen, werden jene Aktien, für die die Aktienvariante gewählt wird, in eine eigene temporäre ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“ umgebucht, die voraussichtlich ab Anfang Oktober 2023 im Auktionshandel der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) gehandelt wird. Diese Aktien verbriefen dieselben Aktionärsrechte wie jene Aktien mit der regulären ISIN AT000000STR1. Die temporäre ISIN wird bis zur Einbuchung der neuen Aktien existieren und an der Wiener Börse handelbar sein. Nach Einbuchung der neuen Aktien wird die temporäre ISIN automatisch wieder in die reguläre ISIN AT000000STR1 umgebucht.

Die neuen Aktien werden bis zum endgültigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, das MKAO „Rasperia Trading Limited“ beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg 20/23k) gegen die zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung eingebracht hat, ebenfalls eine separate ISIN tragen. Die neuen Aktien sollen zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) zugelassen werden.

Prospektersetzendes Dokument 

Die STRABAG SE hat unter www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 heute ein prospektersetzendes Dokument veröffentlicht, in dem die Details zur Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien enthalten sind.

Hinweise:


Diese Mitteilung stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der STRABAG SE dar.

Die Verbreitung dieser Information und ein Angebot von Wertpapieren der STRABAG SE unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Das Bezugsangebot für die neuen Aktien (Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien) erfolgt ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des europäischen und österreichischen Rechts. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für ein Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion geschützt zu werden.

Zu Details der Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien hat STRABAG SE ein Dokument (prospektersetzendes Dokument) gemäß Artikel 1 Abs 4 lit h und Abs 5 lit g EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) iVm § 13 Abs 6 KMG und § 4 MVSV 2019 auf der Internetseite der STRABAG SE veröffentlicht. Interessierte Aktionärinnen und Aktionäre sollten vor ihrer Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts (Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien) das prospektersetzende Dokument in der jeweils aktuellen Fassung (und die darin referenzierten Dokumente) aufmerksam lesen und für ihre Entscheidung berücksichtigen.

Weder Bezugsrechte auf neue Aktien noch neue Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Hoheitsgebieten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Bezugsrechte und die neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in eine andere Jurisdiktion, in der dies unzulässig wäre, direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen werden, außer innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika an qualifizierte institutionelle Käufer („qualified institutional buyers“ (QIBs) wie in Rule 144A des Securities Act definiert) oder aufgrund eines Befreiungstatbestands von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder den jeweiligen Ausnahmebestimmungen eines anderen Staates oder in einer solchen Transaktion, die nicht darunterfällt, und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten vorliegt.

Soweit diese Mitteilung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von STRABAG SE ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von STRABAG SE erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch STRABAG SE nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Ergebnisse und/oder Entwicklungen wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. STRABAG SE übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Es können sich die von STRABAG SE in dieser Mitteilung wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Mitteilung auch ändern.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlung am 7. März 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth Termin zu Verhandlung auf Donnerstag, den 7. März 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin soll Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München

Samstag, 9. September 2023

Symposium Kapitalmarktrecht 2023 am 12. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Oktober 2023 findet erneut das Symposium Kapitalmarktrecht statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktien-Experten im Sofitel Opera in Frankfurt am Main auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der diesjährigen Veranstaltung sind:

• Aktuelle Trends zur Corporate Governance in Deutschland
• Aktionäre vor Gericht: (K)ein Grund zum Klagen?
• ESG-Praxis in Deutschland - ein Weg ins Börsenabseits?

Auch das diesjährige Symposium verfolgt das Ziel, Aktionären, institutionellen Investoren, Aktionärsvereinigungen und sonstigen Stakeholdern eine Plattform des Austausches und der Information zu bieten.

Durch den Tag führt Sie die Moderatorin Sissi Hajtmanek. Seien Sie gespannt auf hochkarätige Referenten und Panel-Diskussionen mit Tiefgang.

Die fachliche Diskussion und der Meinungsaustausch – auch mit den Teilnehmern – stehen dabei im Vordergrund.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei

Das Symposium wird als Hybrid-Veranstaltung auch online übertragen. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte an, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder online. Im letzteren Fall bekommen Sie vor der Veranstaltung eine E-Mail mit Einwahldaten zugeschickt.

Aus organisatorischen Gründen, bitten wir um eine vorherige Anmeldung

Programm

09:30 Uhr
Registrierung/Kaffee

Durch den Tag führt Sissi Hajtmanek (Wirtschaftsjournalistin)

10:00 Uhr
Grußwort
Sissi Hajtmanek
Dr. Arno Balzer (Geschäftsführer, aktionaersforum)


10:10 Uhr
Keynote Speech
Leonhard Fischer (Investmentbanker, Fondsinitiator)


10:35 Uhr
Impulsvortrag
Aktuelle Trends zur Corporate Governance in Deutschland
Prof. Dr. Peter Ruhwedel (Wissenschaftlicher Leiter, KCU - KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance)

10:50 Uhr
Panel

Corporate Governance in Deutschland – mehr Soll als Haben?

Dr. Cäcilie Lüneborg (Partnerin, SZA Schilling, Zutt & Anschütz)
Prof. Christian Strenger (Deutschlands führender Governance Experte, Corporate Governance Institute der Frankfurt School of Finance & Management)
Wolfgang Sturm (Partner, Sozietät BROICH)
Thomas von Oehsen (Director Corporate Governance Solutions, S & P Global Inc.)

12:15 Uhr
Pause/Mittagessen

13:15 Uhr
Gespräch
Aktionäre vor Gericht: (K)ein Grund zum Klagen?
0Dr. Martin Müller (Ehemaliger Vorsitzender Richter, Landgericht Frankfurt/Main)
Dr. Arno Balzer

14:00 Uhr
Panel

ESG-Praxis in Deutschland - ein Weg ins Börsenabseits?

Ingo Speich (Head of Sustainability & Corporate Governance, Deka Investment)
Dr. Marlen Vesper-Gräske (Principal Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer)
Dennis Weber (Vice President Investor Relations, Deutsche Lufthansa AG)

15:00 Uhr
Fazit/Wrap-up
Dr. Arno Balzer

15:15 Uhr
Kaffee-Empfang/Get-Together

Wir würden uns freuen, Sie am 12. Oktober 2023 begrüßen zu können.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.symposium-kapitalmarktrecht.de

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer

Freitag, 8. September 2023

Covestro AG beschließt ergebnisoffene Gespräche mit Abu Dhabi National Oil Company aufzunehmen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Covestro AG hat heute beschlossen, im Hinblick auf das von Abu Dhabi National Oil Company bekundete Interesse an Covestro ergebnisoffene Gespräche mit Abu Dhabi National Oil Company aufzunehmen. Ob, in welcher Form und gegebenenfalls zu welchen Konditionen eine Vereinbarung zwischen den Gesprächspartnern zustande kommt, ist offen und wird vom Verlauf der bevorstehenden Gespräche abhängen. Der Vorstand von Covestro wird in den Gesprächen insbesondere auch die Absicherung der weiteren Umsetzung seiner zukunfts- und nachhaltigkeitsorientierten Strategie einschließlich entsprechender Regelungen zur Corporate Governance thematisieren. Eine Vereinbarung bedürfte neben der Einigung auf die kommerziellen und rechtlichen Transaktionsparameter auch der Zustimmung der jeweiligen Gremien der Unternehmen und der Freigabe durch die zuständigen Behörden.

GORE German Office Real Estate AG mit Verlusten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 08. September 2023 – Die GORE German Office Real Estate AG („GORE“, ISIN DE000A0Z26C8) veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 nach HGB-Rechnungslegung. Zudem hat GORE im Zusammenhang mit der freiwilligen Testierung des Jahresabschluss 2021 umfangreiche, nicht-liquiditätswirksame Wertanpassungen auf ihre Beteiligung an der PREOS Immobilien GmbH in Höhe von rd. 38,86 Mio. EUR vorgenommen. Die Wertanpassungen sind Folge der nicht durchgeführten Sachkapitalerhöhung bei der GORE.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird die GORE voraussichtlich einen Fehlbetrag von rd. 7,95 Mio. EUR aufweisen. Die Verluste resultieren aus Effekten in Zusammenhang mit dem schwachen Marktumfeld für Gewerbeimmobilien. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2022 lag voraussichtlich bei rd. 19,31 Mio. EUR.

Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand der GORE davon aus, dass der operative Gesamtverlust im Jahr 2021 bei rd. 42,31 Mio. EUR lag. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2021 belief sich voraussichtlich auf rd. 27,26 Mio. EUR (31.12.2020: 69,57 Mio. EUR).

Die vom Vorstand in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer erstellten Jahresabschlüsse 2021 und 2022 werden bis spätestens zum 12.9.2023 auf der Website der GORE veröffentlicht (www.gore-ag.de). Das Testat der Jahresabschlüsse soll bis zur nächsten Hauptversammlung am 20. Oktober 2023 erfolgen.

Der Vorstand beabsichtigt in der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 37.525.000,00, eingeteilt in 37.525.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG ) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in Höhe von EUR 51.936.949,77 und der Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 15.608.050,23 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 33.772.500,00 auf EUR 3.752.500,00 herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung dient der Deckung von Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage. Durch den infolge der Durchführung der Kapitalerhöhung steigenden Anteil jeder Aktie am Eigenkapital der Gesellschaft erwartet der Vorstand einen ent-sprechenden Anstieg des seit Monaten unter EUR 1,00 liegenden Börsenkurses auf deutlich über EUR 1,00. Auf diese Weise soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, bei Bedarf schnell und flexibel neue Mittel im Rahmen von Kapitalerhöhungen aufnehmen zu können.

Donnerstag, 7. September 2023

GLEISS LUTZ BEGLEITET NIKON SLM SOLUTIONS BEI VERSCHMELZUNGSRECHTLICHEM SQUEEZE-OUT UND DELISTING

Pressemitteilung von Gleiss Lutz vom 6. September 2023

Gleiss Lutz hat die Nikon SLM Solutions AG, vormals SLM Solutions Group AG, bei dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf die Nikon AM. AG und dem damit einhergehenden Delisting beraten.

Verschmelzung und Squeeze-out wurden in der ordentlichen Hauptversammlung der Nikon SLM Solutions am 13. Juli 2023 beschlossen und mit Eintragung in das Handelsregister am 1. September 2023 wirksam. Damit hat die Nikon SLM Solutions AG aufgehört zu existieren und die Nikon AM. AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der japanischen Nikon Corporation, wurde unter Übernahme auch der Firmierung als neue Nikon SLM Solutions AG zum Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft. Mit der Handelsregistereintragung sind die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je Aktie auf Nikon übergegangen. Infolgedessen wurde der Handel der Aktien von Nikon SLM Solutions an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt und deren Zulassung zum Handel widerrufen.

Nikon SLM Solutions mit Hauptsitz in Deutschland und Niederlassungen in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die metallbasierte additive Fertigung. Gleiss Lutz hat die Gesellschaft u.a. bereits bei ihrem Börsengang 2014 begleitet sowie danach bei zahlreichen Kapitalmaßnahmen und Transaktionen sowie zuletzt beim öffentlichen Übernahmeangebot von Nikon, das mit dem Squeeze-out nun einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat Nikon SLM Solutions bei dem Squeeze-out und Delisting sowie der ordentlichen Hauptversammlung beraten: Dr. Stephan Aubel (Partner, Frankfurt), Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Hamburg, beide Federführung), Dr. Dirk Wasmann (Partner, Stuttgart), Alexander Gebhardt (Counsel, Frankfurt), Dr. Walter Andert (Berlin), Dr. Christina Aye (Counsel, Frankfurt), Anne Görg (Frankfurt, alle Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Dr. Thomas Winzer (Partner) und Dr. Tobias Abend (Counsel, beide Arbeitsrecht, Frankfurt).

Inhouse waren General Counsel André Witt, Senior Legal Counsel Melanie Remy und Senior Paralegal Susann Hinkel tätig.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Abfindungsangebot aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG

Kino BidCo GmbH
Frankfurt am Main

Abfindungsangebot
an die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG
Potsdam
aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages


- ISIN DE000A1TNM50 / WKN A1TNM5 -


Die Kino BidCo GmbH, Frankfurt am Main, („KINO GmbH“) und die Studio Babelsberg AG, Potsdam, („BABELSBERG AG“) haben am 1. April 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen, mit dem die BABELSBERG AG die Leitung ihrer Gesellschaft der KINO GmbH unterstellt und sich verpflichtet, ihren Gewinn für das Geschäftsjahr 2023 und folgende Geschäftsjahre an die KINO GmbH abzuführen. Die KINO GmbH ist zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der KINO GmbH hat dem Vertrag am 30. März 2023 zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung der BABELSBERG AG hat dem Vertrag am 31. März 2023 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der BABELSBERG AG beim Amtsgericht Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 24. August 2023 bekannt gemacht.

Im Vertrag hat sich die KINO GmbH verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BABELSBERG AG dessen auf den Namen lautende Stückaktien der BABELSBERG AG (ISIN DE000A1TNM50) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie („BABELSBERG-Aktie“) gegen eine Barabfindung in Höhe von

Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie

(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).

Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 25. August 2023 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Die Verpflichtung der KINO GmbH zum Erwerb der BABELSBERG-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrages im Handelsregister des Sitzes der BABELSBERG AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Die Angebotsfrist aufgrund des Vertrages endet demgemäß am Mittwoch, den 25. Oktober 2023. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen Abfindung durch das nach dem Spruchverfahrensgesetz bestimmte Gericht bleibt unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Barabfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG, die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der BABELSBERG AG. Ihnen garantiert die KINO GmbH als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages eine jährlich wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“).

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der BABELSBERG AG für jede BABELS-BERG-Aktie jeweils brutto Euro 0,23 („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich eines von der BABELS-BERG AG zu entrichtenden Betrages für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Die BABELSBERG AG verfügt ausschließlich über Ergebnisbestandteile, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. Bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Körperschaftsteuerbelastung von 15 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) ergibt sich ein Abzugsbetrag von Euro 0,03 und damit eine Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 0,20 je BABELSBERG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der BABELSBERG AG.

Die Ausgleichszahlung wird erstmals für dasjenige Geschäftsjahr der BABELSBERG AG, in dem der Vertrag nach § 7 Abs. 2 des Vertrages wirksam wird, gewährt und wird gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages erstmals nach der ordentlichen Hauptversammlung der BABELSBERG AG im darauffolgenden Geschäftsjahr gezahlt. Gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages ist die Ausgleichszahlung am dritten Geschäftstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der BABELSBERG AG für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr der BABELSBERG AG, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der BABELSBERG AG fällig.

Die Höhe der Abfindung und des Ausgleichs wurde durch die Geschäftsführung der KINO GmbH und den Vorstand der BABELSBERG AG auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH, München, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs ist vom gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und bestätigt worden.

Die außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen BABELSBERG-Aktien (WKN A1TNM5) in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie

ab sofort

auf dem Girosammelwege der

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionären, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird die Abfindung in Höhe von Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie zzgl. Zinsen spätestens auf den 18. Bankarbeitstag nach Zugang der Annahmeerklärung bei der Commerzbank AG gutgeschrieben.

Die Ausbuchung der BABELSBERG-Aktien im Rahmen des Abfindungsangebots soll für die außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG kosten- und spesenfrei erfolgen. Die KINO GmbH wird den depotführenden Instituten daher einen marktüblichen Betrag für Provisionen und Spesen erstatten.

Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Abfindung bzw. des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung und/oder einen höheren Ausgleich festsetzt, können auch die außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG, die das Abfindungsangebot bereits angenommen haben, eine entsprechende Ergänzung ihrer Abfindung bzw. der auf ihre BABELSBERG-Aktien zwischenzeitlich gezahlten Ausgleichszahlungen verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG gleichgestellt, wenn in einem gerichtlich protokollierten Vergleich zur Beendigung eines Spruchverfahrens oder in einem Vergleich im schriftlichen Verfahren nach § 11 Abs. 4 Spruchverfahrensgesetz eine höhere Abfindung und/oder ein höherer Ausgleich vereinbart wird.

Frankfurt am Main, im September 2023

Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023

_______________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den außenstehenden Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 6. September 2023

Anfechtungsklage gegen den Rechtsformwechsel der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Hof

ISIN: DE0005785802 // WKN: 578580
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 Akt

GGemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA am 14. Juli 2023 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wurde. Auf der Grundlage der von den Klägern gestellten Anträge ist unklar, ob die Klage daneben auch gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG) gerichtet sein soll. Die Klage wurde beim Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, erhoben und ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4610/23 rechtshängig.
 
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

Hof, im September 2023

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Medical Care Management AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023

Anfechtungsklageverfahren gegen Axel Springer SE bezüglich des Squeeze-out-Beschlusses beendet

Axel Springer SE
Berlin

ISIN DE0005501357 / WKN 550135
ISIN DE0005754238 / WKN 575423

Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung
gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der Axel Springer SE gibt gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 248a, 249 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der Gesellschaft vom 20. Januar 2021 bekannt:
 
Die Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) eines Aktionärs wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. November 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Axel Springer SE auf die Traviata B.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wurde mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Mai 2023 (Az. 97 O 187/20) zurückgewiesen. Der Kläger hat seine fristgerecht eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Damit ist das Klageverfahren rechtskräftig beendet.
 
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen. 
 
Berlin, im August 2023
 
Axel Springer SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG)

Nikon SLM Solutions AG
Lübeck
(vormals: Nikon AM. AG)

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Nikon SLM Solutions AG, Lübeck
(vormals: SLM Solutions Group AG)

ISIN DE000A111338
WKN A11 133

Die ordentliche Hauptversammlung der Nikon SLM Solutions AG (zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch firmierend unter SLM Solutions Group AG) mit Sitz in Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 13827 HL („SLM“) vom 13. Juli 2023 hat u. a. die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SLM („Minderheitsaktionäre“) auf die Nikon AM. AG mit Sitz in Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 23829 HL und nunmehr firmierend unter Nikon SLM Solutions AG ( „Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 1. September 2023 in das Handelsregister der SLM beim Amtsgericht Lübeck (HRB 13827 HL) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der SLM auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der SLM als übertragende Gesellschaft mit der Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist ebenfalls am 1. September 2023 in das Handelsregister der SLM beim Amtsgericht Lübeck und auch am 1. September 2023 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Lübeck eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SLM auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SLM. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SLM beim Amtsgericht Lübeck, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Lübeck, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SLM ist am 1. September 2023 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist ebenfalls am 1. September 2023 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Der vom Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 18. April 2023 gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. 327c Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer, die PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SLM brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der SLM über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SLM provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der SLM gewährt werden.

Lübeck, im September 2023

Nikon SLM Solutions AG
(vormals: Nikon AM. AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023
 
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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

fashionette AG: Hauptversammlung genehmigt Zusammenführung mit der The Platform Group

Düsseldorf, 6. September 2023. Die fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1) („Gesellschaft“), eine führende E-Commerce Gruppe für Luxus-Produkte in Europa, hat heute erfolgreich die auf Verlangen der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden (“The Platform Group“) einberufene außerordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Die Aktionäre nahmen die Beschlussvorschläge der Großaktionärin The Platform Group mit sehr großen Mehrheiten an: Es stimmten rund 97 % für die Sachkapitalerhöhung. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren rund 53,38 % des Grundkapitals vertreten.

Insbesondere stimmten die Aktionäre für die Maßnahmen zur Zusammenlegung der fashionette AG mit der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden. Dazu wird The Platform Group im Rahmen einer Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage in Höhe von EUR 11.073.852,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts in die fashionette AG eingebracht werden. Die Aktionäre stimmten in diesem Zusammenhang auch für die Umfirmierung der fashionette AG in The Platform Group AG.

Die Zusammenführung wird auf Basis der gutachtlichen Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers Russler GmbH erfolgen. Demnach wurde für die The Platform Group ein Wert von EUR 155,6 Mio. und für die fashionette AG ein Wert von EUR 87,1 Mio. ermittelt, dementsprechend ein Wertverhältnis von 1 zu 1,7861. Die zusammengeführte Gesellschaft wird im Ergebnis ein Grundkapital von EUR 17.273.852,00 haben.

Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender der fashionette AG: „Durch die rund 97%ige Rückendeckung der Hauptversammlung zur Zusammenführung der Aktivitäten beider Gesellschaften entsteht mit der künftigen The Platform Group AG ein neues Plattformunternehmen an der Börse. Wir sind hoch profitabel, wachsen auch in einem ambitionierten Umfeld und investieren aktiv in Softwareentwicklung. Mit 17 Branchen – sowohl B2C als auch B2B – sind wir breit aufgestellt, über 5.200 Partner sind bei uns live. Die erfolgreichen Aktivitäten von fashionette werden wir fortführen und mit dem Eintritt in das Plattformgeschäft mit Luxus-Mode beschleunigen, der Start hierfür erfolgt Ende September.“

Über die fashionette AG: 

Die fashionette AG ist eine führende europäische, datengesteuerte E-Commerce Gruppe für Luxus-Modeaccessoires. Auf den Online-Plattformen fashionette.com und brandfield.com bietet die fashionette-Gruppe nicht nur Inspiration, sondern auch ein ausgewähltes Sortiment an Luxus-Modeaccessoires, wie Handtaschen, Schuhe, Kleinlederwaren, Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck von mehr als 300 Marken, einschließlich Eigenmarken. Basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung im Bereich Modeaccessoires hat die fashionette AG eine innovative proprietäre IT- und Datenplattform entwickelt, die mithilfe modernster Technologien und künstlicher Intelligenz Kunden in ganz Europa den personalisierten Online-Einkauf von Luxus-Produkten ermöglicht. Weitere Informationen zur fashionette AG finden Sie unter corporate.fashionette.com oder auf den Online-Plattformen www.fashionette.com und www.brandfield.com.

Dienstag, 5. September 2023

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren, Strukturmaßnahmen, Übernahmen bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG: Entscheidungsverkündung am 19. April 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das LG München I die Sache am 31. August 2023 verhandelt. Dabei wurden die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer und Herr Steuerberater Klaus Jürgens, angehört. Die Vertragsprüfer wurden gebeten, die zugesagte ergänzende Stellungnahme bis zum 9. Oktober 2023 bei Gericht einzureichen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Freitag, den 19. April 2024, 9:00 Uhr.

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. Die Schaltbau-Aktie notierte zuletzt über EUR 60,-.

LG München I, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Merkwürdiges Kaufangebot für Aktien der Bauer AG

Adam Investment Managers GmbH & Co. KG
Düsseldorf

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Bauer AG
Wertpapierkennnummer: 516810, ISIN: DE0005168108

Die Adam Investment GmbH & Co. KG, Düsseldorf, bietet den Aktionären der Bauer AG an, deren
Aktien (WKN 516810, ISIN: DE0005168108) zu einem Preis von 9,50 EUR je Aktie zu erwerben. Die
Mindestabnahme beträgt 5000 Aktien.

Das Angebot ist zunächst auf 50.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im
Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Es werden
ausschließlich Aktien angenommen, die bis zum Fristdatum 20.06.2023 erworben wurden.

Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die
Annahmeerklärung und den Aktienkaufvertrag können Sie über uns anfordern. Das Angebot endet
am 30.09.2023, 18:00 Uhr.

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der
dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 30.09.2023,
18:00 Uhr gegenüber der Adam Investment, Düsseldorf, per E-Mail:

...@mail.de

zu erklären, und die Aktien auf das vorgegebene Depot der Adam Investment GmbH & Co. KG zu
übertragen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu
benennendes Bankkonto überwiesen.

Düsseldorf, 23. August 2023

Die Geschäftsführung 

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. August 2023

___________________

Anmerkung der Redaktion:

Das Kaufangebot macht auf uns insgesamt einen etwas unseriösen Eindruck. Wirtschaftlich macht ein Erwerb deutlich über den Kursen (allerdings nur im Freiverkehr) und mit der angegebenen Mindestabnahme aus unserer Sicht wenig Sinn. Für uns ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die anzudienenden Aktien vor dem 20. Juni 2023 gekauft worden sein müssen. Wir empfehlen eine sorgfältige Prüfung.

Von der biblisch klingenden Firma Adam gibt es ein ähnliches Kaufangebot für Aktien der GK Software (WKN 757142, ISIN: DE0007571424), ebenfalls deutlich über den aktuellen Kursen.

Montag, 4. September 2023

InVision AG beantragt Wechsel in den General Standard des regulierten Marktes der Deutschen Börse

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Düsseldorf, 31. August 2023 – Der Vorstand der InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der InVision AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.

Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com 

Nikon SLM Solutions AG: Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister. Umfirmierung in Nikon SLM Solutions AG.

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Lübeck - 4. September 2023. Die Nikon SLM Solutions AG (vormals "SLM Solutions Group AG" und nachfolgend die "Gesellschaft") wurde am 1. September 2023 darüber informiert, dass der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Nikon AM. AG als Hauptaktionärin eingetragen wurde und damit heute wirksam geworden ist. Gleichzeitig wurde die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Nikon AM AG (zukünftig firmierend als "Nikon SLM Solutions AG") eingetragen und ist damit ebenfalls heute wirksam geworden.

Mit diesen Eintragungen hat die SLM Solutions Group AG aufgehört zu existieren und Nikon SLM Solutions, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nikon Corporation, wurde zum Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft. Infolgedessen werden die Aktien des Unternehmens mit sofortiger Wirkung automatisch von der Frankfurter Wertpapierbörse genommen.

Sam O'Leary, CEO von SLM Solutions, sagte: "Wir freuen uns über den Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens, das dazu beitragen wird, erhebliche Kosten für die Börsennotierung einzusparen und das Team dabei zu unterstützen, das zu tun, was es am besten kann - die Grenzen der Fertigung zu erweitern. Unser neuer Name "Nikon SLM Solutions AG" ermöglicht es uns, von der globalen Markenpräsenz eines Technologiekonzerns wie Nikon zu profitieren, während wir gleichzeitig unser eigene reiche Historie in der Branche beibehalten."

Über Nikon SLM Solutions 

Nikon SLM Solutions AG ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die metallbasierte additive Fertigung. Seit seiner Gründung ist das Unternehmen führend in der Industrie und treibt die Zukunft der metallisierten additiven Fertigung in allen wichtigen Branchen voran. Dabei steht der langfristige Erfolg der Kunden im Mittelpunkt. SLM Solutions verfügt über die weltweit schnellsten Maschinen für die metallbasierte additive Fertigung, die mit bis zu 12 Lasern ausgestattet sind und eine Fertigungsrate von 1000 ccm/h ermöglichen. Mit einem Portfolio von Systemen, das den Anforderungen jedes einzelnen Kunden gerecht wird, und einem Expertenteam, das in jeder Phase des Prozesses eng mit dem Kunden zusammenarbeitet, ist SLM Solutions führend bei der Investitionsrentabilität mit maximaler Effizienz, Produktivität und Rentabilität. SLM Solutions ist davon überzeugt, dass die additive Fertigung die Zukunft der Fertigung ist - und hat den Wunsch und die Fähigkeit, seine Kunden dorthin zu bringen - genau jetzt.

Nikon SLM Solutions AG ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Niederlassungen in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.slm-solutions.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Petro Welt Technologies AG: Informationen zur Auszahlung der Barablöse an Minderheitsaktionäre

Als Aktionär haben (sie) einen Anspruch auf Barabfindung von EUR 2,20 pro Aktie. Die Barabfindung ist am 9. Oktober 2023 fällig. Gemäß § 2 Abs 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist die Barabfindung ab dem der Beschlussfassung folgenden Tag bis zur Fälligkeit zu verzinsen. Für die Petro Welt Technologies AG heißt das, dass der Zinsenlauf am 28. Juni 2023 zu laufen begann. Der an diesem Tag geltende Basiszinssatz der OeNB ist maßgeblich, plus einen Aufschlag von 2 %. Am 28. Juni 2023 betrug der geltende Basiszinssatz 3,38 %. Sohin wird die Ihnen zustehende Barabfindung ab dem 28. Juni 2023 bis zur Fälligkeit mit 5,38 % p. a. verzinst.

Am Fälligkeitstag erfolgt die Überweisung der Barabfindung zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe auf die jeweiligen Verrechnungskonten der Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate aus den Wertpapierdepots.

Mit der technischen Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung wurde die UniCredit Bank Austria AG beauftragt. In ihrer Funktion als Zahlstelle wird sie dafür Sorge tragen, dass die depotführenden Banken der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die entsprechenden anteiligen Summen aus der Barabfindung im Wege der OeKB erhalten. Im Zusammenhang mit der Auszahlung der Barabfindung besteht für Sie besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

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Anmerkung der Redaktion:

In Österreich beginnt die Verzinsung bereits ab dem Tag nach der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung (als maßgeblichen Stichtag für die Unternehmensbewertung), was systematisch Sinn macht.

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Petro-Welt-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Sonntag, 3. September 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Sachverständigengutachten verzögert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte das LG Hamburg die Sache am 12. September 2019 verhandelt und dabei die sachverständigen Prüfer angehört. Anschließend hat das Gericht mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und mit Beschluss vom 15. November 2019 Herrn WP/StB Dr. Heiko Buck, 20355 Hamburg, zum Gutachter bestellt.

Mit diesem Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hat sich das Gutachten weiter verzögert. Das Gerichte teilte nunmehr mit, dass die nötigen Schritte in die Wege geleitet würden, damit der Sachverständige mit seiner Arbeit beginnen kann.

In seinem Beschluss vom 9. Oktober 2019 hatte das Gericht durchgreifende Zweifel an der bislang vorgenommenen Bewertung geäußert. Dies gelte insbesondere für die von EUR 28 Mio. auf lediglich EUR 2,8 Mio. wertberichtigte Darlehensforderung der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin. Der Sachverständige soll daher insbesondere feststellen, ob die Wertberichtigung aufgrund eines Verzichtsvertrags oder ohne einen solchen Vertrag erfolgte (Beschluss vom 15. November 2019, S. 7). 

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Freitag, 1. September 2023

Halloren Schokoladenfabrik AG will Rechtsformwechsel in eine GmbH vorbereiten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie mehrfach berichtet, will der Großaktionär der 1804 gegründeten Schokoladenfabrik aus Halle an der Saale (bekannt insbesondere durch die Halloren-Kugeln) seine Mitgesellschafter loswerden. Die Magrath Holdings S.à r.l. hat hierfür ihr Erwerbsangebot für Halloren-Aktien zu EUR 4,20 je Aktie bis zum Jahresende 2023 verlängert. 

In einem auf den 28. August 2023 datierten Schreiben an die Aktionäre beklagt sich der Vorstand über die unfairen Kunden, die nicht bereit seien, die gestiegenen Rohstoffpreise zu tragen. Man habe daher entsprechend der Maxime "kein fairer Preis = keine Produktion für nicht faire Kunden" die Produktion zurückgefahren. Dem entsprechend habe man "allein für den Monat Juli ca. eine halbe Million Euro Verlust gemacht".

Zumindest hat man nunmehr den überfälligen Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2022 (mit einem Bilanzgewinn von über EUR 7 Mio. in diesem Jahr) fertiggestellt und zu einer Hauptversammlug eingeladen. Auf der nur virtuell stattfindenden Hauptversammlung am 7. November 2023 soll das Projekt eines Rechtsformwechsels vorangetrieben werden. Auf der Hauptversammlung steht an letzter Stelle ein entsprechender Zustimmungsbeschluss:

"9. Beauftragung des Vorstandes zur Vorbereitung eines Formwechsels der Halloren
Schokoladenfabrik AG in eine GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vorstand wird beauftragt, alle Vorbereitungen einzuleiten, um die Gesellschaft in eine
GmbH umzuwandeln.“ "

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.08.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.08.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.08.2023 3,15 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,50 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 20,63% unter dem Inventarwert vom 31.08.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. August 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Lotto24 AG,
Rocket Internet SE,
K+S AG,
Data Modul AG,
Weleda AG PS,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
ZEAL Network SE,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur.

Weleda AG: Tina Müller, die erfolgreiche Ex-Chefin von Douglas, wird ab Oktober CEO des weltweit führenden Herstellers von ganzheitlicher Naturkosmetik.

Data Modul AG: Auch für das 2. Quartal 2023 meldete unsere Beteiligung einen guten Geschäftsverlauf und ist aufgrund des hohen Auftragsbestands weiterhin zuversichtlich für die 2. Jahreshälfte. Allerdings ist der Auftragseingang um 22,9% gegenüber Vorjahr rückläufig.

ZEAL Network SE/Lotto24 AG: Deutschlands führender Online-Lotterievermittler, an dem die Scherzer & Co. AG langjährig beteiligt ist, hat für das 1. Halbjahr 2023 sehr gute Geschäftszahlen vorgelegt. Transaktionsvolumen, Umsatz und Anzahl der Neukunden konnten gesteigert werden. Im Juni startete außerdem das Angebot von Online-Games, die Prognose für das Gesamtjahr 2023 wurde bestätigt.

Apontis Pharma AG: Der Hersteller von Single Pills bestätigte die vorläufigen Zahlen für das 1. Halbjahr 2023 mit den bereits gemeldeten Umsatz- und Ergebnisrückgängen.

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Der weltweit führende Anbieter von Vakuumlösungen hat für das 1. Halbjahr 2023 Rekordergebnisse gemeldet. Der bisherige Ausblick für das Gesamtjahr bleibt unverändert mit einer EBIT-Marge von 12%.

Der Vorstand


Über die Scherzer & Co. AG:

Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investments einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei sieht sich die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action.

Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein „natürlicher Floor“ bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.

Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.

Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart, im elektronischen Handelssystem Xetra sowie in Tradegate.

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GSW Immobilien AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Berlin hat kürzlich in dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Deutschen Wohnen AG (als herrschender Gesellschaft) mit der GSW Immobilien AG die Bruttoausgleichszahlung deutlich auf EUR 2,58 je GSW-Aktie erhöht. Mit der Erhöhung der Ausgleichszahlung folgte das Gericht Herrn Dipl.-Kfm. WP StB Christoph Wollny, den es mit der Erstellung eines schriftliches Sachverständigengutachtens beauftragt hatte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/01/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html. In dem 2019 vorgelegten Gutachten berechnete er eine jährlichen Bruttoausgleichszahlung ("Garantiedividende") in Höhe von EUR 2,58 je GSW-Aktie - deutlich mehr als der angebotene Betrag von EUR 1,66 brutto. 

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch Antragsteller Beschwerden erhoben. Über diese entscheidet das Kammergericht als Oberlandesgericht für Berlin.

LG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2023, Az. 102 O 49/14.SpruchG
Neugebauer u.a. ./. Deutsche Wohnen AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VTG Aktiengesellschaft: LG Hamburg sieht angemessene Abfindung bei EUR 104,29 je VTG-Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg bei dem Verhandlungstermin am 10. November 2022 mitgeteilt, dass nach vorläufiger Einschätzung ein Betrag von EUR 108,- als angemessene Lösung für eine vergleichsweise Beilegung zu sehen sei. Dieser Vorschlag einer gütlichen Beilegung war von der Antragsgegnerin abgelehnt worden.

Mit Verfügung vom 28. Augsut 2023 hat das Gericht nunmehr mitgeteilt, den Unternehmenswert bei dem unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Weiterverkauf in Höhe von EUR 7 Mrd. (abzüglich Schulden) weiterhin für maßgeblich zu erachten. Bei einer Abzinsung für den Zeitraum 22. September 2021 bis 29. Juni 2022 (Abschluss der Verkaufverhandlungen) mit dem Kapitalisierungszinssatz aus dem Prüfbericht  in Höhe von 4,7 % ergebe sich ein Wert für den Bewertungsstichtag in Höhe von EUR 104,29 je Aktie. Man halte die Sache für entscheidungsreif. Eine weitere Anhörung der sachverständigen Prüfer sei nicht erforderlich. 

LG Hamburg, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

11880 Solutions AG (ehemals telegate AG): 11880 Solutions AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und übernimmt die Ormigo GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Essen, 30. August 2023 – Der Vorstand der 11880 Solutions AG (WKN 511880) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen zu einem Ausgabepreis von EUR 1,05 je neuer Aktie und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen, um den Pay-per-Lead-Anbieter Ormigo GmbH in Köln zu übernehmen.

Zur Zeichnung der Stück 1.000.000 neuen Aktien wurde allein die Euro Serve Media GmbH mit Sitz in Nürnberg zugelassen. Die Euro Serve Media GmbH ist Teil der Unternehmensfamilie Müller Medien, die über ihre Beteiligungsgesellschaft united vertical media GmbH wiederum mit 72,3 Prozent an der 11880 Solutions AG beteiligt ist.

Die 11880 Solutions AG und die Euro Serve Media GmbH werden ebenfalls am heutigen Tag den Übernahme- und Einbringungsvertrag über die Ormigo GmbH zu einem Einbringungswert von Euro 1.050.000,00 unterzeichnen. Der Vertrag stellt ein Geschäft mit einer nahestehenden Person der 11880 Solutions AG im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG dar. Die Anteilseinbringung durch die Euro Serve Media GmbH übersteigt die für Related Party Transactions zu beachtende Schwelle gemäß § 111b Abs.1 AktG.

Die Werthaltigkeit der Sacheinlage wird im Sacheinlagenprüfbericht einer anerkannten deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gerichtlich als Sacheinlagenprüfer bestellt wurde, zum 30.08.2023 bestätigt.

Der Erwerb der Ormigo GmbH bietet der 11880 Solutions AG die Möglichkeit, das Geschäftsfeld Pay-per-Lead stärker zu erschließen, ihr Wachstum zu beschleunigen und Kosten für den weiteren Aufbau des Pay-per-Lead-Geschäfts einzusparen. Zugleich wird die 11880 Solutions AG Synergien wertschöpfen und Dienstleistungen, die derzeit externe Anbieter für die Ormigo GmbH erbringen, zentralisieren.

Das Grundkapital der 11880 Solutions AG erhöht sich durch die Ausgabe der neuen Aktien von derzeit EUR 24.915.200,00 um EUR 1.000.000,00 auf EUR 25.915.200,00. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnanteilsberechtigt und werden zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.