Veröffentlichung über die Befreiung von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 WpÜG im Hinblick auf die TUI AG,
Hannover und Berlin
Auf Antrag der Unifirm Limited, ("Antragstellerin zu 1)"), Herrn Alexey
Alexandrovich Mordashov ("Antragsteller zu 2)"), Herrn Kirill Alexeyevich
Mordashov ("Antragsteller zu 3)"), Herrn Nikita Alexeyevich Mordashov
("Antragsteller
zu 4)"), KN-Holding LLC ("Antragstellerin zu 5)"), OOO Severgroup Russia
("Antragstellerin
zu 6)") und Rayglow Limited ("Antragstellerin zu 7)") (gemeinsam die
"Antragsteller")
hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bundesanstalt")
mit Bescheid vom 18. Dezember 2020 die Antragsteller u.a. von der Abgabe
eines Pflichtangebots für die TUI AG ("Zielgesellschaft") befreit. Der Tenor
des Bescheids lautet:
1) Die Antragsteller werden gemäß § 37 Abs. 1 Var. 2 WpÜG jeweils für den
Fall, dass sie die Kontrolle i.S. des § 29 Abs. 2 WpÜG über die TUI AG mit
Sitz in Hannover und Berlin (nachfolgend in Abschnitt A. dieses Bescheids
als "Zielgesellschaft" definiert) dadurch erlangen, dass die Antragstellerin
zu 1) im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter
Gewährung von Bezugsrechten von EUR 590.415.100,00 um EUR 508.978.534,00 auf
EUR 1.099.393.634,00 gegen Ausgabe von 508.978.534 neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend in Abschnitt A. III. 2.
b) dieses Bescheids als "Bezugsrechtskapitalerhöhung" definiert), die von
der voraussichtlich am 05.01.2021 stattfindenden außerordentlichen
Hauptversammlung der Zielgesellschaft beschlossen werden soll, neue
Stückaktien der Zielgesellschaft
a) während der Bezugsfrist des den Aktionären der Zielgesellschaft im Rahmen
der Bezugsrechtskapitalerhöhung eröffneten Bezugsangebots (nachfolgend in
Abschnitt A. III. 2. b) dieses Bescheids als "Bezugsangebot" definiert)
durch Ausübung von eigenen und etwaigen erworbenen Bezugsrechten zeichnet,
und/oder
b) im Rahmen der im Anschluss an das Bezugsangebot stattfindenden
internationalen Privatplatzierung, in deren Rahmen die nicht im Rahmen des
Bezugsangebots gezeichneten neuen Stückaktien der Zielgesellschaft
berechtigten oder qualifizierten Anlegern (nachfolgende in Abschnitt A. III.
2. b) dieses Bescheids als "Investoren" definiert) zum Kauf angeboten werden
(nachfolgend in Abschnitt A. III. 2. b) dieses Bescheids als
"Restplatzierung"
definiert), erwirbt, und/oder
c) in Erfüllung der im Rahmen des am 01.12.2020 geschlossenen Commitment and
Backstop Agreements (nachfolgend in Abschnitt A. III. 2. c) dieses Bescheids
als "Irrevocable Undertaking" definiert) vereinbarten Pflicht, nicht im
Rahmen des Bezugsangebots durch die bestehenden Aktionäre der
Zielgesellschaft gezeichnete und nicht im Rahmen der Restplatzierung von
Investoren erworbene neue Stückaktien der Zielgesellschaft bis zu einer
maximalen prozentualen Beteiligung der Antragstellerin zu 1) von 36 % am
nach der Bezugsrechtskapitalerhöhung bestehenden Grundkapital der
Zielgesellschaft zu erwerben (nachfolgend in Abschnitt A. III. 2. c) dieses
Bescheids als "Unifirm-Backstop-Vereinbarung" definiert), erwirbt,
von den Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 die Kontrollerlangung zu
veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach
§ 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
veröffentlichen, befreit.
2) Die Bundesanstalt behält sich gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG vor, diesen
Befreiungsbescheid jeweils in den folgenden Fällen zu widerrufen:
a) Die Antragstellerin zu 1) hat nicht innerhalb der spätestens am
15.02.2021 beginnenden Bezugsfrist der Bezugsrechtskapitalerhöhung das auf
ihren derzeitigen Aktienanteil an der Zielgesellschaft von 146.963.612
Stückaktien entfallende Bezugsrecht, zu dessen vollständiger Ausübung sich
die Antragstellerin zu 1) im Irrevocable Undertaking verpflichtet hat
(nachfolgend in Abschnitt A. III. 2. c) dieses Bescheids als
"Unifirm-Bezugspflicht-Vereinbarung"
definiert), ausgeübt und im Gegenzug einen Bezugspreis in Höhe von EUR 1,07
je neuer Stückaktie der Zielgesellschaft an die Zielgesellschaft gezahlt.
b) Die Antragstellerin zu 1) hat nicht bis spätestens 15.02.2021 ihre
Pflichten aus der Unifirm-Backstop-Vereinbarung erfüllt.
c) Die Hauptversammlung der Zielgesellschaft hat nicht bis spätestens
15.01.2021
i) einen Beschluss über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung von EUR
1.509.372.235,83 um EUR 918.957.135,83 auf EUR 590.415.100,00 (unter
Beibehaltung der Aktienanzahl von 590.415.100 Stückaktien der
Zielgesellschaft mit einem künftigen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 1,00 je Stückaktie) (nachfolgend in Abschnitt A. III. 2. b) dieses
Bescheids als "Vereinfachte Kapitalherabsetzung" definiert) gefasst, oder
ii) einen Beschluss über die Bezugsrechtskapitalerhöhung gefasst, oder
iii) einen Beschluss über die Ermächtigung zur Gewährung von Umtausch- oder
Bezugsrechten an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (nachfolgend in
Abschnitt A. III. 1. dieses Bescheids als "WSF" definiert) als stillen
Gesellschafter der Zielgesellschaft für die stille Einlage I (mit
Wandlungsrecht) (nachfolgend in Abschnitt A. III. 2. a) aa) dieses Bescheids
als "Stille Beteiligung I" definiert) und Schaffung eines bedingten Kapitals
von bis zu EUR 420.000.000,00 zur Ausgabe von bis zu 420.000.000 neuen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je
Stückaktie der Zielgesellschaft gefasst.
d) Der WSF hat nicht bis spätestens 31.03.2021 die Stille Beteiligung 1 geleistet.
3) Die Befreiung ergeht unter folgenden Auflagen:
a) Die Antragstellerin zu 1) hat der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens
bis zum 31.01.2021 mitzuteilen, dass die Hauptversammlung der
Zielgesellschaft die unter Ziffer 2 c) (i) bis (iii) des Tenors dieses
Bescheids dargestellten Beschlüsse wirksam gefasst hat, und dies durch
Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug,
Anmeldungsunterlagen zur Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister
der Zielgesellschaft und/oder Veröffentlichung der Beschlüsse über die
Internetseite der Zielgesellschaft) nachzuweisen.
b) Die Antragstellerin zu 1) hat der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens
bis zum 15.02.2021 mitzuteilen, dass sie innerhalb der spätestens am
15.02.2021 beginnenden Bezugsfrist ihre Pflichten aus der Unifirm
Bezugspflicht-Vereinbarung erfüllt hat, und dies durch geeignete Unterlagen
(z.B. Zeichnungsschein, Depotauszug, Kontoauszug) nachzuweisen.
c) Die Antragstellerin zu 1) hat der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens
bis zum 28.02.2021 mitzuteilen, dass sie ihre Pflichten aus der
Uniform-Backstop-Vereinbarung erfüllt hat, und dies durch geeignete
Unterlagen (z.B. Zeichnungsschein; Depotauszug; Transaktionsliste)
nachzuweisen.
d) Die Antragstellerin zu 1) hat der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens
bis zum 28.02.2021 mitzuteilen, wie viele neue Stückaktien der
Zielgesellschaft die Antragstellerin zu 1) nach Maßgabe von Ziffer 1 a) bis
c) des Tenors dieses Bescheids gezeichnet bzw. erworben hat, und hierzu
geeignete Nachweise (z.B. Zeichnungsschein; Depotauszug; Transaktionsliste)
vorzulegen.
e) Die Antragstellerin zu 1) hat der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens
bis zum 30.04.2021 mitzuteilen, dass der WSF die Stille Beteiligung 1 nach
Ziehung durch die Zielgesellschaft geleistet hat, und dies durch geeignete
Unterlagen (z.B. Pressemitteilung oder sonstige Bestätigung seitens der
Zielgesellschaft, Pressemitteilung des WSF) nachzuweisen.
4) Für die positive Entscheidung über den Befreiungsbescheid ist von den
Antragstellern eine Gebühr zu entrichten.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
A.
I. Zielgesellschaft
Zielgesellschaft ist die TUI AG mit Sitz in Hannover und Berlin, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Handelsregisternummer
HRB 6580 und des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der
Handelsregisternummer HRB 321 ("Zielgesellschaft"). Das Grundkapital der
Zielgesellschaft beträgt derzeit EUR 1.509.372.235,83, eingeteilt in
590.415.100 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien ("TUI-Aktien")
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 je Aktie der
Zielgesellschaft ("Grundkapital").
Die TUI-Aktien sind zum Handel am regulierten Markt der Börse Hannover
(ISIN: DE000TUAG000) zugelassen und sind in den Handel im Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse über die elektronische Handelsplattform Xetra
einbezogen. Ferner sind die TUI-Aktien in der Form von Depositary Interests
("Dis") mittels des CREST-Systems im Premiumsegment der Official List der
Financial Conduct Authority (FCA) am Main Market der Londoner Börse notiert.
II. Antragsteller
Die Antragstellerin zu 1) ist eine nach dem Recht Zyperns errichtete
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited) mit Sitz in Limassol,
Zypern. Sie ist im Handelsregister Zyperns unter der Nummer HE 136845
eingetragen. Die Antragstellerin zu 1) hält derzeit unmittelbar 146.963.612
TUI-Aktien (entsprechend rund 24,89 % der Stimmrechte und des Grundkapitals
der Zielgesellschaft).
Die Antragstellerin zu 5), eine nach dem Recht der Russischen Föderation
errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Obschtschestwo s
Ogranitschennoj Otwetstwennostju), eingetragen im russischen Handelsregister
unter der OGRN-Nummer 1183525041930, hält 65 % der stimmberechtigten Anteile
an der Antragstellerin zu 1). Die stimmberechtigten Anteile der
Antragstellerin zu 5) werden zu je 50 % vom Antragsteller zu 3) und 4)
gehalten.
Die restlichen 35 % der stimmberechtigten Geschäftsanteile an der
Antragstellerin zu 1) hält die Antragstellerin zu 7), eine nach dem Recht
Zyperns errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited),
eingetragen im Handelsregister Zyperns unter der Nummer HE 220861. Sämtliche
stimmberechtigten Anteile der Antragstellerin zu 7) werden von der
Antragstellerin zu 6), einer nach dem Recht der Russischen Föderation
errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Obschtschestwo s
Ogranitschennoj Otwetstwennostju), eingetragen im russischen Handelsregister
unter der OGRN-Nummer 1023501241950, gehalten.
Der Antragsteller zu 2) hält sämtliche stimmberechtigte Anteile der
Antragstellerin zu 6), davon rund 97,54 % der Stimmrechte unmittelbar selbst
und die restlichen rund 2,46 % der Stimmrechte vermittelt über die im
Alleineigentum des Antragstellers zu 2) stehende Algoritm LLC mit Sitz in
Cherepovets (Russische Föderation), einer nach dem Recht der Russischen
Föderation errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Obschtschestwo
s Ogranitschennoj Otwetstwennostju), eingetragen im russischen
Handelsregister unter der OGRN-Nummer 1063528067272 ("Algoritm LLC"). Der
Antragsteller zu 2) ist alleiniges Mitglied des vertretungsberechtigten
Organs der Algoritm LLC und der Antragstellerin zu 6). Die Antragstellerin
zu 7) wird von Fremdgeschäftsführern vertreten.
Die Antragsteller zu 2), 3) und 4) haben am 09.12.2020 ein Shareholder
Agreement zur Koordinierung und Abstimmung ihres Stimmverhaltens in Bezug
auf Entscheidungen die Zielgesellschaft betreffend geschlossen ("Shareholder
Agreement"). In Ziffer 1.1 und 1.2 des Shareholder Agreements verpflichten
sich die Antragsteller zu 2) bis 4) gegenseitig, sich bei Entscheidungen in
Bezug auf die Zielgesellschaft zu informieren und einstimmig darüber zu
befinden, wie sie ihren jeweils über die Antragstellerinnen zu 5) bis 7)
sowie die Algoritm LLC vermittelten Einfluss auf die Antragstellerin zu 1)
ausüben werden.
(...)