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Samstag, 24. Oktober 2009

Übersicht anstehende Spruchverfahren

ARENDTS ANWÄLTE, Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht (www.anlageanwalt.de), ist von Minderheitsaktionäre folgender Gesellschaften um anwaltliche Vertretung bei der gerichtlichen Überprüfung der angebotenen Barabfindung gebeten worden:

- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
- AWD Holding AG
- Bibliographisches Institut AG
- D+S europe AG
- GeneScan Europe AG
- burgbad AG
- Möbel Walther AG
- LHS Aktiengesellschaft
- OnVista AG
- REAL AG
- Jerini AG
- Lindner Holding KGaA

Donnerstag, 22. Oktober 2009

GeneScan Europe AG: Vorstand beschließt die Durchführung des Delistings und Durchführung der Umstellung auf Namensaktien

Freiburg i.Br., 21. Oktober 2009

Der Vorstand der GeneScan Europe AG (ISIN DE000A0Z1LZ7) hat mit Billigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, nunmehr den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (Reguläres Delisting gemäß § 39 Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 61 Börsenordnung). Die Hauptversammlung hatte den Vorstand der GeneScan Europe AG mit Beschluss vom 16. Juli 2009 zur Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum regulierten Markt (General Standard) ermächtigt.

Weiter hat der Vorstand beschlossen, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 die Änderung der Satzung zur Einführung von Namensaktien nunmehr zum Handelsregister anzumelden und die Umstellung auf Namensaktien durchzuführen.

Für weitere Informationen, insbesondere auch zu dem bereits auf der Hauptversammlung vom 16. Juli 2009 unterbreiteten Abfindungsangebot der Eurofins Ventures B.V. für Aktionäre der GeneScan Europe AG sowie zu der Umstellung auf Namensaktien, besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com/ oder wenden sich an:

GeneScan Europe AG
Dr. Claudia Riemen
Engesserstr. 4
D-79108 Freiburg i.Br.
Tel.: +49 761 5038 100
Fax: +49 761 5038 111
E-Mail:ir@genescan.com

EPCOS AG: Squeeze-out eingetragen

Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat den Beschluss der Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, übergegangen.

Die Notierung der Aktien der EPCOS AG wird in Kürze eingestellt.

München, den 22. Oktober 2009

EPCOS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Zielgesellschaft: ALTANA AG

Bieterin: SKion GmbH Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieterin: SKion GmbH, Seedammweg 55, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 7569.

Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft, Abelstraße 43, 46483 Wesel, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496; ISIN: DE0007600801 (WKN: 760080).

Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und im regulierten Markt der Börsen Berlin und Düsseldorf.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt u.a. unter: http://www.skion.de.

SKion GmbH hat am 21. Oktober 2009 entschieden, den Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der ALTANA Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu kaufen und zu erwerben. SKion GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung einen Betrag von EUR 14,00 pro Stückaktie der ALTANA Aktiengesellschaft zu zahlen.

Die SKion GmbH strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) an, sofern ihre Beteiligung an der Gesellschaft nach Durchführung des Kaufangebots 95% des Grundkapitals erreicht. In diesem Zusammenhang soll eine Gleichstellung der das Angebot annehmenden Aktionäre mit den im Rahmen eines späteren Squeeze-out ausscheidenden Aktionären erreicht werden. Deshalb beabsichtigt die SKion GmbH im Falle eines Squeeze-out unter bestimmten, in der Angebotsunterlage zu beschreibenden Voraussetzungen (insbesondere bestimmte Fristen für Squeeze-out-Beschluss und dessen Eintragung), Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, die ihre Aktien aufgrund einer Annahme des Angebots auf die Bieterin übertragen haben, freiwillig eine Nachbesserung des angebotenen Kaufpreises (Anpassung an die Barabfindung nach § 327b AktG einschließlich eines Dividendenausgleichs) zu zahlen. Dies gilt nicht für Erwerbe durch die SKion GmbH im Rahmen von Börsenhandelsgeschäften.

Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2009 erfolgen. SKion GmbH behält sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor. 100% der Anteile der SKion GmbH werden von Frau Susanne Klatten gehalten.

Bad Homburg v. d. Höhe, 21. Oktober 2009
SKion GmbH
Die Geschäftsführung

Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft dar. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der SKion GmbH zum Erwerb von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.

Dienstag, 20. Oktober 2009

COR AG Financial Technologies: Erfolgreiche Verschmelzung mit FJA AG

Mit der heutigen Eintragung der Verschmelzung der COR AG Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen, auf die FJA AG, München, in das Handelsregister der FJA AG in München ist die Verschmelzung der beiden Unternehmen erfolgreich vollzogen worden. Mit der Eintragung ist die COR AG Financial Technologies erloschen und mit allen Rechten und Pflichten auf die FJA AG übergegangen. Die bisherigen Aktionäre der COR als übertragende Gesellschaft sind Aktionäre der FJA AG geworden. Der Umtausch der bisherigen COR-Aktien im bereits festgelegten Umtauschverhältnis 14 : 25 per Stichtag 23. Oktober 2009, nach Börsenschluss, 'Umstellungsvaluta' 26. Oktober 2009, erfolgt Zug um Zug im Wege der Girosammeldepotgutschrift durch den hierfür beauftragten Treuhänder, die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. Zugleich hat das Registergericht München am heutigen Tage die auf der Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 beschlossene Umfirmierung der FJA AG in COR&FJA AG sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die auf der Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 beschlossene Sitzverlegung nach Leinfelden-Echterdingen in wenigen Wochen eingetragen und damit wirksam werden wird.

Die COR&FJA-Gruppe gehört zu den führenden Software- und Beratungsunternehmen für die europäische Finanzdienstleistungsbranche mit den Schwerpunkten Banken und Versicherungen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Leistungsspektrum reicht von Standardsoftware über Consulting-Dienstleistungen bis hin zur Übernahme des IT-Betriebes (Application Service Providing). Die COR&FJA-Gruppe beschäftigt circa 1.000 Mitarbeiter an den Standorten München, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Kiel, und Köln und besitzt Tochtergesellschaften in Österreich, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, den Niederlanden und den USA.

Montag, 19. Oktober 2009

burgbad AG: Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. übermittelt Squeeze-out-Verlangen

Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, hat der burgbad AG mit am 19. Oktober 2009, 11:20 Uhr, eingegangenem Schreiben gem. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der burgbad AG in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) fassen soll. Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. hat mitgeteilt, dass sie unmittelbar über eine Beteiligung von 95,01684 Prozent an der burgbad AG verfüge. Damit sei sie Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die burgbad AG wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und den verlangten Beschluss auf deren Tagesordnung setzen.

Möbel Walther AG: Hauptversammlung soll Squeeze-out bestätigen

Die am 16. November 2009 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der Möbel Walther AG soll die Übertragung der restlichen Aktien ("sog. Squeeze-out") auf den Hauptaktionär Herrn Kurt Krieger bestätigen. Ein entsprechender Beschluss zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre war bereits am 31. August 2007 gefasst worden. Gegen den diesen Beschluss hatten jedoch mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben, die laut Anagben der Gesellschaft am 30. September 2009 vom Landgericht Potsdam abgewiesen worden sind.

Freitag, 16. Oktober 2009

Übersicht aktuelle Spruchverfahren

ARENDTS ANWÄLTE, Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht (www.anlageanwalt.de), vertritt ausgeschlossene Minderheitsaktionäre u. a. in folgenden Squeeze-out-Fällen, in denen noch Anträge gestellt werden können (Frist: drei Monate ab Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister):

- Hypo Real Estate Holding AG
- Bosch Solar Energy AG (früher: ErSol Solar Energy AG)
- Schwarz Pharma AG
- Beru AG
- Constantin Film AG
- WaveLight AG
- infor Global Solutions AG

LHS Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf EUR 33,89 je Aktie festgelegt

Frankfurt am Main, den 16. Oktober 2009 - Die E/LHS Acquisition GmbH, Düsseldorf, eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Telefonaktiebolaget L M Ericsson, Stockholm (Schweden), und Hauptaktionär der LHS Aktiengesellschaft hat dem Vorstand der LHS Aktiengesellschaft (ISIN DE000LHS4000) heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft auf die E/LHS Acquisition GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf EUR 33,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHS Aktiengesellschaft festgelegt hat. Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der LHS Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 21. Dezember 2009 stattfinden soll, Beschluss gefasst werden.

LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre wirksam

Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober 2009 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Übertragung der Aktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wirksam geworden, der nunmehr zu 100% Eigentümer der Hypo Real Estate Holding AG ist. Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am Montag, den 5. Oktober 2009, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen.

Mit dem Übergang der Aktien entsteht der Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen den SoFFin auf Barabfindung, die der SoFFin in Höhe von 1,30 Euro pro Stückaktie festgelegt hat. Details zur Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung wird der SoFFin zeitnah bekanntgeben.

Die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG bleiben grundsätzlich bis zu einem Widerruf der Zulassung durch die Deutsche Börse handelbar; über eine Aussetzung des Handels bis zum Widerruf der Zulassung entscheidet die Deutsche Börse. Die Aktienurkunde verbrieft nunmehr den Barabfindungsanspruch von 1,30 Euro.

WaveLight AG: Handelsregister trägt Squeeze-out Beschluss ein

Das Handelsregister des Amtsgerichts Fürth hat den Beschluss der Jahreshauptversammlung der WaveLight AG vom 28. August 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WaveLight AG (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 20,02 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft am 12. Oktober 2009 eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf die Alcon, Inc. übergegangen. Die Notierung der Aktie der WaveLight AG wird in Kürze eingestellt.

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Constantin Film AG: Squeeze-out eingetragen

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Constantin Film AG auf die Highlight Communications AG mit Sitz in Pratteln/Schweiz gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG ist am 07.Oktober 2009 in das Handelsregister der Constantin Film AG eingetragen worden.

Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Highlight Communications AG übergegangen. Die amtliche Notierung der Aktien der Constantin Film AG wird in Kürze eingestellt.

Dienstag, 6. Oktober 2009

EXchange Investors N.V.: Anfechtungsklage Hypo Real Estate AG Sqeeze Out

Die EXchange Investors N.V. gibt bekannt, dass von der Gesellschaft beratene Aktionaere heute Anfechtungsklagen gegen den am 5.10.2009 beschlossenen Squeeze Out der restlichen aussenstehenden Aktien der Hypo Real Estate Aktiengesellschaft abgereicht haben. Die EXchange Investors N.V. vertritt insgesammt 2,67 Millionen Aktien der Hypo Real Estate AG.

Donnerstag, 1. Oktober 2009

BERU AG: Handelsregister trägt Squeeze-out ein

Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der BERU AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der BERU AG (Minderheitsaktionäre) auf die BorgWarner Germany GmbH, Ketsch (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 73,39 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BERU AG auf die BorgWarner Germany GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der BERU AG wird in Kürze eingestellt.

Mitteilung vom 30. September 2009

Mittwoch, 30. September 2009

OnVista AG: Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers

Der OnVista AG ist heute vom Landgericht Köln ein Antrag von Aktionären nach § 315 AktG auf Bestellung eines Sonderprüfers zugegangen. Der Antrag zielt auf die Überprüfung der geschäftlichen Beziehungen zwischen der OnVista AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften und der Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A., Frankreich. Die OnVista AG ist der Auffassung, dass die geschäftlichen Beziehungen zu ihrer Mehrheitsaktionärin nicht zu Nachteilen für die Gesellschaft geführt haben und dass alle aktienrechtlichen Vorgaben beachtet wurden. Somit besteht nach Auffassung der OnVista AG kein Anlass für eine Sonderprüfung. Eine Entscheidung des Gerichts erwartet die OnVista AG im Laufe des nächsten Jahres.

Mitteilung vom 29. September 2009

Dienstag, 29. September 2009

IDS Scheer AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant

Saarbrücken, den 28. September 2009

Die SAG Beteiligungs GmbH hat der IDS Scheer AG am 28. September 2009 mitgeteilt, dass sie den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendem Unternehmen und der IDS Scheer AG als beherrschtem Unternehmen beabsichtigt.

Die SAG Beteiligungs GmbH hat den Vorstand der IDS Scheer AG des Weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Der Vorstand der IDS Scheer AG plant, im Zuge dieser Gespräche die Bedingungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der SAG Beteiligungs GmbH zu vereinbaren.

Insbesondere ist die Höhe des angemessenen Ausgleichs gemäß § 304 Abs. 1 AktG für die außenstehenden Aktionäre sowie der angemessenen Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG für Aktionäre, die ihre Aktien an die SAG Beteiligungs GmbH abgeben wollen, in den nächsten Wochen zu ermitteln und zu vereinbaren.

Der geplante Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterläge der Zustimmung der Hauptversammlung der IDS Scheer AG. Die SAG Beteiligungs GmbH hat vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG im Dezember 2009 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diesen Vorschlag prüfen.

IDS Scheer AG
Der Vorstand

Donnerstag, 24. September 2009

Interseroh SE: Beherrschungsvertrag?

Nach einem Bericht des Handelsblatts erwägt der Familienkonzern Alba einen Beherrschungsvertrag oder sogar eine Komplettübernahme der börsennotierten Interseroh SE und will so zum Marktführer in der Entsorgungsbranche, Remondis, aufschließen.

EXchange Investors N.V.: Zweifel bei der HRE Enteignung

Mitteilung vom 24. September 2009

Der Squeeze-Out bei Hypo Real Estate AG unterscheidet sich von dem gesetzlichen Squeeze-Out nach §§ 327 a f. AktG dadurch, dass im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Squeeze-Out-Beschlusses die Minderheitsaktionäre nicht auf Schadensersatzansprüche verwiesen werden können, sondern vielmehr mit ihrem angestammten Anteil weiterhin Aktionäre der Gesellschaft bleiben. Insoweit eröffnen sich interessante Perspektiven für eine künftige Privatisierung.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat eine Erweiterung der Tagesordnung verlangt, wonach ein Beschluss gefasst wird, der ebenfalls die Enteignung der Minderheitsaktionäre vorsieht, diesen aber zugleich im Rahmen einer künftigen Privatisierung die Möglichkeit eröffnet, wieder mit ihrem angestammten Anteil Aktionär der Gesellschaft zu werden, Zug um Zug gegen Rückzahlung der Abfindung nebst Zinsen. Dieses Recht soll in einem fungiblen Wertpapier verbrieft werden, dass dann auch gehandelt wird.

Letztlich bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die gebotene Barabfindung von EUR 1,30 je Aktie angemessen ist. So ist eine Referenzperiode für den durchschnittlichen Börsenkurs gewählt worden, die gerade die Zeit berücksichtigt, wo die Aktie zu einem 'penny stock' verkommen war. Wenn die Referenzperiode von Ende August, der Bekanntmachung der Abfindung, bis Mai herangezogen worden wäre, so läge die Abfindung bereits bei EUR 1,50.

Auch die Ermittlung des Ertragswertes ist äußerst fragwürdig. Nach den vorliegenden Bewertungen wäre die Gesellschaft überkapitalisiert und würde auf eine Kernkapitalquote von 20 % zusteuern, während die gesetzlichen Vorgaben nur bei 4 % liegen. Die externe Kapitalausstattung vom 5. Oktober 2009 über 3,1 Milliarden EUR wird bei der Ertragswertkalkulation im Rahmen des Squeeze-Outs vom Unternehmenswert subtrahiert. Das gab es in der aktienrechtlichen Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Wenn die Eigenkapitalzufuhr von 3 EUR pro Aktie korrekt addiert worden wäre, ergibt sich allein ein Ertragswert von EUR 4,18 pro Aktie.

Die EXchange Investors NV unterstützt die Initiative 'HRE Aktionäre wehrt Euch!' (www.hre-aktionaere-wehrt-euch.com).

Mittwoch, 23. September 2009

Die Software AG hat schon mehr als 75% der IDS Scheer Aktien akquiriert

• Der Übernahmeprozess läuft nach Plan.

• Eine zusätzliche Angebotsfrist von zwei Wochen wird voraussichtlich am 24. September 2009 starten.

• Als zukünftiger Integrationsschritt wird ein Beherrschungsvertrag als Basis für die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten angestrebt.


Darmstadt, Deutschland, 23.09.2009: Die Software AG kündigte heute an, dass sie über 75% der Aktien der IDS Scheer AG, über ihre 100prozentige SAG Beteiligungs GmbH, nach Ablauf der ersten Angebotsfrist hält. Die erste Angebotsperiode endete am Freitag, den 18. September 2009, und eine zweite Angebotsperiode wird voraussichtlich am 24. September 2009 starten. Als zukünftiger Integrationsschritt wird ein Beherrschungsvertrag als Basis für die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten angestrebt. Die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten werden es beiden Unternehmen erlauben, die Vorteile der Akquisition in vollem Umfang zu nutzen. Dazu gehören die Potenziale des “Cross-Selling” im Produkt- und Servicebereich, mit einem deutlich größeren Kundenstamm, die Nutzung der IDS Scheer Kompetenz im Beratungsgeschäft und die gemeinsame Umsetzung von Kundenprojekten in wichtigen Märkten.

“Wir sind sehr froh, dass wir jetzt die Vorbereitung unserer gemeinsamen geschäftlichen Ausrichtung aufnehmen können, um zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen”, sagte der Vorsitzende des Vorstands der Software AG, Karl-Heinz Streibich. “Diese Akquisition konzentriert sich auf Wachstum in allen Geschäftsfeldern und ich bin erfreut, dass wir jetzt die Vorteile der Kräftebündelung für unsere Kunden, Investoren und Mitarbeiter nutzen können.”

Die Software AG bietet weiterhin, über ihre 100prozentige Tochtergesellschaft SAG Beteiligungs GmbH, den restlichen Aktionäre der IDS Scheer EUR 15 pro Aktie. Eine zusätzliche zweiwöchige Angebotsfrist startet nach der Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses der ersten Angebotsfrist.

“Wir sind mit der sehr positiven Resonanz auf unser Angebot in absehbarer Zukunft soweit”, sagte Finanzvorstand Arnd Zinnhardt. “Der Übernahmeprozess ist auf dem richtigen Weg, und wir erwarten eine weitere positive Annahme unseres Angebotes in den kommenden zwei Wochen. Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht, und wir streben die Realisierung der Synergien an. “

Mitteilung der Software AG

FJA AG: Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss durch Prozessvergleich beendet

Die beim Landgericht München I rechtshängige Anfechtungsklage zweier Minderheitsaktionäre gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der FJA AG vom 28. Juli 2009 über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der FJA AG als übernehmender Gesellschaft und der COR AG Financial Technologies als übertragender Gesellschaft ist durch Prozessvergleich beendet worden. Das Landgericht München I hat am 21. September 2009 das Zustandekommen und den Inhalt des Vergleichs durch Beschluss festgestellt.

Die Einzelheiten des Vergleichs werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht

Dienstag, 22. September 2009

LG Hannover: Von der Antragsgegnerin im Spruchverfahren vorzulegende Unterlagen

Von der Antragsgegnerin im Spruchverfahren vorzulegende Unterlagen
§ 7 Abs. 7 SpruchG
_____________________________________

Leitsätze:

1. Die Antragsgegnerin muss in einem Spruchverfahren Planungsrechnungen hinsichtlich der zu bewertenden Gesellschaft vorlegen. Sämtliche Unterlagen, die dem Vertragsprüfer vorgelegen haben und zur Grundlage seiner Bewertung gemacht worden sind, können in einem Spruchverfahren herangezogen und verwertet werden.

2. Die Vertraulichkeitsinteressen der Antragsgegnerin und der zu bewertenden Gesellschaft werden durch eine Geheimschutzanordnung ausreichend geschützt. Auch der gemeinsame Vertreter ist als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.


LG Hannover, Entscheidung des Vorsitzenden vom 25. August 2009, Az. 23 AktE 7/08
("ContiTech")

Dienstag, 8. September 2009

Bosch Solar Energy AG (vormals ersol Solar Energy AG): Handelsregister trägt Squeeze-out ein

Das Handelsregister des Amtsgerichts Jena hat den Beschluss der Hauptversammlung der Bosch Solar Energy AG (vormals ersol Solar Energy AG) vom 23. Juli 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bosch Solar Energy AG (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch, Stuttgart, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 102,77 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bosch Solar Energy AG auf die Robert Bosch GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktie der Bosch Solar Energy AG wird in Kürze eingestellt.

Sonntag, 6. September 2009

REAL AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out

Die Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft, die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 4. September 2009 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR 6,00 je Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft festgelegt hat.

Die Festlegung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der REAL Aktiengesellschaft, die die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Unterstützung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG durchgeführt hat. Der nunmehr festgelegte Barabfindungsbetrag von EUR 6,00 liegt deutlich über dem Wert je Aktie, der sich aus dem gutachterlich ermittelten Unternehmenswert ergibt.

Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. Oktober 2009 stattfinden wird. Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V. gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für eigene Vermietungszwecke entwickelt.

Kelkheim, 4. September 2009

REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand