Wien/Frankfurt, 11.03.2016 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005)teilt mit, dass sie über folgenden Sachverhalt informiert wurde:
Cubic (London) Limited ("Cubic"), die je zur Hälfte im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung und T.R. Privatstiftung steht, hat am 15.01.2016 den aufschiebend bedingten Erwerb von insgesamt 1.095.162 auf Inhaber lautende Stückaktien der C- QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend 25,1% vom ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, bekannt gegeben und die Stellung eines antizipierten Pflichtangebots gemäß §§ 22 ff ÜbG mit einem voraussichtlichen Angebotspreis von EUR 42,86 angekündigt. Der Erwerb der Beteiligung steht unter der Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Cubic (London) Limited ("Cubic"), die je zur Hälfte im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung und T.R. Privatstiftung steht, hat am 15.01.2016 den aufschiebend bedingten Erwerb von insgesamt 1.095.162 auf Inhaber lautende Stückaktien der C- QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend 25,1% vom ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, bekannt gegeben und die Stellung eines antizipierten Pflichtangebots gemäß §§ 22 ff ÜbG mit einem voraussichtlichen Angebotspreis von EUR 42,86 angekündigt. Der Erwerb der Beteiligung steht unter der Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Am 10.03.2016 hat Cubic mit Laakman Holding Ltd, Hallmann Holding International
Investment GmbH, Q-CAP Holdings Ltd sowie San Gabriel Privatstiftung und T.R.
Privatstiftung weitere Kaufverträge über insgesamt 2.856.344 auf Inhaber
lautende Stückaktien der C-QUADRAT (65,46%) abgeschlossen. Weiters haben San
Gabriel Privatstiftung, T.R. Privatstiftung, Hallmann Holding International
Investment GmbH, Q-CAP Holdings Ltd und die wirtschaftlich Berechtigten der
Laakman Holding Ltd einen Syndikatsvertrag betreffend Cubic vereinbart. Alle
Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe durch die
zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit Wirksamkeit der Verträge wird Cubic zusammen
mit den mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger über 90% an der
Zielgesellschaft halten.
Wie am 15.01.2016 angekündigt, beabsichtigen Cubic und die mit ihr gemeinsam
vorgehenden Rechtsträger, der Angebotspflicht im Rahmen eines antizipierten
Pflichtangebots zum Kauf sämtlicher C-QUADRAT Aktien, die nicht von Cubic und
den gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern gehalten werden, nachzukommen. Dieses
antizipierte Pflichtangebot wird sich auf 411.694 auf Inhaber lautende
Stückaktien der C-QUADRAT, entsprechend rund 9,44% am ausgegebenen Grundkapital
der Zielgesellschaft, beziehen. Der Angebotspreis wird von EUR 42,86 auf EUR
60,00 erhöht. Das antizipierte Pflichtangebot wird unter der Bedingung der
Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Weiters beabsichtigen Cubic und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger
die Einleitung eines dem antizipierten Pflichtangebot nachfolgenden
Gesellschafterausschlussverfahrens (Squeeze Out).
Eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist in Entsprechung der gesetzlichen
Vorgaben und nach Freigabe durch die Österreichische Übernahmekommission im
April 2016 geplant.
Die Angebotsunterlage wird die genauen Fristen und
Modalitäten für die Annahme des antizipierten Pflichtangebots enthalten und auch
auf den Websites der Zielgesellschaft (www.C-QUADRAT.com) und der
Österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) abrufbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der C-QUADRAT
dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das antizipierte Pflichtangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Freigabe der Veröffentlichung durch die
österreichische Übernahmekommission in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
Investoren und Inhabern von C-QUADRAT Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder
enthalten werden.
Das antizipierte Pflichtangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren
Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen
Übernahmerechts, durchgeführt. Das antizipierte Pflichtangebot wird nicht nach
den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als Österreich durchgeführt
werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das antizipierte Pflichtangebot außerhalb Österreichs
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von C-QUADRAT Aktien sollten nicht
darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen
Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
österreichischer Marktpraxis erfolgt, können Cubic und die mit ihr gemeinsam
vorgehenden Rechtsträger auch außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar C-QUADRAT Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können im Einklang mit dem
Übernahmegesetz über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden unverzüglich veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht
erforderlich ist.