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Mittwoch, 25. Juli 2018

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft als beherrschter Gesellschaft mit Beschluss vom 2. Juli 2018 zu dem führenden Aktenzeichen 3-05 O  25/18 verbunden. Das Gericht hat gleichzeitig Herrn Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main, zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Antragsgegnerin kann innerhalb einer bis zum 16. Oktober 2018 verlängerten Frist zu den Spruchanträgen erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann dann bis zum 20. Dezember 2018 Stellung nehmen.

Die Gesellschaft und die TLG Immobilien AG hatten im letzten Jahr ein Business Combination Agreement (BCA) abgeschlossen - siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/05/wcm-beteiligungs-und-grundbesitz-ag-die.html - und dieses im Oktober 2017 mit dem Beherrschungsvertrag ergänzt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O  25/18
Coello u.a. ./. TLG Immobilien AG 

83 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TLG Immobilien AG:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main 
(RA Dr. York Schnorbus)

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