Die Franz Hensmann Aktiengesellschaft, Ulm ('Hensmann AG'), hat der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG, Eltville ('Gesellschaft') mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Hensmann AG als übernehmender Gesellschaft eintreten zu wollen, und den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags übersandt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält den Hinweis, dass die übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossen werden sollen.
Der Vorstand der Gesellschaft verhandelt mit dem Vorstand der Hensmann AG über den Abschluss des von der Hensmann AG übersandten Entwurfs eines Verschmelzungsvertrags.
13. Juli 2012
Der Vorstand
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