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Dienstag, 24. August 2010
ALTANA AG: Squeeze-out-Beschluss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet
Die ordentliche Hauptversammlung der ALTANA AG hatte am 30. Juni 2010 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Frau Susanne Klatten (geb. Quant) gehörende Hauptaktionärin, die Beteiligungsgesellschaft SKion GmbH, gegen die Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 15,01 Euro je Aktie zu übertragen (og. Squeeze-out). Da nach Angaben der Gesellschaft zwischenzeitlich keine Anfechtungsklagen mehr gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vorliegen, hat die ALTANA AG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung beim Handelsregister in Duisburg angemeldet. Die ALTANA AG rechnet damit, dass eine Eintragung des Beschlusses in den nächsten Tagen erfolgen wird. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gehen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung auf die SKion GmbH über.
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