Die ordentliche Hauptversammlung vom 12.02.2009 der VEM Aktienbank AG hat gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Computershare Deutschland GmbH & Co. KG (Computershare), die mehr als 97% des Grundkapitals und der Stimmrechte der VEM Aktienbank AG hält, gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,29 je VEM-Stückaktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 13.07.2009 ins Handelsregister der VEM Aktienbank AG eingetragen worden. Damit sind alle VEM-Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Computershare übergegangen.
Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Computershare hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der VEM Aktienbank eine Barabfindung von EUR 6,29 je Namens-Stückaktie zu zahlen.
Die banktechnische Umsetzung des Squeeze-out, d.h. die Ausbuchung der ausstehenden VEM-Aktien gegen Einbuchung der Barabfindung je VEM-Aktie, wird mit Valuta 15.07.2009 durchgeführt; maßgeblich sind die Bestände an VEM-Aktien am 14.07.2009 (Stichtag) abends nach Börsenschluss. Ein Börsenhandel findet nicht mehr statt.
Kontakt:
VEM Aktienbank AG
Prannerstr. 8
80333 München
E-Mail: ir@vem-aktienbank.de
Telefon: 0 89/ 30903 - 4800
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