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Freitag, 12. Juni 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem 2010 eingeleiteten Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft hatte das LG Düsseldorf die Barabfindung mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf EUR 109,32 je ERGO-Aktie angehoben (+ 11,87 %). Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten die Antragsgegnerin, die Münchener Rück, und einige Antragsteller Beschwerden eingelegt. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin hat nunmehr das OLG Düsseldorf ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss vom 11. Mai 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung abgeschlossen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2020, Az. I-26 W 14/17 AkteE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2016, Az. 33 O 72/10 AktE
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft
112 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

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