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Sonntag, 7. Juni 2020

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy SE

innogy SE
Essen
(bis 02. Juni 2020 firmierend als: E.ON Verwaltungs SE)

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy SE, Essen
- ISIN DE000A2AADD2 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE (die 'Gesellschaft') vom 04. März 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, innogy SE (bisher firmierend als: E.ON Verwaltungs SE), Essen (nachfolgend die 'Hauptaktionärin'), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m § 62 Absatz 5 UmwG und §§ 327a ff. AktG beschlossen (der 'Übertragungsbeschluss').

Der Hauptaktionärin gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der Gesellschaft; sie war damit Hauptaktionärin der Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c (ii), 10 SE-VO i.V.m. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.

Der Übertragungsbeschluss ist am 02. Juni 2020 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Essen (HRB 27091) eingetragen worden. Mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses am selben Tag sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 42,82 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,00.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 02. Juni 2020 erfolgt. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, zentralisiert. Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen hinsichtlich der Gutschrift der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 05. Juni 2020.

Sollte für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festgesetzt werden, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.

Essen, im Juni 2020

innogy SE (bisher firmierend als: E.ON Verwaltungs SE)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Juni 2020

Die Angemessenheit der angebotenen Barbfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft.

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