XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
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Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 22. September 2022 die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Aktenzeichen 403 HKO 90/22 verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, zum gemeinsamen Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung zu nehmen.
LG Hamburg, Az. 403 HKO 90/22von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hat das OLG Saarland angekündigt, entgegen der Ankündigung im Beweisbeschluss vom 12. Januar 2018 ohne Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Raab und ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen. Die Beteiligten können hierzu bis zum 13. Oktober 2022 Stellung nehmen.
Erstinstanzlich hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt, wobei es auf die Relation der Börsenkurswerte abstellte (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html.
Instapro II AG
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die IAC/InterActiveCorp, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die IAC Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die Angi Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die ANGI Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor International, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,die HAI Holding B.V., Herengracht 469, 1017BS Amsterdam, Niederlande und
die HomeAdvisor GmbH, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, Deutschland,
haben uns folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:
Die HomeAdvisor GmbH teilt mit, dass ihr – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der Instapro II AG gehört.
Die IAC/InterActiveCorp, die IAC Group, LLC, die Angi Inc., die ANGI Group, LLC, die HomeAdvisor Inc., die HomeAdvisor International, LLC sowie die HAI Holding B.V. teilen, jeweils einzeln, mit, dass ihnen – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Instapro II AG gehört.
Düsseldorf, September 2022MyHammer AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die IAC/InterActiveCorp, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die IAC Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die Angi Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die ANGI Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor International, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HAI Holding B.V., Herengracht 469, 1017BS Amsterdam, Niederlande und
die HomeAdvisor GmbH, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, Deutschland,
haben uns folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:
Die IAC/InterActiveCorp, die IAC Group, LLC, die Angi Inc., die ANGI Group, LLC, die HomeAdvisor Inc., die HomeAdvisor International, LLC, die HAI Holding B.V. sowie die HomeAdvisor GmbH teilen, jeweils einzeln, mit, dass ihnen – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der MyHammer AG gehört.
Die Instapro I AG, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, hat uns folgende Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:
Wir teilen mit, dass uns – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien an der MyHammer AG, die unmittelbar der Instapro II AG, Düsseldorf, gehören, mehr als der vierte Teil der Aktien der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG).
Wir teilen ferner mit, dass uns mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien an der MyHammer AG, die unmittelbar der Instapro II AG, Düsseldorf, gehören, eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG).Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 30. August 2022 - Heute hat der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Bond 2020), ISIN: XS2053346297 (Bond 2019), ISIN: XS1717584913 (Bond 2017), ISIN: XS1346695437 (Bond 2016)) beschlossen, den Vorschlag an die für den 31. August 2022 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 750 Millionen zu erhöhen (von EUR 550 Millionen).
Die Entscheidung wurde getroffen, da das Unternehmen zwei weitere Finanzierungsvereinbarungen über insgesamt bis zu EUR 223 Millionen unterzeichnete, welche eine Ausschüttung weiterer EUR 200 Millionen erlaubt.
Die Ausschüttung der weiteren Dividende ist Teil der am 8. April 2022 veröffentlichten Planung der Gesellschaft, Fremdmittel in Form von unbesicherten oder besicherten Finanzierungsinstrumenten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Millionen aufzunehmen, um insgesamt ca. EUR 1 Milliarde an die Aktionäre zurückzugeben.
„Das Spruchverfahren schützt gerade auch Aktionäre mit einem geringeren wirtschaftlichen Anteil an einem Unternehmen. Es würde dem Sinn des Verfahrens zuwiderlaufen, die Wahrnehmung ihrer Interessen als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Es gibt keine ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung dahin, dass das wirtschaftliche Interesse an einer Verfahrensführung im Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen müsste. (…) Es kann zudem neben dem wirtschaftlichen auch ein berechtigtes Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen bestehen. Schließlich wirkt die Entscheidung im Spruchverfahren günstig für alle Aktionäre aus, § 13 Satz 2 SpruchG. Dies kann für den Einzelnen die Überlegung begründen, durch eigene Beteiligung im Verfahren die Erfolgsaussichten im gemeinsamen Interesse zu erhöhen. Dass dabei eine Spezialisierung entsteht oder Beteiligte an mehreren Spruchverfahren in Bezug auf unterschiedliche Aktiengesellschaften beteiligt sind, begründet keinen Rechtsmissbrauch.“
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 13 „Bestätigung der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. Januar 2022 über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen“ erhoben haben.
Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 95 O 57/22 rechtshängig.
Berlin, im September 2022Quelle: Bundesanzeiger vom 15. September 2022
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hatte das LG Frankfurt am Main am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main im letzten Jahr die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal.Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Monterrey, Mexiko / Muttenz, Schweiz, 12. September 2022 – Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»; BMV: FEMSAUBD.MX; FEMSAUB.MX; NYSE: FMX) hat heute das provisorische Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots («Angebot») ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., zum Erwerb aller sich im Publikum befindenden Namenaktien von Valora Holding AG («Valora»; SIX: VALN) für CHF 260.00 netto in bar pro Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde am 5. Juli 2022 mittels Voranmeldung publiziert. Basierend auf den vorläufigen Zahlen wurden bis zum Ende der Angebotsfrist 3’698’481 Valora-Aktien in das Angebot angedient. Unter Berücksichtigung der angedienten Valora-Aktien und der Valora-Aktien, die von den mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen gehalten werden, beläuft sich die Beteiligung von FEMSA auf insgesamt 3’705’570 Valora-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 84.41 % des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte von Valora. FEMSA begrüsst diese starke Zustimmung des Valora-Aktionariats zur Akquisition von Valora.
Die provisorische Meldung des Zwischenergebnisses ist abrufbar unter https://femsa.gcs-web.com/valoratransaction.
Vorbehaltlich der Bestätigung in der definitiven Meldung des Zwischenergebnisses, die für den 15. September 2022 vorgesehen ist, ist die Mindestannahmeschwelle, nämlich die gültige Andienung von zwei Dritteln des vollständig verwässerten Aktienkapitals von Valora, erfüllt. Die Nachfrist, während welcher das Angebot weiterhin angenommen werden kann, beginnt am 16. September 2022 und dauert voraussichtlich bis zum 29. September 2022, 16:00 Uhr Schweizer Zeit.
Der Vollzug des Angebots unterliegt weiteren üblichen Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen, wie im Angebotsprospekt dargelegt. Nach dem Vollzug des Angebots und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt dargelegten Bedingungen beabsichtigt FEMSA, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Valora-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren. Der vorläufige Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus:
Donnerstag, 15. September 2022 Meldung des definitiven Zwischenergebnisses des Angebots
Freitag, 16. September 2022 Beginn der Nachfrist
Donnerstag, 29. September 2022 Ende der Nachfrist, 16:00 Uhr Schweizer Zeit
Freitag, 30. September 2022 Meldung des provisorischen Endergebnisses des Angebots
Mittwoch, 5. Oktober 5, 2022 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebots
Freitag, 7. Oktober 2022 (erwartet) Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen)
Kontakt FEMSA: (...)
Über FEMSA
FEMSA ist eine sociedad anónima bursátil de capital variable, deren Aktien an der mexikanischen Börse (Bolsa Mexicana de Valores) und an der New York Stock Exchange notiert sind. FEMSA besitzt ein diversifiziertes Portfolio von Unternehmen, die in 13 Ländern aktiv sind. FEMSA betreibt die grösste Convenience-Store-Kette in Mexiko und Lateinamerika (OXXO) mit mehr als 20’000 Filialen sowie mehr als 3’600 Apotheken in vier lateinamerikanischen Ländern (Cruz Verde, Yza und andere). FEMSA besitzt ausserdem den weltweit grössten Franchise-Abfüller von Coca-Cola-Produkten (Coca-Cola FEMSA) und hält den zweitgrössten Anteil an der Heineken-Gruppe (mit einer wirtschaftlichen Beteiligung von 14,76%). Die FEMSA-Gruppe besitzt zudem eine Reihe kleinerer Unternehmen, die in verschiedenen Bereichen neben ihren Hauptgeschäftsfeldern tätig sind, darunter Logistik und Vertrieb, Kühlung am Point-of-Sale (POS), Vertrieb von Gastronomieprodukten und Kunststofflösungen. FEMSA beschäftigt mehr als 320’000 Mitarbeitende und erzielte im Jahr 2021 einen Umsatz von mehr als USD 27 Mrd.
Weitere Informationen finden Sie unter www.femsa.com.
Über Valora
Tagtäglich engagieren sich rund 15‘000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora, um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das kleine Glück zu bringen – nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2‘700 kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch, Press & Books, avec, Caffè Spettacolo und die beliebte Eigenmarke ok.– sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services. Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark integrierten Wertschöpfungskette. Valora erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Aussenumsatz von CHF 2.2 Mrd. Der Firmensitz der Gruppe befindet sich in Muttenz in der Schweiz.
Die Namenaktien der Valora Holding AG (VALN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.valora.com.