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Montag, 9. Dezember 2024

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CompuGroup Medical schließt Investitionsvereinbarung mit CVC Capital Partners

CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre im Streubesitz an

- CVC plant freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot über 22,00 Euro pro Aktie sowie anschließendes Delisting

- Deutlicher Aufschlag von 51,1 % auf den volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs und 33,5 % auf den Schlusskurs vom 6. Dezember 2024 ermöglicht Aktionären unmittelbare Wertrealisierung

- Gründerfamilie Gotthardt unterzeichnen strategische Partnerschaftsvereinbarung mit CVC und behalten gemeinsam mit dem verbundenen Anteilseigner Dr. Koop Mehrheit an CompuGroup Medical

- Langjähriges Unternehmensziel von CompuGroup Medical, das Gesundheitssystem durch die Digitalisierung der medizinischen Versorgung zu verbessern, wird gestärkt

- Partnerschaft mit CVC soll zu deutlich verbesserter Qualität, Sicherheit und Innovationskraft für Kunden von CompuGroup Medical beitragen

- Mitarbeiter von CompuGroup Medical bleiben Teil eines nun noch ambitionierteren Unternehmens mit starkem Wachstumswillen und hoher Innovationskraft

- Geschäftsführende Direktoren, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat begrüßen die strategische Partnerschaft mit CVC und das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot

Koblenz – CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, einer der weltweit führenden E-Health-Anbieter, verbessert seit mehr als 30 Jahren das Gesundheitswesen in Deutschland durch die Digitalisierung der medizinischen Versorgung. Die Software von CompuGroup Medical unterstützt täglich medizinische und organisatorische Prozesse in Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Dadurch haben medizinische Fachkräfte mehr Zeit für ihre Patienten und erhalten hilfreiche medizinische Informationen, die allen Beteiligten im Gesundheitssystem zugutekommen.

CompuGroup Medical hat heute eine strategische Partnerschaftsvereinbarung mit CVC Capital Partners, einem weltweit führenden Private-Equity-Unternehmen, und der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH, dem Mehrheitsaktionär von CompuGroup Medical, geschlossen. Die Partnerschaft mit CVC tritt in Kraft, wenn eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die durch mit CVC Capital Partners verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 22,00 Euro an alle Aktionäre von CompuGroup Medical erfolgreich abschließt. Das entspricht einer Prämie von 51,1 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate.

Die Gründerfamilie Gotthardt und der mit ihr verbundene Anteilseigner Dr. Reinhard Koop, die gemeinsam 50,1 % aller Anteile halten, werden ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. CompuGroup Medical Gründer Frank Gotthardt bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats. Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt bleibt Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats.

Die Partnerschaft mit CVC soll die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Das erklärte gemeinsame Ziel ist, medizinischen Fachkräften mit modernsten Produkten und einem starken Kundensupport zuverlässige Unterstützung zu bieten.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, CEO von CompuGroup Medical betont: „Oberstes Anliegen für uns als CompuGroup Medical ist es, unseren Kunden – das heißt Arzt- und Zahnarztpraxen, Gesundheitsfachkräften, Krankenhäusern, Apotheken und sonstigen Gesundheitsdienstleistern – die besten Lösungen zur Verbesserung des Gesundheitssystems zu bieten. Mit unseren innovativen, datenbasierten und KI-gestützten Anwendungen können wir das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren in neue Dimensionen führen. Mit CVCs umfangreicher Expertise in Investitionen im Gesundheits- und Softwarebereich sind wir bestens gerüstet, unsere Strategie wie geplant umzusetzen. Unsere beabsichtigte Partnerschaft wird die nächste Phase der Innovation und Expansion vorantreiben – zum Wohle unserer Kunden und der Patienten.“

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, erläutert: „Die geschäftsführenden Direktoren begrüßen die geplante strategische Partnerschaft aufgrund des internationalen Netzwerks und der umfassenden Branchenkenntnis von CVC in den Bereichen Software und Gesundheit. Die Partnerschaft mit CVC ermöglicht uns größere Wachstumschancen zu nutzen – etwa durch Investitionen in anorganisches Wachstum und einen verstärkten Fokus auf cloudbasierte Produkte und KI-gestützte Lösungen. Sie ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn es bei der Finanzierung auf Geschwindigkeit ankommt. Unsere Aktionäre erhalten durch das Angebot die Möglichkeit, ihre Investition mit einer Prämie von 51,1 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate zu realisieren.“

Frank Gotthardt, Unternehmensgründer und Vorsitzender des Verwaltungsrats, fügt hinzu: „Der Purpose der CompuGroup Medical bleibt unverändert: Niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmal irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt. Jahrzehntelang haben unsere Kunden und Beschäftigten die Stabilität durch einen starken Ankeraktionär geschätzt. Ich bin überzeugt, dass wir mit CVC den idealen Partner gefunden haben, um das nächste erfolgreiche Kapitel unserer Unternehmensgeschichte zu schreiben.“

Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagt: „CompuGroup Medical hat in den vergangenen 30 Jahren eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben. Von diesen Gründergeschichten gibt es in Deutschland nur eine Handvoll. Das Unternehmen gehört zudem zu den echten Vorreitern in Sachen Digitalisierung in Europa. Wir freuen uns darauf, eng mit der Familie Gotthardt und dem Team zusammenzuarbeiten und dabei unsere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit gründergeführten Familienunternehmen einzubringen. Zusammen wollen wir das nächste Kapitel der Gesundheitsversorgung schreiben.“

Can Toygar, Senior Managing Director bei CVC, ergänzt: „Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels braucht es immer mehr digitale Lösungen im Gesundheitsmarkt. CompuGroup Medical ist ein herausragendes Unternehmen und hat die Produkte und Fähigkeiten, das europäische Gesundheitswesen zum Wohle Aller zu verbessern und effizienter aufzustellen. Gemeinsam werden wir uns auf Investitionen in moderne, datenbasierte Produkte und mehr Servicequalität für Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Pflegekräfte konzentrieren.“

Details zum Angebot

CVC beabsichtigt, allen Aktionären von CompuGroup Medical ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Höhe von 22,00 Euro je Aktie in bar zu unterbreiten. Das entspricht einem Aufschlag von 51,1 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate und unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 17 % sowie den üblichen regulatorischen Genehmigungen einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe. Nach Vollzug des Angebots werden die strategischen Partner zusammen mit der Gründerfamilie Gotthardt und dem ihr verbundenen Aktionär Dr. Koop mindestens 67 % aller Anteile halten. Die Parteien haben vereinbart, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag einzugehen.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Aufsichtsrat und der Verwaltungsrat von CompuGroup Medical begrüßen das Angebot. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen CompuGroup Medical Management SE und der Aufsichtsrat, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Sie werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch CVC eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG vorlegen. Nach Vollzug des Übernahmeangebots planen das Management von CompuGroup Medical und CVC, das Unternehmen über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. Das Delisting-Angebot soll zu gegebener Zeit nach Abschluss des Übernahmeangebots vorgelegt werden.

Die Annahmefrist wird voraussichtlich Ende Dezember 2024 beginnen. Der Abschluss der Transaktion wird in der ersten Jahreshälfte 2025 erwartet. Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) werden die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar sein: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Milliarden Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Milliarden Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Mittwoch, 22. Januar 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC überschreitet Mindestannahmeschwelle für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für CompuGroup Medical – Erwarteter Beginn der erweiterten Annahmefrist am 29. Januar

Corporate News

- Mindestannahmeschwelle von 17 % überschritten

- Übernahmeangebot erfolgreich (vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen) – Meilenstein für strategische Partnerschaft

- Bis heute 17,46 % der Aktien von CompuGroup Medical angedient oder außerhalb des Angebots erworben

- Angebotsfrist läuft bis zum 23. Januar – weitere zweiwöchige Annahmefrist voraussichtlich vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025, um Aktien zu 22 Euro je Aktie anzudienen

Koblenz, Frankfurt - CVC Capital Partners („CVC“) hat die Mindestannahmeschwelle von 17 % für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) innerhalb der Annahmefrist überschritten. Zum 22. Januar 2025, 11:00 Uhr (MEZ), wurde das öffentliche Übernahmeangebot der Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, für etwa 3,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical angenommen. Zusätzlich wurden 13,62 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical durch Aktienkäufe außerhalb des Angebots erworben, welche gegenwärtig direkt und über Instrumente durch CVC gehalten werden.

Daniela Hommel, Chief Financial Officer von CompuGroup Medical, erklärt: „Das Überschreiten der Mindestannahmeschwelle ist der nächste Meilenstein auf unserem Weg zur strategischen Partnerschaft mit CVC. Mit CVC an unserer Seite sind wir ideal positioniert, um unsere marktführende Rolle im Bereich E-Health zu stärken und auszubauen. Klares Ziel ist es, unseren Kunden und ihren Patienten die besten Lösungen zu bieten.“

Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagt: „Wir sind begeistert, dass wir diesen Meilenstein erreicht haben, und freuen uns auf die Partnerschaft mit CompuGroup Medical. Gemeinsam werden wir die Chancen im dynamischem E-Health-Markt nutzen und so das nächste Kapitel der bemerkenswerten CGM-Erfolgsgeschichte schreiben.“

Aktionäre von CompuGroup Medical können ihre Aktien während der laufenden Annahmefrist, die bis zum 23. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) andauert, sowie innerhalb der erweiterten Annahmefirst voraussichtlich vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) für 22 Euro je Aktie andienen. Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefrist erforderlich machen können.

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.1 und 12.1.2 der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierte Wertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denen ungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keine weiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen.

Details zum Angebot

Am 09. Dezember 2024 haben CompuGroup Medical und CVC eine strategische Partnerschaft bekanntgegeben, mit dem Ziel die langfristige Wachstums- und Innovationsstrategie von CompuGroup Medical zu unterstützen. Gemeinsam planen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben, von denen Patienten und Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.

Im Rahmen der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat CVC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro je Aktie in bar unterbreitet. Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt, die zusammen rund 50,1 % aller Aktien halten, werden ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. Die Parteien haben vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu schließen.

Das Angebot entspricht einem Aufschlag von 51,2 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und einem Aufschlag von 33,5 % auf den Schlusskurs der Aktien von CompuGroup Medical am 6. Dezember 2024, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des Übernahmeangebots. Das Angebot bietet den CompuGroup Medical-Aktionären die Möglichkeit, einen erheblichen Anteil des zukünftigen Wertpotenzials des Unternehmens unmittelbar und mit hoher Sicherheit zu realisieren.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners


CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM-Aktien"). Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung freigegebenen Angebotsunterlage enthalten. Caesar BidCo (die "Bieterin") behält sich das Recht vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot ist unter anderem im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.  (...)

Freitag, 3. Januar 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CGM veröffentlicht begründete Stellungnahme und empfiehlt den Aktionären die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von CVC

Corporate News 

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen angesehen

- Deutsche Bank und J.P. Morgan bestätigen in separaten Stellungnahmen die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat begrüßen die geplante strategische Partnerschaft mit CVC, die die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen soll

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils, das Angebot anzunehmen

Koblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle CompuGroup Medical Aktionäre von einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die durch mit CVC Capital Partners („CVC“) verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CompuGroup Medical, das öffentliche Übernahmeangebot von CVC anzunehmen. Die Parteien begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten von CVC, wie sie in der Angebotsunterlage dargestellt werden. Sie sind zudem zuversichtlich, dass die vollumfängliche Unterstützung der aktuellen Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical durch CVC den Fokus des Unternehmens auf erhebliche Investitionen in moderne cloudbasierte Softwareprodukte, datenbasierte KI-Technologie und die Verbesserung des Kundenerfolgs noch weiter stärken wird.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien unabhängig voneinander vorgenommen. Die Deutsche Bank und J.P. Morgan haben den Geschäftsführenden Direktoren, dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat separate Stellungnahmen vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigen.

Prof. Dr. Daniel Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als CEO und Großaktionär von CompuGroup Medical bei den Beratungen über die begründete Stellungnahme enthalten. Auch Frank Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Mehrheitsaktionär des Unternehmens nicht an den Diskussionen über die begründete Stellungnahme beteiligt. Stattdessen haben beide eine separate Stellungnahme abgegeben, in der sie ihr Engagement und ihre Unterstützung für das Angebot von CVC zum Ausdruck bringen. Diese separate Stellungnahme ist der gemeinsamen begründeten Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates beigefügt.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagt: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für die geplante strategische Partnerschaft mit CVC. Aus unserer Sicht ist das Angebot im besten Interesse unserer Stakeholder. Der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie ist fair und bietet unseren Aktionären die Möglichkeit, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, fügt hinzu: „Die geplante Partnerschaft unterstützt voll und ganz die Strategie von CompuGroup Medical und ermöglicht uns den Start der nächsten Phase der Innovation und Expansion. Der Aufsichtsrat unterstützt das Angebot aus der Überzeugung heraus, dass es unserem Unternehmen und dessen Stakeholdern zugutekommen wird.“

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 17 % und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Nach Vollzug des Angebots werden die strategischen Partner zusammen mit den Aktionären um die Gründerfamilie Gotthardt mindestens 67 % aller Anteile halten.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots planen das Management von CompuGroup Medical und CVC, das Unternehmen über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. Das Delisting-Angebot soll zu gegebener Zeit nach Abschluss des Übernahmeangebots vorgelegt werden. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide Wertpapiere mit deutlich eingeschränkter Finanzberichterstattung zu halten, die sich nicht zu einem adäquaten Preis veräußern lassen. Durch das Delisting wird eine finanzielle Flexibilität und eine langfristig orientierte private Eigentümerstruktur für CompuGroup Medical angestrebt. CVC und CompuGroup Medical haben zudem vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 23. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ. CompuGroup Medical-Aktionäre können das öffentliche Übernahmeangebot von CVC über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden, um ihre Aktien anzudienen. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von CVC ist auf der Website von CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/ir-publikationen

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Samstag, 28. Juni 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical erfolgreich ab

Corporate News

- CVC hat sich insgesamt 27,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an CompuGroup Medical gesichert; Gründerfamilie Gotthardt bleibt Mehrheitseigentümer mit 50,12 %

- Mit CVC als zweitem Ankeraktionär kann CompuGroup Medical ihre langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie noch besser umsetzen

- Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wurde zum Ende des 24. Juni 2025 wirksam

- Nach Abschluss des Delisting erhält CVC drei Sitze im erweiterten Verwaltungsrat von CompuGroup Medical; Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle


Koblenz, Frankfurt – Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten und verwaltet werden, hat heute die finalen Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CompuGroup Medical" oder "CGM") bekanntgegeben. Zum Ende der Annahmefrist am 24. Juni 2025 wurde das Delisting-Erwerbsangebot für rund 3,39 % aller Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Insgesamt hat sich CVC bis zum heutigen Tag damit einen Anteil von rund 27,78 % des Grundkapitals CGM über die Bieterin gesichert. Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt behalten ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical und halten weiterhin rund 50,12 % aller Aktien. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, und das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen.

Das Delisting der CompuGroup Medical von der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Ende des 24. Juni 2025 wirksam. Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse hat die Geschäftsführung von CompuGroup Medical unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Notierung der CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate Exchange zu beenden.

Gemäß den Bestimmungen der Investorenvereinbarung mit CVC wird der Verwaltungsrat von CompuGroup Medical ab Juli von fünf auf sechs Mitglieder erweitert. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält CVC drei Sitze im Verwaltungsrat. Die Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle über den Verwaltungsrat und wird durch drei Vertreter repräsentiert: Frank Gotthardt als Vorsitzender, Prof. (apl.) Dr. Daniel Gotthardt und Dr. Klaus Esser. CVC wird durch Dr. Daniel Pindur, Can Toygar und Christoph Röttele im Verwaltungsrat vertreten. Gemeinsam werden die Familie Gotthardt und CVC ihre Expertise einbringen, um die langfristige Wachstums- und Innovationsstrategie von CGM weiter voranzutreiben.

Frank Gotthardt, Vorsitzender des Verwaltungsrats der CompuGroup Medical, sagte: „Ich möchte Stefanie Peters und Prof. (apl.) Dr. med. Karl Heinz Weiss meinen herzlichen Dank für ihre wertvolle Unterstützung von CGM während ihrer Amtszeit im Verwaltungsrat aussprechen. Ich freue mich darauf, in den kommenden Jahren gemeinsam mit CVC Innovationen und Wachstum voranzutreiben. Denn niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmal irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt.”

Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagte: „Mit unserer strategischen Partnerschaft und dem erfolgreichen Delisting schlagen wir das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical auf. Gemeinsam haben wir die Möglichkeit, langfristig und gezielt zu investieren, um die führende Marktposition von CGM weiter zu stärken.“ Can Toygar, Partner bei CVC, ergänzte: „In enger Zusammenarbeit mit der Familie Gotthardt werden wir uns darauf konzentrieren, in die Zukunft des Unternehmens zu investieren, die Produktentwicklung voranzutreiben und herausragende Lösungen für die Kunden von CGM zu liefern.“

Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategische Partnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGM angekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April 2025 wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebots am 2. Mai 2025 offiziell in Kraft getreten. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC am 8. Mai 2025 die Unterzeichnung einer Vereinbarung bekannt, um CGM von der Börse zu nehmen. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical abgegeben.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird innerhalb der nächsten acht Bankarbeitstage vollzogen (d.h. spätestens am 9. Juli 2025). Aktionären von CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angedient haben, wird der Angebotspreis von 22,00 Euro je Aktie ausgezahlt. Weitere Informationen zur Abwicklung und Übertragung der angedienten Aktien sind auf der folgenden Website abrufbar: https://www.practice-public-offer.com/

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Freitag, 6. Juni 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme – und empfiehlt Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

Corporate News

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen bewertet; Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

- Annahmefrist endet am 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ

- Delisting von CGM erfolgt unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien


Koblenz – Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Caesar BidCo GmbH, einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, vom 23. Mai 2025 an alle CGM-Aktionäre.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CGM, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Die Parteien sind zudem davon überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM nach dem Rückzug von der Börse noch effektiver umsetzen lässt. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Damit unterstützt das Delisting den Fokus von CGM auf signifikante Investitionen in moderne cloud-basierte Software-Lösungen, datenbasierte KI-Technologien und einen verbesserten Kundenservice.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagte: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für das geplante Delisting von CompuGroup Medical. Wir sind der Ansicht, dass der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie fair ist und unseren Aktionären die Möglichkeit bietet, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren. Zudem sind wir überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM abseits der kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts noch effektiver umsetzen lässt.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, sagte: „Das Delisting ist ein weiterer wichtiger Schritt für die erfolgreiche Strategieumsetzung. Daher empfiehlt der Aufsichtsrat ausdrücklich die Annahme des Angebots. Wir sind davon überzeugt, dass es im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ist.“

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Sie haben die Angebotsunterlage unabhängig voneinander geprüft.

Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beabsichtigt die Geschäftsführung von CompuGroup Medical, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Notierung der CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate Exchange zu beenden. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen das Risiko ein, ihre Aktien nicht mehr im gewohnten Umfang handeln zu können. Darüber hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung einen deutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Mai 2025 begonnen und endet am 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ. Es wird keine weitere Annahmefrist geben und das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Das Delisting von CGM wird unabhängig von der Anzahl der angebotenen Aktien durchgeführt. Der Abschluss des Delistings wird vor der für den 1. August 2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung von CompuGroup Medical erwartet.

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical zum öffentlichen Delisting-Angebot von CVC ist auf der Website der CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/corp_de/unternehmen/investor-relations/publikationen.html

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die “CGM-Aktien“) dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die “Bieterin“) behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.  (...)

Dienstag, 18. Februar 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots – CVC sichert sich 21,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical

Corporate News

- Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2025 erwartet, vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen

- Delisting-Angebot kurz nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion geplant – keine Erhöhung gegenüber dem aktuellen Angebotspreis zu erwarten

- CVC hat sich Minderheitsbeteiligung von 21,85 % an CompuGroup Medical gesichert, Gründerfamilie Gotthardt ist mit ca. 50,12 % weiterhin Mehrheitseigentümerin


Koblenz, Frankfurt – Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, hat heute das endgültige Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) veröffentlicht. Zum Ende der weiteren Annahmefrist am 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) wurde das Angebot für 4.387.680 Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Dies entspricht ca. 8,17 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte. Darüber hinaus wurden 13,68 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical außerhalb des Angebots erworben und werden derzeit direkt und über Instrumente durch CVC gehalten.

Die Gründerfamilie Gotthardt, die ca. 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte kontrolliert, behält ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. Frank Gotthardt, Gründer von CompuGroup Medical, bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats. Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt ist weiterhin Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen unmittelbar nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, CEO von CompuGroup Medical, sagte: „Ich freue mich auf das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical. Unser Anspruch, die besten Lösungen für Ärzte, Zahnärzte, medizinisches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken zu bieten, gilt heute mehr denn je. Gemeinsam mit unserem neuen Partner CVC werden wir auf unserer Erfolgsgeschichte aufbauen, um neue Wachstumspotenziale zu erschließen und Innovationen im E-Health-Markt kontinuierlich voranzutreiben.“

Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, fügte hinzu: „Unser erfolgreiches Übernahmeangebot ist ein wichtiger Moment für CompuGroup Medical und CVC. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem Team und der Familie Gotthardt im Rahmen unserer strategischen Partnerschaft. Gemeinsam werden wir die nächste Phase von Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben und dabei die umfassende Branchenexpertise und langjährige Erfahrung von CVC in der Zusammenarbeit mit gründergeführten Familienunternehmen nutzen. Unser gemeinsamer Fokus liegt dabei auf der konsequenten Stärkung der erfolgreichen Produkte, der Entwicklung innovativer, cloudbasierter und KI-gestützter Lösungen sowie der Verbesserung der Servicequalität für Fachkräfte im Gesundheitswesen in ganz Europa.“

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.2 (c) bis (g) und (i) der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage (einschließlich einer nicht-bindenden Übersetzung ins Englische) und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Donnerstag, 8. Mai 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CompuGroup Medical und CVC planen Delisting – öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch CVC angekündigt

Corporate News

- CVC plant vereinbarungsgemäß öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Höhe von 22,00 Euro in bar pro Aktie abzugeben

- Geschäftsführende Direktoren, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat von CompuGroup Medical begrüßen das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot

- CGM-Aktionäre erhalten durch das Angebot die Möglichkeit, Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung liquiditätsunabhängig zu veräußern

- Rückzug von der Börse ermöglicht stärkeren Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical

- Nach Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots am 2. Mai 2025 hält CVC 24,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CompuGroup Medical

Koblenz – Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CGM“ oder „CompuGroup Medical“), ein weltweit führender Anbieter von E-Health-Lösungen, und CVC Capital Partners (CVC) starten den Prozess für das vereinbarte Delisting der CGM. Beide Parteien sind überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM nach Rückzug von der Börse effektiver umsetzen lässt. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Das erklärte gemeinsame Ziel ist, medizinischen Fachkräften mit modernsten Software-Produkten und einem exzellenten Kundensupport zuverlässige Unterstützung zu bieten.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, Chief Executive Officer von CompuGroup Medical, sagte: „Mit der strategischen Partnerschaft stärken wir die Position von CompuGroup Medical als eines der führenden E-Health-Unternehmen. Gemeinsam mit CVC können wir gezielt in langfristiges Wachstum und Innovationen investieren. Ein erfolgreiches Delisting wird für CompuGroup Medical eine langfristige strategische Perspektive unabhängig von den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts ermöglichen. Für uns stehen innovative Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden im Fokus: Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Gesundheitsprofis, Versicherungen und Pharmaunternehmen, zum Wohle der Patienten.“

Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, erklärte: „Die dynamischen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern strategische und vor allem langfristige Investitionen. Nach dem Delisting können wir uns gemeinsam mit der Gründerfamilie Gotthardt voll auf Investitionen und die Weiterentwicklung der Produkte fokussieren.“ Can Toygar, Partner bei CVC, ergänzte: „Für die Aktionäre von CGM bietet das öffentliche Delisting-Angebot die Gelegenheit, ihre Anteile jetzt zu einem attraktiven Preis zu veräußern - nach dem Delisting wird das deutlich schwieriger.“

Der Rückzug vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt ein vorheriges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der CompuGroup Medical voraus. Die Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, wird gemäß der heute mit CGM abgeschlossenen Vereinbarung ein solches Angebot mit einem Barangebotspreis in Höhe von 22,00 Euro je CGM-Aktie abgeben, vorbehaltlich der Ermittlung des gesetzlichen Mindestpreises. Diese Gegenleistung entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen öffentlichen Übernahmeangebots, das im Dezember 2024 veröffentlicht und am 2. Mai 2025 vollzogen worden ist.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot bietet den Aktionären von CompuGroup Medical die Möglichkeit, ihre Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung liquiditätsunabhängig zu einem Preis von 22,00 Euro je Aktie zu veräußern. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht nach einem erfolgreichen Delisting-Prozess das Risiko, ihre Aktien nicht mehr im bisher gewohnten Umfang handeln zu können. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung sehen zudem einen deutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Aufsichtsrat und der Verwaltungsrat von CompuGroup Medical begrüßen das Angebot. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen CompuGroup Medical Management SE und der Aufsichtsrat, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Sie werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG vorlegen.

Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt, die etwa 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte von CGM kontrollieren, und CVC, die über die Bieterin etwa 24,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CGM halten, bilden eine starke Partnerschaft. Im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots werden die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt keine ihrer gehaltenen Aktien veräußern.

Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategische Partnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGM angekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebots am 2. Mai offiziell in Kraft getreten. Allen Aktionären von CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten, wurde der Angebotspreis von 22,00 Euro je Aktie ausgezahlt.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird voraussichtlich noch im Mai 2025 veröffentlicht werden und die Annahmefrist wird voraussichtlich ebenfalls noch im Mai 2025 beginnen. Der Abschluss des Delistings wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwartet, jedenfalls aber vor der für den 1. August 2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung der CGM. Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) werden die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar sein: www.practice-public-offer.com. Es wird keine weitere Annahmefrist geben. Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA


CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.



Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende Delisting-Erwerbsangebote durchgeführt. (...)

Donnerstag, 19. Juni 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam

Corporate News

- Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der Angebotsfrist des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC Capital Partners

- CGM-Aktionäre können Aktien noch bis zum 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ andienen

- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und Delisting erfolgt entsprechend unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien

- Nach Delisting deutlich geringere Finanzberichterstattung und eingeschränkte Handelbarkeit der Aktien zu erwarten

- Rückzug von der Börse ermöglicht CompuGroup Medical stärkeren Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie

Koblenz – Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass der beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt unter der ISIN DE000A288904 sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam wird.

CompuGroup Medical wird zusätzlich bei den Börsen in Berlin (im Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Tradegate Exchange anregen, dass die Aktien des Unternehmens unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.

Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, wie insbesondere die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen.

Das geplante Delisting ist Teil einer Partnerschaft von CGM und CVC Capital Partners („CVC“), die am 09. Dezember 2024 angekündigt wurde. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.

Im Rahmen dieser Partnerschaft veröffentlichte CVC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre. Mit dem Vollzug des Angebots am 2. Mai 2025 trat die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM offiziell in Kraft. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC die Unterzeichnung einer Vereinbarung über das Delisting von CGM bekannt. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Angebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro in bar abgegeben. Aktionäre können das Angebot bis zum 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ annehmen. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird daher unmittelbar mit Ablauf der Annahmefrist vollzogen, unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage haben die geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical den Aktionären von CGM empfohlen, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise


Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht. (...)

Dienstag, 28. Januar 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der ersten Annahmefrist des CVC-Angebots für CompuGroup Medical – Weitere Annahmefrist vom 29. Januar bis 11. Februar 2025

Corporate News 

- Übernahmeangebot erfolgreich (vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen):
CVC zum Ende der Annahmefrist bei 20,43 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical

- Weitere Annahmefrist vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025, um Aktien zu 22 Euro je Aktie anzudienen

- Delisting-Angebot zeitnah nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion geplant – keine Erhöhung gegenüber dem Angebotspreis zu erwarten

Koblenz, Frankfurt - CVC Capital Partners („CVC“) hält zum Ende der ersten Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) direkt oder durch Instrumente 20,43 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical. Damit hat CVC die Mindestannahmeschwelle von 17 % überschritten. Das öffentliche Übernahmeangebot der Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, wurde innerhalb der ersten Annahmefrist für etwa 6,81 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical angenommen. Zusätzlich wurden 13,62 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical durch Aktienkäufe außerhalb des Übernahmeangebots erworben, welche gegenwärtig direkt und über Instrumente durch CVC gehalten werden.

Verbleibende Aktionäre von CompuGroup Medical können ihre Aktien innerhalb einer weiteren Annahmefrist andienen. Diese beginnt am 29. Januar 2025 und endet am 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Der geltende Angebotspreis von 22 Euro je Aktie entspricht einem Aufschlag von 51,2 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und einem Aufschlag von 33,5 % auf den Schlusskurs der Aktien von CompuGroup Medical am 6. Dezember 2024, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des Übernahmeangebots.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierte Wertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denen ungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keine weiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen.

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der erweiterten Annahmefrist erforderlich machen können.

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.1 und 12.1.2 der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Bei Fragen zum Angebot können sich Aktionäre an die eingerichtete Informationsstelle wenden: Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (MEZ) unter der Telefonnummer +49 69 95179985 oder per E-Mail an cgm-offer@investor.sodali.com.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Donnerstag, 17. April 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Finale regulatorische Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot erteilt – Strategische Partnerschaft zwischen CVC und CompuGroup Medical tritt mit Vollzug des Angebots in Kraft

Corporate News

- Sämtliche Angebotsbedingungen durch erfolgte behördliche Genehmigungen erfüllt

- Mit Vollzug des Angebots sichert sich CVC Minderheitsbeteiligung von 23,11 %[1] an CompuGroup Medical, Aktionäre um Gründerfamilie Gotthardt bleiben mit 50,12 % Mehrheitseigentümer

- Delisting-Angebot zeitnah geplant – keine Erhöhung gegenüber dem Angebotspreis des Übernahmeangebots zu erwarten


Koblenz, Frankfurt – Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, hat mitgeteilt, dass die letzte noch ausstehende regulatorische Freigabe für den Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) erteilt wurde und das Angebot innerhalb der nächsten acht Bankarbeitstage vollzogen wird. Somit sind alle Angebotsbedingungen erfüllt und die strategische Partnerschaft zwischen CVC und der Gründerfamilie Gotthardt als Mehrheitseigentümerin von CompuGroup Medical tritt mit Vollzug des Übernahmeangebots in Kraft.

Zum Ende der weiteren Annahmefrist am 11. Februar 2025 wurde das Angebot für 4.387.680 Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Dies entspricht ca. 8,17 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte. Darüber hinaus wurden 14,94 %[2] aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical außerhalb des Angebots erworben und werden derzeit direkt und über Instrumente durch CVC gehalten.

Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt kontrollieren weiterhin 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte und behalten ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical. Frank Gotthardt, Gründer von CompuGroup Medical, bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats. Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt ist weiterhin Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats.

Die Partnerschaft mit CVC soll die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Das erklärte gemeinsame Ziel ist, medizinischen Fachkräften mit modernsten Software-Produkten und einem starken Kundensupport zuverlässige Unterstützung zu bieten.

Das Angebot wird innerhalb der nächsten acht Bankarbeitstage vollzogen. CompuGroup Medical und CVC haben zudem vereinbart, dass CVC unverzüglich nach Vollzug des Übernahmeangebots ein Delisting-Angebot abgeben wird, um das Unternehmen von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen.

Aktionären von CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots angedient hatten, wird der Angebotspreis von 22,00 Euro pro Aktie ausgezahlt. Weitere Informationen zur Abwicklung und Übertragung der angedienten Aktien sind auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CGM-Aktien“). Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung freigegebenen Angebotsunterlage enthalten. Caesar BidCo GmbH (die „Bieterin“) behält sich das Recht vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots und eines etwaigen künftigen Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot ist unter anderem im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“), und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Mitteilungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Ermächtigungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt sind. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und ggf. von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird weder direkt noch indirekt ein Übernahmeangebot in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in Rechtsordnungen veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in denen das Übernahmeangebot nach geltendem Recht verboten wäre.

Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des Übernahmeangebots CGM-Aktien auf andere Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots außerhalb der Börse erwerben oder Erwerbsvereinbarungen hierzu treffen, CGM-Aktien während der Laufzeit des Übernahmeangebots auf andere Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich erwerben oder Vereinbarungen über einen solchen Erwerb treffen, sofern diese Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen außerhalb der Vereinigten Staaten erfolgen, den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, entsprechen und der Übernahmeangebotspreis entsprechend einer außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Gegenleistung erhöht wird. Informationen über entsprechende Erwerbe bzw. Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.

Das in dieser Pressemitteilung erwähnte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, und unterliegt den für in der Bundesrepublik Deutschland börsennotierte Unternehmen geltenden Offenlegungspflichten, -regeln und -praktiken, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde in Übereinstimmung mit dem deutschen Stil und der deutschen Praxis erstellt, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die CGM sind nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden. Daher sind sie möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen.

Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Befreiung (Tier II) von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung (der „Exchange Act“) durchgeführt. Diese Befreiung erlaubt es der Bieterin, bestimmte materiell- und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oder die Praxis der inländischen Rechtsordnung einhält, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten beachten, dass CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert ist, nicht den periodischen Anforderungen des Exchange Act unterliegt und nicht verpflichtet ist, Berichte bei der United States Securities and Exchange Commission einzureichen, und dies auch nicht tut.

CGM-Aktionäre, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten haben, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein "ausländischer privater Emittent" im Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten unter Berufung auf die grenzüberschreitende Befreiung (Tier 2) von bestimmten Anforderungen des Exchange Act unterbreitet und unterliegt im Wesentlichen den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren in Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen unterliegt, gelten diese Gesetze nur für CGM-Aktionäre, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten haben, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.

Jeder Vertrag, der aufgrund der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird nach diesem ausgelegt. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den US-Bundeswertpapiergesetzen (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es kann sein, dass es nicht möglich ist, ein Unternehmen, das nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren in einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten zu verklagen. Es ist unter Umständen auch nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern. 

[1] Stand zum 16. April 2025

[2] Stand zum 16. April 2025

Montag, 9. Dezember 2024

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM oder die Gesellschaft) hat heute mit ihrer Komplementärin, der CompuGroup Medical Management SE, ihrer Mehrheitsaktionärin GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (die Mehrheitsaktionärin), der Kronen 2944 GmbH (künftig firmierend unter GT2 Beteiligungen und Software GmbH, die GT2) sowie der beiden von CVC Capital Partners plc (CVC) kontrollierten Gesellschaften SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig firmierend unter Caesar BidCo GmbH, die Bieterin) und der SCUR-Alpha 1776 GmbH (künftig firmierend unter Caesar HoldCo GmbH) eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Partnerschaft mit der Bieterin unterzeichnet (die Investorenvereinbarung).

Gemäß der Investorenvereinbarung gibt die Bieterin heute ihre Absicht bekannt, ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der CGM zu einem Preis von EUR 22,00 pro Aktie in bar (das Angebot) abzugeben. Dies entspricht einer Prämie von rund 51 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der CGM-Aktien der vergangenen drei Monate. Das Angebot wird eine Mindestannahmequote von 17 % vorsehen und insbesondere unter dem Vorbehalt des Eintritts fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben stehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CGM haben sich in der Investorenvereinbarung grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Absicht der Bieterin zu unterstützen, unmittelbar nach dem Vollzug des Angebots ein mögliches Delisting von CGM zu verfolgen. Ferner haben sich die Parteien der Investorenvereinbarung darauf verständigt, eine effizientere Kapitalstruktur anzustreben. Zu diesem Zweck haben sich verschiedene Banken dazu verpflichtet, im Falle des Vollzugs des Übernahmeangebots Darlehen bereitzustellen.

Sowohl die Mehrheitsaktionärin, Herr Frank Gotthardt, als auch die GT2 sind als nahestehende Unternehmen bzw. Personen der CGM im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG anzusehen. Die Mehrheitsaktionärin hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwa 26,54 % der Aktien der Gesellschaft und alle Anteile an der GT2, während Herr Frank Gotthardt, Mehrheitsgesellschafter der Mehrheitsaktionärin, selbst 6,83 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Der Mehrheitsaktionärin und Herrn Frank Gotthardt werden die Mehrheit der Stimmrechte an der CGM zugerechnet. Gleichzeitig ist die Mehrheitsaktionärin alleinige Gesellschafterin der Komplementärin der CGM.

Ferner haben am heutigen Tage die Mehrheitsaktionärin und die Bieterin eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen (die Aktionärsvereinbarung). Danach begründet die Gesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt vorbehaltlich des Vollzugs des Angebots eine strategische Partnerschaft mit der Bieterin. Folglich werden die Mitglieder dieser Gesellschaftergruppe weiterhin im bisherigen Umfang an der Gesellschaft investiert bleiben. Die Parteien haben sich dazu verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinn- und Verlustabführungsvertrag abzuschließen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft begrüßen das Angebot und werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich dieser Prüfung gehen sie derzeit davon aus, dass sie den Aktionären von CGM empfehlen werden, das Angebot anzunehmen.

Neben den anderen Gremien der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin hat der Aufsichtsrat der CGM dem Abschluss der Investorenvereinbarung zugestimmt.

Dienstag, 13. Mai 2025

Freshfields begleitet CompuGroup Medical beim Delisting-Angebot von CVC

Pressemitteilung der Kanzlei Freshfields

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields begleitet die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem von der Caesar BidCo GmbH angekündigten Delisting-Erwerbsangebot.

Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat mit der Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds gehalten wird, welche von verbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc beraten werden, die gemeinsame Absicht zur Durchführung eines Delisting konkretisiert und sich über die Eckpunkte des angekündigten Delisting-Erwerbsangebots geeinigt.

Das Delisting-Erwerbsangebot folgt auf den erfolgreichen Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Caesar BidCo GmbH, in dessen Rahmen Freshfields die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und die Mehrheitsaktionärin ebenfalls beraten hat (Link zur Pressemitteilung).

Das Freshfields-Team steht weiterhin unter der Federführung von Partner Dr. Stephan Waldhausen und Partner Dr. Philipp Pütz mit Unterstützung von Associates Jonas Braun, Dr. Chris Pflüger, Anna Eichner und Fredric Giesen (alle Corporate/M&A, Düsseldorf). Ergänzt wurde das Team durch Partner Dr. Frank Laudenklos (Frankfurt), Counsel Alexander Pospisil (Frankfurt/Berlin) und Principal Associate Dr. Dennis Chinnow (Frankfurt, alle Finance).

Montag, 9. Dezember 2024

Übernahmeangebot für Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieterin:

SCUR-Alpha 269 GmbH
(künftig: Caesar BidCo GmbH)
c/o Willkie Farr & Gallagher LLP
An der Welle 4
60322 Frankfurt am Main Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 135553

Zielgesellschaft:
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27430
ISIN: DE000A288904 (WKN: A28890)

Die SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH) ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die mittelbar von Fonds gehalten wird, welche von verbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc beraten und verwaltet werden, hat heute beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM") zu unterbreiten, um sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der CGM ("CGM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 22,00 je CGM-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von rund 51% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der CGM-Aktie der vergangenen drei Monate bis einschließlich 6. Dezember 2024.

Die Bieterin hat heute mit der CGM, CompuGroup Medical Management SE, der Mehrheitsaktionärin der CGM, GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (die "Mehrheitsaktionärin"), Kronen 2944 GmbH (künftig firmierend unter GT2 Beteiligungen und Software GmbH) und SCUR-Alpha 1776 GmbH (künftig firmierend unter Caesar HoldCo GmbH) eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Beteiligung der Bieterin an der CGM unterzeichnet (die "Investorenvereinbarung"). Die CompuGroup Medical Management SE, in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der CGM, und der Aufsichtsrat der CGM, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung jeweils zugestimmt haben, haben sich in der Investorenvereinbarung grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Absicht der Bieterin zu unterstützen, unmittelbar nach dem Vollzug des Angebots ein mögliches Delisting von CGM zu verfolgen.

Ferner haben am heutigen Tage die Mehrheitsaktionärin und die Bieterin eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen (die "Aktionärsvereinbarung"), um vorbehaltlich des Vollzugs des Übernahmeangebots eine strategische Partnerschaft mit der Bieterin zu begründen.

Die Mehrheitsaktionärin und die weiteren, Mitglieder der Gesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt werden unverändert an der Gesellschaft beteiligt bleiben und die von ihnen gehaltenen CGM-Aktien nicht im Rahmen des Übernahmeangebots andienen. Die Parteien haben sich dazu verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Übernahmeangebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinn- und Verlustabführungsvertrag abzuschließen.

Die CompuGroup Medical Management SE, in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der CGM, und der Aufsichtsrat der CGM begrüßen das Übernahmeangebot und werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich dieser Prüfung gehen sie derzeit davon aus, dass sie den Aktionären von CGM empfehlen werden, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Das Übernahmeangebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 17 % des Grundkapitals der CGM vorsehen und zielt auf den Streubesitz von ca. 46,16% (ausschließlich der ca. 50,11 % der CGM-Aktien, die von Mitgliedern der Gesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt gehalten werden und ca. 3,72 % eigener CGM-Aktien, die von CGM gehalten werden).

Das Übernahmeangebot wird übliche Bedingungen, unter anderem zur Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben, vorsehen. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2025 erfolgen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CGM-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des Übernahmeangebots CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem Übernahmeangebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der Übernahmeangebotspreis dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Gegenleistung entspricht.

Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme ermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der “Exchange Act”) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zu.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US- Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Frankfurt am Main, 9. Dezember 2024

SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH)