Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 26. Januar 2021
i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
Jetzt hat i:FAO von Amadeus den Vorschlag erhalten, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.
Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai 2021 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
Sonntag, 24. Januar 2021
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Seit den zuletzt veröffentlichten Listen ist nach Eintragungen von Squeeze-out-Beschlüssen u.a. bei BHS tabletop AG, Schuler AG und der STADA Arzneimittel AG (siehe "Anstehende Spruchverfahren") u.a. bei der Design Hotels AG, ISRA VISION AG und der Renk AG ein Squeeze-out angekündigt worden. Diese Unternehmen sind daher nicht mehr aufgeführt.Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 %) oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
- ACCENTRO Real Estate AG: geringer Streubesitz
- ADLER Real Estate AG: Umtauschangebot, Beherrschungsvertrag geplant, Squeeze-out?
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Streubesitz < 5 %
- AGROB Immobilien AG: geringer Streubesitz
- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): BuG, Streubesitz < 10 %
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (Agosi): Streubesitz < 10 %
- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz
- CCR Logistics Systems AG: delistet
- Covivio Office AG (bisher: Godewind Immobilien AG): Übernahmeangebot, geringer Streubesitz
- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting, Übernahmeangebot
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz
- EUWAX AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out abgesagt
- McKesson Europe AG (ehemals Celesio AG): Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- MyHammer Holding AG: geringer Streubesitz
- Odeon Film AG: geringer Streubesitz
- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot
- RHÖN-KLINIKUM AG: Übernahmeangebot
- SinnerSchrader AG: Spruchverfahren zum BuG, Delisting, geringer Streubesitz
- Sixt Leasing SE: Übernahmeangebot, geringer Streubesitz
- Sport1 Medien AG (ehemals: Constantin Medien AG): Delisting, geringer Streubesitz
- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
- TLG IMMOBILIEN AG: Business Combination Agreement, kürzlich Rückkaufangebot, geringer Streubesitz
- Uniper SE: BuG ab 2022?
- VTG Aktiengesellschaft: Delisting, geringer Streubesitz
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- WESTAG & GETALIT AG: geringer Streubesitz
- WESTGRUND AG: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, Delisting, Streubesitz < 2 %
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
TLG IMMOBILIEN AG veröffentlicht Ergebnis des öffentlichen Rückkaufangebots
- Annahme des öffentlichen Rückkaufsangebots für 4.877.846 TLG-Aktien, was ca. 4,35 % des Grundkapitals der TLG entspricht
- Überzeichnung des öffentlichen Rückkaufangebots, Zuteilungsquote von 91,98 %; Vollständige Berücksichtigung von Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger
- Endgültige Aktienzahl bei ca. 4.487.032 TLG-Aktien
- Endgültiger Kaufpreis beträgt EUR 23,25 je TLG-Aktie
Berlin, 18. Januar 2021 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") gibt hiermit das Ergebnis zu dem am 7. Dezember 2020 angekündigten öffentlichen Rückkaufangebot ("Rückkaufangebot") bekannt. Im Rahmen des Rückkaufangebots sind der TLG bis zum Ablauf der Annahmefrist am 13. Januar 2021 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) 4.877.846 TLG-Aktien (ca. 4,35 % des Grundkapitals der TLG gemäß Gesamtstimmrechtsmitteilung vom 30. November 2020) angedient worden.
Die Gesamtzahl der in das Rückkaufangebot eingereichten TLG-Aktien liegt oberhalb des Maximalen Angebotsvolumens. Es liegt ein Fall der Überzeichnung des Angebots im Sinne der Ziffern 2.1, 3.4 der Angebotsunterlage vor. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Berücksichtigung der Annahmeerklärungen gemäß einer Zuteilungsquote, welche bei 91,98 % liegt. Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger werden jedoch in vollem Umfang berücksichtigt.
Die Endgültige Aktienanzahl umfasst auf der Grundlage der Zuteilungsquote ca. 4.487.032 TLG-Aktien. Die TLG wird die Endgültige Aktienzahl in einer gesonderten Mitteilung auf ihrer Internetseite sowie im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Der Endgültige Kaufpreis entspricht gemäß Ziffer 2.2 der Angebotsunterlage dem niedrigsten Preis, zu dem TLG die Endgültige Aktienanzahl erwerben kann. Der von der TLG auf dieser Grundlage am Ende der Angebotsfrist ermittelte Endgültige Kaufpreis beträgt EUR 23,25 je TLG-Aktie und entspricht damit dem Höchstkaufpreis innerhalb der Kaufpreisspanne.
Die Abwicklung des Rückkaufangebots erfolgt voraussichtlich bis zum 28. Januar 2021.
Alle Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://www.tlg.de im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" zur Verfügung.
WICHTIGE HINWEISE
DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") DAR. DAS ANGEBOT IST ABGESCHLOSSEN.
DAS ANGEBOT WURDE AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES DEUTSCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. (...)
Freitag, 22. Januar 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
- comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 5. Mai 2020, Eintragung am 2. November 2020 (Fristende am 2. Februar 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Hauptversammlung für Januar 2021 angekündigt, bislang keine Einladung
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, Hauptversammlung am 17. Dezember 2020
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 19. November 2020
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- ISARIA Wohnbau AG: Squeeze-out zugunsten der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eintragung am 3. November 2020 und Bekanntmachung am 4. November 2020 (Fristende: 4. Februar 2021)
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020
- Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
- STADA Arzneimittel AG: Squeeze-out zugunsten der Nidda Healthcare GmbH, außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 24. September 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 6. November 2020 (Fristende: 8. Februar 2021)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
BÖRSE ONLINE spekuliert über eine Vollübernahme der MOBOTIX AG
Bezüglich der MOBOTIX AG, bei der Konica Minolta 2016 eine Mehrheitsbeteiligung übernommen hatte (https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/04/mobotix-ag-konica-minolta-inc-erwirbt.html), bringt BÖRSE ONLINE eine mögliche Vollübernahme in die Diskussion (Heft 2/2021: "Spekulation auf eine Vollübernahme"). Begründet wird dies mit dem Übernahmeangebot für den US-Wärmebildkamera-Hersteller Flir Systems. MOBOTIX stelle ebenfalls Wäremebildkamersa her und sei dabei, seine Prdukte über eine eigene Plattform zu steuern.
IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG
Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger
Beherrschungsvertrag mit der msg life AG im Handelsregister eingetragen
HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
Erlangen, 21. Januar 2021 - Dem Vorstand der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6), ist heute das förmliche Verlangen der HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der HumanOptics AG auf die Holding durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der HumanOptics AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG beschließen zu lassen. Die Holding beabsichtigt mit der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG erfolgen soll, die Beteiligungsstruktur zu vereinfachen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Holding den übrigen Aktionären der HumanOptics AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Die Holding wird der Hauptversammlung der HumanOptics AG einen schriftlichen Bericht erstatten, welcher die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
Die Holding hält nach eigenen Angaben 3.249.870 Aktien der HumanOptics AG, die einem Anteil von rund 93,2 Prozent am Grundkapital der HumanOptics AG entsprechen. Die Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab.
Donnerstag, 21. Januar 2021
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: BaFin teilt maßgeblichen Durchschnittskurs für das Delisting-Übernahmeangebot mit
Die Bieterin hat DEAG darüber informiert, dass laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die für die Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises relevanten volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurse der DEAG-Aktien während der letzten drei und der letzten sechs Monate vor Ankündigung des Angebots EUR 3,09 (drei Monate) und EUR 3,03 (sechs Monate) betragen. Die Angebotsgegenleistung unter dem Angebot wird daher laut Bieterin dem von der BaFin verbindlich mitgeteilten Durchschnittskurs der letzten drei Monate in Höhe von EUR 3,09 je DEAG-Aktie entsprechen.
Über DEAG
Die DEAG Deutsche Entertainment AG (DEAG) ist ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG seit mehr als 40 Jahren an 12 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz und Irland präsent. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Vermarktung und Durchführung von Events.
Gegründet 1978 in Berlin, umfassen die Kern-Geschäftsfelder der DEAG heute die Bereiche Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment, Arts+Exhibitions und das Ticketing. Insbesondere Family-Entertainment und Arts+Exhibitions sind elementare Bausteine für die Weiterentwicklung des eigenen Content.
In 2019 wurden für über 4.000 Veranstaltungen mehr als 5 Mio. Tickets umgesetzt - ein kontinuierlich wachsender Anteil davon über die konzerneigenen E-Commerce-Plattformen "MyTicket" und "Gigantic.com" für eigenen und Dritt-Content.
Mit ihrem starken Partnernetzwerk ist die DEAG hervorragend im Markt als international tätiger Live-Entertainment-Dienstleister positioniert.
Mittwoch, 20. Januar 2021
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Verhandlungstermin mit den Parteien am 8. Februar 2021 angesichts der COVID-19-Lage abberaumt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Dienstag, 19. Januar 2021
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE erwirbt aufgrund ihres öffentlichen Aktienrückkaufangebots 259.729 eigene Aktien zurück
Das Aktienrückkaufangebot der Gesellschaft bezog sich auf den Erwerb von bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft.
Da die Gesamtzahl der Aktien, die der Gesellschaft bis zum Ablauf der Annahmefrist angedient wurden, diese Maximalzahl des Angebots nicht überschreitet, werden die Annahmeerklärungen für sämtliche der Gesellschaft angedienten Aktien vollständig berücksichtigt. Die Zuteilungsquote beträgt folglich 100 %.
Die zum Rückkauf angedienten und akzeptierten Aktien werden voraussichtlich bis zum 11. Januar 2021 durch die Depotbanken gegen Gutschrift des Angebotspreises aus den Kundendepots ausgebucht.
Nach Abschluss der Transaktion wird die Gesellschaft - unter Berücksichtigung der bereits zuvor gehaltenen 2.004.999 eigenen Aktien - insgesamt 2.264.728 eigene Aktien halten, was ca. 2,10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
WICHTIGER HINWEIS:
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. (...)
Montag, 18. Januar 2021
Weiteres Kaufangebot für Aktien der CCR Logistics Systems AG zu EUR 5,31
Als Aktionär der CCR LOGISTICS SYSTEMS AG macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
__________
Anmerkung der Redaktion:
Das Landgericht München I hatte in dem Spruchverfahren zu dem am 7. November 2007 zwischen der CCR Logistics Systems AG als abhängiger Gesellschaft und der Reverse Logistics GmbH als herrschender Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung von EUR 7,41 abgelehnt, jedoch den Ausgleich von brutto EUR 0,41 auf EUR 0,50 je Aktie erhöht:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/10/beendigung-des-spruchverfahrens-zum.html
Die Aktien der CCR Logistics Systems AG (ISIN DE0007627200) sind im Jahr 2015 delisted worden.
Zu den aktuell im Vergleich zu dem Kaufangebot deutlich höheren Kursen im sog. "Telefonhandel" bei Valora: https://veh.de/isin/de0007627200
Samstag, 16. Januar 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ALTANA AG nunmehr vor dem OLG Düsseldorf
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei dem Spezialchemieunternehmen ALTANA AG hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 12. August 2020 die angemessene Barabfindung auf EUR 17,33 je Stückaktie festgesetzt. Das Gericht folgte damit dem gerichtlich bestellte Sachverständigen, Herr Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG), der in seinem Gutachten vom 17. Mai 2016 zu einem deutlich höheren Unternehmenswert als dem angebotenen Betrag von EUR 15,01 je ALTANA-Aktie gekommen war, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_7.html.OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/20 (AktE)
141 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SKion GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Manuela Roeding)
Freitag, 15. Januar 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Jetter AG ohne Erhöhung beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, Az. 20 W 10/19
Scherzer & Co. Aktiengesellschaft u.a. ./. Bucher Beteiligungsverwaltung GmbH (früher: Bucher Beteiligungsverwaltung AG)
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bucher Beteiligungsverwaltung AG:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, 70469 Stuttgart
Donnerstag, 14. Januar 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG: Bisherige Antragsgegnerin schon vor neun Jahren aufgelöst
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Vogel u.a. ./. Axel Krause und Rainer Krause (bisher: LHA Holding A. und R. Krause GbR)
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: Beschwerdebegründungfrist
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat das LG Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Abfindung auf EUR 29,74 je Postbank-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin wurde in § 6 des Vertrages zur Zahlung einer Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 21,18 verpflichtet. Als angemessenen Ausgleich wurden vom Landgericht EUR 1,78 je Aktie festgesetzt. Die Verfahrenskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juli 2018, Az. I-26 W 12/18 AktE (Beschwerde gegen Beweisbeschluss)
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
Mittwoch, 13. Januar 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
- comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 5. Mai 2020, Eintragung am 2. November 2020 (Fristende am 2. Februar 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Hauptversammlung für Januar 2021 angekündigt, bislang keine Einladung
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, Hauptversammlung am 17. Dezember 2020
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 19. November 2020
- ISARIA Wohnbau AG: Squeeze-out zugunsten der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eintragung und Bekanntmachung am 3. November 2020 (Fristende: 3. Februar 2021)
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag, Hauptversammlung am 10. November 2020
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020
- Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
- STADA Arzneimittel AG: Squeeze-out zugunsten der Nidda Healthcare GmbH, außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 24. September 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 6. November 2020 (Fristende: 8. Februar 2021)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG haben mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Nach Auskunft des zuständigen Landgerichts Itzehoe sind bereits mehr als 20 Spruchanträge eingegangen. Anträge können noch bis zum 2. Februar 2021 gestellt werden.
LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20 u.a.
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG nunmehr vor dem OLG Stuttgart
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
OLG Stuttgart, Az. 20 W 27/20
ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Serviceleistungen AG u.a. ./. Dürr Technologies GmbH
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
Centrotec SE: Delisting der CENTROTEC SE-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 15. Januar 2021
Brilon: Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der CENTROTEC SE (ISIN DE0005407506) am heutigen Dienstag, den 12. Januar 2021, mitgeteilt, dass dem Antrag der CENTROTEC SE auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CENTROTEC SE zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stattgegeben wurde. Gleichzeitig hat die Frankfurter Wertpapierbörse die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids angeordnet. Der Widerruf der Börsenzulassung wird gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 15. Januar 2021 wirksam. Danach können die Aktien der CENTROTEC SE nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Das freiwillige öffentliche Delisting-Erwerbsangebot von Herrn Guido Krass kann noch bis zum Ablauf der Annahmefrist am 15. Januar 2021 von den Aktionären angenommen werden.
CENTROTEC SE
Die CENTROTEC SE ist über Tochtergesellschaften und Vertriebspartner in rund 50 Ländern vertreten. Zu den wichtigsten Konzerngesellschaften gehören Wolf, Brink Climate Systems und Ned Air, die sich im Segment Climate Systems auf Heizungs- Klima- und Lüftungstechnik, darunter Solarthermie-Systeme, BHKW und Wohnungslüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung spezialisiert haben sowie Ubbink und Centrotherm, bei denen im Segment Gas Flue Systems der Fokus auf Abgas- und Luftführungssysteme liegt. CENTROTEC ist damit der einzige börsennotierte Komplettanbieter für Heiz- und Klimatechnik sowie Solarthermie/ Photovoltaik und Energiesparlösungen im Gebäude in Europa.
Dienstag, 12. Januar 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DGAG Deutsche Grundvermögen AG: Auch nach 13 Jahren Ende nicht absehbar
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DGAG Deutsche Grundvermögen AG (früher: B&L Immobilien AG, WKN: 765950; ISIN: DE0007659500) ist auch nach 13 Jahren in der I. Instanz nicht "spruchreif". Wie mehrere andere Spruchverfahren in Hamburg wird es seit Jahren nicht weiterbetrieben. Die den Squeeze-out fordernde Hauptaktionärin ist nach Angaben eines Verfahrensbeteiligten zwischenzeitlich mehrfach umfirmiert worden. Als TRIGOTAN Vermögen GmbH zum Anfang des Verfahrens gestartet firmierte sie in Pirelli DGAG Deutsche Grundvermögen GmbH um, später dann in Prelios Residential Real Estate GmbH. Seit letztem Jahr tritt sie als Ironwood RE GmbH auf.
Noch älter ist das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG. Hier ist auch nach 18 Jahren in der I. Instanz vor dem LG Hamburg ein Ende nicht absehbar, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_24.html. Auch auf mehrere über die Jahre hinweg gestellte Verzögerungsrügen erfolgte keine Reaktion.
Delisting-Übernahmeangebot für Aktien der DEAG Deutsche Entertainment AG
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 WpÜG sowie in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG")
Bieterin:
Block A, Apt. 12, II-Piazzetta, Tower Road
SLM 1605 Sliema, Malta
eingetragen im maltesischen Registrar of Companies unter Nummer C 97535
Zielgesellschaft:
DEAG Deutsche Entertainment AG
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 69474 B ISIN: DE000A0Z23G6
Die Musai Capital Ltd., Sliema, Malta (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron Investment Group Ltd., Sliema, Malta (die "Apeiron") hat am 11. Januar 2021 entschieden, den Aktionären der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (die "DEAG") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der DEAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (die "DEAG-Aktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) zu erwerben (das "Angebot").
Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 3 BörsG erfüllen. Die Bieterin, Apeiron und die DEAG haben insoweit eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf das Angebot niedergelegt sind (die "Delisting-Vereinbarung"). In der Delisting-Vereinbarung hat sich die DEAG im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gegenüber der Bieterin verpflichtet, auf Grundlage des Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der DEAG-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.
Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß der volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurse der DEAG-Aktien während der letzten drei und der letzten sechs Monate vor der heutigen Bekanntgabe des Angebots berechnet und entspricht insofern dem gesetzlichen Mindestpreis für ein Delisting-Übernahmeangebot. Diesen hat die Bieterin auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen auf EUR 3,07 je DEAG-Aktie festgesetzt, es sei denn, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") teilt der Bieterin nach ihrer Ermittlung einen anderen gesetzlichen Mindestpreis mit. In diesem Fall wird der Angebotspreis dem von der BaFin ermittelten Mindestpreis entsprechen.
Die Apeiron, das Family Office des deutschen Serial Entrepreneurs Christian Angermayer, ist derzeit mit einem Aktienanteil von ca. 18 % größte Einzelaktionärin der DEAG. Gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Investor Mike Novogratz, welcher über sein Family Office Galaxy Group Investments LLC ca. 14 % der DEAG-Aktien hält, sowie anderen bestehenden Aktionären der DEAG haben sich die Apeiron und die Bieterin über die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Die Parteien der Aktionärsvereinbarung, die insgesamt ca. 47 % der DEAG-Aktien halten, werden für ihre DEAG-Aktien das geplante Angebot nicht annehmen. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren.
Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot nicht von Vollzugsbedingungen abhängig sein. Im Übrigen wird das Angebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin werden die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zu dem Angebot im Internet unter http://www.musai-offer.de veröffentlicht werden.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der DEAG Deutsche Entertainment AG (die "Gesellschaft") dar. (...)
DEAG plant Delisting: Delisting-Übernahmeangebot vereinbart
Berlin, 11. Januar 2021 - Die DEAG Deutsche Entertainment AG ("DEAG" oder die "Gesellschaft"), ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) plant den Rückzug von der Börse ("Delisting"). Hierfür hat sich der Vorstand der DEAG um Prof. Peter Schwenkow die Unterstützung der größten Einzelaktionärin der DEAG gesichert. In einer heute mit der Apeiron Investment Group Ltd. ("Apeiron") und deren Bietergesellschaft (Musai Capital Ltd., "Bieterin") geschlossenen Vereinbarung wurde die Durchführung eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots als Voraussetzung für das Delisting vereinbart.
Im Zuge des geplanten Delisting ist es beabsichtigt, die Rechtsform der Aktiengesellschaft der DEAG beizubehalten und die Notierung der Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25) im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse fortzuführen. Auch werden sämtliche Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats die Gesellschaft auf dem weiteren Wachstumskurs begleiten. Weiterhin sollen alle bestehenden Verträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Dienstleistern und Künstlerinnen und Künstlern vollumfänglich bestehen bleiben.
Der Rückzug aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt ein vorheriges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre der DEAG voraus, sodass alle Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung noch veräußern können. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron, der langjährigen und mit einem Aktienanteil von ca. 18 % größten Einzelaktionärin der DEAG, hat die Bieterin gemäß der geschlossenen Vereinbarung heute ein solches Angebot mit einem Barangebotspreis, berechnet gemäß der gesetzlich für ein Delisting-Übernahmeangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurse der letzten drei und der letzten sechs Monate, angekündigt. Nach Berechnung der Bieterin liegt dieser Preis derzeit bei EUR 3,07 pro DEAG-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bieterin nach Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. Als Delisting-Übernahmeangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.
Gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Investor Mike Novogratz, welcher über sein Family Office Galaxy Group Investments LLC ca. 14 % der DEAG-Aktien hält, sowie anderen bestehenden Aktionären der Gesellschaft haben sich Apeiron und die Bieterin über die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Die Parteien der Aktionärsvereinbarung, die insgesamt ca. 47 % der DEAG-Aktien halten, werden für ihre DEAG-Aktien das geplante Angebot nicht annehmen. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren. Apeiron und die Bieterin haben in der Vereinbarung mit der DEAG die Unterstützung der weiteren Wachstumsstrategie des Unternehmens außerhalb der Börsennotierung zugesichert.
Gründer und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft Herr Prof. Peter Schwenkow hierzu: "Trotz der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten über die Zukunft der Live-Entertainment-Industrie durch die weiterhin bestehenden Restriktionen freut sich die DEAG über die fortlaufende Unterstützung und das Vertrauen sämtlicher Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte, aller Geschäftsführer, Partner, Mitgesellschafter und der bestehenden Großaktionäre, die den bestehenden Wachstumskurs der DEAG im nicht gelisteten Unternehmensumfeld weiter gemeinsam verfolgen wollen."
Vorstand und Aufsichtsrat der DEAG werden zu dem öffentlichen Delisting-Übernahmeangebot, wie gesetzlich vorgesehen, nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme abgeben.
Über DEAG
Die DEAG Deutsche Entertainment AG (DEAG) ist ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG seit mehr als 40 Jahren an 12 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz und Irland präsent. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Vermarktung und Durchführung von Events.
Gegründet 1978 in Berlin und börsennotiert seit 1998, umfassen die Kern-Geschäftsfelder der DEAG heute die Bereiche Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment, Arts+Exhibitions und das Ticketing. Insbesondere Family-Entertainment und Arts+Exhibitions sind elementare Bausteine für die Weiterentwicklung des eigenen Content.
In 2019 wurden für über 4.000 Veranstaltungen mehr als 5 Mio. Tickets umgesetzt - ein kontinuierlich wachsender Anteil davon über die konzerneigenen E-Commerce-Plattformen "MyTicket" und "Gigantic.com" für eigenen und Dritt-Content.
Mit ihrem starken Partnernetzwerk ist die DEAG hervorragend im Markt als international tätiger Live-Entertainment-Dienstleister positioniert.
Über die Apeiron Investment Group
Die Apeiron Investment Group ist das Family Office des deutschen Serial Entrepreneurs Christian Angermayer. Der Fokus der Apeiron Investment Group liegt auf den Bereichen Financial Services (hier vor allem auf fintech und crypto assets), Technology, Life Sciences, Media & Entertainment sowie Real Estate. Die Apeiron Investment Group beteiligt sich an Seed- und Start-Up-Finanzierungen ebenso wie an größeren Wachstumsinvestments.
Über die Galaxy Group Investments
Galaxy Group Investments LLC ist das Family Office von Michael Novogratz, dem Gründer von Galaxy Digital Holdings LP und ehemaligen Mitbegründer der Fortress Investment Group. Galaxy Group Investments LLC legt ihren Fokus auf private Kapitaltransaktionen in allen Sektoren mit Schwerpunkt auf Financial Services, Einzelhandel, Life Sciences, E-Sport und Entertainment. Galaxy Group Investments LLC beteiligt sich an allen Phasen des Investitionsspektrums von der Seed-Finanzierung bis hin zu Leveraged Buyouts.
CA Immobilien Anlagen AG: Starwood Capital beabsichtigt die Legung eines Antizipatorischen Pflichtangebots
Die Bieterin beabsichtigt demnach, ein Antizipatorisches Pflichtangebot für alle CA Immo-Aktien und Wandelanleihen („Wandelanleihe 2017“) zu stellen, die nicht von der Bieterin gehalten werden („Angebot“). Die Bieterin wird den Aktionären der Gesellschaft einen Angebotspreis je CA Immo-Aktie von EUR 34,44 auf einer cum-dividend Basis anbieten ("Angebotspreis für Aktien“). Den Inhabern der Wandelanleihe 2017 wird die Bieterin ein paralleles Angebot zum Erwerb der ausstehenden Wandelanleihe 2017 machen. Der Angebotspreis für die Wandelanleihe 2017 soll sich dabei aus dem Angebotspreis für die Aktien ableiten.
Der Vorstand evaluiert die Situation und wird zu gegebener Zeit eine an die Aktionäre adressierte Stellungnahme veröffentlichen.
SMT Scharf AG: Großaktionäre erlangen Kontrolle über SMT Scharf AG und geben Pflichtangebot ab
- SMT Scharf einigt sich mit Großaktionären auf ein Downlisting für den Fall eines erfolgreichen Angebots
- Mit Downlisting wäre Wechsel aus dem Prime Standard in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse verbunden
- Zugang zum Kapitalmarkt weiterhin gesichert
Hamm, 11. Januar 2021 - Die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986), ein weltweit führender Anbieter für kundenindividuelle Transportlösungen und Logistiksysteme für den Untertagebergbau, wurde heute darüber informiert, dass die Aktionäre Shareholder Value Beteiligungen AG, Share Value Stiftung und Frau Christiane Weispfenning aufgrund eines am 11. Januar 2021 abgeschlossenen Beitritts von Herrn Dr. Helmut Fink zu einer Aktionärsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Ausübung von Eigentümerrechten inklusive Stimmrechten in Bezug auf die Inhaber-Aktien der SMT Scharf AG die 30%-Schwelle überschritten und damit die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die SMT Scharf AG erlangt haben. Bereits seit dem Jahr 2014 haben die bisherigen Vertragsparteien der Aktionärsvereinbarung angezeigt, dass sie die Ausübung ihrer Stimmrechte koordinieren. Die Großaktionäre, die in Teilen auf wertorientierte Investments in kleine und mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen Raum spezialisiert sind und zuletzt bereits 25,37 % der Stimmrechte der SMT Scharf AG hielt, hält dadurch nun insgesamt 1.397.295 Stimmrechte von insgesamt 4.620.000 Stimmrechten der SMT Scharf AG. Dies entspricht rund 30,24 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der SMT Scharf AG. Die Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung werden als Bieterinnen mit befreiender Wirkung für Frau Weispfenning und Herrn Dr. Fink - nach Gestattung der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der SMT Scharf AG abgeben. Der Angebotspreis soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen, der aufgrund von Vorerwerben voraussichtlich 8,22 EUR je Aktie betragen wird.
Das Pflichtangebot soll zugleich ein Erwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG) zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung sämtlicher Aktien der SMT Scharf AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse enthalten. In diesem Zusammenhang haben die SMT Scharf AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG sowie die Share Value Stiftung eine Downlisting-Vereinbarung abgeschlossen. Demnach hat sich die SMT Scharf AG unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung des Downlistings in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse verpflichtet. So plant die SMT Scharf AG, die Zulassung zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und im Segment Prime Standard zu beenden und durch die Einbeziehung der Aktien in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse zu ersetzen.
Der Vorstandsvorsitzende der SMT Scharf AG, Hans Joachim Theiß, kommentiert: "Im Zusammenhang des Pflichtangebots unseres Großaktionärs haben wir ein Downlisting geprüft und in Anbetracht der derzeitigen Gesamtsituation als sinnvoll erachtet. Mit einem Downlisting könnte die SMT Scharf AG erhebliche Kosten einsparen. Dies würde uns angesichts der aktuell Corona-bedingt außerordentlich schwierigen Unternehmenssituation auch dabei helfen, die Kosten in der Gruppe weiter zu reduzieren. Mit Blick auf künftige Finanzierungsmöglichkeiten ist der Zugang zum Kapitalmarkt weiterhin gesichert. Gleichzeitig ändert dies nichts daran, dass wir weiter offen sind für den Dialog und regelmäßig und transparent an den Kapitalmarkt kommunizieren werden."
Über SMT Scharf:
Die SMT Scharf Gruppe entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen für den Bergbau unter Tage sowie für Tunnelbaustellen. Hauptprodukt sind entgleisungssichere Bahnsysteme, die weltweit vor allem in Steinkohlebergwerken sowie beim Abbau von Gold, Platin und anderen Erzen unter Tage eingesetzt werden. Sie transportieren dort Material und Personal bis zu einer Nutzlast von 48 Tonnen auf Strecken mit Steigungen bis zu 30 Grad. Daneben beliefert SMT Scharf den Bergbau mit Sesselliften. Zudem gehören seit 2018 gummibereifte Diesel- und Elektrofahrzeuge für den Berg- und Tunnelbau, darunter Fahrlader, Scherenarbeitsbühnen oder Untertage-LKWs, zum vielfältigen Portfolio von SMT Scharf. Im Zuge der weiteren Diversifizierung des Geschäfts wurde seit 2019 das Lieferspektrum erfolgreich um elektronische Komponenten und Steuerungen für den Bergbau und andere Industrien ergänzt. Insgesamt verfügt die SMT Scharf Gruppe über eigene Gesellschaften in acht Ländern sowie weltweite Handelsvertretungen. Einen Großteil der Umsätze erzielt SMT Scharf in den wachsenden Auslandsmärkten wie China, Russland, Polen und Südafrika. Die SMT Scharf AG ist seit dem Jahr 2007 im Prime Standard (Regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Über die Großaktionäre:
Die Großaktionäre sind teilweise auf wertorientierte Investments in kleine und mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen Raum spezialisiert. Sowohl die Shareholder Value Beteiligungen AG als auch die Share Value Stiftung legen ihre Mittel überwiegend in börsennotierte Aktiengesellschaften an. Schwerpunktstrategie der Shareholder Value Beteiligungen AG ist, in unterbewertete Aktien mit einer hohen Sicherheitsmarge zu investieren, um so das Risiko für die Anleger zu minimieren, gleichzeitig aber auch die Renditechancen hoch zu halten. Die Share Value Stiftung, gegründet 2003 von Günter Weispfenning, verfolgt den Zweck, Mittel für gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens, in denen in christlichem Sinn Hilfe geleistet wird, zu beschaffen. Sie will durch Shareholder Value zu Value für die Benachteiligten in der Gesellschaft beitragen.
Weitere Informationen zur Shareholder Value Beteiligungen AG finden Sie im Internet unter www.svb-ag.de und zur Share Value Stiftung unter www.share-value.de.
SMT Scharf AG: Kontrollerlangung durch Großaktionäre, Ankündigung Abgabe Pflichtangebot mit Erwerbsangebot, geplantes Downlisting und Abschluss Downlistingvereinbarung
Hamm in Westfalen, 11. Januar 2021 - Die Aktionäre Shareholder Value Beteiligungen AG, Share Value Stiftung, Frau Christiane Weispfenning (zusammen "SHV-Gruppe") und Herr Dr. Helmut Fink haben die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986) heute darüber informiert, dass sie aufgrund des am 11. Januar 2021 erfolgten Beitritts von Herrn Dr. Helmut Fink zu der zwischen den Aktionären der SHV-Gruppe bestehenden Aktionärsvereinbarung die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die SMT Scharf AG erlangt haben. Die vier Großaktionäre halten dadurch insgesamt 1.397.295 Stimmrechte von insgesamt 4.620.000 Stimmrechten der SMT Scharf AG, die ihnen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG aufgrund der Aktionärsvereinbarung wechselseitig zugerechnet werden. Dies entspricht rund 30,24 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der SMT Scharf AG. Die Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung werden als Bieterinnen mit befreiender Wirkung für Frau Weispfenning und Herrn Dr. Fink - nach Gestattung der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der SMT Scharf AG abgeben. Der Angebotspreis soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen, der aufgrund von Vorerwerben voraussichtlich EUR 8,22 je Aktie betragen wird.
Das Pflichtangebot soll zugleich ein Erwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG) zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung sämtlicher Aktien der SMT Scharf AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse enthalten. In diesem Zusammenhang haben die SMT Scharf AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG sowie die Share Value Stiftung ebenfalls am heutigen Tage eine Downlistingvereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen sich die SMT Scharf AG zur Durchführung des Downlistings in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse bei Vorliegen des Erwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 und 3 BörsG unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere dass die SMT Scharf AG dadurch nicht geltendes Recht verletzten würde, verpflichtet hat. Die SMT Scharf AG plant dabei, die Zulassung zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und im Segment Prime Standard zu beenden und durch die Einbeziehung der Aktien in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse (Scale, m:access oder Primärmarkt) zu ersetzen. Dadurch erwartet die Gesellschaft erhebliche Kosteneinsparungen und hält den Zugang zum Kapitalmarkt weiterhin für hinreichend gesichert.
Unternehmensprofil
Die SMT Scharf Gruppe entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen für den Bergbau unter Tage sowie für Tunnelbaustellen. Hauptprodukt sind entgleisungssichere Bahnsysteme, die weltweit vor allem in Steinkohlebergwerken sowie beim Abbau von Gold, Platin und anderen Erzen unter Tage eingesetzt werden. Sie transportieren dort Material und Personal bis zu einer Nutzlast von 48 Tonnen auf Strecken mit Steigungen bis zu 30 Grad. Daneben beliefert SMT Scharf den Bergbau mit Sesselliften. Zudem gehören seit 2018 gummibereifte Diesel- und Elektrofahrzeuge für den Berg- und Tunnelbau, darunter Fahrlader, Scherenarbeitsbühnen oder Untertage-LKWs, zum vielfältigen Portfolio von SMT Scharf. Im Zuge der weiteren Diversifizierung des Geschäfts wurde seit 2019 das Lieferspektrum erfolgreich um elektronische Komponenten und Steuerungen für den Bergbau und andere Industrien ergänzt. Insgesamt verfügt die SMT Scharf Gruppe über eigene Gesellschaften in acht Ländern sowie weltweite Handelsvertretungen. Einen Großteil der Umsätze erzielt SMT Scharf in den wachsenden Auslandsmärkten wie China, Russland, Polen und Südafrika. Die SMT Scharf AG ist seit dem Jahr 2007 im Prime Standard (Regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung kündigen Übernahme- und Downlistingangebot für SMT Scharf AG an
- Aktionäre erlangen gemeinsam 30,24 % der Stimmrechte der Gesellschaft
Zugang zum Kapitalmarkt für SMT Scharf AG weiterhin gesichert
Frankfurt, 12. Januar 2021 – Am 11. Januar 2021 haben die Shareholder Value Beteiligung AG und die Share Value Stiftung ihre Absicht angekündigt, gemeinsam ein Übernahme- und Downlistingangebot für den Erwerb aller von ihr nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der im Prime Standard notierten SMT Scharf AG (DE0005751986) mit befreiender Wirkung für Frau Christiane Weispfenning und Dr. Helmut Fink abzugeben.
Die Bieter gehen davon aus, dass der gesetzliche Mindestpreis voraussichtlich aufgrund von Vorerwerben EUR 8,22 je Aktie betragen wird. Aktuell ist von den Bietern nicht geplant, eine Prämie im Zusammenhang mit dem Übernahme- und Downlistingangebot zu zahlen.
Der mindestens zu zahlende Barangebotspreis je Aktie der SMT Scharf AG entspricht nach den einschlägigen Normen dem höheren Betrag der höchsten Gegenleistung, die für Vorerwerbe von Stammaktien der SMT Scharf AG im relevanten Sechs-Monats-Zeitraum gewährt wurde (EUR 8,22) und dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs dieser Aktie während der letzten drei bzw. sechs Monate der ausstehenden Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Übernahmeangebot soll zugleich ein Erwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG) zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung sämtlicher Aktien der SMT Scharf AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse enthalten. In diesem Zusammenhang haben die SMT Scharf AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG sowie die Share Value Stiftung eine Downlisting-Vereinbarung abgeschlossen. Demnach hat sich die SMT Scharf AG unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung des Downlistings in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse verpflichtet. So plant die SMT Scharf AG, die Zulassung zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und im Segment Prime Standard zu beenden und durch die Einbeziehung der Aktien in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse zu ersetzen.
Die Bieter beabsichtigen durch ihr Übernahme- und Downlistingangebot in Zukunft flexibler agieren zu können. Außerdem ergeben sich aus der Aufgabe der Notierung im regulierten Markt Kosteneinsparungen. Es wird keine Mindestannahmeschwelle geben. Ungeachtet dessen gibt das Übernahme- und Downlistingangebot allen Aktionären der SMT Scharf AG die Möglichkeit, ihre Beteiligung an der SMT Scharf AG zu den offerierten Angebotspreisen zu veräußern.
Informationen und die Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen im Internet unter der Adresse smt-angebot.de veröffentlicht.
Frankfurt am Main, 12. Januar 2021
Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand
Share Value Stiftung
Der Stiftungsrat
Montag, 11. Januar 2021
IVA: CA-Immo-Übernahmepreis von Großaktionär Starwood Capital nicht überzeugend
„Das Angebot klingt mit seinem Aufschlag auf den aktuellen Börsenkurs zunächst attraktiv. Es könnte aber auch der Versuch sein, das Tafelsilber zum Schnäppchenpreis zu erlangen. Der Substanzwert ist jedenfalls eine gute Orientierung“ , konstatiert Florian Beckermann, geschäftsführender Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger.
Der IVA empfiehlt grundsätzlich, die schriftliche Angebotsunterlage des „Antizipatorischen Pflichtangebotes“ sowie die Empfehlungen von Vorstand, Aufsichtsrat und den Bericht des Sachverständigen nach Veröffentlichung zu studieren. Angesichts der Tatsache, dass die CA Immo sogar im Krisenjahr 2020 eine attraktive Dividende in Höhe von 1 EUR pro Aktie bezahlt hat, weiterhin über eine äußerst solide Bilanz- und Finanzierungsstruktur verfügt sowie aus der BUWOG-Causa eine Schadenersatzforderung in Höhe von 1,9 Milliarden EUR gegen die Republik Österreich laufen hat, ist der Angebotspreis von 34,44 EUR je Aktie nicht überzeugend.
Quelle: IVA – Interessenverband für Anleger
Adler Modemärkte AG: Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Geschäftsbetrieb soll fortgeführt und ADLER über einen Insolvenzplan saniert werden
Haibach bei Aschaffenburg, 10. Januar 2021 - Als Folge der erneuten behördlich angeordneten Schließung von 169 der insgesamt 171 Standorte bis mindestens Ende Januar 2021 hat der Vorstand der Adler Modemärkte AG heute beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO) zu stellen.
Trotz intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft nicht möglich, die aufgrund der Corona-bedingten Umsatzeinbrüche entstandene Liquiditätslücke über eine Kapitalzufuhr durch staatliche Unterstützungsfonds beziehungsweise durch Investoren zu schließen. Noch im 1. Halbjahr 2020 war es ADLER gelungen, den ersten COVID-19-bedingten Lockdown dank einer damals noch soliden Bilanzstruktur und der Sicherung umfassender Finanzierungszusagen abzufedern.
Ziel ist es, die Adler Modemärkte AG über einen Insolvenzplan finanziell zu sanieren. Bei einer Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt. Der Vorstand bleibt weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Zur Unterstützung bei den nun anstehenden Maßnahmen hat der Vorstand mit Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Gerloff Liebler Rechtsanwälte, einen im textilen Einzelhandel ausgewiesenen Experten für Restrukturierungs- und Insolvenzfälle zum Generalbevollmächtigten der Gesellschaft bestellt.
"Die erneute Corona-bedingte Schließung fast aller Standorte hat uns leider keine andere Wahl gelassen. Wir werden alles dafür tun, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und ADLER schnellstmöglich zu sanieren und wieder in eine positive Zukunft zu führen", kommentiert Thomas Freude, Vorstandsvorsitzende der Adler Modemärkte AG.
Das Beispiel ADLER zeigt, dass im textilen Einzelhandel selbst ein Unternehmen, das Ende 2019 noch eine Rekord-Netto-Liquidität von 70,1 Mio. EUR und eine solide Bilanzqualität ausgewiesen hatte, ohne eigenes Verschulden und innerhalb von nur knapp 12 Monaten in eine existenzielle Krise geraten kann. Nach einem Umsatzeinbruch durch den ersten Lockdown in den Monaten März bis Mai 2020 hatte sich bei ADLER im dritten Quartal und bis weit in den Oktober 2020 ein spürbarer Erholungstrend eingestellt. Die erneuten Einschränkungen des öffentlichen Lebens seit Ende Oktober führten jedoch zu deutlichen Umsatzeinbußen. Diese Situation wurde durch die behördlich angeordnete Schließung aller Standorte in Österreich im November und seit 16. Dezember auch in Deutschland massiv verschärft. Auch die vom Vorstand eingeleitete Fokussierung auf größtmögliche Kosteneffizienz und Liquiditätsgenerierung konnte den Insolvenzantrag nicht verhindern.
Ausländische Tochtergesellschaften nicht betroffen
Auch die Adler Mode GmbH, die Adler Orange GmbH & Co. KG und die Adler Orange Verwaltung GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG, haben heute beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu stellen. Herr Dr. Christian Gerloff wird auch die Geschäftsführungen dieser Gesellschaften als Generalbevollmächtigter unterstützen. Andere inländische und sämtliche ausländische Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG sind aktuell nicht betroffen und führen ihre Geschäfte unverändert fort.
Die Antragstellungen nach § 270a InsO erfolgten nach den seit 1. Januar 2021 geltenden, strengeren Anforderungen an die Eigenverwaltung durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz.
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Pankl Racing Systems AG: Verhandlung am 26. Januar 2021 auch per Videokonferenz
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei diesem Termin soll vor allem eine Vergleichsmöglichkeit besprochen werden. Soweit eine Vergleichsbereitschaft nicht erkennbar ist, will das Gericht einen Sachverständigen beauftragen.
Freitag, 8. Januar 2021
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BWT Aktiengesellschaft: Landesgericht Wels legt Barabfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie fest
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Landesgericht Wels nunmehr die von der Hauptaktionärin, der WAB Privatstiftung, angebotene Barabfindung von EUR 16,51 als nicht angemessen beurteilt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 31. Dezember 2020 die Abfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat demnach eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 6,40 je Aktie zu leisten (zzgl. Zinsen).Nach einer weiteren Verhandlung vor dem Gremium hat der Sachverständige zu Fragen der Beteiligten (u.a. zur Marktrisikoprämie, zum Beta-Faktor und zum Marketing-/Werbeaufwand) in einem "Ergänzenden Gutachten" vom 3. Februar 2020 Stellung genommen und dabei die Ergebnisse seines Gutachtens bekräftigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/02/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_20.html
Bei der Verhandlung vor dem Gremium am 3. März 2020 wurden das Ergänzungsgutachten und Bewertungsfragen erörtert. Ein Vergleich kam nicht zustande, da die Antragsgegnerin nicht einmal bereit war, den vom Sachverständigen als Durchschnittskurs angeführten Betrag von EUR 23,- je Aktie anzubieten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/07/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_23.html
LG Wels, Beschluss vom 31. Dezember 2020
Az. 35 Fr 954/17 m
Gremium, Gr 4/18
78 Anträge (mit z.T. mehreren Antragstellern)
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien
Klagen zur Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG: Verhandlungstermin am 20. Januar 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der vom Landgericht gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Nicolas Rüssmann, war in seinem Gutachten auf Basis der damals zum Squeeze-out vorgelegten Planzahlen auf eine Barabfindung von EUR 18,48 bzw. 17,88 gekommen (während die Hauptaktionärin lediglich EUR 15,- geboten hatte). Auf der Basis aktualisierter Planzahlen, die dem Gutachter allerdings erst viele Jahre später 2016 von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt worden sind, hielt er dann deutlich weniger für angemessen. Bei der Verhandlung vor dem OLG sollte u.a. ein Wirtschaftsprüfer zu der Frage als Zeuge einvernommen werden, welche Unternehmensplanung am 4. November 2011 (Tag der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung als maßgeblicher Stichtag) existierte.
Thüringer Oberlandesgericht (OLG Jena), Az. 2 W 135/19
Vogel u.a. ./. LHA Holding A. und R. Krause GbR
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt
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Donnerstag, 7. Januar 2021
Bekanntmachung der vergleichsweisen Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EUWAX Aktiengesellschaft
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 20 W 16/20, wegen Festsetzung von Ausgleich und Abfindung nach §§ 304 ff. AktG gibt die Antragsgegnerin, die Boerse Stuttgart GmbH, den Inhalt des am 04.01.2021 gerichtlich festgestellten Vergleichs bekannt:
[…]
[…]
Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart
(A) Die EUWAX Aktiengesellschaft hat am 16.05.2007 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der boerse-stuttgart Holding GmbH mit Sitz in Stuttgart, der Rechtsvorgängerin der Boerse Stuttgart GmbH mit Sitz in Stuttgart ("Antragsgegnerin"), geschlossen. Die Hauptversammlung der EUWAX Aktiengesellschaft hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 29.06.2007 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 12.02.2008 in das Handelsregister eingetragen.
(D) Gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 08.05.2019 haben die Antragsteller Ziff. 4 bis 6, 9, 34 und 35 (nachfolgend zusammen die oder einzeln ein "Beschwerdeführer") Beschwerde eingelegt. Weitere Beschwerden wurden nicht eingelegt. Der gemeinsame Vertreter hat sich mit Schriftsatz vom 19.02.2020 den Beschwerden der Beschwerdeführer angeschlossen.
(E) Die Beschwerdeführer, der gemeinsame Vertreter und die Antragsgegnerin werden im Folgenden jeweils auch als "Partei", zusammen als "Parteien" oder in Bezug auf das Beschwerdeverfahren auch als "Verfahrensbeteiligte" bezeichnet.
(1) Die gemäß § 6 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf EUR 40,82 festgesetzte Barabfindung wird – im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) – für alle außenstehenden Aktionäre im Sinne von § 305 AktG um EUR 0,70 je Inhaber-Stückaktie ("Erhöhungsbetrag") erhöht auf nunmehr EUR 41,52 je Inhaber-Stückaktie der EUWAX Aktiengesellschaft ("Erhöhte Barabfindung"). Im Gegenzug verzichten die Beschwerdeführer und der gemeinsame Vertreter für die von ihm vertretenen Aktionäre hiermit auf sämtliche etwa darüberhinausgehenden Ansprüche auf Zahlung einer noch höheren Barabfindung.
(1) Mit Zahlung des Erhöhungsbetrags und der Erhöhten Barabfindung (jeweils nebst Zinsen) wird ein von der Antragsgegnerin zu bestimmendes Kreditinstitut als zentrale Abwicklungsstelle beauftragt. Details zur Zentralen Abwicklungsstelle und ihre genaue Postadresse werden in den Abwicklungshinweisen gemäß § 5 veröffentlicht.
(3) Der Erhöhungsbetrag (nebst Zinsen) wird drei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß § 5 zur Zahlung fällig und berechtigten ehemaligen außenstehenden Aktionären, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben.
(1) Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der aus diesem Vergleich berechtigten außenstehenden Aktionäre der EUWAX Aktiengesellschaft aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrunds, – insbesondere auf Abfindung und Ausgleich – und aus oder im Zusammenhang mit diesem Spruchverfahren insgesamt abgegolten und erledigt.
Die Antragsgegnerin wird diesen Vergleich sowie Hinweise zu seiner Abwicklung ("Abwicklungshinweise") im Bundesanzeiger veröffentlichen.
(1) Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Parteien. Weitere Absprachen sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
Zentrale Abwicklungsstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg (Postadresse: Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart).
Der Erhöhungsbetrag wird den berechtigten außenstehenden Aktionären, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben.
Soweit berechtigte außenstehende Aktionäre nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung bzw. Ausgleichszahlung im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abgewickelt wurde, brauchen sie hinsichtlich der Gutschrift des Erhöhungsbetrags nichts zu veranlassen.
Außenstehende Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis spätestens vier Monate nach Bekanntmachung dieser Abwicklungshinweise im Bundesanzeiger keine Zahlung des Erhöhungsbetrags erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung bzw. Ausgleichszahlung abgewickelt wurde.
Die Zahlung des Erhöhungsbetrags und der Erhöhten Barabfindung (jeweils nebst Zinsen) erfolgt für die außenstehenden Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.
Die Auszahlung des Erhöhungsbetrags und der Erhöhten Barabfindung erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren steuerlichen Vorschriften. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
Stuttgart, im Januar 2021
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der YOUNIQ AG
Über das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG) auf die CORESTATE IREI Holding S.A. in Liquidation (vormals Youniq GmbH bzw. BenBidCoAG) („CORESTATE IREI Holding“) übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Youniq AG, Frankfurt am Main, hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. April 2019 (Az. 3-05 O 45/16) entschieden und die Barabfindung heraufgesetzt. Gegen den Beschluss legte die CORESTATE IREI Holding als Antragsgegnerin Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. November 2020 (Az. 21 W 76/19) über die Beschwerde entschieden. Hiermit gibt der Liquidator der CORESTATE IREI Holding den Tenor des rechtskräftigen Beschlusses wie folgt bekannt:
„Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 2019 abgeändert.
Die auf Heraufsetzung der gewährten Abfindung gerichteten Anträge der Antragsteller werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Auslagen des gemeinsamen Vertreters trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens werden einheitlich auf 200.000 € festgesetzt.“
Das Spruchverfahren ist damit ohne Nachzahlungen auf die Barabfindung beendet.
Luxemburg, im Dezember 2020