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Freitag, 9. August 2019

Elliott veröffentlicht Einschätzung zu Scout24

LONDON, FRANKFURT, 5. August 2019 – Von Elliott Advisors (UK) Limited („Elliott“) verwaltete Fonds, die zusammen über eine wirtschaftliche Beteiligung (Long-Position) in einer Höhe von mehr als 7 Prozent des Grundkapitals der Scout24 A.G. („Scout24“ oder „die Gesellschaft“) verfügen, haben heute einen Brief veröffentlicht, in dem sie ihre Sicht auf das signifikante Wertsteigerungspotenzial von Scout24 darlegen.

Elliott ist der Ansicht, dass es konkrete und wohlüberlegte Schritte gibt, die der Vorstand und Aufsichtsrat von Scout24 unternehmen sollten und die den Aktienkurs von Scout24 auf mehr als 65 Euro je Aktie ansteigen lassen könnten. Ein ambitionierteres Aktienrückkaufprogramm mit einem Verschuldungsgrad, der sich näher an dem vor wenigen Monaten von der Verwaltung selbst empfohlenen Level bewegt, sowie eine umfassende strategische Überprüfung mit Fokus auf eine vollständige Abspaltung der AutoScout24-Geschäftsaktivitäten würde signifikante Werte für alle Stakeholder freisetzen. Elliott sieht der Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs mit der Verwaltung von Scout24 entgegen und wird sie dabei unterstützen, diese Ziele zu erreichen.

Der vollständige Brief findet sich untenstehend. Bei dem deutschen Text handelt es sich um eine freie Übersetzung des originalen englischen Briefs. Dieser steht auf unserer Website www.ScoutingForValue.com zum Download zur Verfügung.

*** 

26. Juli 2019

AN: Tobias Hartmann
CC: Dr. Hans-Holger Albrecht

Scout24 AG
Bothestr. 11-15
81675 München
Deutschland

Sehr geehrter Herr Hartmann,

wir schreiben Ihnen im Namen von Fonds, die von Elliott Advisors (UK) Limited (“Elliott” oder “wir”) verwaltet werden und die zusammen über eine wirtschaftliche Beteiligung in einer Höhe von mehr als 7 Prozent des Grundkapitals der Scout24 A.G. („Scout24“ oder „die Gesellschaft“) verfügen. Wir wissen es zu schätzen, dass Sie sich in den zurückliegenden Wochen die Zeit für unsere gemeinsamen Treffen genommen haben. Als einer der größten Investoren von Scout24 bleiben wir einem konstruktiven Austausch und offenen Dialog verpflichtet. Wir sind zuversichtlich, dass unsere kontinuierliche Kommunikation zu sinnvollen und spürbaren Fortschritten bei der Wertschöpfung für alle Stakeholder führen kann.

Um unseren konstruktiven Dialog fortzuführen und eine ambitioniertere Zielsetzung zu fördern, möchten wir Ihnen unsere Perspektiven zu den folgenden Themen näher bringen:

I. Das Wertschöpfungspotenzial. Unsere Einschätzungen zum signifikanten Wert, den wir sowohl in ImmobilienScout24 (“IS24”) als auch AutoScout24 (“AS24”) sehen – zwei unabhängigen, starken Unternehmen;

II. Die verpassten Chancen. Unsere Besorgnis über die jüngsten Fehlentscheidungen – darunter der schlechte Rat an die Aktionäre, ihre Scout24-Beteiligung zu einem Preis zu veräußern, der offensichtlich weit unter dem wahren Potenzial des Unternehmens liegt, sowie die überraschende Ankündigung der vergangenen Woche, der es an Klarheit und ambitionierten Zielen mangelte; und

III. Der Weg in die Zukunft. Unsere Empfehlungen zu erforderlichen strategischen Schritten, um das volle Potenzial von Scout24 zu entfalten.

Die Leitung von Scout24 sollte nunmehr ein höheres Maß an Dringlichkeit dartun, an der es bisher gefehlt hat. Das glauben nicht nur wir, sondern auch eine wachsende Anzahl anderer Stakeholder. Wir hoffen, dass unsere Einschätzungen dazu beitragen, dass Scout24 die Maßnahmen erkennt, die erforderlich sind, um das Vertrauen seiner Aktionäre zurückzugewinnen. Dabei setzen wir unverändert auf eine konstruktive Zusammenarbeit, um ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

I. Das Wertschöpfungspotenzial 

Wie wir Ihnen in unseren Treffen dargelegt haben, ist Elliott der festen Überzeugung, dass IS24 und AS24 fundamental zwei außergewöhnliche Unternehmen sind. Wir haben in den vergangenen Jahren viel Zeit und Ressourcen in die Analyse und Beobachtung von Scout24 investiert und sind voller Anerkennung, wie sich die jungen Start-ups aus dem Jahr 1998 unter der Führung des Scout24-Teams zu großen, attraktiven Unternehmen entwickelt haben. Wir glauben, dass Scout24 diesen Erfolg durch harte Arbeit und Innovation auf allen Ebenen erreicht hat: Technologie, Markenbildung, Geschäftsmodell-Entwicklung und Kundenservice. Die Qualität dieser Unternehmen und die Lücke zwischen ihrem wahren Wert und dem Wert, den der Markt ihnen heute beimisst, sind die Gründe, warum wir Investoren von Scout24 sind.

Gemeinsam mit unserem Beraterteam (darunter ein führendes globales Strategieberatungsunternehmen) haben wir über 100 Interviews mit Immobilienmaklern und Autohändlern geführt, drei Umfragen (zu Immobilienmaklern, Immobilienkonsumenten und Autokonsumenten) durchgeführt und mit mehr als 30 Wettbewerbern, Branchenexperten und anderen Marktteilnehmern gesprochen (darunter andere Investoren bei börsennotierten Anbietern von Online-Kleinanzeigen, verschiedene Strategen mit Kleinanzeigensegmenten in der Größenordnung von mehr als 5 Mrd. € und viele Private Equity Investoren mit Erfahrung in der Kleinanzeigenbranche). All diese Analysen haben unsere Einschätzung bestätigt, dass der wahre Wert von Scout24 bei mehr als 65 € pro Aktie liegt.

Das beträchtliche Interesse an den Vermögenswerten von Scout24 (nachgesagtes oder bestätigtes Interesse von zwei Strategen und mehreren Finanzinvestoren) ist ein Beweis für den fundamentalen Wert, der freigesetzt werden könnte. Das Interesse von Finanzinvestoren ist besonders aufschlussreich für das eigenständige Wertpotenzial von IS24 und AS24 (kurz gesagt: Wenn Finanzinvestoren bereit sind, hohe Bewertungen zu zahlen und trotzdem noch einen IRR von mehr als 20 Prozent erzielen, wie hoch sollte dann die Bewertung an der Börse sein?). Das Interesse der Strategen deutet darauf hin, dass eine noch höhere Bewertung unter Berücksichtigung von Synergien zu erzielen sein könnte.

IS24: Einfach ausgedrückt glauben wir, dass IS24 eines der besten Online-Kleinanzeigengeschäfte der Welt ist, da es eine führende Marktposition in einem der attraktivsten Kleinanzeigenmärkte weltweit einnimmt, unterstützt durch eine starke Neugeschäft-Generierung und hohe Kundenzufriedenheit, die sich in der Net Promotor Score (NPS) des Unternehmens widerspiegelt. Besonders attraktiv sind für uns die vielfältigen Hebel zur weiteren Wertschöpfung des Unternehmens. Wir sind der Ansicht, dass es IS24 bei einer vollständigen und angemessenen Bewertung auf einen Unternehmenswert von mehr als 5 Milliarden Euro bringt, d.h. fast den gesamten heutigen Marktwert des konsolidierten Scout24-Geschäfts.

AS24: Als größte paneuropäische Auto-Kleinanzeigenplattform bietet AS24 Investoren Zugang zu einem einzigartigen Investment in führende Plattformen auf dem gesamten Kontinent sowie eine klare Preisgestaltung und eine vielversprechende neue Produktpipeline. Mehrere unaufgeforderte Avancen von Strategen und Finanzinvestoren in der jüngeren Vergangenheit unterstreichen, dass AS24 ein sehr wertvolles Asset ist. Diese Kontaktaufnahmen legen zudem nahe, dass der Eigentümer, der den Wert von AS24 maximieren dürfte, mit großer Sicherheit nicht Scout24 ist.

Die aktuelle Marktbewertung von Scout24 spiegelt nicht die Qualität und den Wert der Vermögenswerte wider. So wird Scout24 beispielsweise deutlich unter 20x EV/EBITDA gehandelt, während drei seiner engsten Wettbewerber weit über diesem Niveau liegen, obwohl deren Aussichten weit weniger vielversprechend sind als die von Scout24. Wir glauben, dass die aktuelle Struktur des Unternehmens ein wesentlicher Grund für die Bewertungslücke ist: Zwei unterschiedliche Geschäftsfelder unter einem Dach, die keine wesentlichen Synergien aufweisen. Die bestehende Struktur weist weder eine effiziente Ressourcenallokation zwischen den Geschäftsbereichen auf, noch bietet sie effektive Anreizstrukturen für die Mitarbeiter oder eine zielgerichtete Kundenorientierung.

Unsere Erfahrung legt nahe, dass fokussierte Unternehmen ihre weniger fokussierten Wettbewerber bei operativen und Bewertungskennzahlen deutlich übertreffen, und wir gehen davon aus, dass dies auch bei Scout24 zutreffen würde. Getrennt voneinander hätten IS24 und AS24 die Möglichkeit, ihr volles Potenzial auszuschöpfen, ganz zu schweigen von den möglichen Synergien, die ein neuer Eigentümer realisieren könnte. Wenn Sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Hindernisse für die Entfaltung von Scout24 zu beseitigen, gehen wir davon aus, dass der Aktienkurs auf mehr als 65 Euro je Aktie steigen könnte. Leider haben uns die jüngsten Ereignisse dazu veranlasst, uns zu fragen, ob das Scout-Managementteam unseren Optimismus für diese qualitativ hochwertigen Unternehmen teilt.

II. Die verpassten Chancen 

Beurteilung des vergangenen Jahres 

Im April 2019 empfahlen der Vorstand und der Aufsichtsrat von Scout24 den Verkauf des Unternehmens zu einem Preis von 46 Euro je Aktie. Diese Empfehlung reflektiert nicht den fundamentalen Wert des Unternehmens.

Ihre Empfehlung stand auch im Widerspruch zu den Ansichten Ihrer Aktionäre, was sich darin zeigt, dass weniger als 30 Prozent1 der Aktien im Rahmen des von Ihnen unterstützten Angebotes angedient wurden. Dies war eine klare Rüge an den Vorstand und Aufsichtsrat. Tatsächlich impliziert diese Annahmequote, dass das Führungsteam von Scout24 die Einschätzung der Aktionäre zum Wert des Unternehmens völlig fehlinterpretiert hat. Das gescheiterte Angebot wirft eine Reihe von Schlüsselfragen auf, die beantwortet werden müssen:

- Wurde ein ordnungsgemäßer Prozess zur Maximierung des Shareholder Value durchgeführt?

- Lagen höhere Gebote vor?

- War der Marktpreis tatsächlich ein Indikator für den fairen Wert zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch die Bieter?

- War die Prämie über dem Fair Value angemessen?

Dieser Vorgang förderte auch weitere kritische Aspekte in Zusammenhang mit der Leitung von Scout24 zu Tage. Diese erstrecken sich von operativen Fragen bis hin zu Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie Scout24 mit seinen Eigentümern kommuniziert, von denen sich viele verwundert zeigten:

- Warum hat Scout24 den Markt nicht über seine strategische Überlegungen zwischen seiner Empfehlung vom April, für 46 Euro zu verkaufen, und seiner Rückkaufankündigung vom Juli für ca. 49 Euro informiert?

- Warum findet der Kapitalmarkttag erst im vierten Quartal statt?

- Warum wurden die Hauptaktionäre bei den jüngsten Veränderungen in der Leitung von Scout24 nicht eingebunden?

Beurteilung der verpassten Gelegenheit der letzten Woche 

Zu unserer Überraschung – und zur Überraschung vieler Mitaktionäre – haben Sie am vergangenen Freitag eine Pressemitteilung veröffentlicht, der es an Klarheit und ambitionierten Zielen gemangelt hat. Wie Sie sich erinnern werden, hatten wir nur zwei Tage vor Ihrer Ankündigung miteinander gesprochen und viele der Gedanken, die wir jetzt in diesem Schreiben zu Papier gebracht haben, persönlich dargelegt. Sie hatten versprochen, uns Feedback zu unseren Vorschlägen zu geben. Doch anstatt uns dieses zukommen zu lassen, haben Sie mit Ihrer Pressemitteilung vom 19. Juli, die ihr Ziel weit verfehlt hat, gegenüber dem gesamten Markt unsere grundlegenden Bedenken erneut bestätigt. Die Reaktion des Aktienkurses bestätigt, wie wenig überzeugend ihre Mitteilung war: Anstatt die Differenz zum fairen Wert von Scout24 deutlich zu verringern, hat die Ankündigung vom 19. Juli den Aktienkurs von Scout24 kaum beeinflusst und zeigt damit, dass die Aktionäre von Ihrem Update unbeeindruckt waren.

Wir erkennen an, dass Ihre Ankündigung einige kleine Schritte in die richtige Richtung enthielt, vor allem Ihre moderate Initiative zur Umstrukturierung von Scout24 in zwei klar getrennte Einheiten. Diese Ankündigung war jedoch unzureichend und hat insbesondere die Absicht zur vollständigen Abtrennung von AS24 von Scout24 nicht erkennen lassen. Wir hatten dieses Thema bereits am 17. Juli mit Ihnen ausführlich diskutiert und Sie hatten diesbezüglich keine Einwände.

Ihre Ankündigung eines Aktienrückkaufprogramms in Höhe von 300 Millionen Euro war eine weitere Enttäuschung: Sie suggerierte eine gewisse Vorwärtsdynamik, die allerdings jegliche Ambition vermissen ließ. Eine Erhöhung der Nettoverschuldung in Höhe von 300 Millionen Euro würde zu einem Verschuldungsgrad von 3x EBITDA bei Scout24 führen. Für ein Team, das erst vor wenigen Monaten empfohlen hatte2 , dass Scout24 seinen Verschuldungsgrad auf ungefähr 8x (und bis zu ungefähr 6x im Falle einer weiteren Börsennotierung) erhöhen sollte, war die Ankündigung eines so gering dimensionierten Aktienrückkaufprogramms äußerst unzufriedenstellend. Vor dem Hintergrund, dass Sie nun anscheinend Käufer Ihrer Aktien zu ca. 49 Euro je Aktie sind, während Sie vor zwei Monaten noch einstimmig empfohlen hatten, dass Aktionäre ihre Aktien für 46 Euro je Aktie verkaufen sollen, scheint sich Ihr eigenes Vertrauen in das Unternehmen deutlich erhöht zu haben. Wir verstehen nicht, wieso ca. 8x EBITDA vor einigen Monaten der richtige Verschuldungsgrad war, wohingegen dieser heute bei ca. 3x gesehen wird. Wie lässt sich erklären, dass man nun mehr Vertrauen in die Geschäftsaussichten, jedoch gleichzeitig deutlich weniger Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Unternehmens hat?

Sowohl die oben ausgeführten verpassten Chancen (d.h. die Art der Umstrukturierung sowie der Umfang des Aktienrückkaufprogramms) als auch der schlechte Rat, die Aktie zu 46 Euro zu verkaufen, zeichnen ein Bild von einem Führungsteam, dem es an Ambition mangelt. Dieser Mangel an Ambition ist gerade für ein börsennotiertes Unternehmen mit der Qualität und den Perspektiven von Scout24 höchst besorgniserregend.

Ein weiterer wichtiger Punkt Ihrer Mitteilung vom 19. Juli war die Bestellung von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern. Die vorgeschlagene Erneuerung des Gremiums ist ein Eingeständnis hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Sichtweise bei Scout24. Wir freuen uns zwar auf das Treffen mit den Kandidaten, möchten aber unsere Enttäuschung zum Ausdruck bringen, dass Sie sich vor deren Nominierung nicht breit abgestimmt haben. Daher sehen wir die Veränderungen im Aufsichtsrat als eine weitere verpasste Gelegenheit, die Aktionäre davon zu überzeugen, dass die Absicht von Scout24 zur Verbesserung der bislang dürftigen Corporate Governance sowie der Entscheidungsprozesse ernst gemeint sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das vergangene Jahr von schlechtem Urteilsvermögen und unzulänglicher Kommunikation seitens Scout24 geprägt war. Trotz unserer Bedenken sind wir weiterhin zuversichtlich, was die Aussichten des Unternehmens betrifft. In Anbetracht des signifikanten Wertes von IS24 und AS24 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Möglichkeit, das Vertrauen der Aktionäre zurückzugewinnen und Scout24 auf ein neues Level zu heben.

III. Der Weg in die Zukunft 

Wie wir Ihnen im persönlichen Gespräch dargelegt haben, empfehlen wir Scout24 dringend, einen Plan zu erarbeiten, der den fundamentalen Wert des Unternehmens angemessen reflektiert. Im Einzelnen empfehlen wir die folgenden Schritte:

1) Abspaltung von AS24 vor dem Hintergrund von strategischen und privaten Kaufinteresses bei attraktiven Bewertungen 

Wir glauben, dass eine vollständige3 Trennung von IS24 und AS24 für alle Stakeholder vorteilhaft wäre. Die Mitarbeiter könnten sich voll und ganz auf ihr jeweiliges Geschäft konzentrieren und viel stärker entsprechend ihrer spezifischen Leistung entlohnt werden. Durch eine stärkere Fokussierung und verbesserte Allokation des Kapitals könnten Kunden von effizienter bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen profitieren. Darüber hinaus würden die Aktionäre von einer signifikanten Wertschöpfung profitieren.

2) Initiierung eines umfassenderen Aktienrückkaufprogramms 

Wie bereits oben erwähnt, sah das mit den Finanzinvestoren vereinbarte Investment Agreement einen deutlich höheren Verschuldungsgrad vor, als Sie am 19. Juli vorgeschlagen haben. Ein ehrgeizigeres, aber verständiges, Rückkaufprogramm ist nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend. Die Möglichkeit, Aktien mit dem aktuellen Abschlag auf den fairen Wert zurückzukaufen, könnte so in Zukunft nicht mehr bestehen. Aus diesem Grund ist ein unverzügliches Handeln erforderlich.

3) Wiederaufnahme einer sinnvollen Zusammenarbeit mit den Aktionären 

Ihre Hauptaktionäre sollten nicht von großen strategischen Ankündigungen und bedeutenden Führungswechseln überrascht werden. Die fehlende Klarheit in Ihrer Pressemitteilung vom 19. Juli hätte bei einer stärkeren Einbindung der Aktionäre verhindert werden können. Wir möchten Sie gerne daran erinnern, dass wir angeboten haben, bei der zukünftigen Bekanntgabe strategischer Prioritäten sowie der Kapitalstruktur eng mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Wir waren in diesem Zusammenhang bereit, eine Vereinbarung einzugehen, gemäß der wir vertraulich in größerem Detail und unter Wahrung der Treupflichten und der kapitalmarktrechtlichen Regeln hätten zusammenarbeiten können.

Ein ernsthafter Dialog kann oft zu positiven Veränderungen führen. Aktionäre können einem Unternehmen, das bestrebt ist, seine wertvollen Assets bestmöglich zu entwickeln, oft nützliche Erkenntnisse und neue Perspektiven bieten. Gleichzeitig kann ein engagiertes Managementteam unterstützend in der Überbrückung von Meinungsverschiedenheiten wirken. Wir passen unsere eigenen Empfehlungen oftmals auf der Grundlage relevanter Fakten an, die uns vom Management bereitgestellt werden, was zu einem konstruktiveren Dialog und besseren Ergebnissen führt. In Anbetracht der großen Versäumnisse besteht eine gestiegene Notwendigkeit für dieses Führungsteam sich zu engagieren, wenn es das Vertrauen seiner Aktionäre zurückgewinnen möchte. Die Einbindung der Aktionäre darf nicht nur als Pflichtübung verstanden werden.

Der oben erläuterte Plan, nämlich 1) Abspaltung von AS24; 2) Initiierung eines umfassenderen Aktienrückkaufprogramms und 3) Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den Aktionären, muss unverzüglich verfolgt werden. Wir glauben, dass dieser Plan Scout24 deutlich näher an seinen fairen Wert von mehr als 65 Euro je Aktie bringen kann. Eine kritische Frage, welche die Hauptaktionäre von Scout24 umtreiben dürfte, ist die folgende: Ist das Team, das den Aktionären empfohlen hat, ihre Aktien für je 46 Euro zu verkaufen, das richtige Team, um das Unternehmen über die Schwelle von 65 Euro je Aktie zu führen? Um die skeptischen Aktionäre zu beruhigen, müssen Sie mehr Ambition und Weitsicht zeigen. Die Präsentation der Quartalsergebnisse am 13. August bietet eine ideale Gelegenheit, Ihre Pläne zu verdeutlichen.

Wir stehen Ihnen stets zur Verfügung, um die oben genannten Punkte näher zu besprechen. Wir hoffen, dass Sie diesen Brief mit den weiteren Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsrat teilen werden und bieten an, einen offenen Dialog mit beiden Gremien zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Elliott Advisors (UK) Limited

___

1 Ausgenommen direkt oder über einen Bevollmächtigten durch die Bieter kontrollierte Aktien.

2 Im Rahmen der dem Übernahmeangebot beigefügten Investitionsvereinbarung.

3 Ein teilweiser Börsengang von AS24 wäre beispielsweise kontraproduktiv, da dieser zu neuen GovernanceProblemen führen und den Grad an Transparenz und Komplexität unterlaufen würde, die eine dem überlegene Trennung bietet.

__________

Zu dem Schreiben von Elliott (pdf-Dokument in Deutsch):
https://www.scoutingforvalue.com/sites/scoutingforvalue/files/Elliott_Scout24_PressRelease_German_050819-v2.pdf

Axel Springer SE: KKR-Angebot für 27,8 Prozent der Axel-Springer-Aktien angenommen

Corporate News

- Weitere Annahmefrist endet am 21. August 2019


Bis zum Ende der am 2. August 2019 abgelaufenen Annahmefrist haben 27,8 Prozent des Grundkapitals das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von KKR an alle Aktionäre von Axel Springer angenommen. Die Annahmequote hat damit die Mindestannahmeschwelle von 20 Prozent deutlich überschritten.

Gemäß § 16 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) können Aktionäre, die ihre Aktien bislang nicht angedient haben, das Angebot zum Preis von EUR 63,00 je Aktie während der gesetzlich vorgesehenen weiteren Frist noch annehmen. Die weitere Annahmefrist beträgt zwei Wochen und endet am 21. August 2019 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Der Vollzug des Angebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und medienkonzentrationsrechtlicher Freigaben.

EPGC: Gespräche mit Meridian und Beisheim konstruktiv, aber nicht erfolgreich

Pressemitteilung  

Grünwald, 5. August 2019 – EPGC hat offene und konstruktive Gespräche mit den Hauptaktionären Meridian Stiftung und Beisheim Holding über ihre mögliche Unterstützung des Übernahmeangebots von EPGC geführt. Obwohl EPGC mit den beiden Aktionären verschiedene Möglichkeiten sondiert hatte, wurde in den Gesprächen deutlich, dass EPGC und die beiden Aktionäre unterschiedliche Ansichten über die Bewertung von METRO haben und die Parteien deswegen leider keine gemeinsame Grundlage für eine Vereinbarung haben finden können, aufgrund derer die beiden Aktionäre das Angebot unterstützen würden.

EPGC befürwortet die Art und Weise sowie die Atmosphäre der Gespräche und bedauert, dass sie nicht zu einem erfolgreichen Abschluss führten. Nichtsdestotrotz ist EPGC weiterhin der Ansicht, dass das Angebot eine einzigartige Gelegenheit für alle Aktionäre darstellt, zu einem attraktiven Preis ihre Beteiligung an METRO zu veräußern, und einen bedeutenden Aufschlag auf den aktuellen Unternehmenswert von METRO beinhaltet. EPGC ist auch weiterhin der Ansicht, dass METRO von einer vereinfachten Aktionärsstruktur, die eine klare Führung mit langfristiger strategischer Ausrichtung vermitteln würde, deutlich profitieren würde, um die notwendige Transformation in dem herausfordernden Marktumfeld erfolgreich abzuschließen.

EPGC bestätigt, dass weder der Angebotspreis erhöht noch die Mindestannahmeschwelle abgesenkt noch das Angebot anderweitig geändert wird. Die Annahmefrist für das Angebot endet am 7. August 2019.  

EPGC erwartet freiwilliges Übernahmeangebot für METRO AG höchstwahrscheinlich nicht erfolgreich

EPGC geht davon aus, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für METRO AG höchstwahrscheinlich nicht erfolgreich sein wird aufgrund der aktuellen Informationen über die Anzahl der eingereichten Aktien sowie jener Aktien, die der Bieterin gehören oder ihr zugerechnet werden, die darauf hindeuten, dass die Mindestannahmeschwelle von 67,5 % nicht erreicht wird.

Mitteilung von EPGC

METRO AG: Ergänzung zur Stimmrechtsmitteilung

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Am 8. August 2019 hat uns die Prof. Otto Beisheim Stiftung (Baar, Schweiz) Folgendes mitgeteilt:

'[...] mit Schreiben vom 31. Juli 2019 haben wir Ihnen gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass unser Stimmrechtsanteil an der METRO AG am 29. Juli 2019 die Schwellen von 10% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 20,63% (das entspricht 74.305.085 Stimmrechten) betrug. Ergänzend dazu teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

Mit der Erlangung der Stimmrechte verfolgte Ziele:

1. Die Erlangung der weiteren Stimmrechte an der METRO AG beruht auf der Bildung eines Stimmrechtspools zwischen der Beisheim Capital GmbH, der Beisheim Holding GmbH und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Bildung des Stimmrechtspools dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Die Prof. Otto Beisheim Stiftung beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der METRO AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Herr Dr. Fredy Raas, Mitglied des Stiftungsrats der Prof. Otto Beisheim Stiftung, ist derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der METRO AG und nimmt in dieser Eigenschaft Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands der METRO AG. Ein Entsenderecht in den Aufsichtsrat besteht nicht. Die Prof. Otto Beisheim Stiftung beabsichtigt, auch künftig im Aufsichtsrat der METRO AG vertreten zu sein. Darüber hinaus strebt die Prof. Otto Beisheim Stiftung keine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats an, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der METRO AG durch die Beisheim Holding GmbH hinausgeht.

4. Die Prof. Otto Beisheim Stiftung strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der METRO AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

Herkunft der für die Erlangung verwendeten Mittel:

Die Erlangung der weiteren Stimmrechte an der METRO AG erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechte der Beisheim Holding GmbH gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, der wiederum aufgrund der Bildung des Stimmrechtspools gemäß § 34 Abs. 2 WpHG die Stimmrechte der Beisheim Capital GmbH und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH zugerechnet werden. Die Prof. Otto Beisheim Stiftung wendete somit weder direkt noch indirekt Fremd- oder Eigenmittel für die Erlangung der Stimmrechte auf.'

Donnerstag, 8. August 2019

Scout24 kündigt strategische Roadmap zur langfristigen Wertsteigerung an

Corporate News

- Weiterentwicklung der Strategie basierend auf drei Säulen
i. Stärkung der beiden Kern-Geschäftsfelder von Scout24 
ii. Fortgesetztes Umsatzwachstum bei gleichzeitiger Steigerung der operativen Effizienz 
iii. Optimierung der Kapitalstruktur

- Drei neue Mitglieder im Aufsichtsrat


München/Berlin, 19. Juli 2019 - Die Scout24 AG ("Scout24", "die Gruppe" oder "das Unternehmen"), ein führender Betreiber von digitalen Marktplätzen mit Spezialisierung auf die Immobilien- und Automobilbranche in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Ländern, stellt heute ihre Eckpfeiler zur langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens vor. Der Vorstand wird sich hierbei auf drei wesentliche Säulen konzentrieren: (i) Stärkung der beiden Kern-Geschäftsfelder von Scout24, (ii) Umsatzwachstum und Steigerung der operativen Effizienz sowie (iii) Optimierung der Kapitalstruktur.

Tobias Hartmann, CEO von Scout24, sagte: "Wir haben in den letzten 5 Jahren ein beeindruckendes Wachstum erzielt, was durch unsere starken Ergebnisse im ersten Quartal 2019 unterstrichen wurde. Ich bin überzeugt, dass wir mit unseren beiden führenden Online-Marktplätzen weiter ungenutzte Potenziale erschließen können. Mein Ziel ist es, ImmobilienScout24 und AutoScout24 zu den führenden Marktnetzwerken und ,Powerhouses' in ihren Märkten zu machen. Dies treiben wir durch die Nutzung unserer Daten, Technologien und Plattformen in Verbindung mit unserem kunden- und nutzerorientierten Ansatz weiter voran."

Am 30. August 2019 findet die ordentliche Hauptversammlung der Scout24 AG in München statt. Das Unternehmen wird darüber hinaus im vierten Quartal 2019 einen Kapitalmarkttag veranstalten, um die Anleger umfassend über die geplanten Initiativen zu informieren.

i. Stärkung der beiden Kern-Geschäftsfelder von Scout24

Scout24 beabsichtigt, die beiden Kern-Geschäftsfelder ImmobilienScout24 ("IS24") und AutoScout24 ("AS24") zu stärken. Das Unternehmen plant zukünftig, die Produkte und Lösungen des dritten Geschäftsfeldes Consumer Services in IS24 und AS24 zu integrieren. Dadurch werden Organisationsstrukturen vereinfacht und die unternehmerische Verantwortung in der Gruppe gestärkt. Zugleich fördert dieser Schritt den angestrebten Ausbau der Wertschöpfungsketten der beiden Geschäftsfelder. Wichtige Zentralfunktionen (wie zum Beispiel Personal, Recht, Finanzen, Markenführung) werden weiterhin auf Gruppen-Ebene verfolgt.

Die verschlankte Struktur wird Scout24 mehr Flexibilität geben, um strategische Optionen in einem sich konsolidierenden Marktumfeld im Bereich der Kleinanzeigenportale aktiv zu verfolgen. Dadurch wird zusätzlicher Wert für Scout24-Aktionäre geschaffen und gleichzeitig das Interesse aller für das Unternehmen relevanten Zielgruppen gewahrt

ii. Fortgesetztes Umsatzwachstum bei gleichzeitiger Steigerung der operativen Effizienz

Die Fortschritte bei der Weiterentwicklung zu einem vollständig vernetzten Marktplatz stärken das Vertrauen des Vorstands in die Wachstumsaussichten von Scout24 über das Jahr 2019 hinaus. IS24 ist klarer Marktführer als Plattform für Immobilienanzeigen in Deutschland und AS24 ist eine führende europäische Plattform für Automobilanzeigen. Ausgehend von dieser starken Basis sollen die Leistungen für Kunden und Nutzer weiter verbessert und monetarisiert werden. Das Unternehmen bestätigt die Prognose für 2019 mit einem Umsatzwachstum im unteren bis mittleren zweistelligen Prozentbereich [*]. Scout24 wird auf dem kommenden Kapitalmarkttag eine Prognose für 2020 und darüber hinaus abgeben.

Darüber hinaus hat Scout24 ein Programm zur Überprüfung, Analyse und Benchmarking von operativen Prozessen und Ressourcenallokation gestartet. Das Programm hat zum Ziel, Einfachheit und Flexibilität zu fördern, um künftiges Wachstum durch Schnelligkeit in der Umsetzung zu unterstützen. Im Zusammenspiel mit einer stärkeren Fokussierung werden Strukturen verschlankt und operative Effizienzsteigerungen erzielt, um die Profitabilität in den beiden Geschäftsfeldern weiter zu steigern. [*] Bereinigt um Konsolidierungseffekte, d.h. als wären Neuakquisitionen oder Ausgliederungen bereits im Jahr 2018 konsolidiert/entkonsolidiert worden. Berichtetes Umsatzwachstum: 15.0 bis 17.0%.

iii. Optimierung der Kapitalstruktur

Basierend auf der skizzierten Roadmap erwartet der Vorstand für die kommenden Jahre solide und kontinuierlich steigende Liquidität. Als erste Priorität soll in Wachstum reinvestiert werden. Mögliche M&A-Aktivitäten werden diszipliniert mit einem Schwerpunkt auf Wertsteigerung und Stärkung der Marktposition der beiden Kern-Geschäftsfelder durchgeführt.

Als zweite Priorität soll im Einklang mit der bestehenden Dividendenpolitik (30,0% bis 50,0% Auszahlungsquote bezogen auf den bereinigten Konzernüberschuss) Liquidität an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Neben diesen Dividendenzahlungen plant Scout24, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 300 Mio. auf Grundlage der bestehenden Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Dies entspricht rund 6,0% des bestehenden Grundkapitals auf Basis des aktuellen Aktienkurses. Scout24 plant, diesen Aktienrückkauf ab September 2019 innerhalb der dann nächsten 12 Monate durchzuführen.

Als dritte und letzte Priorität sollen weiterhin Schulden reduziert werden. Das Aktienrückkaufprogramm wird aus einer Kombination von vorhandener und neu generierter Liquidität sowie temporären Verbindlichkeiten finanziert.

Neubesetzungen im Aufsichtsrat

Neben der Umsetzung der strategischen Roadmap zur langfristigen Wertsteigerung für Aktionäre ist Scout24 ständig bestrebt, die Markt- und Branchenexpertise über das gesamte Unternehmen auszubauen und die Corporate Governance zu stärken. Hierzu gehört auch die Stärkung des Aufsichtsrats. Auf der anstehenden Hauptversammlung sollen daher folgende drei Kandidaten neu zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden: Mathias Hedlund, Vorstandsvorsitzender der Etraveli AB, André Schwämmlein, Chief Executive Officer und Gründer der FlixMobility GmbH und Frank H. Lutz, Vorstandsvorsitzender der CRX Markets AG. Sie folgen vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung auf David Roche, Dr. Liliana Solomon und Michael Zahn, die sich dazu entschlossen haben, ihr Aufsichtsratsmandat zum 1. Juli 2019 (Michael Zahn) bzw. mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. August 2019 niederzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Scout24 AG danken David Roche, Dr. Liliana Solomon und Michael Zahn für ihre wertvollen Dienste und Beiträge für das Unternehmen in ihren Rollen als Aufsichtsratsmitglieder.

"Wir wollen Scout24 auf allen Ebenen weiterentwickeln. Daher haben wir einen umfassenden Prozess zur Identifizierung der besten Kandidaten durchlaufen, um den Aufsichtsrat sowohl mit entsprechender Fachkompetenz zu stärken, als auch die Entwicklung des Unternehmens zu überwachen. Ich würde mich freuen, wenn unsere Aktionäre den von uns ausgewählten Kandidaten in der Hauptversammlung am 30. August ihre Zustimmung erteilen und wir so Mathias Hedlund, André Schwämmlein und Frank H. Lutz als neue Mitglieder im Aufsichtsrat begrüßen können. Diese Ernennungen würden unsere gemeinsam mit dem Vorstand definierte Zielsetzung unterstreichen, Scout24 als führendes europäisches Unternehmen zu positionieren", erklärt Dr. Hans-Holger Albrecht, Vorsitzender des Aufsichtsrats, im Hinblick auf die neuen Kandidaten.

Weitergehende Informationen zu den neuen Aufsichtsratsmitgliedern finden sich in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 von Scout24, die unter www.scout24.com verfügbar sein wird. Anstehende Veranstaltungen und Finanzberichte

Scout24 wird ihren Halbjahresfinanzbericht 2019 am Dienstag, den 13. August 2019 veröffentlichen.

Am 30. August 2019 findet die ordentliche Hauptversammlung der Scout24 AG in München statt.

Scout24 plant einen Kapitalmarkttag im vierten Quartal 2019.

Über Scout24
Mit unseren führenden digitalen Marktplätzen ImmobilienScout24 in Deutschland und Österreich sowie AutoScout24 in Europa, schaffen wir ein vernetztes Angebot für Wohnen und Mobilität. Über 1500 Mitarbeiter ermöglichen unseren Nutzern, schnell und einfach in ihr neues Zuhause oder zu ihrem neuen Auto zu kommen. Individuelle Zusatzangebote, wie zum Beispiel die Vermittlung von Umzugsservices oder Bau- und Autofinanzierungen von Scout24 Consumer Services unterstützen dabei. Die Scout24 AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und wird an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A12DM80, Ticker: G24) gehandelt. Weitere Informationen finden Sie unter www.scout24.com, auf unserem Corporate Blog und Tech Blog oder folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn.

Scout24 nimmt Stellung zu aktuellen Medienberichten über die strategische Ausrichtung des Unternehmens

Corporate News

München / Berlin, 05. August 2019 - Wir haben die Veröffentlichung des Schreibens von Elliott Advisors (UK) Limited ("Elliott") zur Kenntnis genommen. Scout24 begrüßt und pflegt einen offenen Dialog mit allen ihren Aktionären. Scout24 hat sich in den vergangenen Monaten, vor und nach Bekanntgabe unserer strategischen Roadmap am 19. Juli 2019, mit unseren Aktionären, darunter Elliott, aktiv ausgetauscht. 

Wir haben umfassende Schritte angekündigt, die auf die Stärkung der beiden Kern-Geschäftsfelder, fortgesetztes Umsatzwachstum bei gleichzeitiger Steigerung der operativen Effizienz und eine Optimierung der Kapitalstruktur setzen. 

Wir werden auch weiterhin einen konstruktiven und angemessenen Dialog mit all unseren Aktionären führen. 

Scout24 wird seinen Halbjahresbericht am 13. August 2019 vorlegen. 

Über Scout24 
Mit unseren führenden digitalen Marktplätzen ImmobilienScout24 in Deutschland und Österreich sowie AutoScout24 in Europa, schaffen wir ein vernetztes Angebot für Wohnen und Mobilität. Über 1500 Mitarbeiter ermöglichen unseren Nutzern, schnell und einfach in ihr neues Zuhause oder zu ihrem neuen Auto zu kommen. Individuelle Zusatzangebote, wie zum Beispiel die Vermittlung von Umzugsservices oder Bau- und Autofinanzierungen von Scout24 Consumer Services unterstützen dabei. Die Scout24 AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und wird an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A12DM80, Ticker: G24) gehandelt. Weitere Informationen finden Sie unter www.scout24.com, auf unserem Corporate Blog und Tech Blog oder folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft: Verhandlung am 5. November 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin einen Anhörungstermin auf Dienstag, den 5. November 2019, 10:00 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin soll der sachverständige Prüfer angehört werden.

Das Gericht weist u.a. darauf hin, dass angesichts der im Jahr 2015 erfolgten tiefgreifenden Umgestaltung des Konzernzuschnitts eine länger in die Vergangenheit zurückreichende Betrachtung der Ergebnisentwicklung kaum möglich sei. Es merkt kritisch an, dass die Gesellschaft laut der vorgelegten Planung auch langfristig nicht die durchschnittliche Profitabilität der in der Peer Group zusammengefassten Vergleichsunternehmen erreichen soll. Hinsichtlich der Ewigen Rente sei zu fragen, ob für das Jahr 2020 tatsächlich bereits ein eingeschwungener Zustand angenommen werden könne. Bedenken bestünden auch hinsichtlich des in der Bewertung vorgenommenen pauschalen Abschlags auf die dauerhaft erzielbaren EBITA-Marge wegen verschiedener Risiken. Auch habe die Kammer bislang eine Marktrisikoprämie in Höhe von 4,5 % für vertretbar und plausibel gehalten. Der angesetzte Wachstumsabschlag von 1 % sei eher vorsichtig bemessen (wobei bemerkenswert sei, dass in den der Kammer bekannten Bewertungsgutachten der letzten Jahre - unabhängig von der Branche - stets 1 % angesetzt werden).

LG Berlin, Az. 102 O 2/18 SpruchG
Hoppe u.a. ./. Pelikan International Corporation Berhad
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pelikan International Corporation Berhad:
Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main

Highlight Communications AG: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (die "Bieterin"), hat am 31. Juli 2019 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207), die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine "Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das "Delisting-Erwerbsangebot") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots begann am 31. Juli 2019 und endet am 28. August 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

1. Bis zum 6. August 2019, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für 117.384 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,13% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 74.353.541 Constantin-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 79,44% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die Beteiligung wird der Highlight Event and Entertainment AG sowie Herrn Bernhard Burgener und Frau Rosmarie Burgener gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG und zudem der Highlight Event and Entertainment AG auch gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

4. Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der in Ziffer 2 aufgeführten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen Constantin-Aktien, beläuft sich zum Meldestichtag auf 74.470.925 Constantin-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 79,56% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

Pratteln, den 7. August 2019

Highlight Communications AG

Mittwoch, 7. August 2019

Sparta AG: Hauptversammlung beschließt nur ordentliche Kapitalerhöhung zu 78 Euro je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die außerordentliche Hautversammlung der Sparta AG hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.596.264,00 Euro um bis zu 3.532.088,00 Euro auf bis zu 14.128.352,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 252.292 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bezugsverhältnis 3:1) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der vorgesehene Ausgabebetrag je neuer Aktie soll 78 Euro betragen. Jedem Aktionär steht ein Bezugsrecht zu. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein. Gegen den Beschluss der Hauptversammlung haben drei Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben. Die übrigen Vorschläge hinsichtlich der Schaffung eines genehmigten und eines bedingten Kapitals wurden nicht mit der notwendigen Stimmenmehrheit gefasst.

EUWAX-Entscheidung des LG Stuttgart (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EUWAX AG)

Dienstag, 6. August 2019

Handelsgericht Wien zum Rechtsformwechsel bei der Aurea Software (früher: update Software AG)

Annahmequote des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Axel Springer SE über der Mindestannahmeschwelle

5. August 2019 - Traviata II S.à r.l., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, hat heute bekannt gegeben, dass die Mindestannahmeschwelle des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Aktien (ISIN: DE0005501357, DE0005754238) der Axel Springer SE ("Axel Springer") in Höhe von 20 Prozent zum Ablauf der Annahmefrist am 2. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), überschritten wurde.

Das Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum Ende der Annahmefrist wird voraussichtlich am 7. August 2019 bekannt gegeben.

Weitere Informationen sind verfügbar auf www.traviata-angebot.de.

Freitag, 2. August 2019

Spruchverfahren zur Verschmelzung der früheren Kontron AG: Gerichtliche Erhöhung der Barabfindung auf EUR 3,38

Kontron S&T AG
Augsburg

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren wegen Festsetzung einer baren Zuzahlung und einer Barabfindung anlässlich der Verschmelzung der Kontron AG
auf die heutige Kontron S&T AG
(vor der Verschmelzung firmierend als S&T Deutschland Holding AG)


Die ehemalige Kontron AG mit Sitz in Augsburg und die ehemalige S&T Deutschland Holding AG mit Sitz in Ismaning haben mit notarieller Beurkundung vom 03. Mai 2017 einen Verschmelzungsvertrag gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwG geschlossen, mit dem die Kontron AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach den §§ 2 ff, 60 ff UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die S&T Deutschland Holding AG gegen Gewährung von Aktien der S&T Deutschland Holding AG an die bisherigen Aktionäre der Kontron AG überträgt. Die ordentliche Hauptversammlung der Kontron AG vom 19. Juni 2017 und die außerordentliche Hauptversammlung der S&T Deutschland Holding AG vom 20. Juni 2017 haben dem Verschmelzungsvertrag jeweils zugestimmt. Die Verschmelzung ist am 17. August 2017 in das Handelsregister des Sitzes der Kontron AG in Augsburg und am 21. August 2017 in das Handelsregister des Sitzes der S&T Deutschland Holding AG in München eingetragen worden.

Mehrere ehemalige Aktionäre der Kontron AG leiteten ein Spruchverfahren gegen die S&T Deutschland Holding AG, nunmehr firmierend unter Kontron S&T AG, vor dem Landgericht München I ein. Mit Beschluss vom 24. Mai 2019 (Az.: 5HK O 13195/17) hat das Landgericht München I die Barabfindung auf € 3,38 je Aktie erhöht und die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts München I ist rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:

"In dem Spruchverfahren

1. - 4.  (...)

- Antragsteller -

gegen

Kontron S&T AG, vertreten durch den Vorstand, (...), Augsburg

- Antragsgegnerin -


Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pinsent Masons Germany LLP, (…), München

Gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 SpruchG): Rechtsanwältin Bergdolt, Daniela A., (…), München

wegen Barabfindung

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Pütz und Handelsrichterin Schreiber nach mündlicher Verhandlung vom 13. Dezember 2018 am 24. Mai 2019 folgenden Beschluss:

I. Die in § 7 des Verschmelzungsvertrags zwischen der Kontron AG als übertragendem und der S&T Deutschland Holding AG (Ismaning) als übernehmendem Rechtsträger geregelte Barabfindung wird auf € 3,38 je Aktie erhöht. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 23. August 2017 mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

II. Die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung werden zurückgewiesen.

III. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

IV. Der Geschäftswert für das Verfahren I. Instanz sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre wird auf € 2.353.581,36 festgesetzt.

Augsburg, im Juli 2019

Kontron S&T AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2019

Gleiss Lutz berät Highlight Communications bei öffentlichem Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Constantin Medien

Pressemitteilung von Gleiss Lutz

(Berlin, 31.07.19) Im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots bietet die Highlight Communications AG den verbliebenen Aktionären der Constantin Medien AG an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Constantin Medien gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,30 je Constantin-Aktie zu erwerben.

Seit einem freiwilligen Übernahmeangebot Ende 2017, bei dem Gleiss Lutz ebenfalls beriet, hält die Highlight Communications AG knapp 80% der Aktien der Constantin Medien AG. Das freiwillige Erwerbsangebot dient der Herstellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Stellung eines Antrags auf vollständigen Widerruf der Zulassung der Aktien der Constantin Medien AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ("Delisting"). Zu diesem Zweck haben die Highlight Communications AG und die Constantin Medien AG eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, gemäß derer sich die Constantin Medien AG unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet hat, das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen und einen Delisting-Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Constantin Medien ist ein international agierendes Medienunternehmen mit Sitz in Ismaning bei München. Die Geschäftstätigkeit umfasst unter der Dachmarke SPORT1 Aktivitäten im Bereich Fernsehen, unter anderem mit dem Free-TV-Sender SPORT1 und verschiedenen Pay-TV Kanälen, die Online-Plattform SPORT1.de, mobile SPORT1-Applikationen, Social Media-Kanäle sowie das digitale Sportradio SPORT1.fm. Daneben bieten andere Tochtergesellschaften der Constantin Medien umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Bewegtbild-Produktion und Content-Marketing-Strategien sowie mediale Beratungs- und Kommunikationsleistungen für Unternehmen.

Die Bieterin ist der Ansicht, dass Constantin Medien für die Zukunft als nicht börsennotiertes Unternehmen besser positioniert ist und bei strategischen Entscheidungen unabhängig von Stimmungen am Kapitalmarkt einen längerfristigen Ansatz verfolgen kann. Außerdem wird sich durch das Delisting die Komplexität der Geschäftstätigkeit von Constantin Medien und der anwendbaren Rechtsvorschriften reduzieren, wodurch Verwaltungskapazitäten freigesetzt und Kosten verringert werden können.

Gleiss Lutz hat die Highlight Communications AG vollumfänglich bei der rechtlichen Strukturierung des Angebotsprozesses, der Erstellung der Angebotsunterlage und deren Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie in Bezug auf die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vereinbarungen beraten.

Für Highlight Communications ist das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Stephan Aubel (Partner, Federführung), Alexander Gebhardt, Jan-Rasmus Roßkamp, Jannik Hermes (alle Frankfurt) und Dr. Walter Andert (Berlin, alle Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht).

Donnerstag, 1. August 2019

METRO AG: METRO-Großaktionäre Meridian und Beisheim beabsichtigen Abschluss eines Poolvertrags

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die METRO AG hat die gemeinsame Pressemitteilung der Meridian Stiftung und der Beisheim Gruppe zur Kenntnis genommen, in der diese ihre Absicht mitteilen, in Verhandlungen zum Abschluss eines Poolvertrags für die von ihnen, laut Inhalt der Pressemitteilung, insgesamt gehaltenen rund 20,55 % der Stammaktien an der METRO AG einzutreten. Die Meridian Stiftung und die Beisheim Gruppe haben in der Pressemitteilung ferner angegeben, dass sie beabsichtigen, ihre Anteile bei entsprechenden Kaufgelegenheiten schrittweise weiter auszubauen.

Erklärtes Ziel der Meridian Stiftung und der Beisheim Gruppe ist es, die Stimmrechte aus den von ihnen gehaltenen METRO-Aktien zukünftig einheitlich auszuüben und in wesentlichen Angelegenheiten geschlossen gegenüber der METRO AG und deren anderen Aktionären aufzutreten und dadurch der METRO AG eine positive Weiterentwicklung in der Zukunft zu sichern.

Das Aktienvermögen der Meridian Stiftung wird verwaltet durch die Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, die derzeit rund 14,19 % der Stammaktien der METRO AG hält. Die Beisheim Holding GmbH, Baar/Schweiz, und die Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, halten derzeit gemeinsam rund 6,36 % der Stammaktien der METRO AG.

Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) ist am 31. Juli 2019 im Handelsregister eingetragen und noch am gleichen Tag bekannt gemacht worden. Die Angemessenheit der für den Eigentumsverlust angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden (Fristende für Spruchanträge: 31. Oktober 2019).

Dienstag, 30. Juli 2019

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Linde AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Die früher im DAX notierte Linde Aktiengesellschaft ist mit der Linde Intermediate Holding AG (seit 8. April 2019 firmierend als Linde Aktiengesellschaft) verschmolzen worden. Im Rahmen dieser Verschmelzung sind die verbliebenen ca. 8 % Linde-Minderheitsaktionäre aus der deutschen Aktiengesellschaft ausgeschlossen worden (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_50.html

Zahlreiche im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs aus der Linde AG ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht München I eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt. Das Landgericht führt das Spruchverfahren unter dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 5321/19.

Im Markt scheint eine Nachbesserung für wahrscheinlich gehalten zu werden. So gab es unmittelbar nach der Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs ein Kaufangebot in Höhe von EUR 8,50 je Linde-Nachbesserungsrecht, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/erstes-kaufangebot-fur-linde.html

LG München I, Az. 5 HK O 5321/19
Antragsgegnerin: Linde Aktiengesellschaft (zuvor: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) zwischen der Nidda Healthcare GmbH als herrschender Gesellschaft und der STADA Arzneimittel AG als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht Frankfurt am Main unmittelbar nach dem Verhandlungstermin am 27. Juni 2019 mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. In dem Beschluss stellt das Landgericht ausschließlich auf die Börsenkurse als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" ab.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese Entscheidung Beschwerden eingereicht. Über diese wird das OLG Frankfurt am Main in II. Instanz befinden.

Im Rahmen des BuG war den Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 angeboten worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/abfindungsangebot-die-auenstehenden.html. Nidda stockte diesen Betrag für das Delisting-Erwerbsangebot deutlich auf EUR 81,73 auf, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/10/bain-capital-private-equity-und-cinven.html.

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Juni 2019, Az. 3-05 O 38/18
Rolle u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Nidda Healthcare GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

Montag, 29. Juli 2019

IC Immobilien Holding AG: Mitteilung einer mittelbaren Mehrheitsbeteiligung an der IC Immobilien Holding AG

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR 

Frankfurt am Main (15.07.2019/14:30) - Die FAY Invest AG mit Sitz in Cham, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der Firmennummer CHE-276.925.322, hat der Gesellschaft mit dem Vorstand der IC Immobilien Holding AG heute zugegangenem Schreiben gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der FAY Invest AG - ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der IC Immobilien Holding AG gehört, da ihr diese Beteiligung nach § 16 Abs. 4 AktG über die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (AG Würzburg, HRB 11972) zugerechnet wird. Weiter hat sie dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der FAY Invest AG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der IC Immobilien Holding AG gehört, da ihr diese Beteiligung nach § 16 Abs. 4 AktG über die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (AG Würzburg, HRB 11972) zugerechnet wird. 

Frankfurt am Main, den 15. Juli 2019 

IC Immobilien Holding AG 
Der Vorstand

_________

Anmerkung der Redaktion:

Bei der IC Immobilien Holding AG steht ein Squeeze-out an:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/ic-immobilien-holding-ag-mitteilung.html 

Weiteres Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,30

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Ettlingen 

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber der Conwert Immobilien Invest SE Nachbesserungsrechte zu 1,30 € je Nachbesserungsrecht, 
Mindestmenge 500 Nachbesserungsrechte, 
ISIN: AT0000A1Z023 

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Inhabern der Conwert Immobilien Invest SE Nachbesserungsrechte an, deren nicht börsennotierten Nachbesserungsrechte (ISIN: AT0000A1Z023) zu einem Preis von 1,30 € je Nachbesserungsrecht zu erwerben. Das Angebot ist auf 100.000 Nachbesserungsrechte begrenzt. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Die Mindestmenge beträgt 500 Nachbesserungsrechte. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese der Stückzahl nach insgesamt 100.000 Nachbesserungsrechte überschreiten. Das Angebot endet am 31. August 2019, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Nachbesserungsrechteinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31. August 2019, 15:00 Uhr gegenüber der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: (07243) 90002, Telefax: (07243) 90004, eMail: handel@valora.de, schriftlich zu erklären und die kostenlosen Registrierungs-/Verkaufsunterlagen mit Bekanntgabe Ihrer Postanschrift anzufordern und diese dann bis spätestens 7. September 2019 (Datum des Poststempels) an die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG zurückzusenden. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach erfolgter Registrierung des Verkäufers (Rücksendung des Kundenleitfaden mit Verkaufsauftrag im PostIdentverfahren), Erstellung der Wertpapierabrechnung und Eingang der Nachbesserungsrechte auf unserem Bankdepot auf ein vom Verkäufer zu benennendes Bankkonto überwiesen. Mit Banken und institutionellen Parteien ist auch eine Abwicklung ohne Kundenregistrierung möglich. Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite kosten- und spesenfrei.

Ettlingen, 11. Juli 2019

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Juli 2019

Constantin Medien AG: Einigung über Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit Highlight Communications AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ismaning, 28. Juli 2019 - Der Vorstand der Constantin Medien AG hat heute mit Zustimmung des durch den Aufsichtsrat der Constantin Medien AG gebildeten Delisting-Sonderausschusses beschlossen, einen Vertrag mit der Highlight Communications AG im Hinblick auf das von der Highlight Communications AG angekündigte Delisting-Erwerbsangebot abzuschließen.

Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Constantin Medien AG - vorbehaltlich einer Prüfung der noch seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage, einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den darin geschilderten Absichten der Highlight Communications AG im Rahmen einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat sowie einer positiven Bewertung der Angemessenheit des Angebotspreises durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen - das Delisting-Erwerbsangebot unterstützen und einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen wird. Der Vorstand und der Delisting-Sonderausschuss des Aufsichtsrats sind der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des Unternehmens liegt, um insbesondere die notwendige Planungssicherheit für den weiteren Prozess eines Delistings zu gewinnen.

Über die Constantin Medien AG:
ISIN: DE0009147207 , DE000A1R07C3
WKN: 914720, A1R07C Notiert: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate Exchange

Sonntag, 28. Juli 2019

WOLFORD AG REDUZIERT VERLUST LEICHT UND SCHAFFT BASIS FÜR ZUKÜNFTIGES WACHSTUM

• Leicht reduzierter Verlust trotz Umsatzrückgangs und höherer Investitionen

• Neuer Marktauftritt und Marktoffensive in China


Bregenz, 23. Juli 2019. Die an der Wiener Börse notierte Wolford AG hat heute ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 (Mai 2018 bis April 2019) vorgelegt. Der Umsatz betrug 137,22 Mio. € und lag damit um 8 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres (149,07 Mio. €). Wolford leidet wie der stationäre Modeeinzelhandel weltweit unter einem tief greifenden Strukturwandel und nachlassendem Wachstum in den westeuropäischen Modemärkten.

Dank der nachhaltigen Wirkung des bisherigen Restrukturierungsprogramms konnte das Unternehmen den Umsatzverlust in Höhe von 11,85 Mio. € jedoch komplett kompensieren: Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte sich trotz des Umsatzrückgangs leicht um 0,24 Mio. € auf 8,98 Mio. €, im Vorjahr lag es bei 9,22 Mio. €; das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich ebenfalls leicht – von -11,53 Mio. € auf 11,10 Mio. €. Der Erfolg bei der Restrukturierung zeigt sich vor allem bei den Personalkosten: Sie verringerten sich seit dem Geschäftsjahr 2016/17 nachhaltig um 14,97 Mio. € auf 60,24 Mio. €. Im Zuge des Stellenabbaus in der Administration und Produktion in Bregenz in den vergangenen beiden Geschäftsjahren sank die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (FTE) auf Vollzeitbasis seit dem Geschäftsjahr 2016/17 um 197 auf nunmehr 1 347 Mitarbeiter (Geschäftsjahr 2018/19: -86 FTE). Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken trotz der deutlich höheren Investitionen in das Marketing im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,19 Mio. € auf 54,14 Mio. €.

Erfolgreiche Kapitalerhöhung stärkt Finanzstruktur

Das Konzerneigenkapital der Wolford Gruppe lag zum Stichtag 30. April 2019 bei 42,72 Mio. €, und damit um 8,82 Mio. € über dem Vergleichswert des letzten Jahresabschlusses, was vor allem auf die im Juli 2018 erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung zurückzuführen ist. Die Eigenkapitalquote stieg auf 36 % nach 30 % im Vorjahr.

Weichen für profitables Wachstum gestellt

Vor allem aber hat Wolford im Geschäftsjahr 2018/19 wichtige Grundlagen zur Stabilisierung des Umsatzes geschaffen: So hat das Unternehmen seit August 2018 ein neues Schaufensterkonzept europaweit umgesetzt und Ende 2018 eine komplett neue Bildsprache eingeführt, die vor allem auch jüngere Zielgruppen anspricht. Anfang 2019 wurde das neue Shopkonzept in Amsterdam und Paris vorgestellt, das – beginnend an drei Standorten in Asien – in Kürze auch schrittweise an anderen Standorten umgesetzt werden soll. Neue Impulse setzt die Kollektion: So wird Wolford beispielsweise im September 2019 mit „ATH_W“ erstmals eine sportliche „Athleisure“-Kollektion auf den Markt bringen, die bereits beim Fachpublikum auf positive Resonanz stieß. Zudem wurde die Sales-Organisation optimiert, sodass die Vertriebsaktivitäten mit einer erweiterten Vertriebsmannschaft von der Modemetropole Mailand aus gesteuert werden.

Nicht zuletzt hat Wolford im Geschäftsjahr 2018/19 einen Partner für die geplante Expansion in China vorgestellt. Laut Studien dürfte nicht nur der Anteil chinesischer Kunden am weltweiten Luxuskonsum binnen weniger Jahre auf fast die Hälfte ansteigen, auch der Markt für Luxusgüter in Asien dürfte substanziell zulegen. Diese Chance will Wolford systematisch nutzen: Das erfahrene Team des neuen Partners FFBM (Fosun Fashion Brand Management) soll helfen, den chinesischen Markt nachhaltig zu entwickeln, und dabei alle Vertriebskanäle aktiv bedienen. Mittelfristig soll der in China erzielte Umsatzanteil von Wolford vergleichbar sein mit dem der bisherigen Kernmärkte USA und Deutschland, wo Wolford bisher 20 % bzw. 15 % der Umsatzerlöse erzielt.

Indes ist mit positiven Umsatzeffekten aus der Marktoffensive in China nur schrittweise und nicht kurzfristig zu rechnen, zumal das Unternehmen nur vorsichtig investieren kann. Vor diesem Hintergrund hat Wolford weitere Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet und in Teilen bereits umgesetzt. Daher plant das Unternehmen erst für das Geschäftsjahr 2020/21 wieder mit einem positiven operativen Ergebnis.

Biofrontera AG: Ergebnisse der freiwilligen Teilerwerbsangebote

Leverkusen, den 24. Juli 2019 - Die Biofrontera AG (Nasdaq Ticker Symbol: BFRA; ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, informiert über den Abschluss der freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebote der Maruho Deutschland GmbH sowie der Deutsche Balaton Biotech AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft ("Angebote"). Die Angebotsfrist beider Angebote endete am Freitag, dem 19. Juli 2019 um 24:00 Uhr ("Meldestichtag").

Am 15. April 2019 hat die Maruho Deutschland GmbH ein Angebot an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 6,60 je Biofrontera-Aktie veröffentlicht. Am 27. Mai 2019 wurden das Erwerbsangebot sowie die Angebotsunterlage geändert und aktualisiert und die angebotene Gegenleistung auf EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie in bar erhöht. Maruho Deutschland GmbH berichtete heute, dass zum Meldestichtag das Angebot für 3.499.056 Aktien angenommen wurde. Dies entspricht ca. 7,84 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der Stimmrechte der Biofrontera AG.

Am 21. Juni 2019 veröffentlichten die Deutsche Balaton Biotech AG und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft ein konkurrierendes Angebot an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von insgesamt bis zu 500.000 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie. Am 1. Juli 2019 wurden das Angebot sowie die Angebotsunterlage geändert und aktualisiert und die angebotene Gegenleistung auf EUR 8,00 je Biofrontera-Aktie in bar erhöht. Die Deutsche Balaton Biotech AG und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft berichteten heute, dass zum Meldestichtag das Angebot vollständig angenommen wurde. Dies entspricht ca. 1,12 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der Stimmrechte der Biofrontera AG.

Nach § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) hatten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Biofrontera AG eine begründete Stellungnahme zu den Angeboten und zu jeder Änderung abzugeben. Nach § 27 WpÜG hatten zudem die Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Angeboten abzugeben. Sie können die begründeten Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG mit deren etwaigen Aktualisierungen sowie eine Stellungnahme der Mitarbeiter zum Angebot der Deutsche Balaton Biotech AG und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft nachfolgend abrufen:
https://www.biofrontera.com/de/Erwerbsangebot-Maruho.html
https://www.biofrontera.com/de/investoren/erwerbsangebot-db-biotech-und-delphi.html

Fonds TBF Special Income wieder für alle Anleger offen

TBF Global Asset Management hebt den Soft Close für den defensiven Multi-Asset Fonds TBF Special Income wieder auf, der in der Vergangenheit 4Q‐Special Income Fonds hieß. Zwei Jahre nach de Beginn der Vertriebsrestriktionen haben sich die Mittelzuflüsse des nun knapp 740 Millionen Euro schweren Portfolios wieder eingependelt (...).

Das Management des Portfolios investiert unter anderem in Aktien von Firmen, bei denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorliegt oder ein sogenannter Squeeze-Out erwartet wird: Also Unternehmen, bei denen ein Aktionär so viele Anteile hält, dass er Minderheitsaktionäre ausbezahlen kann oder muss. Diese Papiere gibt es nicht wie Sand am Meer, entsprechend sind Investitionen in sie nicht beliebig skalierbar. Nach der Marktkorrektur im Jahr 2018 sieht TBF in diesem Bereich wieder ein deutlich verbessertes Chance-Risiko Profil.

Quelle: FONDS professionell

Überprüfungsverfahren zum Rechtsformwechsel der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Handelsgericht Wien spricht Minderheitsaktionären Zuzahlung von EUR 1,41 zu (+ 37,4 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei dem Rechtsformwechsel der früheren börsennotierten update Software AG in die nunmehrige Aurea Software GmbH am 10. Juni 2015 hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 18. Juli 2019 eine Zuzahlung von EUR 1,41 je Aktie festgelegt, den die Antragsgegnerin binnen 14 Tagen an die dem Formwechsel widersprechenden Minderheitsaktionäre zu leisten hat. Gegenüber den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 3,77 entspricht dies einer deutlichen Erhöhung um 37,4 %.

Das Handelsgericht folgt damit dem Gutachten des Gremiums, das "zu einem integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses" erklärt wird. Aus diesem Gutachten vom 3. Mai 2019 ergebe sich ein Wert von EUR 5,18 als angemessene Barabfindung. Grundlage der Unternehmensbewertung sei auch nach Ansicht des OGH (SZ 53/172) jedenfalls der Ertragswert und nicht der Substanzwert.

Während Überprüfungsverfahren in Österreich bislang - auch bei z.T. langer Verfahrensdauer - vergleichsweise beigelegt wurden, handelt es sich vorliegend um eine der ersten österreichischen Gerichtsentscheidungen zur Unternehmensbewertung (mit einer allerdings nur sehr knappen Begründung auf 1 1/2 Seiten mit Verweis auf das Gutachten des Gremiums). Angesichts der Neuregelung in Österreich durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 - siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/osterreich-nationalrat-beschliet.html - dürfte es zukünftig mehr Gerichtsentscheidungen geben.

Anschließend an den Rechtsformwechsel war bei der Aurea im Folgejahr 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der dort von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 3,- wird ebenfalls in einem Überprüfungsverfahren geprüft. In diesem nachfolgenden Verfahren hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG Termin zur Verhandlung mit den Parteien auf den 19. September 2019 anberaumt, vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_23.html Auch dort dürfte mit einer erheblichen Nachbesserung zu rechnen sein.

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Verfahren zum Rechtsformwechsel:
Gremium, Gr. 3/16
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 455/16d u.a. 
Berthold Berger u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
17 Antragsteller

Verfahren zum Squeeze-out:
Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller


jeweils gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Freefloat bei der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) nur noch bei 7,8 %

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Zahl der freien Aktionäre bei der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) hat sich weiter reduziert. Laut Nebenwerte-Journal beträgt der Freefloat nur noch 7,8 %.

2014 war das Delisting der Aktien der damals noch als MAGIX AG firmierenden Gesellschaft (WKN: 722 078, ISIN: DE0007220782) beschlossen worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/magix-ag-stellt-antrag-auf-widerruf-der.html. Es handelte sich dabei um einen der am heftigsten kritisierten Delisting-Fälle.

Kurz danach gab es durch das Vorstandsmitglied Dieter Rein unter Hinweis auf die "weggefallene Börsennotierung" ein Kaufangebot zu nur EUR 2,50 je Aktie, siehe 
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/04/nach-delisting-billiges-kaufangebot-fur.html.

Nach einem Formwechsel in eine KGaA und der Umfirmierung wiederholte sich das Spiel. Herr Dieter Rein schrieb als Geschäftsführer der BELLEVUE Holding GmbH erneut die Aktionäre an und bot wieder EUR 2,50 je Aktie. Auch betont er in Fettdruck den Nennwert, der EUR 1,43 je Aktie betrage (was allerdings für den tatsächlichen Wert einer Aktie irrelevant ist): 
http://spruchverfahren.blogspot.com/2016/05/weiteres-billiges-kaufangebot-fur.html?showComment=1514816855976#c501982289596859183

Das damals bereits deutlich zu niedrige Angebot ist durch die neueren Zahlen erst recht als "Schnäppchenversuch" anzusehen. Der Jahresüberschuss der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA explodierte im Geschäftsjahr 2017/´18 geradezu auf EUR 81,0 Mio. Euro (vgl. HV-Bericht der GSC Research). Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie von EUR 9,16 Euro. Hintergrund dieses außergewöhnlichen Ergebnisses war der Verkauf der Magix Software GmbH (mit einer Beteiligung der BELLEVUE von knapp 41 % an dem Gesellschafter des Erwerbsvehikels, d.h. wirtschaftlich gesehen nur ein teilweise Ausstieg).

An diesen und den weiteren Assets der Gesellschaft (umfangreiches Immobilienportfolio, Beteiligungen etc.) werden die BELLEVUE-Minderheitsaktionäre aber auch zukünftig wohl keine Freude haben. Es gibt keine Dividende. Laut Angaben auf der Hauptversammlung (Bericht im Nebenwerte-Journal 6/2019) soll es derzeit keine Squeeze-out-Pläne geben.  

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG: Gremium bestellt Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nachdem in dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG eine vergleichsweise Beilegung nicht möglich war, hat das Gremium mit Beschluss vom 24. Juli 2019 Herrn Mag. Dr. Werner Hallas von der Keppert, Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1060 Wien, zum Sachverständigen bestellt. Vorab hat die Antragsgegnerin einen Kostenvorschuss von EUR 50.000,- beim Gericht einzuzahlen. Das Gutachten soll bis Ende September 2019 erstellt werden.

Der Sachverständige soll bezüglich des in diesem Fall prozentual sehr geringen Ertragswerts des operativen Geschäfts (laut Übertragungsbericht ca. 3,62 Mio.) lediglich die methodische Vorgehensweise des Gutachters Prof. Dr. Bertl prüfen (Frage 1). Hinsichtlich des Finanzanlagevermögens (ca. EUR 27,32 Mio.) und der liquiden Mittel (EUR 9,74 Mio.) soll der Sachverständige in die Buchhaltungsunterlagen Einsicht nehmen (Frage 2). Bezüglich der Bewertung der Beteiligung an der VTU Holding GmbH (laut Übertragungsbericht EUR 15,25 Mio.) soll der Sachverständige prüfen, ob das gewählte vereinfachte Ertragswertverfahren angemessen und methodisch korrekt durchgeführt worden ist (Frage 3). Ggf. soll er eine eigenständige Bewertung durchführen.

Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) zu diesem Überprüfungsverfahren gab es im letzten Jahr mehrere Kaufangebote, u.a. zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger. Im April 2018 bot die Taunus Capital Management AG ebenfalls EUR 0,30.

Gremium zu Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG, Az. Gr 2/18 
LG für ZRS Graz, FN 279687 f, Az. 51 Fr 2301/17 k
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz

Antragsgegnervertreter: Rechtsanwalt Dr. Gunter Griss

Samstag, 27. Juli 2019

Squeeze-out bei der zetVisions AG

In der Hauptversammlung der zetVisions AG am 19. Juli 2019 wurde unter TOP 7 ein Squeeze-out beschlossen:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der zetVisions AG (Minderheitsaktionäre) auf die Euripides GmbH mit Sitz in Wiesenstraße 2, 69190 Walldorf („Hauptaktionär“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der zetVisions AG gemäß §§ 327a ff. AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Euripides GmbH, Walldorf, vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der zetVisions AG, Heidelberg, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Euripides GmbH mit Geschäftsanschrift Wiesenstraße 2, 69190 Walldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 723681, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der zetVisions AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“

_____________

Auftragsgutachter: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
sachverständiger Prüfer: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart

Donnerstag, 25. Juli 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der m4e AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der m4e AG zugunsten der Studio 100 Media AG hat das LG München 1 die Spruchanträge verbunden.

Als Barabfindung für den Squeeze-out hatte die Studio 100 Media AG EUR 2,94 je m4e-Aktie angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/11/m4e-ag-bestatigung-und-konkretisierung.html

LG München I, Az. 5 HK O 4082/19
Rolle u.a. ./. Studio 100 Media AG
67 Antragsteller

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Diebold Nixdorf AG (früher: Wincor Nixdorf AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out am 10. Mai 2019 eingetragen und bekannt gemach(Fristablauf: 12. August 2019)
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 24. Mai 2019
  • Sanacorp Pharmaholding AG: Squeeze-out der Vorzugsaktien, Hauptversammlung am 2. Juli 2019
  • TIVOLI Grundstücks-AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 18. Juli 2019
  • TRIPLAN AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Mai 2019 (Fristablauf: 27. August 2019)
  • Weber & Ott AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 28. August 2019
(Angaben ohne Gewähr)

Anfragen an: kanzlei@anlageanwalt.de

comdirect: Verkauf der ebase GmbH abgeschlossen

- Verkauf der 100%igen Tochter ebase an die FNZ Group vollzogen

- comdirect investiert in Wachstum des Kerngeschäfts

- 260 Tausend Netto-Neukunden in den letzten 12 Monaten


Quickborn, 16. Juli 2019. Der im Juli 2018 vertraglich vereinbarte vollständige Verkauf der ebase (European Bank for Financial Services) GmbH wurde heute erfolgreich abgeschlossen. Die hundertprozentige Tochter der comdirect bank AG geht nach zwischenzeitlich erfolgter Zustimmung der Bankenaufsichts- und Kartellbehörden an den Finanztechnologieanbieter FNZ Group mit Sitz in London. Grund für den Verkauf ist die stärkere Fokussierung auf das Kerngeschäft der comdirect bank AG.

Der Kaufpreis beträgt rund 154 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Transaktion, des Buchwertes der abgehenden Vermögenswerte und Schulden sowie des laufenden Ergebnisses von ebase ergibt sich damit für den comdirect Konzernabschluss 2019 ein Ergebnisbeitrag aus nicht fortgesetzten Aktivitäten in Höhe von rund 110 Millionen Euro vor Steuern. Der Ergebnisbeitrag setzt sich somit zusammen aus dem laufenden Ergebnis von ebase sowie dem Realisierungsgewinn aus dem Verkauf, der im dritten Quartal 2019 gebucht wird. Im Jahr 2009 hat comdirect die ebase zu einem Kaufpreis in Höhe von 24,9 Millionen Euro von der damaligen Commerz Asset Management Holding erworben.

Beschleunigtes Wachstum im Kerngeschäft

"Mit der Vereinbarung des Verkaufs von ebase im vergangenen Jahr haben wir uns klar auf das Kerngeschäft fokussiert und verstärkt in Weiterentwicklung und Wachstum investiert", sagt Arno Walter, Vorstandsvorsitzender der comdirect bank AG. "Unser Wachstumstempo haben wir seitdem signifikant beschleunigt. In den letzten 12 Monaten haben wir über 260 Tausend Kunden hinzugewonnen. Das zeigt: comdirect ist eine Wachstumscompany."

ebase GmbH ab sofort Teil der FNZ Group

Neuer Eigentümer der ebase GmbH ist ab sofort der Finanztechnologieanbieter FNZ Group mit Sitz in London. ebase ist ansässig in Aschheim bei München und hat rund 260 Mitarbeiter. Das Unternehmen bietet Finanzvertrieben, Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltern mandantenfähige Brokerage- und Bankinglösungen zur Vermögensbildung und Geldanlage. ebase hat mehr als eine Million Kunden und verwaltet ein Kundenvermögen von rund 34 Milliarden Euro.

"Gemeinsam mit dem Management haben wir die ebase zu einer der heute führenden B2B-Direktbanken entwickelt", sagt Walter, der bis zum Vollzug des Verkaufs auch Aufsichtsratsvorsitzender der ebase GmbH war. "Ihren erfolgreichen Kurs wird ebase innerhalb der FNZ Group fortsetzen. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Management der ebase für ihren engagierten Einsatz innerhalb der comdirect Gruppe und wünschen ihnen für die Zukunft in der FNZ Group weiterhin viel Erfolg."

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG empfehlen den Aktionären, das Angebot von EPGC nicht anzunehmen

Pressemitteilung vom 24. Juli 2019

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben heute ihre gemeinsame Begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht.


- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die grundsätzliche Unterstützung des Transformationsprozesses von METRO seitens EPGC

- Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG sind überzeugt, dass die Angebotspreise für Stammaktien und Vorzugsaktien den fundamentalen Wert von METRO auf Basis der Wachstums- und Profitabilitätspotenziale nicht widerspiegeln und METRO erheblich unterbewerten

- Eine Übernahme durch EPGC könnte die operative Flexibilität und strategische Handlungsfähigkeit von METRO aufgrund der hohen Fremdkapitalfinanzierung einschränken

Nach eingehender Prüfung empfehlen beide Gremien den Aktionären von METRO, das am 10. Juli 2019 veröffentlichte, unaufgeforderte freiwillige Übernahmeangebot der EP Global Commerce VI GmbH ("EPGC"), einer von Daniel Křetínský kontrollierten Holdinggesellschaft, nicht anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Angebotspreise von 16,00 € je METRO Stammaktie und 13,80 € je METRO Vorzugsaktie METRO im Hinblick auf ihre Ertragskraft und Wertperspektive erheblich unterbewerten.

Diese Einschätzung beruht auf den in der Begründeten Stellungnahme näher beschriebenen Gründen und auf der Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat, dass die Angebotspreise für Stammaktien und Vorzugsaktien den fundamentalen Wert von METRO auf Basis der Wachstums- und Profitabilitätspotenziale nicht widerspiegeln.

Olaf Koch, Vorsitzender des Vorstands der METRO AG, sagt: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Unternehmensstrategie nachhaltiges und profitables Wachstum für die Zukunft von METRO schafft. Wir haben seit 2012 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die unser Unternehmen transformiert haben und vollumfänglich auf den Großhandel fokussieren werden. METRO ist in einem sich ändernden Marktumfeld gut positioniert, eine führende Rolle im HoReCa- und Trader-Sektor zu spielen. Das nachhaltige flächenbereinigte Wachstum hat sich in den vergangenen Quartalen aufgrund der gestiegenen Relevanz für unsere Kunden dynamisiert. Unser am 23. Juli veröffentlichtes flächenbereinigtes Umsatzwachstum von 2,3 % in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2018/19 ist ein weiterer Beleg hierfür.

Wir sind gegenüber Änderungen im Aktionärskreis aufgeschlossen. Unabhängig davon ist METRO jedoch aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat bereits heute in der Lage, auf das sich dynamisch entwickelnde Marktumfeld zu reagieren. Wir halten den von EPGC offerierten Preis für nicht angemessen, weil er METRO erheblich unterbewertet, und empfehlen unseren Aktionären auch nach Prüfung der weiteren Konditionen, das Angebot nicht anzunehmen.“

Jürgen Steinemann, Aufsichtsratsvorsitzender der METRO AG, erklärt: „METRO verfügt über einen strategischen Plan, der vom Aufsichtsrat unterstützt wird und der METRO als ein international führendes Großhandelsunternehmen und Lebensmittelspezialisten positioniert. Der gebotene Preis ist auch aus Sicht des Aufsichtsrats nicht angemessen, weil er METRO erheblich unterbewertet. Zudem ist mehr Klarheit hinsichtlich der geplanten künftigen Strategie von EPGC und hinsichtlich der Auswirkungen der Akquisitionsfinanzierung auf die Handlungsfähigkeit des Unternehmens erforderlich.“

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die grundsätzliche Unterstützung des weit fortgeschrittenen Transformationsprozesses von METRO seitens EPGC und stehen einem konstruktiven Dialog weiterhin offen gegenüber.

Die Empfehlung von METROs Vorstand und Aufsichtsrat zur Ablehnung des Übernahmeangebots basiert unter anderem auf den folgenden Überlegungen:

Aktuelles und zukünftiges Wertpotenzial von METRO

- Fokus auf Großhandelsstrategie: METRO hat in den letzten Jahren einen weitreichenden Transformationsprozess umgesetzt, der weit fortgeschritten ist, und das Unternehmen von einem Konglomerat zu einem führenden Großhandelsspezialisten entwickelt. Zentrale Schritte des seit 2012 laufenden Transformationsprozesses werden auch von EPGC unterstützt, einschließlich des Verkaufsprozesses für Real und der Suche nach einem strategischen Partner für METROs China-Geschäft.

- Wachstum und Gewinn: Diese Transformation wird auch immer deutlicher an den Finanzkennzahlen der METRO ablesbar: Trotz eines anspruchsvollen Branchenumfelds wächst der Umsatz des METRO Großhandelsgeschäfts flächenbereinigt seit sechs Jahren in Folge. Zuletzt wurde im eben abgeschlossenen dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres trotz der weiterhin schwierigen Situation in Russland im Großhandel konzernweit ein flächenbereinigtes Umsatzwachstum von 3,4 % erzielt. METRO ist ein gesundes und profitables Unternehmen, das in den vergangenen Jahren die Verschuldung um rund 5 Mrd. € auf 2,7 Mrd. € (jeweils 30.9. Geschäftsjahr 2012 und 2017/18) reduziert hat. Dies ermöglicht Spielräume und Flexibilität für zukünftige Wachstumsinitiativen.

- Fokus auf wachstumsstarke Kunden: Im Großhandelssektor richtet sich METRO besonders auf zwei Zielgruppen aus, die durch attraktive, nachhaltige Wachstumsdynamik gekennzeichnet sind: HoReCa (Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen) und Trader (unabhängige Händler). Das flächenbereinigte Umsatzwachstum dieser beiden Zielgruppen, die sich u.a. durch attraktive Warenkörbe, langfristige Kundenbeziehungen sowie hohe Einkaufsfrequenz auszeichnen, beträgt 4-5 % (9M 2018/19).

- Ausweitung des Geschäftsmodells: METRO hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von digitalen Lösungen entwickelt, die es unabhängigen Gastronomen ermöglichen, noch erfolgreicher zu werden. Gepaart mit weiteren Dienstleistungen wird METRO den Leistungsumfang in den kommenden Jahren erweitern und somit die Attraktivität und Relevanz für Kunden weiter steigern. Hieraus ergeben sich weitere Wachstums- und Ertragspotenziale für METRO.

- Mittelverwendung: Im Rahmen der Neuausrichtung hat METRO ihre Cash-Generierung verbessert, die teilweise in die Digitalisierung der Kunden und des Kerngeschäfts reinvestiert und teilweise für die Ausschüttung einer attraktiven Dividende für die Aktionäre verwendet wird. METRO hat sich durch diese Investitionen zu einem innovativen Lösungsanbieter entwickelt.

Diese erreichten Fortschritte und die daraus resultierenden Wachstumspotenziale sind aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG in den Angebotspreisen nicht hinreichend reflektiert.

Dies gilt, obgleich Vorstand und Aufsichtsrat darauf hinweisen, dass die Realisierung dieser Potenziale Risiken birgt. Dementsprechend erkennen Vorstand und Aufsichtsrat an, dass kurzfristig orientierte Anleger sich für eine Annahme des Angebots entscheiden könnten, auch wenn die Angebotspreise aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht angemessen sind.

Auseinandersetzung mit dem Angebot von EPGC

- Kursentwicklung der Aktie: Die von EPGC durchgeführte Aktienpreisanalyse der letzten zwölf Monate ist nur sehr bedingt aussagefähig, da sie sich auf eine Auswahl von EPGC-bezogenen Ereignissen konzentriert und die Fortschritte bei der strategischen Neuausrichtung von METRO nicht berücksichtigt. Dazu zählen der Verkaufsprozess für das Real-Geschäft, die Partnersuche für METRO China, die Digitalisierung von Kunden- und Kerngeschäft, die bei METRO Russland eingeleiteten Maßnahmen und die verstärkte Ausrichtung auf das wachsende HoReCa- und Trader-Geschäft.

- Prämie: Der Angebotspreis für METROs Stammaktien liegt mit einem Aufschlag von rund 2,9 % nur unwesentlich über dem Niveau des Schlusskurses am Tag der Angebotsankündigung (21. Juni 2019). Er entspricht zudem einem Aufschlag von nur rund 10 % auf den von der BaFin festgestellten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs von 14,55 €. Dieser liegt erheblich unter den bei öffentlichen Übernahmen in Deutschland üblichen durchschnittlichen Kontrollprämien. Die im Zusammenhang mit dem Angebotspreis implizierten Multiplikatoren liegen erheblich unter den EV/EBITDA-Multiplikatoren von Referenztransaktionen im Großhandels- und Lebensmittelservice-Sektor.

- Analystenzielkurse: Die Angaben von EPGC, Analystenzielkurse seien lediglich aufgrund der Übernahmespekulation wesentlich angehoben worden, lassen sich nicht belegen. Diverse Analysten haben in ihren Reports ebenfalls auf die strategischen Fortschritte verwiesen.

- Hohe Fremdkapitallast:
  • Das Angebot von EPGC enthält einen sehr hohen Anteil von Fremdkapital mit erheblichen Kreditrückführungs- und Zinsverbindlichkeiten und wird demzufolge das Unternehmen im Falle einer erfolgreichen Übernahme voraussichtlich mit einem deutlich erhöhten Verschuldungsgrad belasten. Das könnte die strategische Flexibilität von METRO und den Investitionsspielraum einschränken und Eingriffe in die Substanz des Unternehmens für Zwecke des Schuldendienstes bedingen.
  • Der voraussichtlich hohe Fremdfinanzierungsanteil könnte zudem negative Auswirkungen auf die Bonität von METRO haben und würde sich aller Voraussicht nach negativ auf den Refinanzierungsbedarf, die Refinanzierungsmöglichkeiten und deren Konditionen auswirken. Die Ratingagentur Standard & Poor's hat die Ratings von METRO bereits auf die Beobachtungsliste mit negativem Ausblick gesetzt. Im Falle der Durchführung der Transaktion scheint eine deutliche Herabstufung des Ratings der METRO wahrscheinlich.
Die Empfehlung der Gremien der METRO AG wird durch Stellungnahmen (sog. Inadequacy Opinion) von Bank of America Merrill Lynch und Goldman Sachs (für den Vorstand) und Rothschild & Co (für den Aufsichtsrat) unterstützt. Weiterhin wird der Vorstand von J.P. Morgan beraten. Rechtlich wird der Vorstand von Hengeler Mueller und der Aufsichtsrat von Berner Fleck Wettich beraten.

Die vollständige Erklärung der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ablehnung des Angebots finden Sie in der Begründeten Stellungnahme nach § 27 WpÜG, die unter www.metroag.de/begruendete-stellungnahme abrufbar ist.

Mittwoch, 24. Juli 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Beweisbeschluss des LG Köln

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG hat das LG Köln nunmehr mit Beschluss vom 28. Juni 2019 - wie bereits mit Schreiben vom 25. April 2019 angekündigt - die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Unabhängig von der Frage, ob und ggf. wie eine möglicherweise bei der Übernahme von Postbank-Aktien im Jahr 2008 unterlassenes Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 1, 2 WpÜG bei der Bemessung der angemessenen Abfindung zu berücksichtigen sei, will das Landgericht den Verkehrswert ermitteln lassen.

Ergänzend zu der Ertragswertermittlung nach dem IDW S 1 soll auf der Grundlage der Best-Practice-Empfehlungen der DVFA 2012 und dem Grundsatz der Methodenpluralität eine Verkehrswertermittlung anhand von geeigneten Börsen- und Transaktionsmultiplikatoren vorgenommen werden. Dabei solle die Perspektive des markttypischen Erwerbers berücksichtigt werden. Eine ergänzende Überprüfung der IDW S 1-Bewertung wird von dem Ergebnis der Verkehrswertermittlung nach der Multiplikator-Methode abhängig gemacht.

Das LG Köln hat Herrn Prof. Dr. Christian Aders von der ValueTrust Financial Advisors SE zum Sachverständigen bestellt. Dieser soll innerhalb von zwei Wochen ab Zugang die Honorarsätze und eine grobe zeitliche und finanzielle Kalkulation vorlegen.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte, 50668 Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Weiteres Kaufangebot für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,50

Mitteilung meiner Depotbank:

Bzgl. Ihres o. g. Wertpapiers haben wir von Herrn Dr. Christian Boyer folgende kursiv gedruckte Mitteilung erhalten:

BUWOG AG Nachbesserungsrechte 

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von BUWOG AG Aktien
Ansprüche auf eine eventuelle Nachzahlung
ISIN: AT0000A23KB4 

Den Inhabern von Ansprüchen auf eine eventuelle Nachzahlung für die im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der BUWOG AG wird ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet. Die Ansprüche auf eine eventuelle Nachzahlung, die in der ISIN AT0000A23KB4 verbrieft sind, werden vom Bieter zu einem Kaufpreis von 1,50 EUR je Nachzahlungsanspruch erworben. Das Angebot gilt nur für Stückzahlen von mindestens 400 Nachzahlungsansprüchen je Erwerbs- und Übertragungsvorgang. Der Käufer gewährt zusätzlich ab einer Übertragung von 400 Rechten eine Depotübertragungspauschale von 20 EUR. Die Frist, innerhalb der das Verkaufsangebot abgegeben werden kann, endet am 19.08.2019. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. Die Anwendung des § 934 ABGB gilt als und wird wegen des aleatorischen Elementes wechselseitig ausgeschlossen. Der Bieter behält sich vor, durch eine weitere Veröffentlichung die Ablauffrist für das vorliegende freiwillige öffentliche Kaufangebot vorzeitig als beendet zu erklären. Davon wird der Bieter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn sich während der Angebotsfrist in dem zur Bestimmung einer eventuellen Nachbesserung anhängigen Überprüfungsverfahren oder durch andere Faktoren die Nachbesserungsansprüche als wertlos herausstellen sollten. 

Inhaber von Nachzahlungsansprüchen, die diese zu obigen Bedingungen verkaufen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer, Praterstern 2/1.DG, 1020 Wien, Fax +43-1 216 04 77, mail@nachbesserung.at, zu erklären. 

Die Rechtsanwaltskanzlei wird das Verkaufsangebot innerhalb von 7 Werktagen per Email, Fax oder Brief bestätigen und dadurch den Kaufvertrag bindend schließen. Die Übertragung der Nachbesserungsrechte durch den Verkäufer im Wege der Depotbank erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsabschluss. Der Kaufpreis wird innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Nachbesserungsrechte überwiesen. Es wird empfohlen, die unter www.nachbesserung.at erhältlichen Vordrucke "Verkaufsangebot" und "Übertragungsauftrag" zu verwenden. Die Vordrucke können auch unter  Tel. +43-1-216 74 97 angefordert werden. 

Wien, 19.07.2019

Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer