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Freitag, 31. Januar 2025

ABOUT YOU Holding SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU unterstützen öffentliches Übernahmeangebot von Zalando

PRESSEMITTEILUNG

- Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU empfehlen Aktionär*innen die Annahme des Übernahmeangebots von Zalando

- Barangebot von 6,50 EUR je Aktie als fairer und angemessener Angebotspreis bewertet

- Strategie zur Schaffung eines paneuropäischen E-Commerce-Ökosystems für Mode und Lifestyle vereint die Stärken beider Unternehmen mit erheblichem Wertschöpfungspotenzial in B2B und B2C

- Annahmefrist für das Übernahmeangebot endet am 17. Februar 2025 um 24:00 Uhr MEZ


Hamburg | 31. Januar 2025 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ABOUT YOU Holding SE haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot veröffentlicht, das die Zalando SE am 20. Januar 2025 für die Aktien von ABOUT YOU unterbreitete.

Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat das Übernahmeangebot ausdrücklich. Beide Gremien sind überzeugt, dass der Zusammenschluss von ABOUT YOU und Zalando erhebliche Wertschöpfungspotenziale bietet. Einstimmig befürworten sie die angestrebte Schaffung eines kombinierten Unternehmens, das als paneuropäisches E-Commerce-Ökosystem für Mode und Lifestyle erhebliche Synergien und ein langfristig attraktives Finanzprofil aufweisen wird. Den Aktionär*innen von ABOUT YOU empfehlen der Vorstand und der Aufsichtsrat daher, das vorliegende Übernahmeangebot anzunehmen.

„Im Vorstand und Aufsichtsrat haben wir das Angebot sorgfältig geprüft und sind überzeugt, dass dieser Schritt im besten Interesse von ABOUT YOU, unseren Aktionär*innen, Mitarbeitenden und Partnern ist“, so Tarek Müller, Mitgründer und Co-CEO der ABOUT YOU Group. „Neben einer ähnlichen Unternehmenskultur verbindet ABOUT YOU und Zalando vor allem der Antrieb, den Einkauf von Mode neu zu denken und für unsere Kund*innen das bestmögliche Einkaufserlebnis zu schaffen. Unsere Partnerschaft bringt etwas Besonderes hervor: Zwei eigenständige Marken im Endkundengeschäft, die bestmöglich auf die Wünsche unserer Kund*innen ausgerichtet sind. Gleichzeitig bündeln wir unsere Kräfte für ein umfassendes Angebot im Geschäftskundenbereich.“

WESENTLICHE ASPEKTE DER BEGRÜNDETEN STELLUNGNAHME

Die Grundlage der Stellungnahme bildet die am 20. Januar 2025 veröffentlichte Angebotsunterlage zum Erwerb von bis zu 100% des Grundkapitals von ABOUT YOU. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von ABOUT YOU begrüßen die darin dargelegten strategischen und wirtschaftlichen Absichten von Zalando, denen die Vereinbarungen zwischen ABOUT YOU und Zalando in der Zusammenschlussvereinbarung vom 11. Dezember 2024 zugrunde liegen und die beiderseitigen Interessen ausgewogen berücksichtigen.

Beide Unternehmen streben an, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in einem kombinierten Unternehmen zu bündeln, um einen größeren Anteil am europäischen Modemarkt zu erlangen und den Weg zu einer nachhaltigeren Geschäfts- und Branchenzukunft zu beschleunigen.

Für das Business-to-Business-Geschäftsfeld bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat von ABOUT YOU es positiv, die komplementären B2B-Leistungen beider Unternehmen zusammenzuführen und ein ganzheitliches E-Commerce-Betriebssystem aufzubauen. So soll SCAYLE, eine der weltweit am schnellsten wachsenden Enterprise-Commerce-Plattformen, in das Business-to-Business-Segment von Zalando integriert werden, um das gemeinsame Angebot für Geschäftskunden entscheidend zu stärken.

Die Zwei-Marken-Strategie des Business-to-Consumer-Bereichs befürworten die Gremien ebenfalls ausdrücklich. ABOUT YOU und Zalando behalten ihre Markenidentitäten und betreiben ihre Online-Fashion-Stores weitestgehend separat. Ausgewählte Kompetenzen werden kombiniert, um Synergien zu heben. ABOUT YOU bleibt für seine über 12 Mio. stilbewussten Kund*innen der persönlichste Online-Fashion-Store in Europa mit einem inspirierenden Sortiment aus mehr als 700.000 Artikeln.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat begrüßen, dass die aktuellen Mitglieder des Vorstands von ABOUT YOU ihre Funktionen auch nach Vollzug der Transaktion beibehalten sollen. Mit der Partnerschaft kommen zwei gründergeführte Unternehmen zusammen, die sich in ihrer Kultur und ihren Fähigkeiten hervorragend ergänzen. ABOUT YOU und Zalando sind sich einig, dass die ähnliche Unternehmenskultur und die gemeinsamen Werte die Grundlage für den bisherigen und zukünftigen Erfolg des kombinierten Unternehmens bilden.

ANGEMESSENER ANGEBOTSPREIS VON 6,50 EUR JE AKTIE


Der Vorstand und der Aufsichtsrat von ABOUT YOU haben das Angebot von Zalando gemeinsam mit ihren Beratern im Hinblick auf die Angemessenheit des Angebotspreises von 6,50 EUR je Aktie geprüft und bewertet. Die angebotene Gegenleistung von 6,50 EUR je Aktie entspricht einer Prämie von 22,87% auf die durchschnittlichen Kursziele der Analyst*innen in Höhe von 5,29 EUR (Median: 5,80 EUR) und einer Prämie von 107% auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs der Aktie von ABOUT YOU am 10. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Absicht von Zalando zur Abgabe eines Übernahmeangebots.

Vor diesem Hintergrund halten die Gremien den Angebotspreis von 6,50 EUR je Aktie aus finanzieller Sicht für fair und angemessen.

ANNAHMEFRIST NOCH BIS ZUM 17. FEBRUAR 2025

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 20. Januar 2025 unter https://the-perfect-fit.de begonnen und endet am 17. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Frankfurt am Main). Den Aktionär*innen von ABOUT YOU wird empfohlen, sich an ihre Depotbank zu wenden, um ihre Aktien einzureichen und sich über etwaige Fristen zu erkundigen, die Maßnahmen vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.

Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigaben. Der Vollzug der Transaktion wird nach Erfüllung aller Voraussetzungen derzeit im Sommer 2025 erwartet.

Weitere Einzelheiten sind der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von ABOUT YOU zu entnehmen. Diese sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind auf der Investor Relations-Website von ABOUT YOU abrufbar.

ÜBER DIE ABOUT YOU GROUP


Die ABOUT YOU Group ist eine international operierende E-Commerce-Gruppe und in verschiedene strategische Geschäftsfelder gegliedert: Der Online-Fashion-Store ABOUT YOU bildet das Business-to-Consumer-Geschäft. Mit über 12 Mio. aktiven Kund*innen ist ABOUT YOU einer der größten Onlinehändler für Fashion und Lifestyle in Europa und der führende Anbieter eines personalisierten Einkaufserlebnisses auf dem Smartphone. In der ausgezeichneten ABOUT YOU App und auf aboutyou.com finden die Kund*innen neben Inspiration ein Sortiment mit mehr als 700.000 Artikeln von rund 4.000 Marken. Das Business-to-Business-Geschäft der Group wird größtenteils durch die SCAYLE GmbH abgebildet. SCAYLE bietet ein modernes, cloud-basiertes Enterprise-Shop-System, welches es Marken und Händlern ermöglicht, ihr Digitalgeschäft schnell und flexibel zu skalieren und an steigende Kundenbedürfnisse anzupassen. Über 200 Online-Shops haben sich für die SCAYLE Commerce-Technologie im Lizenzmodell entschieden, darunter führende Marken und Händler wie Harrods, Manchester United, Deichmann, Fielmann und der FC Bayern. Die jüngste Tochtergesellschaft der ABOUT YOU Group, SCAYLE Payments GmbH, ergänzt das Angebot der Gruppe im Bereich Zahlungsdienstleistungen. Der Zahlungsdienstleister hat im Oktober 2024 die Zahlungsdiensterlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten und befindet sich derzeit in der Produktivsetzung in verschiedenen europäischen Märkten. SCAYLE Payments ermöglicht eine nahtlose Integration moderner Zahlungslösungen und trägt zur Skalierung der digitalen Geschäftsmodelle der Firmenkunden bei.

Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.aboutyou.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende 7. April 2025)

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Angebotsfrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Carlyle startet

Corporate News

- Angebotsfrist für die SNP-Aktionäre beginnt heute und endet am 7. März 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)

- Angebotspreis von 61,00 Euro je Aktie

- Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von 17,2 % auf den volumengewichteten dreimonatigen Durchschnittskurs vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots

- Carlyle beabsichtigt, SNP nach Abschluss des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen

Heidelberg, 31. Januar 2025 – Am heutigen Tag startet die Angebotsfrist für das freiwillige öffentliche Barübernahmeangebot (das „Angebot“) der Succession German Bidco GmbH (die „Bieterin"), einer Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von der globalen Investmentgesellschaft Carlyle (NASDAQ: CG) beraten und/oder verwaltet werden, für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE („SNP" oder das „Unternehmen"). Dem vorausgegangen ist eine Investmentvereinbarung, die im Dezember 2024 geschlossen wurde. Diese begründet eine strategische Partnerschaft, um das langfristige Wachstum von SNP zu unterstützen.

Carlyle bietet den Aktionären von SNP einen Angebotspreis von 61,00 Euro je SNP-Aktie in bar an. Der Angebotspreis beinhaltet eine attraktive Prämie von 13,4 % auf den XETRA-Börsenschlusskurs der SNP-Aktie am 20. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots. Der Angebotspreis entspricht ferner einer Prämie von 17,2 % auf den volumengewichteten dreimonatigen Durchschnittskurs vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots. Die Aktionäre haben bis zum 7. März 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen.

Carlyle hat sich die Unterstützung des Angebots durch die Aktionäre der SNP mittels eines Aktienkaufvertrags mit dem Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre über 65,19 % der SNP-Aktien sowie durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit weiteren Aktionären, die zusammen 11,06 % des gesamten Grundkapitals von SNP darstellen, gesichert. Carlyle hat sich hierdurch und durch den zusätzlichen Erwerb von Anteilen auf dem freien Markt somit bereits 77,55 % des gesamten Grundkapitals von SNP gesichert.

Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben. Nach dem Vollzug des Angebots beabsichtigt Carlyle, das Unternehmen von der Börse zu nehmen.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen zum Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.succession-offer.com. Exemplare der Angebotsunterlage können auch kostenlos bei der UniCredit Bank GmbH, Arabellastraße 12, 81925 München, Deutschland, per E-Mail an tender-offer@unicredit.de unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift angefordert werden.

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.500 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen vorläufigen Umsatz von rund 254 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG sichert sich 91,12 % der Anteile der ENCAVIS AG und beabsichtigt die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 31. Januar 2025 – Die ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003, Börsenkürzel: ECV) („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft heute die Absicht mitgeteilt hat, einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz durchzuführen. Die Elbe BidCo AG hat zudem vorgeschlagen, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten.

Die Elbe BidCo AG hält derzeit circa 87,73 % der Encavis-Aktien. Nach im Bundesanzeiger veröffentlichten Angaben der Elbe BidCo AG wurde zudem das von ihr an die Encavis-Aktionäre gerichtete Delisting-Erwerbsangebot („Delisting-Erwerbsangebot“) nach heutigem Stand in Höhe von circa 3,39 % angenommen, sodass sich die Elbe BidCo AG insgesamt bereits circa 91,12 % der Encavis-Aktien gesichert hat. Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot wird mit Ablauf des 31. Januar 2025 enden, wobei die endgültigen Ergebnisse voraussichtlich am 5. Februar 2025 veröffentlicht werden und kurz darauf die Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots erfolgt.

Die Elbe BidCo AG hat zudem mitgeteilt, unmittelbar nach Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots das Verlangen zu wiederholen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Encavis-Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Höhe der Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Donnerstag, 30. Januar 2025

IMMOFINANZ wird CPI Europe

Presseinformation | Corporate News
Wien, 30. Jänner 2025

Die heutige außerordentliche Hauptversammlung hat auf Grundlage des geänderten Beschlussvorschlags der Hauptgesellschafterin CPI Property Group die Umbenennung der IMMOFINANZ AG in CPI Europe AG beschlossen. Mit der Umbenennung wird die Zugehörigkeit des Unternehmens zur CPI Property Group auch im Außenauftritt klar ersichtlich. Damit wird die Markenidentität und die strategische Positionierung als eine der führenden Immobiliengruppen Europas gefördert.

Die Eintragung des neuen Firmenwortlauts in das Firmenbuch wird voraussichtlich im März 2025 erfolgen.

Im Anschluss an den erfolgreichen Squeeze-Out der S IMMO AG wurden auf der außerordentlichen Hauptversammlung zudem die bisherigen S IMMO AG-Aufsichtsratsmitglieder Vladislav Jirka und Matjey Csenky neu in den Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG gewählt. Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus sechs von der Hauptversammlung gewählten sowie zwei vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: Miroslava Greštiaková (Vorsitzende), Martin Matula (Stellvertreter), Iveta Krašovicová, Matúš Sura, Vladislav Jirka und Matjey Csenky sowie Philipp Amadeus Obermair und Anton Weichselbaum.

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,0 Mrd., das sich auf rund 470 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://immofinanz.com

Mehrheitsbeteiligung an der APONTIS PHARMA AG

APONTIS PHARMA AG
Monheim am Rhein

Amtsgericht Düsseldorf HRB 93162

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

1. The Paragon Fund II GmbH & Co. KG mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 und Abs. 3 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

2. Die Zentiva AG mit Sitz in Berlin hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

3. Die Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

4. Die AI Sirona (Luxembourg) Acquisition S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

5. Die AI Sirona (Luxembourg) Subco S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

6. Die AI Sirona (Luxembourg) Parent S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

7. Die AI Sirona & Cy S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

8. Die AI Sirona Midco & Cy S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

9. Die AI Sirona (Luxembourg) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

10. Die AI Global Investments II & Cy S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört. 

Monheim am Rhein, im Januar 2025

APONTIS PHARMA AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Januar 2025

Mittwoch, 29. Januar 2025

SCI AG: Net Asset Value

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Usingen (28.01.2025/19:30 UTC+1)

Der Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - wurde aktuell mit 23,20 Euro ermittelt, das entspricht einem Anstieg um 0,25 Euro gegenüber der letzten Bekanntgabe vor rd. 2 Monaten. Mit Ausnahme der Aktien des Molkereikonzerns Vilvi Group aus Litauen, die um 17,1% zulegten, gab es bei unseren großen Positionen nur geringfügige Kursveränderungen.

Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 15,8 Mio. Euro, der Zuwachs ergibt sich aus dem Squeeze-Out bei Medion.

Dienstag, 28. Januar 2025

Fall Varta: DSW legt Verfassungsbeschwerde ein

Pressemitteilung der DSW

Düsseldorf/Stuttgart, 28. Januar 2025 – In der vergangenen Woche hat das Landgericht Stuttgart alle Beschwerden gegen den unter dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erstellten Sanierungsplan für die Varta AG verworfen und auch keine erneuten Beschwerden zugelassen.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) wird nun Verfassungsbeschwerde für die von ihr vertretenen, rund 1.000 Anleger einlegen.

„Das Landgericht Stuttgart hat sich materiell mit den Argumenten der Eigentümer – also der Aktionäre – noch nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt. Zudem gab es keine fallbezogene Würdigung der von den Eigentümern vorgebrachten, stichhaltigen Argumentationskette. Es ist zudem erschreckend, dass den Aktionären zugleich mit einer schlicht lapidaren Argumentation der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) versperrt wurde. Offensichtlich heiligt hier für das Landgericht der Zweck - eine zügige Sanierung - die Mittel – eine aus unserer Sicht mehr als zweifelhafte Rechtsauffassung. Der Fall Varta zeigt erneut, dass Anleger in StaRUG-Verfahren im Regen stehengelassen werden, indem man sie kalt und ohne Entschädigung enteignet. Wir werden nun den Weg zum Bundesverfassungsgericht gehen und fordern den Gesetzgeber auf, das StaRUG mit Dringlichkeit zu reformieren“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

Kalte Enteignung

Mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart ist der Restrukturierungsplan für Varta rechtskräftig. Im Zuge der Sanierung sieht er unter anderem vor, das Grundkapital des Unternehmens auf null zu setzen.

In dem von der Varta AG eingereichten Restrukturierungsplan ist vorgesehen, dass es zu einem Kapitalschnitt kommt, der für alle Aktionäre gilt. Mittelbar kann aber der Großaktionär an der nachfolgend beabsichtigten Kapitalerhöhung teilnehmen, während allen anderen Aktionären ein derartiges Bezugsrecht verwehrt wird. Dies bedeutet für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Eigentums ohne die Möglichkeit, an einer Zukunft der Varta AG zu partizipieren, obwohl Aktionäre sanierungsbereit gewesen wären.

Die Minderheitsaktionäre haben sich bereits nach Anzeige des StaRUG-Vorhabens, jedoch vor Einreichung des Restrukturierungsplanes an die Varta AG gewandt, um weiteren Einblick in die wirtschaftliche Verfassung des Unternehmens zu erhalten und auch die Bereitschaft signalisiert, sich an einer Kapitalerhöhung mit weiteren Mitteln zu beteiligen. Die Varta AG hatte den Minderheitsaktionären allerdings nur einen Bruchteil der geforderten Informationen zukommen lassen und später erklärt, dass angeblich die Gläubiger der Varta AG und ihre „neuen“ Aktionäre eine weitere Beteiligung der Minderheitsaktionäre ausgeschlossen hätten.

Informationsverweigerung = Schlechterstellung

In der Beschwerdeschrift der Minderheitsaktionäre vom 20. Dezember 2024 wurde nochmals explizit darauf hingewiesen, dass die von der Varta AG verweigerten Informationen dazu führten, dass dadurch die Rechte der freien Aktionäre nicht hinreichend gewahrt werden können. „Das Landgericht Stuttgart hat in einer ebenso kurzen wie „schlanken“ Prüfung der Beschwerde und ohne sich mit der Thematik der verweigerten Informationen überhaupt auseinanderzusetzen, ausgeführt, dass die Minderheitsaktionäre ihre Benachteiligung nicht glaubhaft gemacht hätten und daher deren sofortige Beschwerde unzulässig sei. Das Landgericht hat sich dabei weder mit den prozessualen noch mit den materiellen Argumenten auseinandergesetzt“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW.

Das Landgericht hat zudem, da es die Beschwerde als unzulässig abgewiesen hat, auch die weitere Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Das Gericht macht sich dabei nicht die Mühe, diesen Ausschluss zu begründen, wohl um den Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig zu machen.

Bereits vor der Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hatten sich die freien Aktionäre gemeinsam mit einem breiten Bündnis unter Führung der DSW gegen den Restrukturierungsplan und damit gegen die Enteignung der freien Aktionäre gewehrt. „Diesen Weg werden wir nun konsequent fortführen und den Eingriff in das Eigentumsrecht nicht ohne Gegenwähr hinnehmen. Spätestens mit dem Verkauf der sanierten Leoni AG an die Chinesen nach Enteignung der freien Aktionäre unter Zweckentfremdung des StaRUG hat sich das erhebliche Missbrauchspotential des Gesetzes gezeigt, welches zu diesem Zweck nie vom Gesetzgeber geschaffen wurde“, sagt Marc Tüngler mit Blick auf die anstehende Verfassungsbeschwerde.

ENCAVIS: Delisting der Aktien der ENCAVIS AG bei der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt zum Ablauf des 31. Januar 2025

Corporate News

Hamburg, 28. Januar 2025 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) am 28. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgibt.

Bereits zuvor, am 8. Januar 2025, hat die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) den parallelen Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg positiv beschieden. Das Delisting von den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Hamburg wird damit jeweils antragsgemäß mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 erfolgen, sodass die Encavis-Aktien ab dem 1. Februar 2025 nicht mehr im regulierten Markt gehandelt werden können.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der ersten Annahmefrist des CVC-Angebots für CompuGroup Medical – Weitere Annahmefrist vom 29. Januar bis 11. Februar 2025

Corporate News 

- Übernahmeangebot erfolgreich (vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen):
CVC zum Ende der Annahmefrist bei 20,43 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical

- Weitere Annahmefrist vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025, um Aktien zu 22 Euro je Aktie anzudienen

- Delisting-Angebot zeitnah nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion geplant – keine Erhöhung gegenüber dem Angebotspreis zu erwarten

Koblenz, Frankfurt - CVC Capital Partners („CVC“) hält zum Ende der ersten Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) direkt oder durch Instrumente 20,43 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical. Damit hat CVC die Mindestannahmeschwelle von 17 % überschritten. Das öffentliche Übernahmeangebot der Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, wurde innerhalb der ersten Annahmefrist für etwa 6,81 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical angenommen. Zusätzlich wurden 13,62 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical durch Aktienkäufe außerhalb des Übernahmeangebots erworben, welche gegenwärtig direkt und über Instrumente durch CVC gehalten werden.

Verbleibende Aktionäre von CompuGroup Medical können ihre Aktien innerhalb einer weiteren Annahmefrist andienen. Diese beginnt am 29. Januar 2025 und endet am 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Der geltende Angebotspreis von 22 Euro je Aktie entspricht einem Aufschlag von 51,2 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und einem Aufschlag von 33,5 % auf den Schlusskurs der Aktien von CompuGroup Medical am 6. Dezember 2024, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des Übernahmeangebots.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierte Wertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denen ungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keine weiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen.

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der erweiterten Annahmefrist erforderlich machen können.

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.1 und 12.1.2 der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Bei Fragen zum Angebot können sich Aktionäre an die eingerichtete Informationsstelle wenden: Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (MEZ) unter der Telefonnummer +49 69 95179985 oder per E-Mail an cgm-offer@investor.sodali.com.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Freitag, 24. Januar 2025

Vonovia SE: Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen zu

Corporate News

Außerordentliche Hauptversammlung der Vonovia SE


Bochum, 24. Januar 2025 – Die Vonovia SE („Vonovia“) wird von ihren Aktionärinnen und Aktionären in dem Vorhaben unterstützt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE zu schließen.

Auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens stimmten 99,97 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für den Vertrag sowie für die dafür vorgesehene bedingte Kapitalerhöhung. Damit wurde die erforderliche Mehrheit deutlich übertroffen.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Wohnen hat sich bereits am 23. Januar 2025 mit der erforderlichen Mehrheit für den Vertrag ausgesprochen.

Bei der Hauptversammlung von Vonovia waren insgesamt 67,64 % des Grundkapitals vertreten.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung sind unter https://www.vonovia.com/hv einsehbar.

Legal Tribune Online zum StaRUG-Fall VARTA AG

https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/landgericht-stuttgart-restrukturierung-varta-rettungsplan

Der Batteriehersteller Varta steckt tief in der Krise, Aktionäre müssen sich auf den Verlust ihres Geldes einstellen. Das Landgericht Stuttgart gibt grünes Licht für den Restrukturierungsplan. Wie geht es weiter?

Effecten-Spiegel AG: Jahresabschluss 2024 / Vorläufiges Ergebnis / Personalie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Effecten-Spiegel AG für das Geschäftsjahr 2024 zeichnet sich nach den vorläufigen Zahlen, die noch dem Vorbehalt abweichender Bewertungsansätze und der Abschlussprüfung unterliegen, ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss nach Steuern und Abschreibungen von etwa 11 Mio. (2023: -2.372 Mio.) EUR ab.

Dieses Ergebnis resultiert vor allem aus den Sondererträgen aus dem Vergleich mit der Deutschen Bank zur Beendigung des 14 Jahre dauernden Gerichtsverfahrens zur Postbankübernahme sowie dem Verkauf der Beteiligung an der infas Holding AG. Über die Gewinnverwendung und die Höhe des Dividendenvorschlags an die Hauptversammlung wird das Management mit den endgültigen Jahresabschlusszahlen entscheiden.

Außerdem hat Alleinvorstand Marlis Weidtmann dem Aufsichtsrat heute mitgeteilt, dass sie ihren zum 17. August 2025 endenden Vorstandsvertrag nach 18 Jahren Vorstandstätigkeit nicht weiter verlängern möchte. Über die Neubesetzung des Vorstandes wird der Aufsichtsrat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zeitnah beraten und kommunizieren.

Düsseldorf, am 24.01.2025                      Der Vorstand

Deutsche-Wohnen-Aktionäre stimmen dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vonovia SE zu

Die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE haben auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Hauptaktionärin Vonovia SE zugestimmt. Wie Deutsche Wohnen mitteilte, wurde der Vorschlag mit 98,93 % des anwesenden Grundkapitals angenommen. Beide Unternehmen hatten den Vertrag am 15. Dezember 2024 abgeschlossen. Damit er wirksam wird, ist die Zustimmung der Hauptversammlungen beider Vertragsparteien erforderlich. Die außerordentliche Vonovia-Hauptversammlung findet am Freitag statt.

Vonovia hält knapp 87 % der Stimmrechte an Deutsche Wohnen; nach Vollzug eines jüngst vereinbarten Joint Ventures mit Apollo wird Vonovia einer Unternehmenssprecherin zufolge direkt und indirekt etwa 77 % an der Deutschen Wohnen halten.

Die Angemessenheit der den Deutsche-Wohnen-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs ("Garantiedividende") wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.  

Verbindungsbeschluss im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der C. Bechstein Pianoforte AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte AG, Berlin, am 11. März 2024 beschlossenen Squeeze-out zugunsten der Kosmos Holding GmbH hat das Landgericht Berlin II die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 101 O 70/24 verbunden. Als Barabfindung hat die Hauptaktionärin Kosmos EUR 14,00 je Bechstein-Stückaktie festgelegt. 

LG Berlin II, Az. 101 O 70/24
Weber, N. u.a. ./. Kosmos Holding GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Ludwig Braun Domrich PartG, 10178 Berlin

Donnerstag, 23. Januar 2025

ESPG AG: Rechtskraft des Restrukturierungsplans der ESPG eingetreten – Fokus auf das operative Geschäft

Corporate News

- Nach Entscheidung des Landgerichts Köln Restrukturierungsplan rechtskräftig

- Neue liquide Mittel ermöglichen gezielte Investitionen in die Weiterentwicklung des Science Park-Portfolios, um Leerstand zu senken und Mieteinnahmen zu steigern

Köln, 23. Januar 2025 – Die ESPG AG, ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, teilt mit, dass das Landgericht Köln die sofortige Beschwerde gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig verworfen und eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat. Damit ist der Restrukturierungsplan im Rahmen des StaRUG-Verfahrens rechtskräftig geworden. Die ESPG AG wird sich nun voll und ganz darauf konzentrieren, die im Restrukturierungsplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und die Entwicklung des Immobilienbestands konsequent voranzutreiben.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Mit der Rechtskraft unseres Restrukturierungsplans kommt das StaRUG-Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer stabilen und wirtschaftlich erfolgreichen Zukunft. Wir fokussieren uns nun auf die operativen Aufgaben und Herausforderungen. Wie angekündigt werden wir in unsere Bestände investieren, um unseren Mietern attraktive Science-Flächen bieten zu können.“

Die ESPG AG plant, in den nächsten zwei Jahren ein umfassendes Investitionsprogramm umzusetzen, den Leerstand signifikant zu reduzieren sowie Mieteinnahmen und Cashflow nachhaltig zu steigern. Mit dem Fokus auf Science Parks, den geplanten Investitionen und der finanziellen Stabilität durch den erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens ist die ESPG AG gut für eine erfolgreiche Zukunft aufgestellt.

Über ESPG


Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen.

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Anmerkung der Redaktion:

Der Restrukturierungsplan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wird das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen werden.

PIERER Mobility AG: Mehrere Finanzierungsangebote von Investoren eingelangt

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 23. Jänner 2025

Der PIERER Mobility AG sind bis heute im Rahmen des von der Citigroup Global Markets Europe AG strukturierten Investorenprozesses mehrere Angebote von Investoren zugegangen. Mit diesen Angeboten haben Investoren erklärt, der PIERER-Gruppe finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen dabei entweder der PIERER Mobility AG zur Weiterreichung an Tochtergesellschaften, insbesondere an die KTM AG, zur Verfügung gestellt werden oder direkt der KTM AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften zufließen.

Aufgrund der vorliegenden Angebote ist auch eine Finanzierung auf Ebene der PIERER Mobility AG ergänzt durch Fremdkapitalinstrumente auf Ebene der KTM AG oder ihrer Tochtergesellschaften denkbar.

Mit den angebotenen finanziellen Mitteln kann die Quote aus den Sanierungsplänen der KTM AG und deren insolventer Tochterunternehmen zumindest im gesetzlichen Ausmaß von 30 Prozent finanziert werden.

Die Gesellschaft wird mit den Investoren, die Angebote eingereicht haben, Gespräche aufnehmen, um die detaillierte Ausgestaltung der Investitionen zu definieren.

Manz AG wechselt vom Prime Standard in den General Standard

Corporate News

Reutlingen, 23. Januar 2025 – Die Manz AG (ISIN DE000A0JQ5U3) gibt den Wechsel der Börsennotierung der Manz AG vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt. Der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard erfolgte heute durch die Frankfurter Wertpapierbörse unter Zustimmung der Manz AG vor dem Hintergrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung zum Prime Standard erfolgt die Aufnahme des Handels der Manz-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen am 7. März 2025.

Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die erweiterten Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe, Transparenzpflichten grundsätzlich auch in englischer Sprache zu erfüllen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch maßgeblich.

Nagarro SE beendet die Gespräche über ein mögliches Take-Private, um eine alternative strategische Option zu verfolgen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

- Gespräche über ein mögliches Take-Private beendet

- Fokus auf Maximierung des Shareholder Value durch organisches und anorganisches Wachstum

- Dividendenpolitik zur jährlichen Ausschüttung von 10-20 % des EBIT

- Aktienrückkauf in Höhe von bis zu 400 Mio. € in den nächsten drei Jahren


23. Januar 2025 – In der Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Oktober 2024 bestätigte der Vorstand der Nagarro SE, dass sich die Nagarro SE im Rahmen der Bewertung strategischer Optionen in Gesprächen mit bestimmten Interessenten über ein mögliches Take-Private der Nagarro SE einschließlich eines öffentlichen Übernahmeangebots befand.

Als Ergebnis dieser Bewertung der strategischen Optionen hat der Vorstand heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Nagarro SE beschlossen, diese Gespräche über ein mögliches Take-Private zu beenden und sich stattdessen auf die Maximierung des Shareholder Value durch die Umsetzung einer unabhängigen organischen und anorganischen Wachstumsstrategie einschließlich Effizienzsteigerungen zu konzentrieren, begleitet von der Intention, in den nächsten drei Jahren Aktien im Wert von bis zu 400 Mio. € zurückzukaufen und eine nachhaltige Dividendenpolitik zu verfolgen, bei der jährlich 10-20 % des EBIT ausgeschüttet werden, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der Hauptversammlung.

VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig

VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 23. Januar 2025 – Die VARTA AG (die „Gesellschaft“) teilt mit, dass heute das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat. Die Rechtsbeschwerde wurde vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan der Gesellschaft ist damit rechtskräftig.

Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den Restrukturierungsplan am 11. Dezember 2024 bestätigt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November 2024 zugestimmt hatte.

Wie ebenfalls bereits kommuniziert, sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen werden eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger legt Gutachten vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher im letzten Jahr sein Gutachten vorgelegt. Dieses wurde nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der Sachverständige kommt zu einem Wert von EUR 65,44 je innogy.Aktie. Der E.ON-Konzern hatte den innogy-Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,82 je Aktie angboten. Die Beteiligten können zu dem Gutachten innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen.

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13149/24 verbunden.

Die VIB hat den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie angeboten. Verschmelzung mit Squeeze-out wurden auf der Hauptversammlung am 13. August 2024 beschlossen Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 7. Oktober 2024.

LG München I, Az. 5 HK O 13149/24

Salzgitter Aktiengesellschaft: Gespräche im Rahmen eines möglichen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Salzgitter AG / Indikativer Angebotspreis von EUR 18,50

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Gesellschaft bestätigt, dass die Aktionärin GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft der Salzgitter AG (ISIN DE0006202005 / WKN 620200, die "Gesellschaft") zusammen mit der TSR Recycling GmbH & Co. KG (gemeinsam das "Konsortium") am Abend des 22. Januar 2025 dem Vorstand im Zusammenhang mit einem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft ein nicht-bindendes Angebot unter Angabe eines indikativen Angebotspreises von EUR 18,50 pro Aktie an der Gesellschaft übermittelt hat und die Gesellschaft sich in Gesprächen mit dem Konsortium befindet.

Die Gesellschaft prüft das nicht-bindende Angebot einschließlich der Preisindikation. Das Ergebnis der Prüfung und Gespräche mit dem Konsortium ist offen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

OHB SE: Capital Market Day 2025

Corporate News  23.01.2025 / 11:00 CET/CEST

- Wachstumsausblick bis zum Geschäftsjahr 2027 prognostiziert kontinuierliche Steigerung von Gesamtleistung und Margen

- Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (+ 82 %)

- Gesellschaft gibt Einblick in aktualisierte Unternehmensstrategie

Auf dem heutigen Capital Market Day 2025 hat der Raumfahrt- und Technologiekonzern OHB SE (Prime Standard, ISIN DE0005936124) einen Einblick in aktuelle Markt- und Unternehmensentwicklungen gegeben.

Im Fokus steht dabei ein Ausblick auf die erwartete Geschäftsentwicklung für das aktuelle Geschäftsjahr 2025 und die beiden nachfolgenden Jahre, der eine kontinuierliche Steigerung der Gesamtleistung und der EBITDA- und EBIT-Marge prognostiziert.

Darüber hinaus gab die Gesellschaft einen Überblick zu der im Verlauf des Jahres 2024 aktualisierten Unternehmensstrategie als Grundlage für die Erreichung des weiteren Wachstums des Konzerns:
  • Durch organisches Wachstum in allen etablierten Geschäftsfeldern, dabei vor allem im Bereich Erdbeobachtung, sowie die Erschließung neuer Märkte strebt der OHB-Konzern Auftragseingänge von nachhaltig mehr als EUR 2 Mrd. ab dem Jahr 2026 an. Mit rund EUR 1,7 Mrd. im Jahr 2024, konnte der Konzern den Auftragseingang im letzten Geschäftsjahr um rund 82 % im Vergleich zum Vorjahr steigern.
  • Die Umsetzung des im Jahr 2024 gestarteten Transformationsprozesses soll eine nachhaltig wettbewerbsfähige Kostenstruktur durch einen noch stärkeren Fokus auf die Kundenzentrierung in allen Konzerngesellschaften sicherstellen. Teil dieses Prozesses bilden unter anderem konzernweite Initiativen zu den Themen Technologiemanagement und der Digitalisierung der Wertschöpfungskette sowie die Implementierung effizienter Verwaltungsstrukturen. Zu diesem Zweck werden Synergiepotenziale innerhalb des Konzerns identifiziert und zukünftig in noch größerem Umfang genutzt.
Der testierte Konzern-Jahresabschluss 2024 der OHB SE wird auf der für den 20. März 2025 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Analystenkonferenz im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.