Ad-hoc-Meldung vom 28.06.2011
"Die Holcim Beteiligungs GmbH (Deutschland) hat mit Schreiben vom heutigen Tag den mit der Holcim (Deutschland) AG bestehenden Gewinnabführungsvertrag vom 19. November 2001 mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 gekündigt."
Holcim (Deutschland) AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Gabriele Germann
Telefon: +49(0)40 36002 445 E-Mail: gabriele.germann@holcim.de
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 29. Juni 2011
Freitag, 24. Juni 2011
Süd-Chemie AG: Geplanter Squeeze-Out auf Verlangen der Clariant AG
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die Clariant AG, Muttenz/Schweiz, hat dem Vorstand der Süd-Chemie Aktiengesellschaft (WKN 729200/ISIN DE0007292005), München, gestern Abend das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Clariant AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenanntes Squeeze-Out).
Der Clariant AG gehören unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 98 Prozent des Grundkapitals der Süd-Chemie Aktiengesellschaft. Diese Maßnahme unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der Süd-Chemie Aktiengesellschaft. Der entsprechende Beschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich noch im Jahr 2011 stattfinden wird.
München, den 24. Juni 2011
Der Vorstand
Süd-Chemie Aktiengesellschaft
Rückfragehinweis: Patrick Salchow
Tel.: +49 (0)89 5110 250
E-Mail: patrick.salchow@sud-chemie.com
Die Clariant AG, Muttenz/Schweiz, hat dem Vorstand der Süd-Chemie Aktiengesellschaft (WKN 729200/ISIN DE0007292005), München, gestern Abend das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Clariant AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenanntes Squeeze-Out).
Der Clariant AG gehören unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 98 Prozent des Grundkapitals der Süd-Chemie Aktiengesellschaft. Diese Maßnahme unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der Süd-Chemie Aktiengesellschaft. Der entsprechende Beschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich noch im Jahr 2011 stattfinden wird.
München, den 24. Juni 2011
Der Vorstand
Süd-Chemie Aktiengesellschaft
Rückfragehinweis: Patrick Salchow
Tel.: +49 (0)89 5110 250
E-Mail: patrick.salchow@sud-chemie.com
Freitag, 17. Juni 2011
W.E.T. Automotive Systems AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Amerigon Europe GmbH
Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Odelzhausen ('W.E.T. AG') und die Amerigon Europe GmbH mit Sitz in Augsburg ('Amerigon Europe'), eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Amerigon, Inc. mit Sitz in Northville, Michigan, USA ('Amerigon, Inc.'), haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG mit der W.E.T. AG als abhängige Gesellschaft und der Amerigon Europe als herrschendes Unternehmen geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Amerigon Europe und der Hauptversammlung der W.E.T. AG. Die Hauptversammlung der W.E.T. AG soll über ihre Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in der am 16. August 2011 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung beschließen.
Für die außenstehenden Aktionäre der W.E.T. AG sind in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 Abs. 1 AktG in Höhe von EUR 44,95 und eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto nach den gegenwärtigen Verhältnissen EUR 3,17) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen der Amerigon Europe werden durch eine Patronatserklärung der Amerigon, Inc. abgesichert.
Dem Barabfindungsangebot gemäß § 305 Abs. 1 AktG und der Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG liegt ein Gutachten der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Unternehmenswert der W.E.T. AG zugrunde. Die Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichs wurde von der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, überprüft, die das Landgericht München I als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat.
Odelzhausen, den 16. Juni 2011
Der Vorstand
Für die außenstehenden Aktionäre der W.E.T. AG sind in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 Abs. 1 AktG in Höhe von EUR 44,95 und eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto nach den gegenwärtigen Verhältnissen EUR 3,17) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen der Amerigon Europe werden durch eine Patronatserklärung der Amerigon, Inc. abgesichert.
Dem Barabfindungsangebot gemäß § 305 Abs. 1 AktG und der Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG liegt ein Gutachten der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Unternehmenswert der W.E.T. AG zugrunde. Die Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichs wurde von der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, überprüft, die das Landgericht München I als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat.
Odelzhausen, den 16. Juni 2011
Der Vorstand
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