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Mittwoch, 17. Juni 2009

REAL AG: Squeeze-out-Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH

Die REAL AG (http://www.realag-immobilien.de) hat mitgeteilt, ein schriftliches Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim vom 16. Juni 2009 erhalten zu haben, die nächste Hauptversammlung der REAL AG einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH als Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).

Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 95,81% des Grundkapitals der REAL AG gehören. Sie ist damit Hauptaktionärin der REAL AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH die den Minderheitsaktionären von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH zu gewährende Barabfindung festlegen und der REAL AG mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH durch einen gerichtlich zu bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.

Widerruf der Zulassung der Aktien der COMPUTERLINKS AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse

Delisting-Abfindungsangebot

Mit Schreiben vom 3. Juni 2009 hat die Frankfurter Wertpapierbörse der ComputerLinks AG mitgeteilt, dass die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BörsO widerrufen und mit Ablauf des 3. September 2009 wirksam wird.

Mit Ablauf des 3. September 2009 wird damit die Notierung der Aktien der COMPUTERLINKS AG an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt.

Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH ("CSS GmbH") hat den Aktionären der COMPUTERLINKS AG ein Delisting-Abfindungsangebot unterbreitet. Darin bietet die CSS GmbH allen übrigen Aktionären der COMPUTERLINKS AG an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der COMPUTERLINKS AG (WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 ("COMPUTERLINKS-Aktie") zum Kaufpreis von EUR 16,54 je COMPUTERLINKS-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des Delisting-Abfindungsangebots vom 30. Oktober 2008 zu erwerben. Die Annahmefrist des Delisting-Abfindungsangebots begann mit Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Frankfurter Wertpapierbörse. Die Annahmefrist endet mit Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung gemäß dem vorstehenden Satz. Wird ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Höhe der Abfindung im Spruchverfahren gestellt, endet die Frist nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung für den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Die Annahmefrist des Delisting-Abfindungsangebots endet damit frühestens am 3. August 2009, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main.

Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("Depotbank") wenden.

Die Depotbank wird über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebot informiert sein und ist gehalten, Kunden, die in ihrem Depot COMPUTERLINKS-Aktien halten, über das Delisting-Abfindungsangebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren.

Die CSS GmbH hat die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln, ("Sal. Oppenheim") mit der wertpapiertechnischen Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots beauftragt. Sal. Oppenheim führt für die CSS GmbH ein entsprechendes Aktiendepot, auf dem die durch die Aktionäre der COMPUTERLINKS AG eingelieferten COMPUTERLINKS-Aktien verbucht werden.

Die Aktionäre können das Delisting-Abfindungsangebot nur dadurch annehmen, dass sie bis zum Ablauf der Annahmefrist die Annahme für eine in der Annahmeerklärung anzugebende Anzahl von COMPUTERLINKS-Aktien gegenüber ihrer Depotbank erklären. Die Depotbanken sind verpflichtet, die Annahmeerklärung und die COMPUTERLINKS-Aktien, für die das Delisting-Abfindungsangebot angenommen wurde, unverzüglich an Sal. Oppenheim zu liefern.

Die Annahme des Angebots wird mit der Übertragung der COMPUTERLINKS-Aktien auf das Aktiendepot der CSS GmbH bei der Sal. Oppenheim wirksam. Das Eigentum an den COMPUTERLINKS-Aktien und alle Rechte an diesen gehen automatisch nach Einbuchung der COMPUTERLINKS-Aktien Zug um Zug gegen Zahlung des vollen auf die COMPUTERLINKS-Aktien entfallenden Angebotspreises auf die CSS GmbH über. Sal. Oppenheim wird auf Anweisung der CSS GmbH sämtliche Zahlungen leisten und für die ordnungsgemäße Übertragung der COMPUTERLINKS-Aktien auf das Depot der CSS GmbH sorgen. Die Gutschrift des Angebotspreises erfolgt voraussichtlich 4-8 Bankarbeitstage nach Eingang der COMPUTERLINKS-Aktien bei Sal. Oppenheim.

Hinweise für Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht annehmen Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht annehmen, sollten bei ihrer Entscheidung das Folgende berücksichtigen: a) COMPUTERLINKS-Aktien können nur noch bis zum Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE0005448807, WKN 544880 gehandelt werden. Mit Ablauf des 3. September 2009 wird die Notierung der Aktien der COMPUTERLINKS AG an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. b) Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung ist nicht auszuschließen, dass sich die Zahl der im Streubesitz gehaltenen COMPUTERLINKS-Aktien weiter verringert und es infolgedessen zu einer Einschränkung der Liquidität der COMPUTERLINKS-Aktien bzw. zu starken Kursschwankungen kommen kann. Durch eine verminderte Liquidität kann der Fall eintreten, dass Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. c) Der gegenwärtige Börsenkurs der COMPUTERLINKS-Aktien reflektiert möglicherweise die Tatsache, dass die COMPUTERLINKS AG am 5. September 2008 ihre Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der CSS GmbH und am 24. Oktober 2008 ferner die Absicht der Durchführung eines Delisting veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob nach Durchführung des Delisting der Wert der COMPUTERLINKS-Aktie weiterhin auf derzeitigem Niveau liegen wird. d) Es könnten bei der COMPUTERLINKS AG weitere Strukturmaßnahmen durchgeführt werden. So könnte die Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG auf Verlangen eines Aktionärs der mehr als 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, bei Vorliegen der entsprechenden weiteren rechtlichen Voraussetzungen, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die CSS GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen. Für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung sind die Verhältnisse der COMPUTERLINKS AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Der Betrag dieser angemessenen Barabfindung - der in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden könnte -, könnte dem in diesem Delisting-Abfindungsangebot gebotenen Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. Das Delisting-Abfindungsangebot ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 7. November 2008 als Anlage zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG bekanntgemacht worden. Abschriften des Abfindungsangebots werden bei der Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Equity Capital Markets, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln, Telefax +49 (0) 221 145 1847, ("Sal. Oppenheim") zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Für den vollständigen Wortlaut des Delisting-Afindungsangebots verweisen wir auf diese Veröffentlichungen.

München, im Juni 2009

CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH
Die Geschäftsführung


Rückfragehinweis: Nicholas Wenzel
CNC - Communications & Network Consulting AG
Tel: +49 172 831 9266
E-Mail: nicholas.wenzel@cnc-communications.com

Montag, 15. Juni 2009

ersol Solar Energy AG: Barabfindung für Squeeze Out auf 102,77 EUR festgelegt

Die Robert Bosch GmbH hat dem Vorstand der ersol Solar Energy AG in Konkretisierung des am 27. März 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ersol Solar Energy AG auf die Robert Bosch GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 102,77 EUR je Aktie festgelegt hat.

Der Squeeze-Out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der ersol Solar Energy AG, welche für den 23. Juli 2009 geplant ist. Die von Vorstand und Aufsichtsrat der ersol Solar Energy AG heute verabschiedete Einladung zur Hauptversammlung wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Dahlbusch AG: Zweitinstanzliche Entscheidung im Spruchstellenverfahren

In dem in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a. F. hinsichtlich der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington Holding GmbH (vormals: Pilkington GmbH) und der Dahlbusch AG ist durch den am 10. Juni 2009 mündlich verkündeten Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf eine Entscheidung ergangen. Sämtliche sofortigen Beschwerden und Anschlussbeschwerden wurden zurückgewiesen. Die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmunds vom 13. Dezember 2006, mit der die angemessene Barabfindung auf EUR 629,-- pro Vorzugsaktie im Nennwert von 50,-- DM und auf 330,-- EUR pro Stammaktie im Nennbetrag von 50,-- DM festgesetzt und die Anträge auf Festsetzung des angemessenen Ausgleichs zurückgewiesen worden waren, wurde damit vollumfänglich bestätigt. Die vollständige Entscheidung liegt noch nicht vor und wird zu gegebener Zeit ordnungsgemäß bekannt gemacht.

FJA AG: Einigung über Verschmelzungsvertrag und Umtauschverhältnis der Aktien

Die Vorstände der FJA AG und der COR AG Financial Technologies haben sich heute mit Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über den Entwurf des Verschmelzungsvertrages, wonach die COR AG Financial Technologies AG auf die FJA AG verschmolzen werden soll, und über das darin festgelegte Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der COR AG Financial Technologies für je 14 COR-Aktien 25 FJA-Aktien. Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf 8,10 EUR je COR-Aktie und 4,54 EUR je FJA-Aktie.

Das Grundkapital der FJA AG beläuft sich derzeit auf 21.289.353,00 EUR, eingeteilt in 21.289.353 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Das Grundkapital der COR AG Financial Technologies beläuft sich derzeit auf 12.047.336,00 EUR, eingeteilt in 12.047.336 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie.

Zugleich haben heute die Vorstände der FJA AG und der COR AG Financial Technologies den gemeinsamen Verschmelzungsbericht unterzeichnet. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages soll der ordentlichen Hauptversammlung der COR AG Financial Technologies am 27. Juli 2009 und der ordentlichen Hauptversammlung der FJA AG am 28. Juli 2009 jeweils zur Zustimmung vorgelegt werden.