Ad-hoc-Meldung vom 18. Februar 2008
Die AXA Konzern AG, Köln, hat an den Vorstand der DBV-Winterthur Holding AG heute das Verlangen gemäß § 327a AktG gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AXA Konzern AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen. Die AXA Konzern AG teilte weiter mit, dass sie - vorbehaltlich der jetzt vorzunehmenden Unternehmensbewertung und der Prüfung durch den sachverständigen Prüfer - davon ausgehe, dass der anteilige Ertragswert je Aktie auf der Grundlage der Bewertungsgrundsätze des IDW voraussichtlich unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate liegen werde. Sie beabsichtige daher aus heutiger Sicht - vorbehaltlich der jetzt vorzunehmenden Unternehmensbewertung und der Prüfung durch den sachverständigen Prüfer - als Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei Monate bis zum heutigen Tag ergibt. Dieser bewege sich nach ihren vorläufigen Berechnungen in einer Größenordnung von ca. EUR 70,70 je Aktie der DBV-Winterthur Holding AG. Die endgültig festgelegte Barabfindung wird die AXA Konzern AG noch gesondert mitteilen.
Parallel zum Squeeze-out ist der Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der WinCom Versicherungs-Holding AG, Wiesbaden, einer indirekten Tochtergesellschaft der AXA Konzern AG, als herrschender Gesellschaft und der DBV-Winterthur Holding AG beabsichtigt.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Dienstag, 19. Februar 2008
Sonntag, 17. Februar 2008
BHW Holding AG: Squeeze-out eingetragen
Meldung vom 12. Februar 2008
Das Registergericht hat der BHW Holding AG heute mitgeteilt, dass der auf der Hauptversammlung der BHW Holding AG vom 21. Juli 2006 gefasste Beschluss, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Postbank AG gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen, in das Handelsregister der BHW Holding AG eingetragen worden ist. Mit der Eintragung ist der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Postbank AG wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der BHW Holding AG sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der BHW Holding AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die Deutsche Postbank AG übergegangen. Die BHW Holding AG wird deshalb die Einstellung der Notierung der Aktien der BHW Holding AG beantragen und den Widerruf der Zulassung der Aktien der BHW Holding AG zum Handel von Amts wegen anregen.
Das Registergericht hat der BHW Holding AG heute mitgeteilt, dass der auf der Hauptversammlung der BHW Holding AG vom 21. Juli 2006 gefasste Beschluss, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Postbank AG gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen, in das Handelsregister der BHW Holding AG eingetragen worden ist. Mit der Eintragung ist der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Postbank AG wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der BHW Holding AG sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der BHW Holding AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die Deutsche Postbank AG übergegangen. Die BHW Holding AG wird deshalb die Einstellung der Notierung der Aktien der BHW Holding AG beantragen und den Widerruf der Zulassung der Aktien der BHW Holding AG zum Handel von Amts wegen anregen.
EUWAX AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister eingetragen
Meldung vom 13. Februar 2008
Der Vorstand der EUWAX AG hat heute die Benachrichtigung des Handelsregisters Stuttgart erhalten, dass das Bestehen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der boerse-stuttgart Holding GmbH, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29.06.2007 zugestimmt hat, am 12.02.2008 im Handelsregister der EUWAX AG eingetragen worden ist.
Der Vorstand der EUWAX AG hat heute die Benachrichtigung des Handelsregisters Stuttgart erhalten, dass das Bestehen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der boerse-stuttgart Holding GmbH, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29.06.2007 zugestimmt hat, am 12.02.2008 im Handelsregister der EUWAX AG eingetragen worden ist.
Squeeze-out bei Techem AG
Meldung vom 13. Februar 2008
Die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt, eine 100%ige Tochtergesellschaft des Macquarie European Infrastructure Fund II, hat heute dem Vorstand der Techem AG das förmliche Verlangen zugeleitet, in der nächsten Hauptversammlung der Techem AG einen Beschluss fassen zu lassen, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Techem AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG zu übertragen. Die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG hält eine Beteiligung von rund 96,32 % an der Techem AG und ist damit Hauptaktionärin in Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz.
Die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt, eine 100%ige Tochtergesellschaft des Macquarie European Infrastructure Fund II, hat heute dem Vorstand der Techem AG das förmliche Verlangen zugeleitet, in der nächsten Hauptversammlung der Techem AG einen Beschluss fassen zu lassen, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Techem AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG zu übertragen. Die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG hält eine Beteiligung von rund 96,32 % an der Techem AG und ist damit Hauptaktionärin in Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz.
OnVista AG und Boursorama SA beabsichtigen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag
Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Februar 2008
Die Vorstände der OnVista AG und der Boursorama SA sind heute grundsätzlich darin übereingekommen, dass sie beabsichtigen, einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen beiden Unternehmen - und dabei der französischen Boursorama SA als herrschendem Unternehmen - abzuschließen. Die rechtlichen und finanziellen Einzelheiten in Hinblick auf den Vertragsabschluss sollen jetzt geprüft werden. Die abschließende Entscheidung über die Gestaltung und Unterzeichnung des Vertrags steht noch aus.
Boursorama SA hält als Mehrheitsaktionärin der OnVista AG über 80% der Anteile und der Stimmrechte. Im vergangenen Jahr hatte Boursorama den übrigen Aktionären bereits ein Übernahmeangebot in Höhe von EUR 20,60 je Aktie gemacht. Dieser Preis lag mehr als ein Drittel über dem letzten Aktienkurs vor Ankündigung des beabsichtigten Übernahmeangebots am 24. September 2007 (EUR 14,90, Xetra-Schlusskurs am 21.9.2007). Hieraus ergab sich eine Unternehmensbewertung von EUR 138,02 Mio. Boursorama ist ein großer europäischer Online-Anbieter von Investmentprodukten und Finanzinformationen. Das 1995 gegründete Unternehmen betreibt in Frankreich das marktführende Finanzportal www.boursorama.com und die Online-Bank Boursorama Banque (www.boursorama-banque.com). In Deutschland ist Boursorama seit 1997 mit dem Online-Broker Fimatex aktiv. Das französische Unternehmen plant nach eigenen Angaben, den Online-Broker Fimatex und das werbefinanzierte Finanzportal OnVista mittelfristig eng miteinander zu verzahnen. Dabei erwartet man sich von der starken Marke OnVista - seit Jahren unangefochtener Marktführer im deutschsprachigen Raum - eine deutlich höhere Aufmerksamkeit für die deutschen Aktivitäten insgesamt.
Die Vorstände der OnVista AG und der Boursorama SA sind heute grundsätzlich darin übereingekommen, dass sie beabsichtigen, einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen beiden Unternehmen - und dabei der französischen Boursorama SA als herrschendem Unternehmen - abzuschließen. Die rechtlichen und finanziellen Einzelheiten in Hinblick auf den Vertragsabschluss sollen jetzt geprüft werden. Die abschließende Entscheidung über die Gestaltung und Unterzeichnung des Vertrags steht noch aus.
Boursorama SA hält als Mehrheitsaktionärin der OnVista AG über 80% der Anteile und der Stimmrechte. Im vergangenen Jahr hatte Boursorama den übrigen Aktionären bereits ein Übernahmeangebot in Höhe von EUR 20,60 je Aktie gemacht. Dieser Preis lag mehr als ein Drittel über dem letzten Aktienkurs vor Ankündigung des beabsichtigten Übernahmeangebots am 24. September 2007 (EUR 14,90, Xetra-Schlusskurs am 21.9.2007). Hieraus ergab sich eine Unternehmensbewertung von EUR 138,02 Mio. Boursorama ist ein großer europäischer Online-Anbieter von Investmentprodukten und Finanzinformationen. Das 1995 gegründete Unternehmen betreibt in Frankreich das marktführende Finanzportal www.boursorama.com und die Online-Bank Boursorama Banque (www.boursorama-banque.com). In Deutschland ist Boursorama seit 1997 mit dem Online-Broker Fimatex aktiv. Das französische Unternehmen plant nach eigenen Angaben, den Online-Broker Fimatex und das werbefinanzierte Finanzportal OnVista mittelfristig eng miteinander zu verzahnen. Dabei erwartet man sich von der starken Marke OnVista - seit Jahren unangefochtener Marktführer im deutschsprachigen Raum - eine deutlich höhere Aufmerksamkeit für die deutschen Aktivitäten insgesamt.
Abonnieren
Posts (Atom)