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Freitag, 12. April 2019

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der STRABAG AG: "Freiwillige Vorauszahlung" in Höhe von EUR 13,24 im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens

STRABAG AG
Köln


Technische Bekanntmachung

an die ehemaligen Aktionäre der

STRABAG AG

Köln
über die Erhöhung der Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre der STRABAG AG („STRABAG“)
auf die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG (jetzt: STRABAG AG, „STRABAG AG“) (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
im Form einer freiwilligen Vorabzahlung im Rahmen des laufenden
Spruchverfahrens vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 6/18)
– ISIN DE000A0Z23N2 / WKN A0Z 23N –

Aufgrund eines Beschlusses des Vorstands der STRABAG AG vom 26. Februar 2019 wurde die von der außerordentlichen Hauptversammlung der ehemaligen STRABAG am 24. März 2017 festgesetzte Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der STRABAG auf die Hauptaktionärin Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG in Form einer freiwilligen Vorabzahlung im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens von Euro 300,00 je STRABAG-Aktie um Euro 13,24 auf Euro 313,24 zzgl. Zinsen ab dem 31. Dezember 2017 (erster Tag des Zinslaufs) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB („Zinsen“) je STRABAG-Aktie gemäß der am 10. Januar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Verpflichtungserklärung der STRABAG AG vom 9. Oktober 2017 erhöht. In der Verpflichtungserklärung hat sich die STRABAG AG zugunsten aller berechtigten ehemaligen Aktionäre der STRABAG verpflichtet, den sich aus der Geltendmachung bezifferter Ersatzansprüche durch den besonderen Vertreter maximal ergebenden Sonderwert in einem etwaigen Spruchverfahren bei der Überprüfung der Barabfindung anzuerkennen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung der Verpflichtungserklärung im Bundesanzeiger.

Die Auszahlung der Erhöhung der Barabfindung („Nachbesserungsbetrag“) zzgl. Zinsen wird von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der STRABAG auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags zzgl. Zinsen umgehend zu ermitteln. Die nicht untergebrachten Nachbesserungsbeträge zzgl. Zinsen werden ab dem 1. Oktober 2019 an die Gesellschaftskasse der STRABAG AG übertragen.

Ehemalige STRABAG-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der STRABAG-Minderheitsaktionäre auf die STRABAG AG abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags zzgl. Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erfolgt auf Initiative der Depotbanken provisions- und spesenfrei voraussichtlich am 3. Mai 2019.

Berechtigte ehemalige STRABAG-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der STRABAG-Minderheitsaktionäre auf die STRABAG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung der Zinsen und des Nachbesserungsbetrags wird den berechtigten ehemaligen STRABAG-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen STRABAG-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Köln, im April 2019

STRABAG AG
Der Vorstand


Quelle: Bundesanzeiger vom 5. April 2019

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