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Montag, 5. November 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ContiTech AG: LG Hannover erhöht Barabfindung auf EUR 26,70 - Verfahren geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 22. August 2007 beschlossenen Squeeze-out bei der ContiTech AG hat das LG Hannover mit Beschluss vom 19. September 2018 die Barabfindung von ursprünglich EUR 24,83 auf EUR 26,70 angehoben. Mehrere Antragsteller haben allerdings angekündigt, in die Beschwerde gehen zu wollen.

2012 waren von der Antragsgegnerin mit den meisten Minderheitsaktionären Teilvergleiche geschlossen worden, die eine Erhöhung der Barabfindung um EUR 3,50 je Stückaktie auf EUR 28,33 vorsahen. Entsprechend dieser Teilverfahrensvergleiche zahlte die Antragsgegnerin diesen erhöhten Barabfindungsbetrag an alle ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre.

Der nunmehr vom LG Hannover festgesetzte Betrag in Höhe von EUR 26,70 beruht auf einem 2014 in Auftrag gegebenen Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dipl.-Kfm. Wolfram Wagner. In seinem Gutachten vom 13. Februar 2017 ging der Sachverständige von einem Basiszinssatz von 4,75 %, einer Marktrisikoprämie von 5,50 % (2007) bzw. 5 % (ab 2008), einem Betafaktor von 0,95 unverschuldet bzw. 1,02 verschuldet und einem Wachstumsabschlag von 1 % aus.

Gegen das Gutachten hatten mehrere Antragsteller Rechenfehler eingewandt. So sei die Abfindung pro Aktie nicht als quotaler Unternehmenswert ermittelt worden. Auch liege der ermittelte Ertragswert außerhalb der Bandbreite einer ordnungsgemäßen Multiplikatorenanalyse und sei deshalb nicht plausibel.

LG Hannover, Beschluss vom 19. September 2018, Az. 23 AktE 24/09
ursprünglich 73 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 20354 Hamburg

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