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Freitag, 10. August 2018

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Aktienkurs fällt unter dem angebotenen Barabfindungsbetrag

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft wurde den Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von EUR 55,02 angeboten (deren Höhe derzeit in einem Spruchverfahren beim Landgericht Dortmund überprüft wird). Im Zuge des Einbruchs der Aktienkurse der US-amerikanischen Muttergesellschaft sind auch die Kurse der Diebold Nixdorf AG in den letzten Tagen deutlich zurückgegangen. Aktuell notiert die Aktie bei knapp über EUR 52,-, also fast EUR 3,- unter dem Barabfindungsbetrag.

LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main


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Nachtrag vom 14. August 2018: 
Die Diebold Nixdorf AG-Aktie notiert wieder deutlich höher, heute bei über EUR 56,-. Da relativ viele Aktien angedient wurden, kommt die US-amerikanischen Muttergesellschaft nunmehr auf einen Anteil von über 90 %, so dass ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich ist.

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