Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 25. Oktober 2016

Medisana Aktiengesellschaft: Handelsregister trägt Squeeze-out ein

Amtsgericht Neuss Aktenzeichen: HRB 16348       Bekannt gemacht am: 24.10.2016 20:19 Uhr

HRB 16348: Medisana AG, Neuss, Jagenbergstr. 19, 41468 Neuss. Die Hauptversammlung vom 9. August 2016 hat beschlossen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Medisana AG gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2,81 je auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie auf die Comfort Enterprise (Germany) GmbH mit dem Sitz in Neuss, (AG Neuss, HRB 18557) als Hauptaktionär zu übertragen.

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft: Handelsregister trägt Squeeze-Out ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Wie uns soeben zur Kenntnis gebracht worden ist, hat das Handelsregister des Amtsgerichts Bochum am 24. Oktober 2016 den Beschluss der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft vom 26. August 2016 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 270,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bochum- Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft auf die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Bochum, den 25. Oktober 2016

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

Montag, 24. Oktober 2016

Beendigung des Spruchverfahrens zur Verschmelzung der AEG Aktiengesellschaft auf die Daimler-Benz Aktiengesellschaft

Daimler AG

Stuttgart


Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG


Zum umwandlungsrechtlichen Spruchverfahren nach § 15 UmwG a.F. anlässlich der im Jahr 1996 beschlossenen Verschmelzung der AEG Aktiengesellschaft auf die Daimler-Benz Aktiengesellschaft gibt die Daimler AG als Rechtsnachfolgerin der Daimler-Benz Aktiengesellschaft gemäß § 14 SpruchG den – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt im Beschwerdeverfahren (Az. 21 W 19/14) vom 19. September 2016 (zugegangen am 5. Oktober 2016) nunmehr rechtskräftigen – Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 19. Februar 2014 (Az. 3-08 O 135/96) bekannt:

„Beschluss

In dem Rechtsstreit

1. - 8. Antragsteller

gegen

Daimler AG,
Epplestraße 225, 70567 Stuttgart,
Antragsgegnerin

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanw. Gleiss Lutz, (…), Stuttgart,
Geschäftszeichen: DW/kb

Vertreter der außenstehenden Aktionäre:
Rechtsanw. Dr. Konrad Mohr, (…), Frankfurt

hat das Landgericht Frankfurt am Main – 8. Kammer für Handelssachen – durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Nickel und die Handelsrichter Schupp und Vogelsang am 19.02.2014 beschlossen:

Die Anträge auf Bestimmung einer baren Zuzahlung gem. § 15 Abs. 1 UmwG a.F. anlässlich der Verschmelzung der AEG Aktiengesellschaft (übertragende Gesellschaft) auf die Daimler-Benz Aktiengesellschaft (übernehmende Gesellschaft) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Geschäftswert der Gerichtskosten wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.“

Stuttgart, im Oktober 2016
Daimler AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2016

AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Herzogenrath, 24. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP, als mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am 8. September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat.

Die AIXTRON SE wurde am späten Abend des 21. Oktober 2016 über diese Entscheidung informiert.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: LG Dortmund lehnt Befangenheitsanträge gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG hatte das Gericht mit Beschluss vom 22. Februar 2016 Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen, mit der Gutachtenerstattung beauftragt, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Die Antragsgegnerin hatte daraufhin gleich zwei Ablehnunganträge gegen Herrn Dr. Franken gestellt (Schriftsätze vom 17. März 2016 und 9. Juni 2016), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html. Diese hat das LG Dortmund nunmehr mit Beschluss vom 19. September 2016 zurückgewiesen.

Das OLG Düsseldorf hatte bereits vor zwei Jahren ein ähnliches Ablehnungsersuchen gegen den gleichen Sachverständigen zurückgewiesen (Beschluss vom 10. März 2014, Az. I-26 W 16/13 AktE): http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/spruchverfahren-squeeze-out-degussa-ag.html und http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/spruchverfahren-squeeze-out-degussa-ag.html. Das LG Dortmund nimmt darauf in seiner Begründung Bezug.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Beauty Holding Two GmbH
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Beauty Holding Two GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

Samstag, 22. Oktober 2016

Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Delisting der Halloren-Aktie / Mitteilung über weitere möglicherweise kursrelevante Ereignisse

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Halle / Saale, den 21. Oktober 2016 - Der Aufsichtsrat der Halloren Schokoladenfabrik AG hat heute dem Beschluss des Vorstands vom gestrigen Tage zugestimmt, die Einbeziehung der Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0) in den Entry Standard des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wird am heutigen 21. Oktober 2016 an die Deutsche Börse AG übermittelt. Die Frist bis zum Wirksamwerden der Kündigung beträgt sechs Wochen und läuft daher am 2. Dezember 2016 ab.

Es ist zu erwarten, dass die Frankfurter Wertpapierbörse den Handel von Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist und somit zum Ablauf des 2. Dezember 2016 einstellt. Die Anleger haben bis zum Wirksamwerden der Kündigung die Möglichkeit, die Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG weiterhin im Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln.

Durch den angestrebten Rückzug der Halloren Schokoladenfabrik AG aus dem Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
Auch nach Einstellung der Einbeziehung der Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG in den Entry Standard soll die konstruktive Zusammenarbeit mit den Aktionären der Gesellschaft fortgesetzt werden. Die Gesellschaft wird sich bemühen, ab Dezember 2016 einen außerbörslichen Handel der Aktie sicherzustellen.

Erweiterung des Vorstands

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2016 mit Wirkung zum 1. November 2016 drei neue Vorstandsmitglieder bestellt. Neu in den Vorstand aufgenommen werden:

Herr Udo Hungerland - Einkauf 
Herr Jay Binler - Unternehmensplanung
Herr Brandon Frehner - Produktmanagement

Herr Michael Josefus bleibt Vorstand für Produktion und Technik. Herr Andreas Stuhl verantwortet unverändert die Bereiche Finanzen, Controlling, Personal, und IT. Der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Lellé führt den Vertrieb des Konzerns.

Mit diesen Personalentscheidungen setzt die Halloren Schokoladenfabrik AG auch weiterhin konsequent auf Kontinuität und fachliche Kompetenz in der Führung des Unternehmens.

Wichtige Entwicklungen im operativen Geschäft

Die Tochtergesellschaft Steenland B.V. verliert ab 2017 die Lizenz, Schokoladenprodukte unter der Marke Disney zu produzieren. Dies kann möglicherweise zu Umsatzeinbußen der Halloren Schokoladenfabrik AG führen.

Die Halloren Schokoladenfabrik AG steht kurz vor Abschluss wichtiger Großaufträge für Anfang 2017. Die Auftragssituation könnte sich daher im Jahr 2017 gegenüber dem laufenden Geschäftsjahr unter sonst gleichen Bedingungen spürbar verbessern.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 und mit Wirkung zum 30. Juni 2017 hat die Halloren Schokoladenfabrik AG bestehende typisch und atypisch stille Beteiligungen gekündigt. Die Kündigung erfolgte, weil sich die Halloren Schokoladenfabrik AG damit zukünftig ausschließlich auf das Kerngeschäft konzentrieren kann. Der Ablösewert der Beteiligungen kann derzeit nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Die exakten Bewertungen werden in den kommenden Monaten durch externe Prüfer durchgeführt. Es kann daher sein, dass die tatsächliche Bewertung deutlich - positiv oder aber auch negativ - von den aktuellen Buchwerten der Beteiligungen abweicht.

Die Halloren Schokoladenfabrik AG emittiert eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 10 Millionen. Die Unternehmensanleihe hat eine jährliche Verzinsung in Höhe von 4 % mit jährlicher Zinszahlung, eine Laufzeit von 5,5 Jahren und kann auf Grundlage des gebilligten Wertpapierverkaufsprospekts und der endgültigen Bedingungen bereits ab EUR 1.000 gezeichnet werden. Die Unternehmensanleihe wird seit dem 23. September 2016 direkt durch die Gesellschaft platziert. Die bisherige Zeichnungsnachfrage ist sehr gut. Per 21. Oktober 2016 sind bereits Anteile im Wert von über EUR 5 Millionen gezeichnet worden.

Die Umsatz- und Ergebnisprognose des Vorstands vom 14. April 2016 für das laufende Geschäftsjahr hat unverändert Gültigkeit. Die Gesellschaft geht von einem im Wesentlichen ausgeglichenen Ergebnis vor positiven oder negativen Sondereffekten aus.

Freitag, 21. Oktober 2016

Übernahmeangebot für IFM-Immobilien-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a.M. den Aktionären der IFM Immobilien AG bis zum 11.11.2016 an, ihre Aktien für EUR 3,75 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der IFM Immobilien AG Aktien liegt derzeit nicht vor (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 50.000 Aktien. Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieterin (Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Tel. 069-710455486, Fax 069-5095281020).

Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11.11.2016, 18:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.taunus-capital.de oder im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.10.2016 (www.bundesanzeiger.de).

________

Anmerkung der Redaktion:

Die IFM-Immobilien-Aktien werden derzeit bei Valora zu EUR 5,93 Geld und EUR 6,25 Brief gelistet (allerdings ohne Stückangaben), siehe http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0JDU97.

Der letzte, Anfang Mai 2016 gehandelte Geschäft erfolgte zu EUR 8,25 (vor einer Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 1,57 je Aktie am 10. Mai 2016).

Übernahmeangebot für Bahnhofplatz-Gesellschaft-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart den Aktionären der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart AG bis zum 18.11.2016 an, ihre Aktien für EUR 167,96 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart AG Aktie liegt nicht vor (Angaben ohne Gewähr).

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 18.11.2016, 16.00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Das Angebotsdokument erhalten Sie unter http://www.lbbw.de/ErwerbsangebotBAG . Weitere Informationen finden Sie im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) vom 19.10.2016.

i:FAO Aktiengesellschaft: Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main, 20. Oktober 2016. Der Vorstand der i:FAO Aktiengesellschaft AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Frankfurt am Main (ISIN DE0006224520, WKN 622452) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen (sog. Delisting). Zur Durchführung des Delistings hat die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Frankfurt am Main, heute angekündigt, ein öffentliches Erwerbsangebot für sämtliche Aktien der Gesellschaft machen zu wollen. Der Zeitpunkt der Antragstellung durch die Gesellschaft steht derzeit noch nicht fest.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Frankfurt am Main, 20. Oktober 2016

Der Vorstand

Mitteilende Person: Karin Froese,Vorstand

________

Anmerkung der Redaktion:

Die KR Fonds Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) hatte kürzlich den Erwerb von 3,1% der Stimmrechte gemeldet. Die Shareholder Value Beteiligungen AG soll 5,80% halten.

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: Weiterer Verhandlungstermin am 10. Februar 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I am 6. Oktober 2016 die Vertragsprüfer weiter einvernommen (ohne dass ein Ende dieser Einvernahme absehbar ist). Die mündliche Verhandlung wird am 10. Februar 2017, 10:00 Uhr, fortgesetzt.

Elliot hat kürzlich eine weitere Sonderprüfung bei Kabel Deutschland durchgesetzt (LG München I, Beschluss vom 9. Juni 2016, Az. 17 HK O 6754/15).

LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./.  Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Tognum AG: Spruchverfahren geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Stuttgart hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrag zwischen der (damaligen) Engine Holding GmbH und der Tognum AG (nunmehr: Rolls-Royce Power Systems AG) als beherrschtem Unternehmen mit Beschluss vom 22. August 2016 erstinstanzlich zurückgewiesen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/09/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html.

Gegen den Beschluss des Landgerichts haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Spruchverfahren wird somit vor dem OLG Stuttgart fortgeführt.

LG Stuttgart, Beschluss vom 22. August 2016, Az. 31 O 1/13 KfH 
Equipotential SE u.a. ./. Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH (vormals: Engine Holding GmbH)
34 Antragsteller (im verbundenden Verfahren)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafcyk, 30167 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SCA Hygiene Products SE nunmehr vor dem OLG München

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SCA Hygiene Products SE hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 31. Mai 2016 den Barabfindungsbetrag je SCA-Aktie von 487,81 EUR auf EUR 533,93 angehoben (+ 9,45%), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_1.html.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl die Antragsgegnerin, die SCA Group Holding B.V., wie auch mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG München, bei dem das Verfahren nunmehr anhängig ist, hat Frist zur (ergänzenden) Beschwerdebegründung bis zum 15. Februar 2017 gesetzt. Hierauf können die Beteiligten dann bis zum 31. März 2017 erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann abschließend bis zum 30. Mai 2017 Stellung nehmen.

OLG München, Az. 31 Wx 358/16
LG München I, Beschluss vom 31. Mai 2016, Az. 5 HK O 14376/13
Helfrich u.a. ./. SCA Group Holding B.V.
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SCA Group Holdings B.V.:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (bisher: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer)

Mittwoch, 19. Oktober 2016

BDI - BioEnergy International AG: Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin an BDI-Aktionäre angekündigt, Delisting der BDI-Aktien beabsichtigt

Ad-hoc-Mitteilung

(Grambach, 17.10.2016) Der börsennotierte Technologieführer BDI - BioEnergy International AG ("BDI") gibt die Ankündigung eines Erwerbsangebotes durch die Hauptaktionärin an die Streubesitzaktionäre der BDI und die Absicht des Widerrufs der Börsennotierung der BDI-Aktien bekannt.

Die Hauptaktionärin der BDI, die BDI Beteiligungs GmbH, die aktuell 72,46% der Aktien der BDI hält, beabsichtigt ein freiwilliges Erwerbsangebot für jene Aktien der BDI, die sich im Streubesitz befinden. Den Aktionären soll dabei ein Preis von EUR 13,50 je Aktie angeboten werden.

BDI beabsichtigt, in Abstimmung mit der BDI Beteiligungs GmbH zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ein Delisting der Aktien der BDI durchzuführen und hierzu einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Eine Einführung der BDI-Aktien an einem anderen regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform wird nicht angestrebt.

Der Vorstand der BDI begrüßt nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat das geplante Vorgehen und beabsichtigt, vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, das Abfindungsangebot zu unterstützen.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: 

Über BDI - BioEnergy International AG
BDI - BioEnergy International AG ist Markt- und Technologieführer für den Bau von maßgeschneiderten BioDiesel-Anlagen nach dem selbst entwickelten und patentierten Multi-Feedstock-Verfahren, das BioDiesel aus verschiedenen Rohstoffen - wie pflanzliche Öle, Altspeiseöle und tierische Fette - mit sehr hoher Effizienz produzieren kann.

BDI ist seit seiner Gründung im Jahr 1996 spezialisiert auf die Entwicklung von Technologien zur industriellen Aufwertung von Neben- und Abfallprodukten bei gleichzeitig optimaler Ressourcenschonung und verfügt über ein, aus der eigenen Forschung und Entwicklung resultierendes, umfangreiches Patentportfolio. Als führender Spezialanlagenbauer bietet BDI auch effiziente Anlagenkonzepte im Bereich from waste to value zur Gewinnung von hochwertigem BioGas aus industriellem und kommunalem Abfall an. Das Leistungsspektrum umfasst Behörden-, Basic- und Detail-Engineering, die Errichtung sowie Inbetriebnahme und den anschließenden After-Sales Service.

BDI - BioEnergy International AG beschäftigt mit ihren konsolidierten Unternehmen derzeit rund 125 Mitarbeiter. Die Aktien der BDI - BioEnergy International AG (ISIN AT0000A02177) sind im General Standard/Geregelter Markt an der Frankfurter Börse notiert.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Solarparc AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Solarparc AG, Bonn, hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 14. Januar 2016 eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html.

Gegen die Entscheidung des LG Köln hatten zwei Antragsteller Beschwerde einlegen. Diese hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 26. September 2016 als unzulässig zurückgewiesen. Der nach Ansicht des OLG auch für ein Spruchverfahren maßgebliche Beschwerdewert in Höhe von EUR 600,- sei auch bei einer Addition der Beschwerdwerte beider beschwerdeführender Antragsteller nicht erreicht. Im Hinblick auf die Bedeutung der Wertgrenze in § 61 Abs. 1 FamFG für die Zulässigkeit der Beschwerde nach § 12 Abs.1 Satz 1 SpruchG hat das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. September 2016, Az. I-26 W 3/16 (AktE) 
LG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2016, Az. 91 O 64/12 
Zürn u.a. ./. SolarWorld AG
61 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SolarWorld AG: Rechtsanwälte Schmitz Knoth, 53111 Bonn

Sonntag, 16. Oktober 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Kiel hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KENA Verwaltungs AG, Kiel, die eingegangenen Spruchanträge unter dem Aktenzeichen 16 HKO 44/16 SpruchG verbunden. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, zu den Anträgen bis zum 20. November 2016 Stellung zu nehmen.

LG Kiel, Az. 16 HKO 44/16 SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung, eingetragen am 28. September 2016, Bekanntmachung am 29. September 2016)
  • Aurea Software GmbH, früher: update Software AG (Gesellschafterausschluss)
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out)
  • Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eingetragen am 13. September 2016)
  • Creaton AG (Squeeze-out angekündigt)
  • DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung und Bekanntmachung am 24. August 2016)
  • elexis AG (Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. August 2016)
  • Gruschwitz Textilwerke AG (Squeeze-out, eingetragen am 2. August 2016)
  • net mobile AG (Squeeze-out, eingetragen am 12. September 2016)
  • Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: noch Anfechtungsklage anhängig
  • VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 14. September 2016)
  • Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
 (Angaben ohne Gewähr)

Anfechtung der Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Verallia Deutschland AG (früher: Saint-Gobain Oberland AG)

Der Beschluss zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der Verallia Deutschland AG (früher: Saint-Gobain Oberland AG) ist gerichtlich angefochten worden. Deswegen ist eine Eintragung bislang nicht erfolgt, so dass der Vertrag nicht wirksam geworden ist. Mit dem BuG unterstellt sich die Verallia Deutschland AG der Leitung der zur Verallia-Gruppe gehörenden Hauptaktionärin Horizon Holdings GmbH, München. Diese hält 91,66% der Aktien, weitere 5,01% gehören der Verallia France.

Über die beim Landgericht Stuttgart anhängige Anfechtungsklage soll am 29. November 2016 verhandelt werden.

Umfirmierung der Saint-Gobain Oberland AG in Verallia Deutschland AG

Verallia Deutschland AG

Bad Wurzach


Bekanntmachung über
die Änderung der Firma und die Umstellung der Börsennotierung

ISIN DE0006851603


Am 8. Juni 2016 hat die ordentliche Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG u.a. die Änderung der Firma in „Verallia Deutschland AG“ beschlossen. Mit der Eintragung der entsprechenden satzungsändernden Beschlussfassung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm am 12. August 2016 ist die Firmenänderung wirksam geworden.

Die Notierung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0006851603) im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt, München und Stuttgart wird an den genannten Wertpapierbörsen von der bisherigen Gattung „Saint-Gobain Oberland AG“ in die neue Gattung „Verallia Deutschland AG“ geändert. Die (internationale) Wertpapierkennnummer (ISIN) sowie das Börsenkürzel „OLG“ ändern sich durch diese Firmenänderung nicht. Die zum Zeitpunkt der Umstellung noch nicht ausgeführten Börsenaufträge erlöschen aufgrund der Firmenänderung nicht.

Die Änderung der Gattungsbezeichnung von „Saint-Gobain Oberland AG“ in „Verallia Deutschland AG“ wird von den Depotbanken kostenfrei vorgenommen. Von den Aktionären ist nichts zu veranlassen.

Bad Wurzach, im September 2016
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Seoptember 2016

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Übernahmeangebot für CCR Logistics Systems-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a. M. den Aktionären der CCR Logistics Systems AG bis zum 28.10.2016 an, ihre Aktien für EUR 4,75 je Aktie zu übernehmen.

Ein Kurs der CCR Logistics Systems AG Aktien liegt derzeit nicht vor, da diese an keiner Börse gelistet sind (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 75.000 Aktien. Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieterin (Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt a. M., Tel.: 069/710455486, Fax: 069/5095281020).

Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 28.10.2016, 18:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.taunus-capital.de oder im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.10.2016 (www.bundesanzeiger.de).

________

Anmerkung der Redaktion:
Die CCR Logistics Systems-Aktien werden derzeit bei Valora zu EUR 6,94 (Geld) bzw. EUR 7,88 (Brief) gehandelt, siehe 
http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007627200