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Mittwoch, 21. Dezember 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Entscheidungsverkündung am 30. Juni 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I hat am 9. Dezember 2016 die Verhandlung zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der früheren DAB Bank AG fortgeführt und die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herrn Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Frau Dr. Anke Nestler, c/o VALNES Corporate Finance GmbH, weiter angehört. Themen waren u.a. die Ermittlung des Zinsüberschusses, Marketingaufwendungen für Neukundengewinnungen, der Eigenhandel der DAB Bank AG bei "günstigen Marktgegebenheiten", die Entwicklung der Personalaufwendungen, Abschreibungen, der Wachstumsabschlag, der angesetzte Beta-Faktor, die Marktrisikoprämie und die Zusammenarbeit zwischen Consorsbank und DAB Bank.

Eine Entscheidung in dieser Sache soll am Freitag, den 30. Juni 2017, 9:00 Uhr, verkündet werden.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Montag, 5. Dezember 2016

Fortsetzung der Verhandlung im Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I führt die Verhandlung zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der früheren DAB Bank AG am kommenden Freitag, den 9. Dezember 2016, 10:00 Uhr, fort. Dabei soll die Anhörung der gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Coe. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Frau Dr. Anke Nestler, c/o VALNES Corporate Finance GmbH, fortgesetzt werden. Die Wirtschaftsprüfer Wedding und Dentler hatten in einer "Ergänzenden Stellungnahme" vorab zu Fragen des Gerichts Stellung genommen.

Die (neue) DAB Bank AG wurde zum 1. Januar 2016 mit der Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. verschmolzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/verschmelzung-der-dab-bank-ag-mit-der.html. Damit wurde die DAB Bank – wie bereits vorher die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Marke DAB Bank wurde nunmehr im November 2016 aufgegeben und die DAB Bank-Kunden zur Consorsbank übergleitet.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Mittwoch, 14. September 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Fortsetzung der Verhandlung am 9. Dezember 2016

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I hat bei der Verhandlung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der früheren DAB Bank AG am 1. September 2016 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Coe. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einvernommen. Diese Einvernahme soll bei der auf den 9. Dezember 2016, 10:00 Uhr, vertagten mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden.

Mit einem sechsseitigen Beschluss vom 2. September 2016 hat das Gericht die Abfindungsprüfer um Beantwortung zahlreicher detaillierter Fragen in einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme gebeten. Die Abfindungsprüfer sollen diese Stellungnahme zur Vorbereitung des Termins bis zum 25. Oktober 2016 einreichen.

Die (neue) DAB Bank AG ist zum 1. Januar 2016 mit der Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. verschmolzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/verschmelzung-der-dab-bank-ag-mit-der.html. Damit ist die DAB Bank – wie bereits vorher die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Marke DAB Bank soll nunmehr aufgegeben werden. Die DAB Bank-Kunden werden seit Kurzem auf den gemeinsamen zukünftigen Auftritt als Consorsbank hingewiesen (unter dem Slogan „Aus DAB Bank wird Consorsbank.“).

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Montag, 29. August 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Verhandlung am 1. September 2016

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I verhandelt den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der früheren DAB Bank AG am kommenden Donnerstag, den 1. September 2016, 10:30 Uhr. Bei diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Coe. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Frau Dr. Anke Nestler, c/o VALNES Corporate Finance GmbH, angehört werden.

Die (neue) DAB Bank AG ist zum 1. Januar 2016 mit der Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. verschmolzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/verschmelzung-der-dab-bank-ag-mit-der.html. Damit ist die DAB Bank – wie bereits vorher die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Marke DAB Bank soll aber nunmehr aufgegeben werden. Die DAB Bank-Kunden werden seit Kurzem auf den gemeinsamen zukünftigen Auftritt als Consorsbank hingewiesen (unter dem Slogan „Aus DAB Bank wird Consorsbank.“). Diese Transferierung soll bis November abgeschlossen sein.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Dienstag, 15. März 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der früheren DAB Bank AG zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 13182/15 verbunden und Herrn Rechtsanwalt Ernst Graßinger zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die Verschmelzung mit der bislang als BNP Paribas Beteiligungsholding AG firmierenden Antragsgegnerin (die zugleich in DAB Bank AG umfirmiert wurde) und damit der Squeeze-out sind mit der Eintragung im Handelsregister am 27. Juli 2015 wirksam geworden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html.

Die (neue) DAB Bank AG ist zum 1. Januar 2016 mit der Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. verschmolzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/verschmelzung-der-dab-bank-ag-mit-der.html. Damit ist die DAB Bank – wie bereits vorher die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A.

Das LG München I hat einen Verhandlungstermin auf Donnerstag, den 1. September 2016, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Coe. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Frau Dr. Anke Nestler, c/o VALNES Corporate Finance GmbH, angehört werden.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A.)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Mittwoch, 28. Oktober 2015

Verschmelzung der DAB Bank AG mit der BNP Paribas S.A.: DAB Bank zukünftig nur noch Marke

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Die DAB Bank AG, bei der kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt wurde, hat ihre Kunden mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 darauf hingewiesen, dass die DAB Bank AG zum 1. Januar 2016 mit der BNP Paribas S.A. verschmelzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ werden wird. Die DAB Bank ist damit zukünftig – wie bereits derzeit die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Geschäfte der Muttergesellschaft (einschließlich der unter der Marke „Consorsbank“ betriebenen Geschäfte) werden damit vollkommen mit den Geschäften der DAB Bank AG zusammengeführt („integriert“). Hierdurch ergeben sich erheblich Einsparungen (u.a. hinsichtlich des in dem Schreiben erwähnten Einlagesicherungssystems).

Die bezüglich des verschmelzunsgrechtlichen Squeeze-outs angebotene Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html. Die Frist zur Stellung entsprechender Spruchanträgen läuft heute aus.

Dienstag, 18. August 2015

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 13182/15 verbunden.

Die Verschmelzung mit der bislang als BNP Paribas Beteiligungsholding AG firmierenden Antragsgegnerin (die zugleich in DAB Bank AG umfirmiert wurde) und damit der Squeeze-out sind mit der Eintragung im Handelsregister am 27. Juli 2015 wirksam geworden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html. Die 3-Monats-Frist zur Stellung von Spruchanträgen endet damit am 27. Oktober 2015.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG 

Mittwoch, 29. Juli 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der DAB Bank AG

BNP Paribas Beteiligungsholding AG

München

(nunmehr DAB Bank AG)

 

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) der DAB Bank AG, München
(ISIN DE0005072300 / WKN 507230)


Am 13. April 2015 haben die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, München, (seit 27. Juli 2015 firmierend als DAB Bank AG, nachfolgend die "Gesellschaft") und die DAB Bank AG, München, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die DAB Bank AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr; der Verschmelzungsvertrag enthält u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die außerordentliche Hauptversammlung der DAB Bank AG vom 29. Mai 2015 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautende nennwertlosen Stückaktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf den Hauptaktionär, die Gesellschaft, gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.
                             
Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juli 2015 in das Handelsregister der DAB Bank AG beim Amtsgericht München (HRB 118190) mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG eingetragen, dass dieser erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Gesellschaft wirksam werde.

Am 27. Juli 2015 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 217504) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die Gesellschaft übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung i.H.v. EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der DAB Bank AG (ISIN DE0005072300). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main unter Hinzuziehung von Dr. Anke Nestler, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der DAB Bank AG an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft – mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

BNP PARIBAS Securities Services S.C.A. – Zweigniederlassung Frankfurt am Main


zentralisiert. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank.

Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG provisions- und spesenfrei.

Die Notierung der Aktien der DAB Bank AG im Regulierten Markt und im Teilsegment des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie an den anderen Börsen, an denen die Aktien der DAB Bank AG in den Freiverkehr einbezogen sind, wird unverzüglich nach Wirksamwerden der Verschmelzung ausgesetzt. Die Notierung der Aktien der DAB Bank AG im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den anderen Börsen wird anschließend zeitnah eingestellt.

München, im Juli 2015
BNP Paribas Beteiligungsholding AG
(nunmehr DAB Bank AG)
Der Vorstand
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Juli 2015

Dienstag, 28. Juli 2015

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • DAB Bank AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Verschmelzung am 27. Juli 2015 eingetragen, Bekanntmachung am 28. Juli 2015, Frist 28. Oktober 2015
  • Deutsche Postbank AG (Squeeze-out)
  • Dresdner Factoring AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Verschmelzung eingetragen
  • Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Forst Ebnath AG (Squeeze-out)
  • Kässbohrer Geländefahrzeug AG (Squeeze-out)
  • OnVista AG (Squeeze-out)
  • PIXELPARK AG (Squeeze-out)
  • Sky Deutschland AG (Squeeze-out): Eintragung bevorstehend
  • Swarco Traffic Holding AG (Squeeze-out) 
 (Angaben ohne Gewähr)

DAB Bank AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

München, 27. Juli 2015. Der Vorstand der an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen DAB Bank AG (ISIN: DE0005072300/WKN: 507230) mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter Nummer HRB 118190, hat heute davon Kenntnis erlangt, dass die im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages vom 13. April 2015 beschlossene Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter Nummer HRB 217504, unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§2 Nr. 1, 4 ff, 60 ff. UmwG(Verschmelzung durch Aufnahme) am 27. Juli 2015 durch Eintragung in das Register des Sitzes der DAB Bank AG und in das Register des Sitzes der BNP Paribas Beteiligungsholding AG wirksam geworden ist. Damit ist die DAB Bank AG erloschen.

Gleichzeitig ist der von der Hauptversammlung der DAB Bank AG am 29. Mai 2015 getroffene Beschluss, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der DAB Bank AG, München, auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, München, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DAB Bank AG gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) zu übertragen, wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG kraft Gesetzes auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG übergegangen.

Die Börsennotierung in der DAB Bank AG Aktie wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis zur Einstellung noch stattfindender Börsenhandel ist nur noch ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG wurde nach Eintragung der vorgenannten Verschmelzung ebenfalls am 27. Juli 2015 in DAB Bank AG umfirmiert. Für die Abwicklung der Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre sowie der Gewährung der angemessenen Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die von Seiten der DAB Bank AG (ehemals BNP Paribas Beteiligungsholding AG) demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

DAB Bank AG
Der Vorstand

Sonntag, 21. Juni 2015

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • ADC African Development Corporation AG (Squeeze-out): Frist 25. Juni 2015
  • DAB Bank AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Eintragung bevorstehend
  • Deutsche Postbank AG (Squeeze-out)
  • Dresdner Factoring AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Forst Ebnath AG (Squeeze-out)
  • MeVis Medical Solutions AG (Beherrschungsvertrag)
  • OnVista AG (Squeeze-out)
  • Sky Deutschland AG (Squeeze-out)
  • Swarco Traffic Holding AG (Squeeze-out) 
  • WMF AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Frist 23. Juni 2015

 (Angaben ohne Gewähr)

Freitag, 17. April 2015

DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

München, 27. März 2015. Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in München hat am 17. Dezember 2014 dem Vorstand der DAB Bank AG ihre Absicht mitgeteilt, im Rahmen einer Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der DAB Bank AG beschließen zu lassen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, die rund 91,69 % des Grundkapitals der DAB Bank AG hält, hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt, dass sie ihr Übertragungsverlangen vom 17. Dezember 2014 wiederholt und konkretisiert: Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG (als Hauptaktionärin) auf EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DAB Bank AG festgelegt.

Die Vorstände der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der DAB Bank AG als übertragender Gesellschaft und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abgestimmt. Der Aufsichtsrat der BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages bereits zugestimmt. Es ist beabsichtigt, dass der Verschmelzungsvertrag nach der Zustimmung des Aufsichtsrats der DAB Bank AG am 13. April 2015 beurkundet wird.

Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Beteiligungsholding AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG soll auf der für den 29. Mai 2015 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG gefasst werden.

DAB Bank AG
Der Vorstand

Freitag, 27. März 2015

DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest

München, 27. März 2015. Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in München hat am 17. Dezember 2014 dem Vorstand der DAB Bank AG ihre Absicht mitgeteilt, im Rahmen einer Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der DAB Bank AG beschließen zu lassen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, die rund 91,69 % des Grundkapitals der DAB Bank AG hält, hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt, dass sie ihr Übertragungsverlangen vom 17. Dezember 2014 wiederholt und konkretisiert: Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG (als Hauptaktionärin) auf EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DAB Bank AG festgelegt.

Die Vorstände der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der DAB Bank AG als übertragender Gesellschaft und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abgestimmt. Der Aufsichtsrat der BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages bereits zugestimmt. Es ist beabsichtigt, dass der Verschmelzungsvertrag nach der Zustimmung des Aufsichtsrats der DAB Bank AG am 13. April 2015 beurkundet wird.

Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Beteiligungsholding AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG soll auf der für den 29. Mai 2015 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG gefasst werden.

DAB Bank AG
Der Vorstand

Freitag, 19. Dezember 2014

DAB Bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 17. Dezember 2014

Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt, dass sie insgesamt 83.417.013 Aktien und damit rund 91,69 % des Grundkapitals und der Aktien der DAB Bank AG hält. Zuvor hatte die UniCredit Bank AG im Rahmen der bestehenden kaufvertraglichen Vereinbarung der BNP Paribas Beteiligungsholding AG ihre Anteile an der DAB Bank AG übertragen. Außerdem hatte die BNP Paribas Beteiligungsholding AG die Aktien derjenigen Aktionäre erworben, die das öffentliche Übernahmeangebot angenommen hatten. Der Vorstand der DAB Bank AG hat dazu jeweils entsprechende Stimmrechtsmitteilungen von der BNP Paribas Beteiligungsholding AG und der BNP Paribas S. A. erhalten.

Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat den Vorstand darüber informiert, dass ihr Aktien der DAB Bank AG in Höhe von mehr als neun Zehntel des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär) und sie in dieser Eigenschaft zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der DAB Bank AG (übertragender Rechtsträger) auf die BNP Beteiligungsholding AG (übernehmender Rechtsträger) anstrebt. Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der DAB Bank AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327 a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Entsprechend hat die BNP Paribas Beteiligungsholding AG an den Vorstand der DAB Bank AG zugleich das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der DAB Bank AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.

DAB Bank AG
Der Vorstand

Sonntag, 26. Oktober 2014

Verlängerung des Übernahmeangebots für DAB Bank-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die BNP Paribas Beteiligungsholding AG den Aktionären der DAB Bank AG in einer weiteren Annahmefrist bis zum 30.10.2014 an, ihre Aktien für EUR 4,78 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der DAB Bank AG betrug am 20.10.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 4,78 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in DAB Bank AG nachträglich zum Verkauf eingereichte Inhaber-Aktien (ISIN DE000A12UM89 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 29.10.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://invest.bnpparibas.com/en oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

Donnerstag, 18. September 2014

Übernahmeangebot für DAB Bank-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, Frankfurt a.M. den Aktionären der DAB Bank AG bis zum 13.10.2014 an, ihre Aktien für EUR 4,78 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der DAB Bank AG betrug am 12.09.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 4,76 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Aktien (ISIN DE000A12UM71 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.10.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://invest.bnpparibas.com/en unter der Rubrik 'Events' mit Datum 5. August 2014 und mit der Bezeichnung Takeover Offer to shareholders of DAB Bank AG oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

Freitag, 1. August 2014

HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) und BNP Paribas verständigen sich über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der DAB Bank

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

München, 31. Juli 2014. Der Vorstand der DAB Bank AG (WKN: 507230), München, wurde von der HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG), München, informiert, dass sich der Vorstand der HypoVereinsbank mit BNP Paribas über den Verkauf des 81,4% Anteils der HypoVereinsbank an der DAB Bank AG verständigt habe. Es sei ein Preis von EUR 4,78 pro Aktie vereinbart. Damit wird der Anteil der HypoVereinsbank mit rund EUR 354 Mio. bewertet.

Der Aufsichtsrat der HypoVereinsbank müsse der Transaktion noch zustimmen. Der Abschluss der Transaktion ("Closing") stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Behörden, insbesondere der BaFin und der Kartellbehörden.

Der Vorstand der DAB Bank AG steht auf Basis der ihm mitgeteilten Informationen einer Übernahme grundsätzlich positiv gegenüber. Sollte die beabsichtigte Transaktion zustande kommen und infolge dessen ein öffentliches Angebot erfolgen, werden sich die zuständigen Gesellschaftsorgane im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen hiermit auseinandersetzen und eine Stellungnahme abgeben.

Freitag, 3. Januar 2014

FOCUS-MONEY empfiehlt 15 neue Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Anlegermagazin FOCUS-MONEY empfiehlt in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 2/2014 vom 2. Januar 2014) in dem Bericht "Druck, den wir lieben - Per Zwangsabfindung gut verdienen - unabhängig von der Börsenlage" 15 Aktiengesellschaften, bei denen ein "Endspiel" (so die Bezeichnung durch das Wertpapierhaus Solventis, auf dessen Recherchen das Magazin Bezug nimmt) wahrscheinlich sei. Auch 2014 scheine ein Jahr zu werden, im dem sich mit Abfindungen gut Geld verdienen lasse.

Als neue Favoriten werden folgende Gesellschaften aufgeführt:

- Agrob
- Celesio
- Colonia Real Estate
- DAB Bank
- Deutsche Postbank
- Elexis
- Gigaset
- Jetter
- Kommunale Wohnen
- Leifheit
- MAN
- P&I
- Pironet
- Pixelpark
- Pulsion
- Puma
- Realtime Technology
- Schuler
- Wasgau AG
- Württemberg. Leben

In dem Bericht werden des Weiteren als bevorstehende Squeeze-out-Fälle Generali Deutschland, VK Mühlen, Röder Zeltsysteme und Bien-Zenker erwähnt.

Nachtrag:
Link zu FOCUS-MONEY Online:
http://www.focus.de/finanzen/boerse/squeeze-outs-druck-den-wir-lieben_id_3530463.html


Freitag, 14. Dezember 2012

Squeeze-out-Kandidaten von Finanzen100

In dem Beitrag "Diese Squeeze-Outs bringen einen saftigen Nachschlag"

http://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/abfindungs-boni-diese-squeeze-outs-bringen-einen-saftigen-nachschlag_H317975213_43750/

führt Finanzen100 folgende Firmen auf:

BUZZI UNICEM  (Großaktionär von Dyckerhoff)
DAB bank
Derby Cycle
Dyckerhoff Vz.
EnviTec Biogas
Hochtief
Integralis
Joyou
MediClin
PETROTEC
Pixelpark
PUMA

Squeeze-out-Kandidaten von FOCUS-MONEY

Die Börsenzeitung FOCUS-MONEY berichtet in dem Beitrag "Abfindungsspiele - Satter Nachschlag" über mögliche Squeeze-out-Kandidaten.

Link zum Beitrag:
http://www.focus.de/finanzen/boerse/abfindungsspiele-satter-nachschlag_aid_874904.html

FOCUS-MONEY nennt folgende Firmen:

Agrob DE0005019004 Immobilien  
DAB Bank DE0005072300 Finanzen  
Deutsche Postbank DE0008001009 Finanzen
Dyckerhoff DE0005591036 Zement
Elexis DE0005085005 Technologie  
Generali Deutschland DE0008400029 Versicherung  
Itelligence DE0007300402 Software    
Logwin LU0106198319 Logistik  
Mediclin DE0006595101 Kliniken    
Pixelpark DE000A1KRMK3 Internet-Dienste  
Puma DE0006969603 Sportartikel  
Reply Deutschand DE0005501456 Software